Pachtweise Überlassung und Betrieb eines zu errichtenden passiven Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzes auf Basis des Betreibermodells in der Gemeinde Gornau/Erzgebirge

Gemeinde Gornau

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die pachtweise Überlassung eines passiven NGA-Breitbandnetzes (nachfolgend: Breitbandinfrastruktur) sowie deren aktive Betriebsführung, Wartung und Instandhaltung für die Dauer von 7 Jahren auf Grundlage der Vergabe einer Dienstleistungskonzession.
Ziel der Ausschreibung ist es, einen Netzbetreiber zu ermitteln, der die noch von der Gemeinde zu errichtende Breitbandinfrastruktur mit aktiven Netzkomponenten ausstattet, während der Vertragslaufzeit betreibt, wartet und eine flächendeckende, zuverlässige Versorgung des Projektgebiets und aller dort befindlichen Anschlussnehmer (privat, gewerblich und öffentlich) mit hochbitratigen Breitbandinternetzugängen und entsprechenden Diensten zu marktüblichen Preisen gewährleistet.
Weitere Ausführungen entnehmen Sie der Ausschreibungsbekanntmachung Langfassaung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-07-24. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-06-24.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-06-24 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2019-06-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Kommunikationsinfrastruktur
Referenznummer: G012/2018-L
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die pachtweise Überlassung eines passiven NGA-Breitbandnetzes (nachfolgend: Breitbandinfrastruktur) sowie deren aktive Betriebsführung, Wartung und Instandhaltung für die Dauer von 7 Jahren auf Grundlage der Vergabe einer Dienstleistungskonzession. Ziel der Ausschreibung ist es, einen Netzbetreiber zu ermitteln, der die noch von der Gemeinde zu errichtende Breitbandinfrastruktur mit aktiven Netzkomponenten ausstattet, während der Vertragslaufzeit betreibt, wartet und eine flächendeckende, zuverlässige Versorgung des Projektgebiets und aller dort befindlichen Anschlussnehmer (privat, gewerblich und öffentlich) mit hochbitratigen Breitbandinternetzugängen und entsprechenden Diensten zu marktüblichen Preisen gewährleistet. Weitere Ausführungen entnehmen Sie der Ausschreibungsbekanntmachung Langfassaung.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kommunikationsinfrastruktur 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Erzgebirgskreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Gornau
Postanschrift: Rathausplatz 5
Postleitzahl: 09405
Postort: Gornau
Kontakt
Internetadresse: http://www.gornau.de 🌏
E-Mail: info@gornau.de 📧
URL der Dokumente: https://www.evergabe.de/unterlagen/2106142/zustellweg-auswaehlen 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-06-24 📅
Einreichungsfrist: 2019-07-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-06-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 121-295981
ABl. S-Ausgabe: 121
Zusätzliche Informationen
Voraussetzung für die Teilnahme eines Bewerbers in diesem Verfahren ist, dass dieser der Vergabestelle schriftlich mit dem Teilnahmeantrag bestätigt, dass er der Bundesnetzagentur alle erforderlichen Daten zu einer vorhandenen Infrastruktur für den Infrastrukturatlas zur Verfügung gestellt hat. Beachten Sie die detaillierten Ausführungen in der der Ausschreibungsbekanntmachung Langfassung.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die pachtweise Überlassung eines passiven NGA-Breitbandnetzes (nachfolgend: Breitbandinfrastruktur) sowie deren aktive Betriebsführung, Wartung und Instandhaltung für die Dauer von 7 Jahren auf Grundlage der Vergabe einer Dienstleistungskonzession.
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Ziel der Ausschreibung ist es, einen Netzbetreiber zu ermitteln, der die noch von der Gemeinde zu errichtende Breitbandinfrastruktur mit aktiven Netzkomponenten ausstattet, während der Vertragslaufzeit betreibt, wartet und eine flächendeckende, zuverlässige Versorgung des Projektgebiets und aller dort befindlichen Anschlussnehmer (privat, gewerblich und öffentlich) mit hochbitratigen Breitbandinternetzugängen und entsprechenden Diensten zu marktüblichen Preisen gewährleistet.
