Ord 8253 OV2019 VgV

Abteilung für Bauen, Planen und Facility Management

Lieferung, Aufstellung und Inbetriebnahme von Parkscheinautomaten einschließlich Entsorgung Altgeräte.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-05-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-04-03.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-04-03 Auftragsbekanntmachung
2019-09-05 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-04-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Parkuhren
Kurze Beschreibung:
Lieferung, Aufstellung und Inbetriebnahme von Parkscheinautomaten einschließlich Entsorgung Altgeräte.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Parkuhren 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Installation von Parkuhren 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Abteilung für Bauen, Planen und Facility Management
Postanschrift: Yorckstraße 4-11
Postleitzahl: 10965
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.vergabe.berlin.de 🌏
E-Mail: zentralevergabestelle@ba-fk.berlin.de 📧
Telefon: +49 30902982550 📞
Fax: +49 3090298712550 📠
URL der Dokumente: http://www.vergabe.berlin.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-04-03 📅
Einreichungsfrist: 2019-05-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-04-08 📅
Datum des Beginns: 2019-09-02 📅
Datum des Endes: 2019-10-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 069-161698
ABl. S-Ausgabe: 69
Zusätzliche Informationen
Bieter sind beim Öffnungsverfahren nicht zugelassen.

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin Friedrichshain-Kreuzberg OT Friedrichshain

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Siehe Punkt VI.3)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Siehe Punkt VI.3)
Mindeststandards: Siehe Punkt VI.3)
Technische und berufliche Fähigkeiten: Siehe Punkt VI.3)
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Punkt VI.3)

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-08-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-05-06 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Es sind nur e-Angebote über www.vergabe.berlin.de zugelassen.
Zusätzliche Informationen: Bieter sind beim Öffnungsverfahren nicht zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Internetadresse: www.vergabe.berlin.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: www.vergabe.berlin.de 🌏
Dokumente URL: www.vergabe.berlin.de 🌏
URL der Dokumente: www.vergabe.berlin.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Besondere Vertragsbedingungen und Eigenerklärung zur Tariftreue, Mindestentgelt, Sozialversicherungsbeiträgen,
Eigenerklärung zur Eignung – EU oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden,
Erklärung gemäß Frauenförderverordnung (FFV),
Unteraufträge, Eignungsleihe,
Erklärung der Bieter-/Bewerbergemeinschaft
Einhaltung der ILO Kernarbeitsnormen
Gibt der Bieter in seinem eingereichten Angebot eine Erklärung ab, dass er im Falle der Auftragserteilung eine Bieter-/Arbeitsgemeinschaft bilden wird, ist sicherzustellen, dass alle Mitglieder der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft gesamtschuldnerisch haften und ein bevollmächtigter Vertreter bestimmt wird.
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Verknüpfung/Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen
Angaben über technische Leitung
Berufliche Qualifikation der tatsächlichen
Leistungserbringern/ Führungskräfte (Zeugnisse, Diplome, Studiennachweise, Bescheinigung über die berufliche Befähigung
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (oder ULV-Bescheinigung) wenn möglich
Handelsregister-Auszug (oder ULV-Bescheinigung)
Referenzliste unter Angabe: Art der ausgeführten Arbeiten, Auftragsvolumen, Auftraggeber, Ansprechpartner Telefon-Nr.
Nachweis Tresor-Zertifizierung Sicherheitsklasse P3 nach VdS Prüfrichtlinie 3546 oder Nachweis gleichwertige Zertifizierung Tresor
Nachweis Zertifizierung nach EN60068-2-52 oder Nachweis gleichwertige Zertifizierung
Nachweis Zertifizierung nach IEC 62262 (früher EN50102) oder Nachweis gleichwertige Zertifizierung
Detaillierte Angaben zu Schutzmaßnahmen PSA
Detaillierte Angaben zum angebotenen PSA
Muster Abrechnungsbeleg zum Kassettenwechsel
Musterparkschein Ticket
Detaillierte Angaben zu Schutzmaßnahmen PSA Angaben zu den verwendeten Akkus
Angaben zur Leistungsaufnahme Solar
Aufgrund besonderer Gegebenheiten sind Änderungen während der Vertragslaufzeit möglich. Dies kann eine Auftragsänderung in Höhe von nicht mehr als 20 Prozent des ursprünglichen Auftragswertes betragen.
Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz:
Gemäß § 4 Absatz 1 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz können die Vergabestellen von dem Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, für den Fall, dass dieser keine gültige Bescheinigung aus dem Unternehmer –und Lieferantenverzeichnis oder dem Präqualifikationsverzeichnis vorlegt, durch Unterlagen, die nicht älter als sechs Monate sein dürfen, den Nachweis der vollständigen Entrichtung von Beiträgen fordern.
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Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Die Frist für rechtzeitige beantragte Auskünfte über die Vergabeunterlagen endet 30.4.2019
Die Vergabeunterlagen stehen unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abrufbar unter der Internetseite http://www.vergabe.berlin.de zur Verfügung.
Es werden keine Vergabeunterlagen mehr in Papierfassung versendet. Bewerbungen in herkömmlicher schriftlicher Form, E-Mail oder Fax werden nicht mehr angenommen.
Für eine Angebotsabgabe ist eine Registrierung und Bewerbung unter http://www.vergabe.berlin.de mit einer eindeutigen Unternehmensbezeichnung sowie einer elektronischen Adresse erforderlich.
Nach der erfolgreichen Registrierung und Bewerbung erfolgt der Download der Vergabeunterlagen sofort mit dem selbst vergebenen Benutzer-Login.
Die Einreichung/Abgabe der Angebote kann nur elektronisch (in elektronischer Textform ohne Signatur, mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur) über www.vergabe.berlin.de erfolgen.
Konventionelle Angebote in Papierformat werden nicht angenommen und sind nicht zugelassen. Weitere Hinweise können unter http://www.vergabe.berlin.de entnommen werden. Es besteht die Möglichkeit ein Angebot über die Vergabeplattform „elektronisch in Textform“ abzugeben. Bei dieser Abgabeart benötigt man keine elektronische Signatur, es ist der Name der natürlichen Person die Erklärung abgibt anzugeben.
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Angebote ohne Name der natürlichen Person werden ausgeschlossen

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316 📞
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de 📧
Fax: +49 3090137613 📠
Internetadresse: www.berlin.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften,die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
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Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: entfällt
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2019/S 069-161698 (2019-04-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-09-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: Ord 8253 OV2019 VgV
Kurze Beschreibung: Lieferung, Aufstellung und Inbetriebnahme von Parkscheinautomaten.
Gesamtwert des Auftrags: 14 254 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postanschrift: Yorckstr. 4 - 11
Kontakt
Internetadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-09-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-09-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 173-421990
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 069-161698
ABl. S-Ausgabe: 173

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-07-31 📅
Name: WSA GmbH
Postort: Schleussingen
Postleitzahl: 98553
Land: Deutschland 🇩🇪
Gesamtwert des Auftrags: 142 545 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Adresse des Käuferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Telefon: +49 3090138498 📞
E-Mail: vegabekammer@senweb.berlin.de 📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Mehr anzeigen
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes berlin
Quelle: OJS 2019/S 173-421990 (2019-09-05)
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