Veloroutengerechter Umbau einer 4-streifigen Hauptverkehrsstraße von rd. 500 m Länge, Herstellung Fahrbahn Bk10 in Vollausbau z.T. Vollgebundener Aufbau, Anlage von Radfahrstreifen, Rückbau der Radwege und der Nebenfahrbahn, Herstellung von Bushaltestellen in Asphalt, Erneuerung/Anpassung der Straßenabläufe, Setzten von Bordkanten (Hamburger Kante), Herstellung der Gehwegflächen, Neubau einer Mittelstreifens mit Baumbepflanzung, Aufwertung Bestandsbaumquartiere, Herstellung neuer Baumquartiere
Wesentliche Leistungen:
Planum herstellen ca. 18 390 m
Fahrbahn im Vollausbau herstellen ca. 10 090 m
Gehweg herstellen ca. 5 960 m
Bordsteine setzen ca. 2 996 m
Straßenabläufe herstellen 91 St.
Pfosten aufstellen 93 St.
Baumsubstrat FLL Bauweise 1 einbauen ca. 690 m
Baumsubstrat FLL Bauweise 2 einbauen ca. 520 m
Düngemittel für Tiefenwachstum ca. 12 600 kg.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-10-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-08-23.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“OV-GFZS-325/19 VR7, Steindamm von Kreuzweg bis Lohmühlenstraße 2. BA; Straßenbauarbeiten und Landschaftsbauarbeiten
OV-GFZS-325/19”
Produkte/Dienstleistungen: Straßenbauarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Veloroutengerechter Umbau einer 4-streifigen Hauptverkehrsstraße von rd. 500 m Länge, Herstellung Fahrbahn Bk10 in Vollausbau z.T. Vollgebundener Aufbau,...”
Kurze Beschreibung
Veloroutengerechter Umbau einer 4-streifigen Hauptverkehrsstraße von rd. 500 m Länge, Herstellung Fahrbahn Bk10 in Vollausbau z.T. Vollgebundener Aufbau, Anlage von Radfahrstreifen, Rückbau der Radwege und der Nebenfahrbahn, Herstellung von Bushaltestellen in Asphalt, Erneuerung/Anpassung der Straßenabläufe, Setzten von Bordkanten (Hamburger Kante), Herstellung der Gehwegflächen, Neubau einer Mittelstreifens mit Baumbepflanzung, Aufwertung Bestandsbaumquartiere, Herstellung neuer Baumquartiere
Wesentliche Leistungen:
Planum herstellen ca. 18 390 m
Fahrbahn im Vollausbau herstellen ca. 10 090 m
Gehweg herstellen ca. 5 960 m
Bordsteine setzen ca. 2 996 m
Straßenabläufe herstellen 91 St.
Pfosten aufstellen 93 St.
Baumsubstrat FLL Bauweise 1 einbauen ca. 690 m
Baumsubstrat FLL Bauweise 2 einbauen ca. 520 m
Düngemittel für Tiefenwachstum ca. 12 600 kg.
1️⃣
Ort der Leistung: Hamburg🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Veloroutengerechter Umbau einer 4-streifigen Hauptverkehrsstraße von rd. 500 m Länge, Herstellung Fahrbahn Bk10 in Vollausbau z.T. Vollgebundener Aufbau,...”
Beschreibung der Beschaffung
Veloroutengerechter Umbau einer 4-streifigen Hauptverkehrsstraße von rd. 500 m Länge, Herstellung Fahrbahn Bk10 in Vollausbau z.T. Vollgebundener Aufbau, Anlage von Radfahrstreifen, Rückbau der Radwege und der Nebenfahrbahn, Herstellung von Bushaltestellen in Asphalt, Erneuerung/Anpassung der Straßenabläufe, Setzten von Bordkanten (Hamburger Kante), Herstellung der Gehwegflächen, Neubau einer Mittelstreifens mit Baumbepflanzung, Aufwertung Bestandsbaumquartiere, Herstellung neuer Baumquartiere.
Wesentliche Leistungen:
Planum herstellen ca. 18 390 m
Fahrbahn im Vollausbau herstellen ca. 10 090 m
Gehweg herstellen ca. 5 960 m
Bordsteine setzen ca. 2 996 m
Straßenabläufe herstellen 91 St.
Pfosten aufstellen 93 St.
Baumsubstrat FLL Bauweise 1 einbauen ca. 690 m
Baumsubstrat FLL Bauweise 2 einbauen ca. 520 m
Düngemittel für Tiefenwachstum ca. 12 600 kg.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-03-02 📅
Datum des Endes: 2022-11-22 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-10-01
09:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-11-29 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-10-01
09:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 40428402441📞
E-Mail: vergabekammer@bsw.hamburg.de📧
Fax: +49 40427310499 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 40428402441📞
E-Mail: vergabekammer@bsw.hamburg.de📧
Quelle: OJS 2019/S 164-401733 (2019-08-23)
Ergänzende Angaben (2019-10-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Veloroutengerechter Umbau einer 4-streifigen Hauptverkehrsstraße von rd. 500 m Länge, Herstellung Fahrbahn Bk10 in Vollausbau z.T. Vollgebundener Aufbau,...”
Kurze Beschreibung
Veloroutengerechter Umbau einer 4-streifigen Hauptverkehrsstraße von rd. 500 m Länge, Herstellung Fahrbahn Bk10 in Vollausbau z.T. Vollgebundener Aufbau, Anlage von Radfahrstreifen, Rückbau der Radwege und der Nebenfahrbahn, Herstellung von Bushaltestellen in Asphalt, Erneuerung/Anpassung der Straßenabläufe, Setzten von Bordkanten (Hamburger Kante), Herstellung der Gehwegflächen, Neubau einer Mittelstreifens mit Baumbepflanzung, Aufwertung Bestandsbaumquartiere, Herstellung neuer Baumquartiere.
Wesentliche Leistungen
— Planum herstellen ca. 18 390 m
— Fahrbahn im Vollausbau herstellen ca. 10 090 m
— Gehweg herstellen ca. 5 960 m
— Bordsteine setzen ca. 2 996 m
— Straßenabläufe herstellen 91 St.
— Pfosten aufstellen 93 St.
— Baumsubstrat FLL Bauweise 1 einbauen ca. 690 m
— Baumsubstrat FLL Bauweise 2 einbauen ca. 520 m
— Düngemittel für Tiefenwachstum ca. 12 600 kg.
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2019/S 164-401733
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu ändernden Textes: Kommunikation
Alter Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2019-10-01 📅
Zeit: 09:00
Neuer Wert
Datum: 2019-10-10 📅
Zeit: 09:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.6)
Ort des zu ändernden Textes: Bindefrist des Angebots
Alter Wert
Text: Das Angebot muss gültig bleiben bis: 29.11.2019
Neuer Wert
Text: Das Angebot muss gültig bleiben bis: 9.12.2019
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2019-10-01 📅
Zeit: 09:00
Neuer Wert
Datum: 2019-10-10 📅
Zeit: 09:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.4.3)
Ort des zu ändernden Textes: Einlegung von Rechtsbehelfen
Alter Wert
Text:
“Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig,...”
Text
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig,...”
Text
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2019/S 191-463578 (2019-10-01)