Auftraggeber ist der Landkreis Weilheim-Schongau. Er ist Sachaufwandsträger von 14 Schulen. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von PC’s, Monitoren und Eingabegeräte für elf Schulen in Sachaufwandsträgerschaft des Landkreises Weilheim-Schongau.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-04-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-02-25.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: PCs und Zubehör für Schulen
Produkte/Dienstleistungen: Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)📦
Kurze Beschreibung:
“Auftraggeber ist der Landkreis Weilheim-Schongau. Er ist Sachaufwandsträger von 14 Schulen. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von...”
Kurze Beschreibung
Auftraggeber ist der Landkreis Weilheim-Schongau. Er ist Sachaufwandsträger von 14 Schulen. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von PC’s, Monitoren und Eingabegeräte für elf Schulen in Sachaufwandsträgerschaft des Landkreises Weilheim-Schongau.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Computertastaturen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)📦
Ort der Leistung: Weilheim-Schongau🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Weilheim-Schongau
Beschreibung der Beschaffung:
“Auftraggeber ist der Landkreis Weilheim-Schongau, Pütrichstraße 8, 82362 Weilheim i. OB. Der Landkreis Weilheim-Schongau ist Sachaufwandsträger von 14...”
Beschreibung der Beschaffung
Auftraggeber ist der Landkreis Weilheim-Schongau, Pütrichstraße 8, 82362 Weilheim i. OB. Der Landkreis Weilheim-Schongau ist Sachaufwandsträger von 14 Schulen. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von PC’s, Monitoren und Eingabegeräte für elf Schulen in Sachaufwandsträgerschaft des Landkreises Weilheim-Schongau.
Es werden folgende Gegenstände beschafft:
— 122 Stück Mini-PC ohne Optionen,
— 60 Stück Mini-PC mit DVD-Brenner,
— 84 Stück Tower-PC ohne Optionen,
— 79 Stück Tower-PC mit DVD-Brenner,
— 5 Stück Tower-PC mit DVD-Brenner und zweiter Festplatte 1 TB HDD,
— 200 Stück Tower-PC mit 16 GB RAM, 500 GB SSD, Quadro P400 CAD-Grafikkarte,
— 48 Stück Thin-Clients,
— 60 Stück Windows 10 pro 64-Bit Lizenzen,
— 568 Stück Maus + Tastatur,
— 256 Stück Monitore 24",
— 47 Stück Monitore 27".
Die Lieferung an die jeweiligen Verwendungsstellen ergibt sich aus den übrigen Vergabeunterlagen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-07-22 📅
Datum des Endes: 2019-08-02 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Siehe Formblatt L124EU - Eigenerklärung zur Eignung - EU:
— Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit § 123 und 124 GWB,
—...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Siehe Formblatt L124EU - Eigenerklärung zur Eignung - EU:
— Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit § 123 und 124 GWB,
— Eigenerklärung über die Eintragung des Bieters in ein Berufs- oder Handelsregister und zwar je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist, alternativ auf andere Weise.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Siehe Formblatt L124EU - Eigenerklärung zur Eignung - EU:
— Eigenerklärung, ob die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Siehe Formblatt L124EU - Eigenerklärung zur Eignung - EU:
— Eigenerklärung, ob die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde,
— Eigenerklärung, ob sich das Unternehmen in einem Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet,
— Eigenerklärung zum Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Siehe Formblatt L124EU - Eigenerklärung zur Eignung - EU:
— Eigenerklärung zu geeigneten 3 Referenzen zu in den vergangenen Jahren ausgeführten Leistungen,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Siehe Formblatt L124EU - Eigenerklärung zur Eignung - EU:
— Eigenerklärung zu geeigneten 3 Referenzen zu in den vergangenen Jahren ausgeführten Leistungen, welche mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
— Angabe des Lieferkettenmanagement- und Lieferkettenüberwachungssystem, das dem Unternehmen zur Vertragserfüllung zur Verfügung steht
— Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen während der Auftragsausführung anwendet
— Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind
— Angabe, welche Teile das Unternehmen beabsichtigt, als Unteraufträge zu vergeben
— Bescheinigungen, die von als zuständig anerkannten Institutionen oder amtlichen Stellen für Qualitätskontrolle ausgestellt wurden, mit denen bestätigt wird, dass die durch entsprechende Bezugnahmen genau bezeichneten Güter bestimmten technischen Anforderungen oder Normen entsprechen
— Nachweis über die Einhaltung folgender Gütezeichen: Blauer Engel, Energy Star 6.1, ISO/IEC20000, EN ISO 9241
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-04-10
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-06-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-04-10
10:00 📅
“Eventuell auftretende Fragen sind umgehend, jedoch spätestens bis 28.03.2019 über die Vergabeplattform www.staatsanzeiger-eservices.de einzureichen oder in...”
