Die OMG sucht mit der vorliegenden Ausschreibung einen Dienstleister als Auftragnehmer, der sie als Veranstalter bei der Erfüllung der mit Vorbereitung, Organisation und Durchführung der European Championships Munich 2022 anfallenden Aufgaben umfassend fachlich und personell im Rahmen des Lokalen Organisationskomitees unterstützt. Bei den European Championships Munich 2022 handelt es sich um die gemeinsame Austragung bestehender Europameisterschaften der Sportarten Leichtathletik, Turnen, Triathlon, Golf, Rudern und Radsport zur gleichen Zeit unter einem einheitlichen Veranstaltungsformat. Sie werden vom 11.08. bis 21.8.2022 in München und der angerenzenden Region stattfinden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-01-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-12-09.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-12-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Organisation von Sportveranstaltungen
Kurze Beschreibung:
Die OMG sucht mit der vorliegenden Ausschreibung einen Dienstleister als Auftragnehmer, der sie als Veranstalter bei der Erfüllung der mit Vorbereitung, Organisation und Durchführung der European Championships Munich 2022 anfallenden Aufgaben umfassend fachlich und personell im Rahmen des Lokalen Organisationskomitees unterstützt. Bei den European Championships Munich 2022 handelt es sich um die gemeinsame Austragung bestehender Europameisterschaften der Sportarten Leichtathletik, Turnen, Triathlon, Golf, Rudern und Radsport zur gleichen Zeit unter einem einheitlichen Veranstaltungsformat. Sie werden vom 11.08. bis 21.8.2022 in München und der angerenzenden Region stattfinden.
Die OMG sucht mit der vorliegenden Ausschreibung einen Dienstleister als Auftragnehmer, der sie als Veranstalter bei der Erfüllung der mit Vorbereitung, Organisation und Durchführung der European Championships Munich 2022 anfallenden Aufgaben umfassend fachlich und personell im Rahmen des Lokalen Organisationskomitees unterstützt. Bei den European Championships Munich 2022 handelt es sich um die gemeinsame Austragung bestehender Europameisterschaften der Sportarten Leichtathletik, Turnen, Triathlon, Golf, Rudern und Radsport zur gleichen Zeit unter einem einheitlichen Veranstaltungsformat. Sie werden vom 11.08. bis 21.8.2022 in München und der angerenzenden Region stattfinden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Organisation von Sportveranstaltungen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-12-09 📅
Einreichungsfrist: 2020-01-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-12-12 📅
Datum des Beginns: 2020-04-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 240-589064
ABl. S-Ausgabe: 240
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die OMG sucht mit der vorliegenden Ausschreibung einen Dienstleister als Auftragnehmer, der sie als Veranstalter bei der Erfüllung der mit Vorbereitung, Organisation und Durchführung der European Championships Munich 2022 anfallenden Aufgaben umfassend fachlich und personell im Rahmen des Lokalen Organisationskomitees unterstützt. Bei den European Championships Munich 2022 handelt es sich um die gemeinsame Austragung bestehender Europameisterschaften der Sportarten Leichtathletik, Turnen, Triathlon, Golf, Rudern und Radsport zur gleichen Zeit unter einem einheitlichen Veranstaltungsformat. Sie werden vom 11.08. bis 21.8.2022 in München und der angerenzenden Region stattfinden. Eine detaillierte Leistungsbeschreibung ist den Vergabeunterlagen zum Teilnahmewettbewerb als Anlage 9 beigefügt. Auf diese wird verwiesen.
Die OMG sucht mit der vorliegenden Ausschreibung einen Dienstleister als Auftragnehmer, der sie als Veranstalter bei der Erfüllung der mit Vorbereitung, Organisation und Durchführung der European Championships Munich 2022 anfallenden Aufgaben umfassend fachlich und personell im Rahmen des Lokalen Organisationskomitees unterstützt. Bei den European Championships Munich 2022 handelt es sich um die gemeinsame Austragung bestehender Europameisterschaften der Sportarten Leichtathletik, Turnen, Triathlon, Golf, Rudern und Radsport zur gleichen Zeit unter einem einheitlichen Veranstaltungsformat. Sie werden vom 11.08. bis 21.8.2022 in München und der angerenzenden Region stattfinden. Eine detaillierte Leistungsbeschreibung ist den Vergabeunterlagen zum Teilnahmewettbewerb als Anlage 9 beigefügt. Auf diese wird verwiesen.
