Das Vorhaben umfasst die Trassierung einer Radverkehrsanlage (RVA) im Verlauf der alten B 96 zwischen Stralsund und Brandshagen, parallel zur B 96. Die Maßnahme befindet sich im Landkreis Vorpommern Rügen im Stadtgebiet der Hansestadt Stralsund. Am Bauende grenzt die RVA an die Gemeinde Sundhagen.
Der überplante Bauabschnitt verläuft vom Knotenpunkt Brandshäger Straße / Anbindung Devin bis zur Gemeindegrenze Stralsund/Sundhagen innerhalb der Straße.
Die Länge der Baustrecke beträgt ca. 1,110 m. Die RVA wird beidseitig an den Fahrbahnrändern der vorhandenen Pflasterstraße mit je 1,30 m Breite als Asphaltdecke ausgeführt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-11-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-10-15.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Ostseeküstenradweg Stralsund – Asphaltprüfung
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦
Kurze Beschreibung:
“Das Vorhaben umfasst die Trassierung einer Radverkehrsanlage (RVA) im Verlauf der alten B 96 zwischen Stralsund und Brandshagen, parallel zur B 96. Die...”
Kurze Beschreibung
Das Vorhaben umfasst die Trassierung einer Radverkehrsanlage (RVA) im Verlauf der alten B 96 zwischen Stralsund und Brandshagen, parallel zur B 96. Die Maßnahme befindet sich im Landkreis Vorpommern Rügen im Stadtgebiet der Hansestadt Stralsund. Am Bauende grenzt die RVA an die Gemeinde Sundhagen.
Der überplante Bauabschnitt verläuft vom Knotenpunkt Brandshäger Straße / Anbindung Devin bis zur Gemeindegrenze Stralsund/Sundhagen innerhalb der Straße.
Die Länge der Baustrecke beträgt ca. 1,110 m. Die RVA wird beidseitig an den Fahrbahnrändern der vorhandenen Pflasterstraße mit je 1,30 m Breite als Asphaltdecke ausgeführt.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 5 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Vorpommern-Rügen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hansestadt Stralsund
Beschreibung der Beschaffung:
“Asphaltprüfungen nach ZTV Asphalt-StB 07/13 durchführen:
— 5 x 2 Bohrkernentnahmen zur Untersuchung der Schichtdicke, Hohlraumgehalt, Verdichtungsgrad und...”
Beschreibung der Beschaffung
Asphaltprüfungen nach ZTV Asphalt-StB 07/13 durchführen:
— 5 x 2 Bohrkernentnahmen zur Untersuchung der Schichtdicke, Hohlraumgehalt, Verdichtungsgrad und des Schichtenverbundes,
— 6 Mischgutprobenahmen mit Prüfungen am Mischgut: Korngrößenverteilung, Bindemittelgehalt, Raumdichte und Hohlraumgehalt.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 5 000 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 72
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Nachweis der Berufszulassung (d. h. natürliche und juristische Personen mit einer abgeschlossenen Fachausbildung)” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-11-19
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-03-19 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-11-19
12:00 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3855885160📞
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de📧
Fax: +49 3855885160 📠
URL: http://www.wm.mv-regierung.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Paragr. 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Paragr. 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach Paragr. 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptet Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfauftrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach Paragr. 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen ist.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach Paragr. 125 Absatz 1 Nummer 2. Paragr. 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 201-488685 (2019-10-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-11-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Das Vorhaben umfasst die Trassierung einer Radverkehrsanlage (RVA) im Verlauf der alten B 96 zwischen Stralsund und Brandshagen, parallel zur B 96. Die...”
Kurze Beschreibung
Das Vorhaben umfasst die Trassierung einer Radverkehrsanlage (RVA) im Verlauf der alten B 96 zwischen Stralsund und Brandshagen, parallel zur B 96. Die Maßnahme befindet sich im Landkreis Vorpommern Rügen im Stadtgebiet der Hansestadt Stralsund. Am Bauende grenzt die RVA an die Gemeinde Sundhagen.
Der überplante Bauabschnitt verläuft vom Knotenpunkt Brandshäger Straße/Anbindung Devin bis zur Gemeindegrenze Stralsund/Sundhagen innerhalb der Straße.
Die Länge der Baustrecke beträgt ca. 1,110 m. Die RVA wird beidseitig an den Fahrbahnrändern der vorhandenen Pflasterstraße mit je 1,30 m Breite als Asphaltdecke ausgeführt.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 201-488685
Auftragsvergabe
1️⃣ Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Paragr. 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Paragr. 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach Paragr. 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptet Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfauftrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach Paragr. 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen ist.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach Paragr. 125 Absatz 1 Nummer 2. Paragr. 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 231-567377 (2019-11-28)