Eventuell auftretende Fragen sind umgehend, jedoch spätestens bis 28.03.2019 über die Vergabeplattform www.staatsanzeiger-eservices.de einzureichen oder in Textform an zentralevergabestelle@lra-wm.bayern.de zu richten.
Auf eine Beantwortung später eingehender Fragen besteht kein Anspruch.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Ein Bieter, den der öffentliche Auftraggeber ohne Vorinformation direkt oder im EU-Amtsblatt über einen Vertragsabschluss informiert, muss einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen und bei unterbliebener Information innerhalb von sechs Monaten nach Vertragsschluss einlegen. Danach wird er unzulässig. (vgl. § 135 Abs. 2, Abs. 1 Nr. 1 GWB).
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Quelle: OJS 2019/S 042-094802 (2019-02-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-06-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Auftraggeber ist der Landkreis Weilheim-Schongau. Er ist Sachaufwandsträger von 14 Schulen. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von...”
Kurze Beschreibung
Auftraggeber ist der Landkreis Weilheim-Schongau. Er ist Sachaufwandsträger von 14 Schulen. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von PC’s, Monitoren und Eingabegeräte für 11 Schulen in Sachaufwandsträgerschaft des Landkreises Weilheim-Schongau.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 325 995 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Auftraggeber ist der Landkreis Weilheim-Schongau, Pütrichstraße 8, 82362 Weilheim i. OB. Der Landkreis Weilheim-Schongau ist Sachaufwandsträger von 14...”
Beschreibung der Beschaffung
Auftraggeber ist der Landkreis Weilheim-Schongau, Pütrichstraße 8, 82362 Weilheim i. OB. Der Landkreis Weilheim-Schongau ist Sachaufwandsträger von 14 Schulen. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von PC’s, Monitoren und Eingabegeräte für 11 Schulen in Sachaufwandsträgerschaft des Landkreises Weilheim-Schongau.
Es werden folgende Gegenstände beschafft:
— 122 Stück Mini-PC ohne Optionen,
— 60 Stück Mini-PC mit DVD-Brenner,
— 84 Stück Tower-PC ohne Optionen,
— 79 Stück Tower-PC mit DVD-Brenner,
— 5 Stück Tower-PC mit DVD-Brenner und zweiter Festplatte 1 TB HDD,
— 200 Stück Tower-PC mit 16 GB RAM, 500 GB SSD, Quadro P400 CAD-Grafikkarte,
— 48 Stück Thin-Clients,
— 60 Stück Windows 10 pro 64-Bit Lizenzen,
— 568 Stück Maus + Tastatur,
— 256 Stück Monitore 24“,
— 47 Stück Monitore 27“.
Die Lieferung an die jeweiligen Verwendungsstellen ergibt sich aus den übrigen Vergabeunterlagen.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 042-094802
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: PCs und Zubehör für Schulen
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-06-19 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Dubrau GmbH
Postanschrift: Muldinsel 1
Postort: Raguhn-Jeßnitz
Postleitzahl: 06800
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3494720090📞
E-Mail: kontakt@dubrau-gmbh.de📧
Region: Anhalt-Bitterfeld🏙️
URL: www.dubrau-gmbh.de🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 362 774 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 325 995 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) 1 Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) 1 Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3 § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Ein Bieter, den der öffentliche Auftraggeber ohne Vorinformation direkt oder im EU-Amtsblatt über einen Vertragsabschluss informiert, muss einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen und bei unterbliebener Information innerhalb von 6 Monaten nach Vertragsschluss einlegen. Danach wird er unzulässig. (vgl. § 135 Abs. 2, Abs. 1 Nr. 1 GWB).
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Quelle: OJS 2019/S 123-300090 (2019-06-26)