Beschreibung der Optionen: Zweimalige Verlängerungsoption um jeweils 3 Monate.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: München
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Eigenerklärung über etwa bestehende Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB. Diese Pflicht trifft bei einer Bewerbergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bewerbergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft auf gesonderten Formblättern abzugeben. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden;
1) Eigenerklärung über etwa bestehende Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB. Diese Pflicht trifft bei einer Bewerbergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bewerbergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft auf gesonderten Formblättern abzugeben. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden;
2) Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister, sofern eine Eintragung gesetzlich vorgeschrieben. Der Auszug darf bei Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge nicht älter als 6 Monate sein. Soweit eine Handelsregistereintragung gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, ist ein Nachweis über die Gewerbeanmeldung vorzulegen, der ebenfalls bei Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge nicht älter als 6 Monate sein darf. Sofern eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach den jeweiligen für den Bewerber einschlägigen gesetzlichen Regelungen nicht vorgeschrieben ist, ist der Bewerber/das Mitglied der Bewerbergemeinschaft/der Drittunternehmer verpflichtet, dies durch eine entsprechende formlose Eigenerklärung zu bestätigen. Für ausländische Bewerber ist ein Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der EU oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem sie ansässig sind, mit entsprechender Aktualität (nicht älter als 6 Monate) vorzulegen.
2) Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister, sofern eine Eintragung gesetzlich vorgeschrieben. Der Auszug darf bei Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge nicht älter als 6 Monate sein. Soweit eine Handelsregistereintragung gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, ist ein Nachweis über die Gewerbeanmeldung vorzulegen, der ebenfalls bei Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge nicht älter als 6 Monate sein darf. Sofern eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach den jeweiligen für den Bewerber einschlägigen gesetzlichen Regelungen nicht vorgeschrieben ist, ist der Bewerber/das Mitglied der Bewerbergemeinschaft/der Drittunternehmer verpflichtet, dies durch eine entsprechende formlose Eigenerklärung zu bestätigen. Für ausländische Bewerber ist ein Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der EU oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem sie ansässig sind, mit entsprechender Aktualität (nicht älter als 6 Monate) vorzulegen.
Diese Pflicht trifft bei einer Bewerbergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bewerbergemeinschaften ist daher je ein Auszug für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden.
Diese Pflicht trifft bei einer Bewerbergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bewerbergemeinschaften ist daher je ein Auszug für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Versicherungsnachweis bzw. Nachweis der Versicherbarkeit
Einreichung eines Nachweises über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen mit folgenden Mindestdeckungssummen je Schadensfall in Kopie:
– 3 000 000 EUR für Sachschäden,
– 3 000 000 EUR für Personenschäden (je geschädigte Person),
– 250 000 EUR für Vermögensschäden inkl. Verletzung des Datenschutzes.
Der Nachweis hat durch Vorlage einer entsprechenden Versicherungsbestätigung zu erfolgen. Der Nachweis darf bei Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge nicht älter als 12 Monate sein.
Alternativ genügt für den Fall, dass der Bewerber zum Zeitpunkt seines Teilnahmeantrags keine Versicherung in der verlangten Höhe abgeschlossen hat, eine für das konkrete Verfahren ausgestellte Bestätigung eines in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmens (nicht Versicherungsmaklers) über eine entsprechende Versicherbarkeit oder das Bestehen einer Versicherungsoption nach oben genannten Bedingungen im Fall der Erteilung des Auftrags.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Alternativ genügt für den Fall, dass der Bewerber zum Zeitpunkt seines Teilnahmeantrags keine Versicherung in der verlangten Höhe abgeschlossen hat, eine für das konkrete Verfahren ausgestellte Bestätigung eines in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmens (nicht Versicherungsmaklers) über eine entsprechende Versicherbarkeit oder das Bestehen einer Versicherungsoption nach oben genannten Bedingungen im Fall der Erteilung des Auftrags.
