Zur Revitalisierung des ehemaligen Produktionsgeländes der insolventen G. M. Pfaff AG in Kaiserslautern hat die Stadt Kaiserslautern die PFAFF-Areal-Entwicklungsgesellschaft mbH Kaiserslautern (PEG) gegründet. Das im Zuständigkeitsbereich der PEG liegende Objektgebiet hat eine Fläche von rd. 16,5 ha und ist durch Verwaltungs- und Betriebsgebäude sowie durch Produktionshallen dicht bebaut. Das ehem. Industriegelände soll zu einem urbanen Quartier mit den Nutzungen Forschung und Entwicklung, Wohnen, Gesundheit und nachhaltige Energieversorgung entwickelt werden. Die Entwicklung des Projektgebietes sieht u. a. den Rückbau und die Schadstoffsanierung von Gebäuden vor. Synergieeffekte bei der Verwertung von Materialien, z. B. bei der Rückverfüllungen von Gruben und Kellern und Geländemodellierungen sollen genutzt werden. Die Gesamtmaßnahme wird aus Kostengründen und aufgrund von Förderbedingungen nicht in einem Schritt realisiert, sondern in mehreren Bauabschnitten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-08-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-07-09.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-07-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Referenznummer: 0004-0-6-2019
Kurze Beschreibung:
Zur Revitalisierung des ehemaligen Produktionsgeländes der insolventen G. M. Pfaff AG in Kaiserslautern hat die Stadt Kaiserslautern die PFAFF-Areal-Entwicklungsgesellschaft mbH Kaiserslautern (PEG) gegründet. Das im Zuständigkeitsbereich der PEG liegende Objektgebiet hat eine Fläche von rd. 16,5 ha und ist durch Verwaltungs- und Betriebsgebäude sowie durch Produktionshallen dicht bebaut. Das ehem. Industriegelände soll zu einem urbanen Quartier mit den Nutzungen Forschung und Entwicklung, Wohnen, Gesundheit und nachhaltige Energieversorgung entwickelt werden. Die Entwicklung des Projektgebietes sieht u. a. den Rückbau und die Schadstoffsanierung von Gebäuden vor. Synergieeffekte bei der Verwertung von Materialien, z. B. bei der Rückverfüllungen von Gruben und Kellern und Geländemodellierungen sollen genutzt werden. Die Gesamtmaßnahme wird aus Kostengründen und aufgrund von Förderbedingungen nicht in einem Schritt realisiert, sondern in mehreren Bauabschnitten.
Zur Revitalisierung des ehemaligen Produktionsgeländes der insolventen G. M. Pfaff AG in Kaiserslautern hat die Stadt Kaiserslautern die PFAFF-Areal-Entwicklungsgesellschaft mbH Kaiserslautern (PEG) gegründet. Das im Zuständigkeitsbereich der PEG liegende Objektgebiet hat eine Fläche von rd. 16,5 ha und ist durch Verwaltungs- und Betriebsgebäude sowie durch Produktionshallen dicht bebaut. Das ehem. Industriegelände soll zu einem urbanen Quartier mit den Nutzungen Forschung und Entwicklung, Wohnen, Gesundheit und nachhaltige Energieversorgung entwickelt werden. Die Entwicklung des Projektgebietes sieht u. a. den Rückbau und die Schadstoffsanierung von Gebäuden vor. Synergieeffekte bei der Verwertung von Materialien, z. B. bei der Rückverfüllungen von Gruben und Kellern und Geländemodellierungen sollen genutzt werden. Die Gesamtmaßnahme wird aus Kostengründen und aufgrund von Förderbedingungen nicht in einem Schritt realisiert, sondern in mehreren Bauabschnitten.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Zusätzlicher CPV-Code: Umwelttechnische Beratung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-07-09 📅
Einreichungsfrist: 2019-08-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-07-11 📅
Datum des Beginns: 2019-12-01 📅
Datum des Endes: 2021-01-31 📅
2021-02-28 📅
2021-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 132-324618
ABl. S-Ausgabe: 132
Zusätzliche Informationen
Die Bewerbung ist für alle 3 Lose oder auch für jedes Los einzeln möglich.
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 750 000 EUR 💰
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 3
Informationen über Lose:
Der Auftrag kann losweise oder auch unter Zusammenfassung mehrerer oder aller Lose vergeben werden.
Bezeichnung des Loses: Ordnungsmaßnahme O 2.1 – Planungsleistungen für den Rückbau von Gebäuden inkl. Schadstoffsanierung im 2. Bauabschnitt
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Ordnungsmaßnahme O2.1 – Rückbauleistungen: Planungsleistungen und Leistungen zur Bauüberwachung: für den Rückbau von Gebäuden inkl. Schadstoffsanierung; Planung, Ausschreibung und Bauüberwachung des Rückbaus und der Schadstoffsanierung der Gebäude 22, 44, 46, 47 (nur Küche) und 63 im 2. Bauabschnitt auf dem PFAFF-Areal. Die Leistungen zum Rückbau und der Schadstoffsanierung der genannten Gebäude dienen der Baureifmachung im Vorfeld nachgeschalteter Bodensanierungsarbeiten.
