Pavillon, Grundschule Hechstheim, Ringstr. 41 A, Mainz:
Schadstoffsanierung/Rückbau Ziel der Maßnahme sind der Rückbau des nicht unterkellerten, eingeschossigen Pavillons auf dem Schulgelände der Grundschule, Ringstraße 41a, 55129 Mainz-Hechstheim.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-09-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-08-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-08-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten
Kurze Beschreibung:
“Pavillon, Grundschule Hechstheim, Ringstr. 41 A, Mainz:” Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Mainz, Kreisfreie Stadt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-08-21 📅
Einreichungsfrist: 2019-09-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-08-23 📅
Datum des Beginns: 2019-11-25 📅
Datum des Endes: 2019-12-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 162-397556
ABl. S-Ausgabe: 162
Zusätzliche Informationen
“Angebote sind ausschließlich elektronisch zu übermitteln/einzureichen (§13 EU(1)1 Satz 1 VOB/A). Angeboteper E-Mail oder Telefax erfüllen, nicht die...”
Angebote sind ausschließlich elektronisch zu übermitteln/einzureichen (§13 EU(1)1 Satz 1 VOB/A). Angeboteper E-Mail oder Telefax erfüllen, nicht die geforderte Form und werden deshalb nicht zugelassen. Schriftliche Angebote werden ebenfalls nicht zugelassen.
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Quelle: OJS 2019/S 162-397556 (2019-08-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-05-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 51482.28 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Angebote sind ausschließlich elektronisch zu übermitteln/einzureichen (§13 EU(1)1 Satz 1 VOB/A). Angebote per E-Mail oder Telefax erfüllen, nicht die...”
Angebote sind ausschließlich elektronisch zu übermitteln/einzureichen (§13 EU(1)1 Satz 1 VOB/A). Angebote per E-Mail oder Telefax erfüllen, nicht die geforderte Form und werden deshalb nicht zugelassen. Schriftliche Angebote werden ebenfalls nicht zugelassen.
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Quelle: OJS 2020/S 104-249853 (2020-05-26)