Der Versicherungsnachweis bzw. der Nachweis der Versicherbarkeit kann bei einer Bewerbergemeinschaft auch nur für ein Mitglied oder die Bewerbergemeinschaft insgesamt geführt werden und muss nicht für jedes Mitglied gesondert eingereicht werden. Auch für Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden, ist kein gesonderter Versicherungsnachweis bzw. Nachweis der Versicherbarkeit vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Versicherungsnachweis bzw. der Nachweis der Versicherbarkeit kann bei einer Bewerbergemeinschaft auch nur für ein Mitglied oder die Bewerbergemeinschaft insgesamt geführt werden und muss nicht für jedes Mitglied gesondert eingereicht werden. Auch für Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden, ist kein gesonderter Versicherungsnachweis bzw. Nachweis der Versicherbarkeit vorzulegen.
2) Erklärung über den Jahresumsatz im Bereich Agenturdienstleistungen (netto, ohne Umsatzsteuer) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2016 bis 2018) vorzulegen. Die Erklärung hat gesondert nach Umsätzen für das Gesamtunternehmen und für die auftragsgegenständlichen Leistungen zu erfolgen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2) Erklärung über den Jahresumsatz im Bereich Agenturdienstleistungen (netto, ohne Umsatzsteuer) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2016 bis 2018) vorzulegen. Die Erklärung hat gesondert nach Umsätzen für das Gesamtunternehmen und für die auftragsgegenständlichen Leistungen zu erfolgen.
Im Fall der Bewerbung einer Bewerbergemeinschaft können die Umsätze für die Mitglieder insgesamt nachgewiesen werden. Jedes Mitglied hat jedoch seine Umsätze gesondert mit eigener Anlage zu erklären. Die Berücksichtigung der Umsätze von Konzernunternehmen, Muttergesellschaften oder Nachunternehmern ist nur zulässig, wenn diese im Rahmen der Eignungsleihe herangezogen werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Im Fall der Bewerbung einer Bewerbergemeinschaft können die Umsätze für die Mitglieder insgesamt nachgewiesen werden. Jedes Mitglied hat jedoch seine Umsätze gesondert mit eigener Anlage zu erklären. Die Berücksichtigung der Umsätze von Konzernunternehmen, Muttergesellschaften oder Nachunternehmern ist nur zulässig, wenn diese im Rahmen der Eignungsleihe herangezogen werden.
Mindeststandards:
1) Nachweis über das Vorhandensein bzw. die Versicherbarkeit in Höhe der vorgenannten Mindestdeckungssummen;
2) Jahresumsatz von mindestens 2 Mio. EUR im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre (2016 bis 2018) für das Unternehmen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Aussagekräftige Angaben zu mindestens 5 Referenzen zu nach Art und Umfang vergleichbaren Aufträgen in den letzten 10 Jahren (Stichtag: Ablauf der Teilnahmeantragsfrist). Die Vergleichbarkeit der Referenzen wird anhand folgender Kriterien beurteilt: Erbringung von Organisationsdienstleistungen im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Umsetzung und Nachbereitung internationaler Sportgroßveranstaltungen. Als internationale Sportgroßveranstaltungen gelten Veranstaltungen, die aufgrund der Besucherzahlen (20 000 oder mehr insgesamt) oder der Ausrichtung als internationale Meisterschaft des jeweiligen Sportverbandes oder entsprechender Profisportereignisse mit internationalem Teilnehmerfeld anerkannt sind. Dabei sind mindestens folgende Leistungsbereiche abzudecken:
1) Aussagekräftige Angaben zu mindestens 5 Referenzen zu nach Art und Umfang vergleichbaren Aufträgen in den letzten 10 Jahren (Stichtag: Ablauf der Teilnahmeantragsfrist). Die Vergleichbarkeit der Referenzen wird anhand folgender Kriterien beurteilt: Erbringung von Organisationsdienstleistungen im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Umsetzung und Nachbereitung internationaler Sportgroßveranstaltungen. Als internationale Sportgroßveranstaltungen gelten Veranstaltungen, die aufgrund der Besucherzahlen (20 000 oder mehr insgesamt) oder der Ausrichtung als internationale Meisterschaft des jeweiligen Sportverbandes oder entsprechender Profisportereignisse mit internationalem Teilnehmerfeld anerkannt sind. Dabei sind mindestens folgende Leistungsbereiche abzudecken:
Wahrnehmung einer Leitungsfunktionen im Rahmen der Gesamtorganisation, Budget- und Personalverantwortung, Veranstaltungslogistik, Ticketingmanagement, Sportorganisation, technische Planung, TV Produktion, Marketing/Kommunikation.
