Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“OV 13/19 Los 7: Erweiterter Rohbau, Neubau Neue Grundschule Wismar, Bürgermeister Haupt Straße 25 in Wismar”
Produkte/Dienstleistungen: Gerüstarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Das Los umfasst folgende Bereiche: Erbau-, Beton- Maurer-, Abdichtungs-, Stahl- und Metallbauarbeiten.”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 1324770.76 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Schulgebäude📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Betonarbeiten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Maurerarbeiten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Abdichtungsarbeiten gegen Wasser📦
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Ort der Leistung: Mecklenburg-Vorpommern🏙️
Ort der Leistung: Mecklenburg-Vorpommern🏙️
Ort der Leistung: Nordwestmecklenburg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Wismar
Beschreibung der Beschaffung: Erbau-, Beton- Maurer-, Abdichtungs-, Stahl- und Metallbauarbeiten
Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-06-11 📅
Datum des Endes: 2020-06-11 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union: STES-17-0009
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“213 Angebotsschreiben mit Leistungsverzeichnis – 124 Eigenerklärung zur Eignung:
— 221/222 Angaben zur Preisermittlung entspr. Formblatt,
— 235 Verzeichnis...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
213 Angebotsschreiben mit Leistungsverzeichnis – 124 Eigenerklärung zur Eignung:
— 221/222 Angaben zur Preisermittlung entspr. Formblatt,
— 235 Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen,
— Erklärung nach §9 Absatz 4-6 VgG M-V,
— Vereinbarung gemäß §10 Absatz 1 S.2 VgG M-V,
— 231 Vereinbarung Tariftreue.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-03-26
09:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-05-24 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-03-26
09:00 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name:
“Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern, Vergabekammer”
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 032-071056 (2019-02-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-08-13) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Telefon: +49 38412240015📞
Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1575164.30 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Erbau-, Beton- Maurer-, Abdichtungs-, Stahl- und Metallbauarbeiten.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 032-071056
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: OV 13/19
Los-Identifikationsnummer: 07
Titel:
“OV 13/19 Los 7: Erweiterter Rohbau, Neubau Neue Grundschule Wismar, Bürgermeister Haupt Straße 25 in Wismar”
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-06-03 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Bau Union Wismar GmbH
Postanschrift: Poeler Straße 115
Postort: Wismar
Postleitzahl: 23970
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Nordwestmecklenburg🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1575164.30 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 GWB
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 156-384412 (2019-08-13)