Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung der Aufgabenträger anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird.
Der Bieter hat zur Beurteilung seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wie folgende Unterlagen vorzulegen:
a) Berichte über die Jahresabschlussprüfung der letzten 3 vor der Abgabe des Angebotes abgeschlossenen Geschäftsjahre des Bieters oder Nachrangig hierzu, soweit der Bieter nicht der gesetzlichen oder einer gesellschaftsvertraglichen Prüfungspflicht unterlag und keine freiwillige Jahresabschlussprüfung stattgefunden hat, hat er vorzulegen:
— Eigenerklärung, dass eine Prüfung des Jahresabschlusses in dem fraglichen Zeitraum nicht gesetzlich oder durch Gesellschaftsvertrag vorgeschrieben war und nicht freiwillig durchgeführt wurde, und
— gesetzlich oder gesellschaftsrechtlich vorgesehenen oder freiwillig erstellte Jahresabschlüsse (Bilanzen und/oder Gewinn- und Verlustrechnungen mit Anhängen und Erläuterungsteilen, soweit vorhanden) und Lageberichte (soweit vorhanden) der letzten 3 vor der Abgabe des Angebotes abgeschlossenen Geschäftsjahre des Bieters,
Oder wiederum hierzu nachrangig,
Soweit der Bieter nicht der gesetzlichen oder einer gesellschaftsvertraglichen Prüfungspflicht unterlag und keine freiwillige Jahresabschlussprüfung stattgefunden hat und soweit keine gesetzliche und gesellschaftsrechtliche Verpflichtung zur Erstellung eines Jahresabschlusses bestand und ein solcher auch nicht freiwillig erstellt worden ist, hat er vorzulegen:
— Eigenerklärung, dass eine Prüfung des Jahresabschlusses in dem fraglichen Zeitraum nicht gesetzlich oder durch Gesellschaftsvertrag vorgeschrieben war und nicht freiwillig durchgeführt wurde und dass in dem fraglichen Zeitraum keine gesetzliche oder gesellschaftsrechtliche Verpflichtung zur Erstellung eines Jahresabschlusses bestand und auch freiwillig kein Jahresabschluss erstellt wurde, und
— Vermögensübersichten sowie Einnahmen-Überschussrechnungen für die letzten 3 vor der Abgabe des Angebotes abgeschlossenen Geschäftsjahre des Bieters, die folgende Angaben enthalten müssen:
(i) Als Sicherheit frei verfügbare Mittel und Vermögensgegenstände mit der Angabe von Belastungen und Verfügungsbeschränkungen;
(ii) Eigenkapital;
(iii) gewisse und dem Grunde oder der Höhe nach ungewisse Verbindlichkeiten;
(iv) Angaben zu laufenden Rechtsstreitigkeiten oder Gewährleistungsfällen, gegebenenfalls Negativerklärung;
(v) Belastungen des Betriebsvermögens insbesondere mit Pfandrechten, Grundpfandrechten, Sicherungs- und Vorbehaltseigentum;
(vi) Ergebnis des Unternehmens;
(vii) Beschreibung der in der Vermögensübersicht angewandten Ansatz- und Bewertungsgrundsätze.
Soweit sich aus den Vermögensübersichten sowie Einnahmen-Überschussrechnungen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Bieters für das jeweilige Geschäftsjahr nicht ergibt, sind hierfür erforderliche zusätzliche Angaben zu machen.
Sind der Bericht über die Jahresabschlussprüfung bzw. der Jahresabschluss oder Vermögensübersicht oder die Einnahmen-Überschussrechnung über das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr – soweit nach den obigen Ausführungen vorzulegen – zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht fertig gestellt, hat der Bieter dies in einer Eigenerklärung mitzuteilen. In diesem Fall bezieht sich die obige Pflicht zur Vorlage auf die dem letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr vorangegangenen 3 Geschäftsjahre des Bieters. Darüber hinaus ist in einer Eigenerklärung das vorläufige Ergebnis für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr mitzuteilen.
Weitere Angaben zu den vorzulegenden Nachweisen zur Eignungsleihe im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind auf Grund von Zeichenbegrenzung dem folgenden Unterpunkt zu entnehmen.