— die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden geeigneten Bewerber erfolgt anhand einer Rangfolge, die sich aus der Summe aller gewichteten Punkte ergibt. Die Bewerber auf den ersten 5 Plätzen werden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Bei einer Punktgleichheit auf dem fünften Platz werden alle betroffenen punktgleichen Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. In diesem Fall erfolgen mehr als 5 Angebotsaufforderungen,
— nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes erfolgt eine Information der nicht berücksichtigten Bewerber gemäß § 134 GWB und eine Aufforderung zur Angebotsabgabe an die maximal 5 geeignetsten Bewerber (bei Punktgleichheit auch mehr) durch die ZV-BMEL. Den erfolgreichen Bewerbern werden bei Aufforderung zur Angebotsabgabe die verbindlichen Daten des Angebotsschlusses und der Bindefrist mitgeteilt. Die Vergabeunterlagen stehen schon während des Teilnahmewettbewerbs auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes als Ansichtsexemplar zur Verfügung,
— Fragen sind schriftlich, per E-Mail oder Fax ausschließlich an die unter Nr. I. 3) benannte Kontaktstelle zu richten. Eventuelle Fragen sowie deren Beantwortung und ggf. ergänzende Dokumente werden grundsätzlich allen potenziellen Bewerbern zur Verfügung gestellt, um eine Gleichbehandlung zu
Gewährleisten. Die Bereitstellung weiterer Informationen im Rahmen dieses Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich elektronisch auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes. Die Bewerber sind verpflichtet, selbstständig bis zum Ende der Teilnahmeantragsfrist mögliche Informationen abzurufen. Nutzer der e-Vergabe-Plattform erhalten per E-Mail automatisierte Nachrichten über neue Informationen zum Vergabeverfahren. Diese Informationen sind bei der Erstellung des Teilnahmeantrags zu beachten! Ein gesonderter Hinweis erfolgt nicht,
— der Teilnahmeantrag ist ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes
www.evergabe-online.de einzureichen. Es ist kein zip-Ordner zu verwenden,
— Bewerber-/Bietergemeinschaften.
Im Teilnahmeantrag sind jeweils die Mitglieder sowie eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Eine Darlegung der einzelnen Zuständigkeiten ist dem Teilnahmeantrag beizufügen. Die Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft
Verpflichten sich für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung. Die einzureichenden Eignungsnachweise sind der „Übersicht über einzureichende Unterlagen: Teilnahmewettbewerb“ zu entnehmen. Sofern beabsichtigt ist, eine Bewerber-/Bietergemeinschaft zu bilden, ist das Formular „Erklärung zur Gründung einer Bietergemeinschaft“ auf
www.ble.de/zv vollständig auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen. Die nachträgliche Bildung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft oder Veränderung ihrer
Zusammensetzung wird nicht zugelassen:
— die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen,
— die Anwendung von UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen. Im Übrigen gilt ausschließlich deutsches Recht.