Für die Umgestaltung des Leipziger Dreiecks in Potsdam sind Ingenieurleistungen in der Leistungsphase Örtliche Bauüberwachung des ersten Bauabschnittes erbringen. Die zu erbringenden Leistungen der örtlichen Bauüberwachung umfassen folgende Objekte: — die temporären Lichtsignalanlagen während der bauzeitlichen Verkehrsführung an den Knotenpunkten: —— Friedrich-Engels-Straße / Parkhaus / ZOB (KP408), —— Lange Brücke / Gleisabzweig (KP409), —— Heinrich-Mann-Allee / Leipziger Straße /Friedrich-Engels-Straße (KP410), ——Heinrich-Mann-Allee / Brauhausberg /A.-Einstein-Straße (KP411), —— Leipziger Straße/Templiner Straße / Michendorfer Chaussee (KP472), —— Michendorfer Chaussee / Brauhausberg (KP470). — die stationären Lichtsignalanlagen im Endausbau an den Knotenpunkten: ——Friedrich-Engels-Straße / Parkhaus / ZOB (KP408), —— Lange Brücke / Gleisabzweig (KP409), —— Heinrich-Mann-Allee / Leipziger Straße /Friedrich-Engels-Straße (KP410), —— Heinrich-Mann-Allee / Brauhausberg /A.-Einstein-Straße (KP4).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-02-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-01-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-01-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: OV-L-475-19-19
Kurze Beschreibung:
Für die Umgestaltung des Leipziger Dreiecks in Potsdam sind Ingenieurleistungen in der Leistungsphase Örtliche Bauüberwachung des ersten Bauabschnittes erbringen.
Die zu erbringenden Leistungen der örtlichen Bauüberwachung umfassen folgende Objekte:
— die temporären Lichtsignalanlagen während der bauzeitlichen Verkehrsführung an den Knotenpunkten:
—— Friedrich-Engels-Straße / Parkhaus / ZOB (KP408),
—— Lange Brücke / Gleisabzweig (KP409),
—— Heinrich-Mann-Allee / Leipziger Straße /Friedrich-Engels-Straße (KP410),
——Heinrich-Mann-Allee / Brauhausberg /A.-Einstein-Straße (KP411),
—— Leipziger Straße/Templiner Straße / Michendorfer Chaussee (KP472),
—— Michendorfer Chaussee / Brauhausberg (KP470).
— die stationären Lichtsignalanlagen im Endausbau an den Knotenpunkten:
——Friedrich-Engels-Straße / Parkhaus / ZOB (KP408),
—— Lange Brücke / Gleisabzweig (KP409),
—— Heinrich-Mann-Allee / Leipziger Straße /Friedrich-Engels-Straße (KP410),
—— Heinrich-Mann-Allee / Brauhausberg /A.-Einstein-Straße (KP4).
Für die Umgestaltung des Leipziger Dreiecks in Potsdam sind Ingenieurleistungen in der Leistungsphase Örtliche Bauüberwachung des ersten Bauabschnittes erbringen.
Die zu erbringenden Leistungen der örtlichen Bauüberwachung umfassen folgende Objekte:
— die temporären Lichtsignalanlagen während der bauzeitlichen Verkehrsführung an den Knotenpunkten:
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-01-11 📅
Einreichungsfrist: 2019-02-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-01-14 📅
Datum des Beginns: 2019-04-29 📅
Datum des Endes: 2021-04-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 009-016644
ABl. S-Ausgabe: 9
Zusätzliche Informationen
Die Öffnung der Angebote erfolgt gemäß § 55 VgV.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für die Umgestaltung des Leipziger Dreiecks in Potsdam sind Ingenieurleistungen in der Leistungsphase Örtliche Bauüberwachung des ersten Bauabschnittes erbringen.
