Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
A) Basisinformationen (Firma, Rechtsform, Anschrift) zum Unternehmen des Bieters oder (soweit zutreffend) der Mitglieder der Bietergemeinschaft (Formblatt D.II.);
B) Eigenerklärungen, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des MiLoG und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes genannten Ausschlusskriterien nicht vorliegen; für ausländische Bieter/Mitglieder einer Bietergemeinschaft: Eigenerklärung,dass keine Ausschlusskriterien vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123,124 GWB bzw. § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des MiLoG und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes vergleichbar sind (Formblatt D.III);
C) Scientology-Schutzerklärung (Formblatt D.III.);
D) Erklärung zum Nichtvorliegen der Unterstützung terroristischer Vereinigungen (Formblatt D.III.);
E) Eigenerklärung (soweit erforderlich) der Bietergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der den Bieter vertritt einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht (Formblatt D.IV.).
Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen und Nachweise für die Befähigung zur Berufsausübung einschließlich hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister, sowie für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit von jedem Mitglied gesondert zu erbringen;
F) Im Fall einer Eignungsleihe (soweit zutreffend): Eigenerklärung zur Eignungsleihe, einschließlich Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers/sonstigen Dritten (Formblatt D.V.). Das Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen:
a) Erklärungen, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des MiLoG und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes genannten Ausschlusskriterien nicht vorliegen; für ausländische Bieter/Mitglieder einer Bietergemeinschaft: Eigenerklärung, dass keine Ausschlusskriterien vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123,124 GWB bzw. § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des MiLoG und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes vergleichbar sind (Formblatt D.III);
b) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. Erfüllt ein Unternehmen diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der Auftraggeber vorschreiben, dass der Bieter das entsprechende Unternehmen ersetzen muss (§ 47 Abs. 2 VgV). Nimmt der Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bieters und des (jeweils) anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§ 47 Abs. 3 VgV) (Verwendung des entsprechenden Formblatts (soweit vorhanden) je nach dem, welche Eignung in Anspruch genommen werden soll);
G) Erklärung zum Unterauftragnehmereinsatz (sofern zutreffend) (Formblatt VI.).