– Pumpen und Armaturen liefern und montieren,
– Rohrleitungen, Dämmung für Trinkwasserleitung, Schmutzwasserleitung, Regenentwässerung liefern und montieren,
– Hygienespülung und Sanitär Einrichtungsgegenstände liefern und montieren.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-05-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-04-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“OV 06/19 Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen – Neubau Neue Grundschule Wismar, Bürgermeister-Haupt-Straße 25 in Wismar”
Produkte/Dienstleistungen: Sanitäre Anlagen📦
Kurze Beschreibung:
“– Pumpen und Armaturen liefern und montieren,
– Rohrleitungen, Dämmung für Trinkwasserleitung, Schmutzwasserleitung, Regenentwässerung liefern und...”
Kurze Beschreibung
– Pumpen und Armaturen liefern und montieren,
– Rohrleitungen, Dämmung für Trinkwasserleitung, Schmutzwasserleitung, Regenentwässerung liefern und montieren,
– Hygienespülung und Sanitär Einrichtungsgegenstände liefern und montieren.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Folgende Unterlagen sind zur Angebotseröffnung vorzulegen:
— 213 Angebotsschreiben,
— 124 Eigenerklärung zur Eignung,
— 221/222 Angaben zur Preisermittlung...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Folgende Unterlagen sind zur Angebotseröffnung vorzulegen:
— 213 Angebotsschreiben,
— 124 Eigenerklärung zur Eignung,
— 221/222 Angaben zur Preisermittlung entspr. Formblatt,
— 235 Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen,
— Erklärung zum Mindestlohngesetz (MiLoG),
— 231 Vereinbarung Tariftreue.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-05-14
09:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-07-13 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-05-14
09:00 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name:
“Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern, Vergabekammer”
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 068-158421 (2019-04-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-09-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“— Pumpen und Armaturen liefern und montieren,
— Rohrleitungen, Dämmung für Trinkwasserleitung, Schmutzwasserleitung, Regenentwässerung liefern und...”
Kurze Beschreibung
— Pumpen und Armaturen liefern und montieren,
— Rohrleitungen, Dämmung für Trinkwasserleitung, Schmutzwasserleitung, Regenentwässerung liefern und montieren,
—Hygienespülung und Sanitär Einrichtungsgegenstände liefern und montieren.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 128257.85 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 068-158421
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: OV 06/19
Los-Identifikationsnummer: 10
Titel:
“OV 06/19 Neubau Neue Grundschule in Wismasr, Los 10 Abwasser-, Wasser- und Gasanlage”
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-07-05 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Stephan & Scheffler GmbH, Sanitär und Heizungstechnik
Postanschrift: Am Graben 2
Postort: Rostock, Bentwisch
Postleitzahl: 18182
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Mecklenburg-Vorpommern🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 128257.85 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 GWB
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 184-447026 (2019-09-20)