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Weitere Ausführungen entnehmen Sie der Ausschreibungsbekanntmachung Langfassaung.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die pachtweise Überlassung eines passiven NGA-Breitbandnetzes (nachfolgend: Breitbandinfrastruktur) in der Gemeinde Gornau sowie deren aktive Betriebsführung, Wartung und Instandhaltung für die Dauer von 7 Jahren auf Grundlage der Vergabe einer Dienstleistungskonzession. Die Überlassung wird nach derzeitigem Stand im Laufe des Jahres 2023 beginnen. Die Gemeinde beabsichtigt ferner, in diesem Verfahren bereits ein Optionsrecht für eine Anschluss-veräußerung nach Ablauf der Zweckbindungsfrist zu vereinbaren (Kaufoption).
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Dabei sind für alle Teilnehmer zuverlässige Bandbreiten von einem Gbit/s zu gewährleisten, wobei erhebliche neue Investitionen im Projektgebiet zu tätigen sind. Besonders abgelegene oder schwer erschließbare Anschlüsse können mit einer Bandbreite von unter einem Gbit/s versorgt werden. Für jedes Unternehmen im Gewerbegebiet sind zuverlässige Bandbreiten von mindestens einem Gbit/s symmetrisch zu ermöglichen. Für jede Schule im Projektgebiet sind zuverlässig Bandbreiten von mindestens einem Gbit/s symmetrisch zu ermöglichen.
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Um die physischen Voraussetzungen für die pachtweise Überlassung zu schaffen, wird die Gemeinde als Bauherrin zunächst die Breitbandinfrastruktur auf Grundlage des sogenannten Betreibermodells errichten lassen, § 3 Abs. 1 b) Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden (NGA)-Breitbandversorgung (NGA-RR). In Ihrem Förderantrag hat die Gemeinde CATV als zukünftig verwendete Technologie angegeben.
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Die für die Errichtung der Breitbandinfrastruktur erforderlichen Aufwendungen gemäß der vorläufigen Grobnetzplanung/den Netzvorplanungen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Weitere Informationen zum beantragten Konzept können der Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Für die Finanzierung des Projekts sollen Fördermittel des aktuellen Bundesförderprogramms zum Breitbandausbau des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) eingesetzt werden. Der Gemeinde Gornau liegt hierzu bereits ein entsprechender, vorläufiger Zuwendungsbescheid vom 6.9.2016 sowie eine Zusicherung des Bundes vom 12.12.2018 zur Aufstockung der zuwendungsfähigen Mittel im Zuge des Technologie-Upgrades vor. Die Fördermittel des Bundes werden durch Landesfördermittel ergänzt. Auch hier liegt bereits ein entsprechender, vorläufiger Zuwendungsbescheid des Freistaats Sachsen vom 11.4.2017 vor. Bundes- und Landesfördermittel werden zudem durch einen Eigenmittelanteil der Gemeinde ergänzt.
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Die Förderung durch das BMVI geht zurück auf die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 22.10.2015 (BMVI-RL), nunmehr in der Fassung der 1. Novelle vom 3.7.2018, überarbeitet am 15.11.2018. Die Förderung durch den Frei-staat Sachsen geht zurück auf die Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen und zur Ausstattung von touristisch relevanten, öffentlichen Bereichen mit öffentlich zugänglichen Hot Spots/WLAN (Richtlinie Digitale Offensive Sachsen – RL DiOS) vom 20.5.2016, nunmehr in der Fassung vom 18.9.2018.
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Weitere Ausführungen entnehmen Sie der Ausschreibungsbekanntmachung.
