Druck- & Kopiersysteme / Outputmanagement Landkreis Limburg-Weilburg Der Landkreis Limburg-Weilburg betreibt derzeit ca. 425 Drucker, Kopierer und Multifunktionsgeräte in einer zum Teil konsolidierten Struktur. Die derzeitigen und zukünftigen Systeme sind auf ca. 74 Standorte im Kreisgebiet Limburg-Weilburg verteilt. Durch auslaufende Verträge wird eine Neuausschreibung so wie eine weitergehende Optimierung auf Basis der Erkenntnisse aus dem aktuellen Vertragszyklus erforderlich. Der AG hat hierfür in einer analytischen und konzeptionellen Erarbeitung und nach detaillierter Vor-Ort-Analyse eine technologisch-marktspezifisch begründete zukunftsfähige Paper- Output-Management-Konzeption erarbeitet Es wird ein Rahmenvertrag über 48 Monate mit einer Verlängerungsoption um 12 Monate ausgeschrieben. Es ist daraus resultierend eine kalkulierte Full-Service-Vertragsmietzeit mit von 60 Monaten anzubieten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-05-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-04-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-04-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Fotokopier- und Offsetdruckgeräte
Referenznummer: 24-2019
Kurze Beschreibung:
Druck- & Kopiersysteme / Outputmanagement Landkreis Limburg-Weilburg
Der Landkreis Limburg-Weilburg betreibt derzeit ca. 425 Drucker, Kopierer und Multifunktionsgeräte in einer zum Teil konsolidierten Struktur. Die derzeitigen und zukünftigen Systeme sind auf ca. 74 Standorte im Kreisgebiet Limburg-Weilburg verteilt. Durch auslaufende Verträge wird eine Neuausschreibung so wie eine weitergehende Optimierung auf Basis der Erkenntnisse aus dem aktuellen Vertragszyklus erforderlich.
Der AG hat hierfür in einer analytischen und konzeptionellen Erarbeitung und nach detaillierter Vor-Ort-Analyse eine technologisch-marktspezifisch begründete zukunftsfähige Paper-
Output-Management-Konzeption erarbeitet
Es wird ein Rahmenvertrag über 48 Monate mit einer Verlängerungsoption um 12 Monate ausgeschrieben. Es ist daraus resultierend eine kalkulierte Full-Service-Vertragsmietzeit mit von 60 Monaten anzubieten.
Druck- & Kopiersysteme / Outputmanagement Landkreis Limburg-Weilburg
Der Landkreis Limburg-Weilburg betreibt derzeit ca. 425 Drucker, Kopierer und Multifunktionsgeräte in einer zum Teil konsolidierten Struktur. Die derzeitigen und zukünftigen Systeme sind auf ca. 74 Standorte im Kreisgebiet Limburg-Weilburg verteilt. Durch auslaufende Verträge wird eine Neuausschreibung so wie eine weitergehende Optimierung auf Basis der Erkenntnisse aus dem aktuellen Vertragszyklus erforderlich.
Der AG hat hierfür in einer analytischen und konzeptionellen Erarbeitung und nach detaillierter Vor-Ort-Analyse eine technologisch-marktspezifisch begründete zukunftsfähige Paper-
Output-Management-Konzeption erarbeitet
Es wird ein Rahmenvertrag über 48 Monate mit einer Verlängerungsoption um 12 Monate ausgeschrieben. Es ist daraus resultierend eine kalkulierte Full-Service-Vertragsmietzeit mit von 60 Monaten anzubieten.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fotokopier- und Offsetdruckgeräte📦
Zusätzlicher CPV-Code: Drucker und Plotter📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Limburg-Weilburg
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Druck- & Kopiersysteme / Outputmanagement Landkreis Limburg-Weilburg
Der Landkreis Limburg-Weilburg betreibt derzeit ca. 425 Drucker, Kopierer und Multifunktionsgeräte in einer zum Teil konsolidierten Struktur. Die derzeitigen und zukünftigen Systeme sind auf ca. 74 Standorte im Kreisgebiet Limburg-Weilburg verteilt. Durch auslaufende Verträge wird eine Neuausschreibung so wie eine weitergehende Optimierung auf Basis der Erkenntnisse aus dem aktuellen Vertragszyklus erforderlich.
Der Landkreis Limburg-Weilburg betreibt derzeit ca. 425 Drucker, Kopierer und Multifunktionsgeräte in einer zum Teil konsolidierten Struktur. Die derzeitigen und zukünftigen Systeme sind auf ca. 74 Standorte im Kreisgebiet Limburg-Weilburg verteilt. Durch auslaufende Verträge wird eine Neuausschreibung so wie eine weitergehende Optimierung auf Basis der Erkenntnisse aus dem aktuellen Vertragszyklus erforderlich.
Der AG hat hierfür in einer analytischen und konzeptionellen Erarbeitung und nach detaillierter Vor-Ort-Analyse eine technologisch-marktspezifisch begründete zukunftsfähige Paper-
Output-Management-Konzeption erarbeitet
Es wird ein Rahmenvertrag über 48 Monate mit einer Verlängerungsoption um 12 Monate ausgeschrieben. Es ist daraus resultierend eine kalkulierte Full-Service-Vertragsmietzeit mit von 60 Monaten anzubieten.
Rahmenvertrag über 48 Monate mit einer Verlängerungsoption um 12 Monate. Es ist daraus resultierend eine kalkulierte Full-Service-
Vertragsmietzeit von 60 Monaten anzubieten.
Die Endgeräte werden in 7 verschiedene Leistungsklassen unterteilt.
