Gegenstand ist die Untersuchung und Bewertung des random number generator (RNG), den Linux zur Erzeugung von Zufallszahlen über die Schnittstelle /dev/random zur Verfügung stellt. Die Untersuchung erstreckt sich auf alle Linux-Versionen, die innerhalb der Projektlaufzeit neu erscheinen.
Das Projekt ist so ausgelegt, dass der Auftragnehmer (AN) selbstständig neu veröffentlichte Linux-Versionen erkennt und untersucht. Eine Untersuchung kann ergeben, dass sich gegenüber der vorherigen Version nichts in Bezug auf den RNG geändert hat. Liegt aber eine für den RNG relevante Änderung vor, so wird diese Linux-Version intensiv vom Auftragnehmer untersucht. In beiden Fällen erstattet der AN dem BSI ausführlich Bericht über die Untersuchungsergebnisse. Zusätzlich führt der AN zu Beginn jedes Projektjahres eine Erstuntersuchung durch.
Fortsetzung siehe: II. 2.4.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-01-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-12-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: P 449: Fortsetzung der Analyse des Linux-RNG (Linux-RNG)
P 449
Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand ist die Untersuchung und Bewertung des random number generator (RNG), den Linux zur Erzeugung von Zufallszahlen über die Schnittstelle...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand ist die Untersuchung und Bewertung des random number generator (RNG), den Linux zur Erzeugung von Zufallszahlen über die Schnittstelle /dev/random zur Verfügung stellt. Die Untersuchung erstreckt sich auf alle Linux-Versionen, die innerhalb der Projektlaufzeit neu erscheinen.
Das Projekt ist so ausgelegt, dass der Auftragnehmer (AN) selbstständig neu veröffentlichte Linux-Versionen erkennt und untersucht. Eine Untersuchung kann ergeben, dass sich gegenüber der vorherigen Version nichts in Bezug auf den RNG geändert hat. Liegt aber eine für den RNG relevante Änderung vor, so wird diese Linux-Version intensiv vom Auftragnehmer untersucht. In beiden Fällen erstattet der AN dem BSI ausführlich Bericht über die Untersuchungsergebnisse. Zusätzlich führt der AN zu Beginn jedes Projektjahres eine Erstuntersuchung durch.
Fortsetzung siehe: II. 2.4.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Beim Auftragnehmer
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Untersuchung erfordert eine Entropie-Abschätzung der Rohdaten, die von den verwendeten Entropiequellen bereitgestellt werden. Hinzu kommt eine Analyse...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Untersuchung erfordert eine Entropie-Abschätzung der Rohdaten, die von den verwendeten Entropiequellen bereitgestellt werden. Hinzu kommt eine Analyse des algorithmischen Teils, d. h. eine Betrachtung der Ausgabe- und Durchmischungsfunktion.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 36
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: — Zweimalige optionale Verlängerung um jeweils ein Jahr.
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“— Zweimalige optionale Verlängerung um jeweils ein Jahr,
— AP 4: Projektpräsentation.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=299969&criteriaId=1202 Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Ausführungsbedingungen gemäß Auftragsunterlagen
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-01-22
14:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-01-22
14:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499400 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB.
Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die o. g. 4 Unzulässigkeitsgründe gelten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 242-594782 (2019-12-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-04-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: P 449: Fortsetzung der Analyse des Linux–RNG (Linux–RNG)
P 449
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand ist die Untersuchung und Bewertung des random number generator (RNG), den Linux zur Erzeugung von Zufallszahlen über die Schnittstelle...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand ist die Untersuchung und Bewertung des random number generator (RNG), den Linux zur Erzeugung von Zufallszahlen über die Schnittstelle /dev/random zur Verfügung stellt. Die Untersuchung erstreckt sich auf alle Linux–Versionen, die innerhalb der Projektlaufzeit neu erscheinen.
Das Projekt ist so ausgelegt, dass der Auftragnehmer (AN) selbstständig neu veröffentlichte Linux–Versionen erkennt und untersucht. Eine Untersuchung kann ergeben, dass sich gegenüber der vorherigen Version nichts in Bezug auf den RNG geändert hat. Liegt aber eine für den RNG relevante Änderung vor, so wird diese Linux–Version intensiv vom Auftragnehmer untersucht. In beiden Fällen erstattet der AN dem BSI ausführlich Bericht über die Untersuchungsergebnisse. Zusätzlich führt der AN zu Beginn jedes Projektjahres eine Erstuntersuchung durch.
Fortsetzung siehe: II. 2.4
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 143 000 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Untersuchung erfordert eine Entropie–Abschätzung der Rohdaten, die von den verwendeten Entropiequellen bereitgestellt werden. Hinzu kommt eine Analyse...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Untersuchung erfordert eine Entropie–Abschätzung der Rohdaten, die von den verwendeten Entropiequellen bereitgestellt werden. Hinzu kommt eine Analyse des algorithmischen Teils, d.h. eine Betrachtung der Ausgabe- und Durchmischungsfunktion.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): s. Vergabeunterlagen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 50
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 242-594782
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: P 449
Titel: P 449: Fortsetzung der Analyse des Linux–RNG (Linux-RNG)
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-03-23 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: atsec information security GmbH
Postanschrift: Steinstraße 70
Postort: München
Postleitzahl: 81667
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 143 000 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB.
Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die o.g. vier Unzulässigkeitsgründe gelten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 081-191650 (2020-04-22)