Dauer: 84 Monate
Zusätzliche Informationen:
Voraussetzung für die Teilnahme eines Bewerbers in diesem Verfahren ist, dass dieser der Vergabestelle schriftlich mit dem Teilnahmeantrag bestätigt, dass er der Bundesnetzagentur alle erforderlichen Daten zu einer vorhandenen Infrastruktur für den Infrastrukturatlas zur Verfügung gestellt hat. Beachten Sie die detaillierten Ausführungen in der der Ausschreibungsbekanntmachung Langfassung.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Gornau
DE

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachfolgende Unterlagen sind dem Teilnahmeantrag beizufügen:
– Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als zwölf Monate, ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung),
– Nachweis der Meldebestätigung nach § 6 Telekommunikationsgesetz (TKG),
– Eigenerklärung im Original, dass beim Bewerber keine Ausschluss-gründe gem. § 123 Abs. 1 und 2 und § 124 Abs. 1 GWB vorliegen,
– ggf. Bewerbergemeinschaftserklärung, aus der die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall und der bevollmächtigte Vertreter hervorgehen,
– Nachweise und Erklärungen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind in einer Übersetzung vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:
– Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit dieser Leistungen betrifft, die mit den zu erbringenden Leistungen in diesem Ausschreibungsverfahren vergleichbar sind (Netzausbau, Netzbetrieb und Dienste-Angebote), unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Die Vergabestelle behält sich vor, die Bestätigung in der Eigenerklärung gemachte Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen,
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– Nachweis über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung mit Angaben der Deckungssumme, differenziert nach Personenschäden sowie Sach- und Vermögensschäden,
– Absichtserklärung – auch unter Gremienvorbehalt – eines Kreditinstituts oder Kreditversicherers, die ausgeschriebene Maßnahme finanziell zu begleiten oder Erklärung, dass die Maßnahme durch Eigenmittel finanziert wird,
– die Eigenerklärung zum Umsatz, der Nachweis über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung und die Absichtserklärung sind für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Mindeststandards:
– die Vergabestelle fordert als vergaberechtliche Mindestbedingung (Mindeststandards) einen Mindestumsatz in den 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren von zusammen (kumuliert) insgesamt mindestens 750 000 EUR aus Leistungen, die mit der Maßnahme hier vergleichbar sind (Netzausbau, Netzbetrieb und Dienste-Angebote). Bei Bewerbergemeinschaften kann dieser Umsatz insgesamt, also durch Addition der einzelnen Umsätze, nachgewiesen werden.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Information und Dokumente:
– Angaben zur grundsätzlichen personellen Ausstattung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft, insbesondere Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Kräfte, gegliedert nach Berufsgruppen und zur Verfügung stehendem, qualifizierten Fachpersonals,
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– Angaben zur personellen Ausstattung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft für Leistungen, die mit der Maßnahme hier vergleichbar sind (Netzausbau, Netzbetrieb und Dienste-Angebote) insbesondere Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Kräfte, gegliedert nach Berufsgruppen und zur Verfügung stehendem, qualifizierten Fachpersonals,
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– Eigenerklärung zu Referenzen zu Projektsteuerungstätigkeiten bei aktuellen Breitbandausbauprojekten und Kenntnissen im Bereich der VOB/A; Eigenerklärung zu Referenzen hinsichtlich der Zusammenarbeit mit Stellen der öffentlichen Verwaltung und Erfahrungen im Bereich öffentlich geförderter Breitbandprojekte,
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– Eigenerklärung mit Erläuterungen zu Referenzprojekten in den letzten 3 Kalenderjahren, die Leistungen zum Gegenstand haben, die mit dieser Maßnahme vergleichbar sind (Bereitstellung von Hochgeschwindigkeitsbreitbandanschlüssen). Anerkannt werden nur Referenzen, die nicht länger als 3 Kalenderjahre (gerechnet bis Ablauf der Bewerbungsfrist) zurückliegen. Die Eigenerklärung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft einzeln abzugeben. Die Vergabestelle behält sich vor, die Bestätigung gemachter Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.
