Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Darstellung des Unternehmens einschließlich Benennung der Geschäftsfelder des Unternehmens sowie die Vorlage des Nachweises über die Eintragung im Register, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist,
— soweit eine Beteiligung als Bietergemeinschaft vorgesehen ist, sind durch jedes Mitglied die vorgenannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Der Zusammenschluss ist zu begründen.
*Erklärung:
— über die Vorlage einer ordnungsgemäßen gewerberechtlichen Anmeldung, die zur Ausführung der angebotenen Leistungen berechtigt,
— über Eintragungen in Register, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist,
— über die Nichtvorlage von rechtskräftiger Verurteilungen von Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen in §§ 123, 124 GWB genannter Verstöße,
— über die Nichtvorlage von schweren Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit in Frage stellen,
— über die Einhaltung geltender umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlicher Verpflichtungen bei der Ausführungöffentlicher Aufträge,
— über die Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und die Ermächtigung des Auftraggebers, Auskünfte über die Meldedateien personenunabhängig einzuholen,
— über die Nichtauferlegung einer Geldbuße gegen das Unternehmen oder Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, von mindestens 2 500 EUR in den letzten 2 Jahren wegen eines Verstoßes gegen § 21 i. V. m. § 23 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 19 i. V. m. § 21 Mindestlohngesetz bzw. § 16 i. V. m. § 18 Mindestarbeitsbedingungengesetz von Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist,
— darüber, dass kein nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter nach § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 9 bis 11 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetz oder § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens 2500 EUR belegt worden sind und derzeit kein Straf- oder Bußgeldverfahren durchgeführt wird, bei dem im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung nach Satz 1 besteht,
— darüber, dass ich/wir noch meine/unsere Nachunternehmer illegale Arbeitskräfte beschäftigen. Ausländische Arbeitskräfte werden entsprechend der für sie geltenden Regelungen beschäftigt und entlohnt,
— ob ein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt, eröffnet oder mangels Deckung der Verfahrenskosten abgelehnt worden ist, oder er sich in Liquidation befindet,
— über die Einhaltung der staatlichen Sicherheitsvorschriften (insbesondere Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz einschließlich der dazugehörigen Rechtsverordnungen, insbesondere Arbeitsstätten V, Druckluft V, Gefahrstoff V, Betriebssicherheits V, PSA-Benutzungs V, Lastenhandhabungs V) und die Sicherheitsvorschriften der Berufsgenossenschaften,
— über die Gewährung von Stichprobenkontrollen des Auftraggebers über die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen,
— über die Bereitschaft zur Mitwirkung bezüglich der Auskunftspflichten nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz bzw. dem Mindestarbeitsbedingungengesetz,
— Angaben zur Abfrage von Eintragungen aus dem Gewerbezentralregister; Der Auftraggeber wird für den/die Wirtschaftsteilnehmer, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. Bewerber/Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten haben daher auf Anforderung des Auftraggebers einen vergleichbaren Nachweis nach Maßgabe der Rechtsvorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen.