Beschreibung der Beschaffung
Der Knappensee entstand 1945 durch eine unkontrollierte Flutung des Restlochs des ehemaligen Tagebaus Werminghoff I. Auf Grund der geotechnischen Verhältnisse kann es am Knappensee zu unkontrollierten Geländebewegungen der angrenzenden Kippenflächen und -böschungen des ehemaligen Tagebaus kommen, sodass eine konkrete Gefahr für Personen, bauliche Anlagen und Nutzflächen besteht. Um diese Gefahr zu beseitigen, ist die abschnittsweise geotechn. Sicherung der Uferbereiche des Sees erforderlich. Das Sächsische Oberbergamt (SächsOBA) ist als Polizeibehörde für die Abwehr von Gefahren und die Beseitigung von Störungen, die durch unterirdische Hohlräume, Halden und Restlöcher hervorgerufen werden und durch die die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bedroht werden, zuständig.
Zur Beseitigung der Gefährdung sind Sicherungsmaßnahmen im Rahmen der Gefahrenabwehr auszuführen.
Dies erfolgt hauptsächlich durch see- bzw. landseitige Rütteldruckverdichtung (RDV) sowie durch Maßenabtrag bzw. Maßenauftrag.
Die Sicherungsarbeiten sind dabei in einzelne zum Teil parallel abzuarbeitende Uferabschnitte eingeteilt.
Die geotechnische Sicherung umfasst gemäß aktuellem Planungsstand folgende Leistungen:
— RDV – Vorfeldbaggerung,
— Rütteldruckverdichtung, landseitig (Abschnitte U, D-West),
— Rütteldruckverdichtung, seeseitig (Abschnitte D-Ost, A/B-Nord),
— See- und landseitige Massenauf- und abträge,
— Oberflächennahe Leichte Rütteldruckverdichtung (LRV), seeseitig/landseitig,
— Profilierungen,
— geotechnisches Messprogramm,
— Beweissicherungsmaßnahmen, Optische Inspektion von Freispiegelleitungen,
— Mediensicherungsmaßnahmen,
— Objektsicherungsmaßnahmen,
— Unterhaltung und Anpassung Sperrbereich,
— Sedimentberäumung Ablaufgraben,
— Grundwasser-Monitoring,
— baubegleitendes Gewässergüte-Monitoring,
— Porenwasserdruck-Überwachung (PWD-Überwachung).
Leistungsgegenstand ist die örtliche Bauüberwachung.
Zu den Leistungen der örtlichen Bauüberwachung gehören u. a:
— Einarbeitung in die vorhandenen Planunterlagen (2019 – 2020),
— Plausibilitätsprüfung der Absteckung,
— Überwachen der Ausführung der Bauleistungen,
— Mitwirken beim Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen und Prüfen der Aufmaße (nach Vorgaben der LMBV mbH),
— Mitwirken bei behördlichen Abnahmen, Unterstützung des AG (LMBV mbH),
— Mitwirken und Vorbereiten bei der Abnahme von Leistungen und Lieferungen (Prüfung Zertifikate von Baustoff- und Bauteillieferungen und Vergleich mit den Vorgaben des LV und der LB vor Einbau, Vergleich der Lieferscheine von Baustoff- und Bauteillieferungen mit den Vorgaben in LV und LB) sowie Zusammenstellung und Archivierung Lieferscheine,
— Rechnungsprüfung, Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit der Auftragssumme,
— Mitwirken beim Überwachen der Prüfung der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage,
— Kontrolle und Nachweisführung zu den Beweissicherungsverfahren des AN vor Baubeginn einschl. der Kontrolle der Umsetzung der vom AN beantragten verkehrsrechtlichen Anordnungen für öffentliche Verkehrswege,
— regelmäßige (mindestens 1 x wöchentlich) Kontrolle des von der Baufirma zu führenden Bautagebuchs,
— Außerplanmäßige Kontrollen der Baustelle auf Einhaltung der Arbeitssicherheit und Vorgaben der Berufsgenossenschaft und Unfallkasse einschl. Dokumentation,
— Fotodokumentation während der Bauausführung sowie Messungen zur Aufmaßkontrolle inkl. Überprüfen der Bauzustände vor Weiterbau,
— Baubehinderungsanzeigen auf Plausibilität prüfen, bewerten, dokumentieren und der Bauoberleitung zur Kontrolle und Weitergabe an die LMBV übergeben,
— Vorbereitung, Mitwirkung, und Überwachung von Leistungen im Zuge der Rückübertragung von Objekten und Liegenschaften an Eigentümer,
— bauvertragsrelevante Bearbeitung (z. B. Nachträge, Mehr- und Mindermengen, Abschlagsrechnungen, Schlussrechnung) erfolgt bei Bedarf und nach Aufforderung durch den AG im AVA-System des AG.