Die zu erbringenden Leistungen der örtlichen Bauüberwachung umfassen folgende Objekte:
— die temporären Lichtsignalanlagen während der bauzeitlichen Verkehrsführung an den Knotenpunkten:
Die zu erbringenden Leistungen umfassen folgende Tätigkeiten:
— Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit den genehmigten bzw. verkehrsrechtlich angeordneten Plänen sowie dem Bauvertrag sowie den allgemein anerkannte Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften,
— Überprüfung der Standorte von Masten und anderer verkehrstechnischer Einrichtungen,
— Koordinierung der am Bau Beteiligten (z. B. Tiefbau-Firma, Energieversorgungsunternehmen, Signalbaufirmen),
— Führen eines Bautagebuchs,
— Gemeinsames Aufmaß mit den bauausführenden Firmen,
— Mitwirkung bei der Abnahme von Leistungen und Lieferungen,
— Rechnungsprüfung,
— Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen festgestellten Mängel.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 0.01 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landeshauptstadt Potsdam 14469 Potsdam
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
[…] Angaben zur Abfrage von Eintragungen aus dem Gewerbezentralregister; Der Auftraggeber wird für den/die Wirtschaftsteilnehmer, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. Bewerber/Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten haben daher auf Anforderung des Auftraggebers einen vergleichbaren Nachweis nach Maßgabe der Rechtsvorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen.
[…] Angaben zur Abfrage von Eintragungen aus dem Gewerbezentralregister; Der Auftraggeber wird für den/die Wirtschaftsteilnehmer, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. Bewerber/Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten haben daher auf Anforderung des Auftraggebers einen vergleichbaren Nachweis nach Maßgabe der Rechtsvorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Darstellung von insgesamt mindestens 2 Referenzprojekten
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
(1) Erklärung zur Vertretung und gesamtschuldnerischen Haftung der Bewerber-/Bietergemeinschaft (Formular 4.2 EU);
(3) Vertragsbedingungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B Ausgabe 2009 – VOL/B.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-04-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-02-26 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Ort des Eröffnungstermins: Landeshauptstadt Potsdam
Geschäftsstelle für Stadtentwicklung und Bauen
Submissionsstelle
Hegelallee 6-10
Haus 1, Zimmer 217-220
14467 Potsdam
Zusätzliche Informationen: Die Öffnung der Angebote erfolgt gemäß § 55 VgV.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2019/S 009-016644 (2019-01-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-04-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für die Umgestaltung des Leipziger Dreiecks in Potsdam sind Ingenieurleistungen in der Leistungsphase Örtliche Bauüberwachung des ersten Bauabschnittes erbringen.
Die zu erbringenden Leistungen der örtlichen Bauüberwachung umfassen folgende Objekte:
— die temporären Lichtsignalanlagen während der bauzeitlichen Verkehrsführung an den Knotenpunkten:
—— Friedrich-Engels-Straße/Parkhaus/ZOB (KP408),
—— Lange Brücke/Gleisabzweig (KP409),
—— Heinrich-Mann-Allee/Leipziger Straße/Friedrich-Engels-Straße (KP410),
—— Heinrich-Mann-Allee/Brauhausberg/A.-Einstein-Straße (KP411),
—— Leipziger Straße/Templiner Straße/Michendorfer Chaussee (KP472),
—— Michendorfer Chaussee/Brauhausberg (KP470).
— die stationären Lichtsignalanlagen im Endausbau an den Knotenpunkten:
—— Friedrich-Engels-Straße/Parkhaus/ZOB (KP408),
—— Lange Brücke/Gleisabzweig (KP409),
—— Heinrich-Mann-Allee/Leipziger Straße/Friedrich-Engels-Straße (KP410),
—— Heinrich-Mann-Allee/Brauhausberg /A.-Einstein-Straße (KP4).
Für die Umgestaltung des Leipziger Dreiecks in Potsdam sind Ingenieurleistungen in der Leistungsphase Örtliche Bauüberwachung des ersten Bauabschnittes erbringen.
Die zu erbringenden Leistungen der örtlichen Bauüberwachung umfassen folgende Objekte:
— die temporären Lichtsignalanlagen während der bauzeitlichen Verkehrsführung an den Knotenpunkten:
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Landeshauptstadt Potsdam
14469 Potsdam
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-04-08 📅
Name: Brenner Bernhard Ingenieure GmbH
Postort: 13405 Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪 Berlin🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,