Die vorgelegten Referenzen müssen das Leistungsspektrum vollständig abdecken. Sofern eine Referenz nur einen Leistungsbereich abdeckt, müssen die anderen Leistungsbereiche ebenfalls durch entsprechende vergleichbare Referenzen abgedeckt werden;
2) Erklärung der Mitarbeiteranzahl für das Gesamtunternehmen und der für die Erbringung der auftragsgegenständlichen Leistungen eingesetzten Mitarbeiter, die in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2016 bis 2018) durchschnittlich beim Bieter beschäftigt waren, sowie den Durchschnitt dieser 3 Jahre.
2) Erklärung der Mitarbeiteranzahl für das Gesamtunternehmen und der für die Erbringung der auftragsgegenständlichen Leistungen eingesetzten Mitarbeiter, die in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2016 bis 2018) durchschnittlich beim Bieter beschäftigt waren, sowie den Durchschnitt dieser 3 Jahre.
Im Fall der Bewerbung einer Bewerbergemeinschaft werden die Mitarbeiterzahlen für die Mitglieder insgesamt berücksichtigt. Dies gilt auch für die Mitarbeiterzahlen von benannten Drittunternehmen. Jedes Mitglied/Drittunternehmen hat jedoch seine Mitarbeiterzahlen gesondert mit eigener Anlage zu erklären. Die Berücksichtigung der Mitarbeiterzahlen von Konzernunternehmen oder Muttergesellschaften ist nur zulässig, wenn diese in Rahmen der Eignungsleihe einbezogen werden.
Im Fall der Bewerbung einer Bewerbergemeinschaft werden die Mitarbeiterzahlen für die Mitglieder insgesamt berücksichtigt. Dies gilt auch für die Mitarbeiterzahlen von benannten Drittunternehmen. Jedes Mitglied/Drittunternehmen hat jedoch seine Mitarbeiterzahlen gesondert mit eigener Anlage zu erklären. Die Berücksichtigung der Mitarbeiterzahlen von Konzernunternehmen oder Muttergesellschaften ist nur zulässig, wenn diese in Rahmen der Eignungsleihe einbezogen werden.
Mindeststandards:
— Vorlage von mindestens 5 Referenzen nicht älter als 10 Jahre, davon mindestens 3 Referenzen nicht älter als 4 Jahre,
— mindestens eine Referenzen weist eine Vertragsdauer von mindestens 3 Jahren auf,
— Nachweis von Erfahrungen in der Organisation und Umsetzung von mindestens einer…
… internationalen Leichtathletik-Großveranstaltungen (hierfür gilt ausnahmsweise ein auf 15 Jahre verlängerter Referenzzeitraum),
… Multisport-Veranstaltung,
— vollständige Abdeckung des genannten Leistungsspektrums durch die vorgelegten Referenzen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
3.1) Zahlen des Gesamtunternehmens (davon Gewichtung 50 %);
3.2) Zahlen der bei der Erbringung der auftragsgegenständlichen Leistung eingesetzten Mitarbeiter (davon Gewichtung 50 %).
