Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die pachtweise Überlassung eines passiven NGA-Breitbandnetzes (nachfolgend: Breitbandinfrastruktur) in der Gemeinde Gornau sowie deren aktive Betriebsführung, Wartung und Instandhaltung für die Dauer von 7 Jahren auf Grundlage der Vergabe einer Dienstleistungskonzession. Die Überlassung wird nach derzeitigem Stand im Laufe des Jahres 2023 beginnen. Die Gemeinde beabsichtigt ferner, in diesem Verfahren bereits ein Optionsrecht für eine Anschluss-veräußerung nach Ablauf der Zweckbindungsfrist zu vereinbaren (Kaufoption).
Ziel der Ausschreibung ist es, einen Netzbetreiber zu ermitteln, der die noch von der Gemeinde zu errichtende Breitbandinfrastruktur mit aktiven Netzkomponenten ausstattet, während der Vertragslaufzeit betreibt, wartet und eine flächendeckende, zuverlässige Versorgung des Projektgebiets und aller dort befindlichen Anschlussnehmer (privat, gewerblich und öffentlich) mit hochbitratigen Breitbandinternetzugängen und entsprechenden Diensten zu marktüblichen Preisen gewährleistet.
Dabei sind für alle Teilnehmer zuverlässige Bandbreiten von einem Gbit/s zu gewährleisten, wobei erhebliche neue Investitionen im Projektgebiet zu tätigen sind. Besonders abgelegene oder schwer erschließbare Anschlüsse können mit einer Bandbreite von unter einem Gbit/s versorgt werden. Für jedes Unternehmen im Gewerbegebiet sind zuverlässige Bandbreiten von mindestens einem Gbit/s symmetrisch zu ermöglichen. Für jede Schule im Projektgebiet sind zuverlässig Bandbreiten von mindestens einem Gbit/s symmetrisch zu ermöglichen.
Um die physischen Voraussetzungen für die pachtweise Überlassung zu schaffen, wird die Gemeinde als Bauherrin zunächst die Breitbandinfrastruktur auf Grundlage des sogenannten Betreibermodells errichten lassen, § 3 Abs. 1 b) Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden (NGA)-Breitbandversorgung (NGA-RR). In Ihrem Förderantrag hat die Gemeinde CATV als zukünftig verwendete Technologie angegeben.
Die für die Errichtung der Breitbandinfrastruktur erforderlichen Aufwendungen gemäß der vorläufigen Grobnetzplanung/den Netzvorplanungen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Weitere Informationen zum beantragten Konzept können der Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Für die Finanzierung des Projekts sollen Fördermittel des aktuellen Bundesförderprogramms zum Breitbandausbau des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) eingesetzt werden. Der Gemeinde Gornau liegt hierzu bereits ein entsprechender, vorläufiger Zuwendungsbescheid vom 6.9.2016 sowie eine Zusicherung des Bundes vom 12.12.2018 zur Aufstockung der zuwendungsfähigen Mittel im Zuge des Technologie-Upgrades vor. Die Fördermittel des Bundes werden durch Landesfördermittel ergänzt. Auch hier liegt bereits ein entsprechender, vorläufiger Zuwendungsbescheid des Freistaats Sachsen vom 11.4.2017 vor. Bundes- und Landesfördermittel werden zudem durch einen Eigenmittelanteil der Gemeinde ergänzt.
Die Förderung durch das BMVI geht zurück auf die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 22.10.2015 (BMVI-RL), nunmehr in der Fassung der 1. Novelle vom 3.7.2018, überarbeitet am 15.11.2018. Die Förderung durch den Frei-staat Sachsen geht zurück auf die Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen und zur Ausstattung von touristisch relevanten, öffentlichen Bereichen mit öffentlich zugänglichen Hot Spots/WLAN (Richtlinie Digitale Offensive Sachsen – RL DiOS) vom 20.5.2016, nunmehr in der Fassung vom 18.9.2018.
Weitere Ausführungen entnehmen Sie der Ausschreibungsbekanntmachung.