Ortsgemeinde Gusenburg; Ausbau der Straße „Zum Steilen“

Verbandsgemeindeverwaltung Hermeskeil

Ortsgemeinde Gusenburg; Ausbau der Straße „Zum Steilen“:
Straßenbau, Entwässerungs- und Wasserversorgungsanlagen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-11-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-10-11.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-10-11 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2019-10-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Straßenbauarbeiten
Kurze Beschreibung:
Ortsgemeinde Gusenburg; Ausbau der Straße „Zum Steilen“: Straßenbau, Entwässerungs- und Wasserversorgungsanlagen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Straßenbauarbeiten 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Kanalbauarbeiten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Trier-Saarburg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Verbandsgemeindeverwaltung Hermeskeil
Postanschrift: Langer Markt 17
Postleitzahl: 54411
Postort: Hermeskeil
Kontakt
Internetadresse: http://www.hermeskeil.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@ruwer.de 📧
Telefon: +49 6500 / 918-224 / 204 📞
Fax: +49 6500 / 918-100 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E59838546 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-10-11 📅
Einreichungsfrist: 2019-11-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-10-15 📅
Datum des Beginns: 2020-03-03 📅
Datum des Endes: 2021-06-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 199-482593
ABl. S-Ausgabe: 199
Zusätzliche Informationen
Der geschätzte Auftragswert liegt auf der Grundlage des § 3 Abs. 7 VgV unter dem EU-Schwellenwert. Es erfolgt eine öffentliche Ausschreibung nach VOB/A auf der Vergabeplattform Subreport (siehe I.3). Durch die örtliche Nähe der Auftraggeberin zu EU-Nachbarstaaten ist eine Binnenmarktrelevanz nicht auszuschließen. Insoweit wird auf die Entscheidung des EuGH vom 20.5.2010 RS T-258/06 verwiesen. Die VG führt gleichwohl zur Förderung der Transparenz, Gleichbehandlung und des Wettbewerbs freiwillig eine öffentliche Bekanntmachung des v. g. Auftrages in Anlehnung an die Vergabeordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) durch. Ein Anspruch auf Beachtung der VgV seitens der Bewerber bzw. Bieter besteht nicht. Die Vorschriften des Vierten Teils des GWB und der VgV finden keine Anwendung. Ein Nachprüfverfahren ist damit nicht eröffnet. §§ 160 ff. GWB finden keine Anwendung.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ortsgemeinde Gusenburg; Ausbau der Straße „Zum Steilen“:
Straßenbau, Entwässerungs- und Wasserversorgungsanlagen.
Straßenbau
— rd. 100 m
— rd. 480 t Pechhaltige Befestigung aufnehmen,
— rd. 2 700 m
— rd. 3 000 m
— rd. 2 600 m
— rd. 2 200 m
— rd. 950 m Bord-/Vollrinne aus Betonformsteinen herstellen.
Wasserversorgung
— rd. 335 m Verlegung dukt. Gußrohre DN 100 mm,
— rd. 200 m HA-Leitungen PE DN 40,
— rd. 60 m Leitungen PE DN 50.
Entwässerung
— rd. 600 lfdm Michwasserkanal DN 300-700 PVC-U,
— rd. 220 Ifdm HA-Mischwasserkanal DA 160 mm PVC-U,
— rd. 25 St. Fertigteilschächte DN 1 000/1 200/1 500.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 54413 Gusenburg

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-11-07 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:05

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Internetadresse: www.hermeskeil.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E59838546 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Der geschätzte Auftragswert liegt auf der Grundlage des § 3 Abs. 7 VgV unter dem EU-Schwellenwert. Es erfolgt eine öffentliche Ausschreibung nach VOB/A auf der Vergabeplattform Subreport (siehe I.3). Durch die örtliche Nähe der Auftraggeberin zu EU-Nachbarstaaten ist eine Binnenmarktrelevanz nicht auszuschließen. Insoweit wird auf die Entscheidung des EuGH vom 20.5.2010 RS T-258/06 verwiesen.
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Die VG führt gleichwohl zur Förderung der Transparenz, Gleichbehandlung und des Wettbewerbs freiwillig eine öffentliche Bekanntmachung des v. g. Auftrages in Anlehnung an die Vergabeordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) durch. Ein Anspruch auf Beachtung der VgV seitens der Bewerber bzw. Bieter besteht nicht. Die Vorschriften des Vierten Teils des GWB und der VgV finden keine Anwendung.
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Ein Nachprüfverfahren ist damit nicht eröffnet. §§ 160 ff. GWB finden keine Anwendung.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Kreisverwaltung Trier-Saarbug
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 1
Postort: Trier
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2019/S 199-482593 (2019-10-11)