Beschleunigtes Verfahren:
Aufgrund der für ein Projekt dieser Größenordnung äußerst kurzen verbleibenden Zeit bis zum Termin der Veranstaltung im August 2022 ist ein umgehender Beginn der Organisationsarbeiten unabweisbar. Andernfalls besteht die Gefahr, dass die erforderlichen Vorbereitungs- und Organisationsleistungen nicht rechtzeitig abgeschlossen werden können und die Veranstaltung gefährdet wird. Für diesen Fall drohen dem Auftraggeber als Veranstalter erhebliche Schadenersatzforderungen aus den abgeschlossenen Veranstalterverträgen sowie erhebliche Reputationsverluste als Gastgeber der EC 2022. Die Mindestteilnahmefrist nach § 17 Abs. 2 VgV und die Frist für den Eingang der Erstangebote nach § 17 Abs. 6 VgV kann vorliegend deshalb nicht gewahrt werden. Es besteht eine hinreichend begründete Dringlichkeit im Sinne von § 17 Abs. 3 und Abs. 8 VgV. Wegen der bevorstehenden Weihnachtsfeiertage wird die Mindestfrist nach § 17 Abs. 3 VgV angemessen verlängert.
Aufgrund der für ein Projekt dieser Größenordnung äußerst kurzen verbleibenden Zeit bis zum Termin der Veranstaltung im August 2022 ist ein umgehender Beginn der Organisationsarbeiten unabweisbar. Andernfalls besteht die Gefahr, dass die erforderlichen Vorbereitungs- und Organisationsleistungen nicht rechtzeitig abgeschlossen werden können und die Veranstaltung gefährdet wird. Für diesen Fall drohen dem Auftraggeber als Veranstalter erhebliche Schadenersatzforderungen aus den abgeschlossenen Veranstalterverträgen sowie erhebliche Reputationsverluste als Gastgeber der EC 2022. Die Mindestteilnahmefrist nach § 17 Abs. 2 VgV und die Frist für den Eingang der Erstangebote nach § 17 Abs. 6 VgV kann vorliegend deshalb nicht gewahrt werden. Es besteht eine hinreichend begründete Dringlichkeit im Sinne von § 17 Abs. 3 und Abs. 8 VgV. Wegen der bevorstehenden Weihnachtsfeiertage wird die Mindestfrist nach § 17 Abs. 3 VgV angemessen verlängert.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-05-31 📅
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn/soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt davon unberührt, der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Abgabe der Teilnahmeanträge gerügt hat, oder mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist weiter in der Regel unzulässig, sofern der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird. Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung in elektronischer Form oder per Fax (§ 134 Abs. 2 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn/soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt davon unberührt, der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Abgabe der Teilnahmeanträge gerügt hat, oder mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist weiter in der Regel unzulässig, sofern der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird. Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung in elektronischer Form oder per Fax (§ 134 Abs. 2 GWB).
Bewerber, deren Teilnahmeanträge nicht berücksichtigt werden sollen, werden unverzüglich über die Gründe ihrer Nichtberücksichtigung informiert.
Quelle: OJS 2019/S 240-589064 (2019-12-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-05-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die OMG hat mit der vorliegenden Ausschreibung einen Dienstleister als Auftragnehmer gesucht, der sie als Veranstalter bei der Erfüllung der mit Vorbereitung, Organisation und Durchführung der European Championships Munich 2022 anfallenden Aufgaben umfassend fachlich und personell im Rahmen des Lokalen Organisationskomitees unterstützt. Bei den European Championships Munich 2022 handelt es sich um die gemeinsame Austragung bestehender Europameisterschaften der Sportarten Leichtathletik, Turnen, Triathlon, Rudern und Radsport zur gleichen Zeit unter einem einheitlichen Veranstaltungsformat. Sie werden vom 11.08. bis 21.8.2022 in München und der angerenzenden Region stattfinden.
Die OMG hat mit der vorliegenden Ausschreibung einen Dienstleister als Auftragnehmer gesucht, der sie als Veranstalter bei der Erfüllung der mit Vorbereitung, Organisation und Durchführung der European Championships Munich 2022 anfallenden Aufgaben umfassend fachlich und personell im Rahmen des Lokalen Organisationskomitees unterstützt. Bei den European Championships Munich 2022 handelt es sich um die gemeinsame Austragung bestehender Europameisterschaften der Sportarten Leichtathletik, Turnen, Triathlon, Rudern und Radsport zur gleichen Zeit unter einem einheitlichen Veranstaltungsformat. Sie werden vom 11.08. bis 21.8.2022 in München und der angerenzenden Region stattfinden.
