Auftragsbekanntmachung (2019-12-06) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer
Postanschrift: Untere Kirchstraße 1
Postort: Waldrach
Postleitzahl: 54320
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Telefon: +49 6500 / 918-224 / 204📞
E-Mail: vergabestelle@ruwer.de📧
Fax: +49 6500 / 918-100 📠
Region: Trier-Saarburg🏙️
URL: www.ruwer.de🌏 Kommunikation
Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist beschränkt
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E25835144🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Ortsgemeinde Pluwig; Instandsetzung eines Wirtschaftsweges vom Hochbehälter Pluwig bis zur L 139”
Produkte/Dienstleistungen: Straßenbauarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Ortsgemeinde Pluwig; Instandsetzung eines Wirtschaftsweges vom Hochbehälter Pluwig bis zur L 139
Wirtschaftswegebau.”
1️⃣
Ort der Leistung: Trier-Saarburg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 54316 Pluwig
Beschreibung der Beschaffung:
“Wirtschaftswegebau
— ca. 850 cbm Bodenaushub inkl. Entsorgung,
— ca. 400 cbm Frostschutzmaterial,
— ca. 2 000 qm Asphaltarmierungsgitter,
— ca. 700 to...”
Beschreibung der Beschaffung
Wirtschaftswegebau
— ca. 850 cbm Bodenaushub inkl. Entsorgung,
— ca. 400 cbm Frostschutzmaterial,
— ca. 2 000 qm Asphaltarmierungsgitter,
— ca. 700 to Asphaltausgleich,
— ca. 6 500 qm Asphalt Trag-Deckschicht AC 16 TD-LW,
— ca. 20 St. Obstbäume.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-03-02 📅
Datum des Endes: 2020-05-11 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-01-23
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-02-28 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-01-23
12:05 📅
“Der geschätzte Auftragswert liegt auf der Grundlage des § 3 Abs. 7 VgV unter dem EU-Schwellenwert. Es erfolgt eine öffentliche Ausschreibung nach VOB/A auf...”
Der geschätzte Auftragswert liegt auf der Grundlage des § 3 Abs. 7 VgV unter dem EU-Schwellenwert. Es erfolgt eine öffentliche Ausschreibung nach VOB/A auf der Vergabeplattform Subreport (siehe I.3). Durch die örtliche Nähe der Auftraggeberin zu EU-Nachbarstaaten ist eine Binnenmarktrelevanz nicht auszuschließen. Insoweit wird auf die Entscheidung des EuGH vom 20.5.2010 RS T-258/06 verwiesen.
Die VG führt gleichwohl zur Förderung der Transparenz, Gleichbehandlung und des Wettbewerbs freiwillig eine öffentliche Bekanntmachung des v. g. Auftrages in Anlehnung an die Vergabeordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) durch. Ein Anspruch auf Beachtung der VgV seitens der Bewerber bzw. Bieter besteht nicht. Die Vorschriften des Vierten Teils des GWB und der VgV finden keine Anwendung.
Ein Nachprüfverfahren ist damit nicht eröffnet. §§ 160 ff. GWB finden keine Anwendung.