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Mindeststandards:
– die Vergabestelle fordert als vergaberechtliche Mindestbedingung (Mindeststandards) mindestens 2 abgeschlossene Referenzprojekte, die Leistungen zum Gegenstand haben, die mit dieser Maßnahme vergleichbar sind (Bereitstellung von Hochgeschwindigkeits-breitbandanschlüssen) mit einem Volumen von jeweils mindestens 500 erschlossenen Anschlussnehmern. Bei Bewerbergemeinschaften kann dieser Nachweis insgesamt, also durch Addition von durch mehrere Projekte erschlossener Anschlussnehmer, nachgewiesen werden.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Weitere Ausführungen entnehmen Sie bitte der Ausschreibungsbekanntmachung Langfassung.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herr Bürgermeister Wollnitzke
Internetadresse: www.gornau.de 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/2106142/zustellweg-auswaehlen 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Das Ausschreibungsverfahren erfolgt zweistufig als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb in Anlehnung an die (Konzessions-) Vergabeverordnung. Die Vergabestelle überprüft zunächst die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit sowie auf vergaberechtliche Ausschlussgründe. Bei den nach dieser Prüfung verbleibenden Bewerbern wird in einem zweiten Schritt geprüft, ob sie die unter Ziff. III.1.2) und III.1.3) aufgeführten Mindeststandards (= Mindestbedingungen) erfüllen. Bewerber, die diese nicht erfüllen, scheiden aus.
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Unter den dann noch verbleibenden Bewerbern findet eine Bewertung der Teilnahmeanträge gemäß der nachfolgenden Eignungsmatrix statt:
— Erfahrungen mit öffentlich geförderten Breitbandprojekten, insbesondere Betreibermodellen in den vergangenen 3 Jahren (0 Projekte: 0 Punkte; 1-2 Projekte: 10 Punkte; 3-4 Projekte: 20 Punkte; 5-6 Projekte: 30 Punkte, 7-8 Projekte: 40 Punkte; ab 9 Projekten: 50 Punkte),
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— Erfahrungen mit Projektsteuerungsleistungen im Zusammenhang mit dem Aufbau von Breitbandnetzen und der VOB/A (Keine Erfahrungen: 0 Punkte; Erfahrungen in 1-3 Projekten mit Stellen der öffentlichen Verwaltung: 15 Punkte; Erfahrungen ab 4 Projekten mit Stellen der öffentlichen Verwaltung: 30 Punkte),
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— Erfahrungen mit der Zusammenarbeit mit Stellen der öffentlichen Verwaltung (Keine Erfahrungen: 0 Punkte; Erfahrungen in 1-3 Projekten mit Stellen der öffentlichen Verwaltung: 10 Punkte; Erfahrungen ab 4 Projekten mit Stellen der öffentlichen Verwaltung: 20 Punkte).
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Die Vergabestelle wird anhand der von den Bewerbern vorgelegten Unterlagen zu den einzelnen Eignungskriterien und des fachlichen Beurteilungsspielraums eine Gesamtbewertung vornehmen. Insgesamt können max. 100 Punkte vergeben werden. Im Rahmen ihres Beurteilungsspielraums behält sich die Vergabestelle vor, die oben genannten Abstufungen bei der Punktevergabe zu den einzelnen Eignungskriterien vorzunehmen.
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Anhand des Ergebnisses der Gesamtbewertung werden anschließend für die Durchführung des Verhandlungsverfahrens maximal (wenn vorhanden) 3 geeignete Bewerber zur Abgabe von Angeboten aufgefordert. Bei Punktegleichstand und über 3 Bewerbern findet eine Losauswahl statt.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postort: Leipzig
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de 📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ob sich die Vergabekammer aufgrund der Besonderheiten dieses Verfahrens (Umsetzung einer Bundesfördermaßnahme im Betreibermodell) für inhaltlich zuständig erklären wird, kann die Vergabestelle naturgemäß nicht für die Vergabekammer entscheiden. Die Entscheidung obliegt ausschließlich der Vergabekammer. Zudem geht die Vergabestelle davon aus, dass der für die sachliche Zuständigkeit der Vergabekammer für Konzessionen maßgebliche Schwel-lenwert von 5 548 000 EUR – berechnet anhand der zu erwartenden Umsätze während des Konzessionszeitraums von 7 Jahren – in der Gemeinde Gornau nicht erzielt werden kann, insofern sich die Vergabekammer für sachlich unzuständig erklären wird. Die Vergabestelle führt daher ein Ausschreibungsverfahren nur in Anlehnung an die Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) durch. Wir weisen gleichwohl darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig ist, sofern ein Verstoß nicht fristgerecht bei der Vergabestelle gerügt wird. Es sind ggf. die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB zu beachten. Demnach ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens von vornherein unzulässig, soweit:
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1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2019/S 121-295981 (2019-06-24)