Gesamtwert des Auftrags: 100 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auf die Mitteilung des Preises unter Ziffer II.1.7. und V 2.4. wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV aus Gründen des Schutzes von berechtigten
Geschäftlichen Interessen des erfolgreichen Bieters verzichtet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Beschreibung der Optionen:
Zweimalige Verlängerungsoption um jeweils 3 Monate
Verlängerungsoption bei Verschiebung der Veranstaltung
Verfahren
Beschleunigtes Verfahren:
Aufgrund der für ein Projekt dieser Größenordnung äußerst kurzen verbleibenden Zeit bis zum Termin der Veranstaltung im August 2022 ist ein umgehender Beginn der Organisationsarbeiten unabweisbar. Andernfalls besteht die Gefahr, dass die erforderlichen Vorbereitungs- und Organisationsleistungen nicht rechtzeitig abgeschlossen werden können und die Veranstaltung gefährdet wird. Für diesen Fall drohen dem Auftraggeber als Veranstalter erhebliche Schadenersatzforderungen aus den abgeschlossenen Veranstalterverträgen sowie erhebliche Reputationsverluste als Gastgeber der EC 2022. Die Mindestteilnahmefrist nach § 17 Abs. 2 VgV und die Frist für den Eingang der Erstangebote nach § 17 Abs. 6 VgV kann vorliegend deshalb nicht gewahrt werden. Es besteht eine hinreichend begründete Dringlichkeit im Sinne von § 17 Abs. 3 und Abs. 8 VgV. Wegen der Weihnachtsfeiertage wurde die Mindestfrist nach § 17 Abs. 3 VgV angemessen verlängert.
Aufgrund der für ein Projekt dieser Größenordnung äußerst kurzen verbleibenden Zeit bis zum Termin der Veranstaltung im August 2022 ist ein umgehender Beginn der Organisationsarbeiten unabweisbar. Andernfalls besteht die Gefahr, dass die erforderlichen Vorbereitungs- und Organisationsleistungen nicht rechtzeitig abgeschlossen werden können und die Veranstaltung gefährdet wird. Für diesen Fall drohen dem Auftraggeber als Veranstalter erhebliche Schadenersatzforderungen aus den abgeschlossenen Veranstalterverträgen sowie erhebliche Reputationsverluste als Gastgeber der EC 2022. Die Mindestteilnahmefrist nach § 17 Abs. 2 VgV und die Frist für den Eingang der Erstangebote nach § 17 Abs. 6 VgV kann vorliegend deshalb nicht gewahrt werden. Es besteht eine hinreichend begründete Dringlichkeit im Sinne von § 17 Abs. 3 und Abs. 8 VgV. Wegen der Weihnachtsfeiertage wurde die Mindestfrist nach § 17 Abs. 3 VgV angemessen verlängert.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-04-22 📅
Name: S & K Marketing GmbH
Postanschrift: Widenmayerstr. 28
Postort: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 893681940📞
E-Mail: info@sk-marketing.de📧
Land: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Internetadresse: https://www-sk-marketing.de🌏
Gesamtwert des Auftrags: 100 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Referenz Zusätzliche Informationen
Auf die Mitteilung des Preises unter Ziffer II.1.7. und V 2.4. wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV aus Gründen des Schutzes von berechtigten
Geschäftlichen Interessen des erfolgreichen Bieters verzichtet.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Maximilianstr. 39Ort
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn/soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt davon unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt davon unberührt,
— der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Abgabe derTeilnahmeanträge gerügt hat, oder mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Abgabe derTeilnahmeanträge gerügt hat, oder mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist weiter in der Regel unzulässig, sofern der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird. Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung in elektronischer Form oder per Fax (§ 134 Abs. 2GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist weiter in der Regel unzulässig, sofern der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird. Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung in elektronischer Form oder per Fax (§ 134 Abs. 2GWB).