Die erste Liefercharge umfasst ca. 220 Geräte (2019)
Die zweite Liefercharge umfasst ca. 200 Geräte (Optional 2020)
Die Geräte werden für den genannten Zeitraum gemietet inkl. Support und sonstiger Dienstleistungen wie Ersatzteile, Wartung, Verschleißteile, Reparaturen usw.
Dauer: 48 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Verlängerungsoption seitens des AG von einmalig 12 Monaten
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Limburg-Weilburg
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Nachweis Gewerbeanmeldung,
— Nachweis Eintrag im Handelsregister,
— Nachweis der Mitgliedschaft einer Berufsgenossenschaft (die Nachweise dürfen nicht älter als 12 Monate sein),
— Eigenerklärung zur Kenntlichmachung von Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Eigenerklärung Betriebshaftpflicht,
— Eigenerklärung zu den Sozialversicherungen, bei denen die meisten Mitarbeiter/-innen versichert sind,
— Unbedenklichkeitsnachweis zu Steuern.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Mindeststandards:
— Betriebshaftpflicht mit mind. 1 Mio. EUR für Sach- und 3 Mio. EUR für Personenschäden je Schadensfall
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Unternehmensdarstellung,
— Referenzliste mind. 3 vergleichbare Projekte hinsichtlich des Gesamtlieferumfangs in der Menge der gelieferten und betreuten Druck- und Kopiersysteme der letzten 3 Jahre,
— Herstellerzertifizierungen des Unternehmens bezogen auf die angebotenen Druck- und Kopiersysteme,
— Bennenung des Projektteams für den LK Limburg-Weilburg inkl. Qualifikation.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-08-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-05-06 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Technischer Wert
Qualitätskriterium (Gewichtung): 35
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 45
Kostenkriterium (Name): Energieeffizienz
Kostenkriterium (Gewichtung): 20
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft Landkreis Limburg-Weilburg -Zentrale Ausschreibungsstelle-
Dokumente URL: http://www.subreport-elvis.de/E45916321🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen. „§ 160 GWB -Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen. „§ 160 GWB -Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2019/S 070-165489 (2019-04-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-08-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Druck- & Kopiersysteme/Outputmanagement Landkreis Limburg-Weilburg
Der Landkreis Limburg-Weilburg betreibt derzeit ca. 425 Drucker, Kopierer und Multifunktionsgeräte in einer zum Teil konsolidierten Struktur. Die derzeitigen und zukünftigen Systeme sind auf ca. 74 Standorte im Kreisgebiet Limburg-Weilburg verteilt. Durch auslaufende Verträge wird eine Neuausschreibung so wie eine weitergehende Optimierung auf Basis der Erkenntnisse aus dem aktuellen Vertragszyklus erforderlich.
Der AG hat hierfür in einer analytischen und konzeptionellen Erarbeitung und nach detaillierter Vor-Ort-Analyse eine technologischmarktspezifisch begründete zukunftsfähige Paper-
Output-Management-Konzeption erarbeitet.
Es wird ein Rahmenvertrag über 48 Monate mit einer Verlängerungsoption um 12 Monate ausgeschrieben. Es ist daraus resultierend eine kalkulierte Full-Service-Vertragsmietzeit mit von 60 Monaten anzubieten.
Druck- & Kopiersysteme/Outputmanagement Landkreis Limburg-Weilburg
Der Landkreis Limburg-Weilburg betreibt derzeit ca. 425 Drucker, Kopierer und Multifunktionsgeräte in einer zum Teil konsolidierten Struktur. Die derzeitigen und zukünftigen Systeme sind auf ca. 74 Standorte im Kreisgebiet Limburg-Weilburg verteilt. Durch auslaufende Verträge wird eine Neuausschreibung so wie eine weitergehende Optimierung auf Basis der Erkenntnisse aus dem aktuellen Vertragszyklus erforderlich.
Der AG hat hierfür in einer analytischen und konzeptionellen Erarbeitung und nach detaillierter Vor-Ort-Analyse eine technologischmarktspezifisch begründete zukunftsfähige Paper-
Output-Management-Konzeption erarbeitet.
Es wird ein Rahmenvertrag über 48 Monate mit einer Verlängerungsoption um 12 Monate ausgeschrieben. Es ist daraus resultierend eine kalkulierte Full-Service-Vertragsmietzeit mit von 60 Monaten anzubieten.
Gesamtwert des Auftrags: 1065157.06 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Druck- & Kopiersysteme/Outputmanagement Landkreis Limburg-Weilburg
Der AG hat hierfür in einer analytischen und konzeptionellen Erarbeitung und nach detaillierter Vor-Ort-Analyse eine technologischmarktspezifisch begründete zukunftsfähige Paper-
Output-Management-Konzeption erarbeitet.
Rahmenvertrag über 48 Monate mit einer Verlängerungsoption um 12 Monate. Es ist daraus resultierend eine kalkulierte Full-Service-Vertragsmietzeit von 60 Monaten anzubieten.
Die erste Liefercharge umfasst ca. 220 Geräte (2019).
Die zweite Liefercharge umfasst ca. 200 Geräte (Optional 2020).
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-08-02 📅
Name: Pauly Büromaschinen Vertriebs GmbH
Postanschrift: Kapellenstraße 1
Postort: Limburg
Postleitzahl: 65555
Land: Deutschland 🇩🇪 Limburg-Weilburg
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1065157.06 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft Landkreis Limburg-Weilburg – Zentrale Ausschreibungsstelle
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.
„§ 160 GWB – Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,