Ordnungsmaßnahme O2.1 – Rückbauleistungen: Planungsleistungen und Leistungen zur Bauüberwachung: für den Rückbau von Gebäuden inkl. Schadstoffsanierung; Planung, Ausschreibung und Bauüberwachung des Rückbaus und der Schadstoffsanierung der Gebäude 22, 44, 46, 47 (nur Küche) und 63 im 2. Bauabschnitt auf dem PFAFF-Areal. Die Leistungen zum Rückbau und der Schadstoffsanierung der genannten Gebäude dienen der Baureifmachung im Vorfeld nachgeschalteter Bodensanierungsarbeiten.
Für die zu vergebenden freiberuflichen Leistungen für den Abbruch und die Schadstoffsanierung von Gebäuden existiert kein Leistungsbild in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI); daher sollen Leistungen i. A. an die Leistungsphasen 1 bis 3 und 5 bis 8 des § 34 der HOAI vergeben werden. Im Rahmen des Rückbaus und der Schadstoffsanierung von Gebäuden sind überdies Ingenieurleistungen im Zusammenhang mit der örtlichen Bauüberwachung, des elektronischen Abfallnachweisverfahrens, der Koordination von Arbeiten in kontaminierten Bereichen (DGUV 101-104), der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination nach BaustellV sowie eine ökologische Fachbauüberwachung zu erbringen. Feldarbeiten und Probenahmen für ergänzende Gebäudeschadstoffuntersuchungen sind durchzuführen.
Für die zu vergebenden freiberuflichen Leistungen für den Abbruch und die Schadstoffsanierung von Gebäuden existiert kein Leistungsbild in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI); daher sollen Leistungen i. A. an die Leistungsphasen 1 bis 3 und 5 bis 8 des § 34 der HOAI vergeben werden. Im Rahmen des Rückbaus und der Schadstoffsanierung von Gebäuden sind überdies Ingenieurleistungen im Zusammenhang mit der örtlichen Bauüberwachung, des elektronischen Abfallnachweisverfahrens, der Koordination von Arbeiten in kontaminierten Bereichen (DGUV 101-104), der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination nach BaustellV sowie eine ökologische Fachbauüberwachung zu erbringen. Feldarbeiten und Probenahmen für ergänzende Gebäudeschadstoffuntersuchungen sind durchzuführen.
Der Auftrag endet mit Ablauf der Frist für Mängelansprüche der bauausführenden Unternehmen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 200 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Ordnungsmaßnahme O 3b.1 – Planungsleistungen für den Rückbau von Gebäuden inkl. Schadstoffsanierung im Bauabschnitt 3b
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Ordnungsmaßnahme O3b.1 – Rückbauleistungen: Planungsleistungen und Leistungen zur Bauüberwachung: für den Rückbau von Gebäuden inkl. vorlaufender Schadstoffsanierung; Planung, Ausschreibung und Bauüberwachung des Rückbaus und der Schadstoffsanierung der Gebäude 1-4, 36, 53, 61, 64 und 65 in Bauabschnitt 3b auf dem PFAFF-Areal. Die Leistungen zum Rückbau und der Schadstoffsanierung der genannten Gebäude dienen der Baureifmachung.
Ordnungsmaßnahme O3b.1 – Rückbauleistungen: Planungsleistungen und Leistungen zur Bauüberwachung: für den Rückbau von Gebäuden inkl. vorlaufender Schadstoffsanierung; Planung, Ausschreibung und Bauüberwachung des Rückbaus und der Schadstoffsanierung der Gebäude 1-4, 36, 53, 61, 64 und 65 in Bauabschnitt 3b auf dem PFAFF-Areal. Die Leistungen zum Rückbau und der Schadstoffsanierung der genannten Gebäude dienen der Baureifmachung.
Für die zu vergebenden freiberuflichen Leistungen für den Abbruch und die Schadstoffsanierung von Gebäuden existiert kein Leistungsbild in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI); daher sollen Leistungen i.A. an die Leistungsphasen 1 bis 3 und 5 bis 8 des § 34 der HOAI vergeben werden. Im Rahmen des Rückbaus und der Schadstoffsanierung von Gebäuden sind überdies Ingenieurleistungen im Zusammenhang mit der örtlichen Bauüberwachung, des elektronischen Abfallnachweisverfahrens, der Koordination von Arbeiten in kontaminierten Bereichen (DGUV 101-104), der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination nach BaustellV sowie eine ökologische Fachbauüberwachung zu erbringen. Feldarbeiten und Probenahmen für ergänzende Gebäudeschadstoffuntersuchungen sind durchzuführen.
Für die zu vergebenden freiberuflichen Leistungen für den Abbruch und die Schadstoffsanierung von Gebäuden existiert kein Leistungsbild in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI); daher sollen Leistungen i.A. an die Leistungsphasen 1 bis 3 und 5 bis 8 des § 34 der HOAI vergeben werden. Im Rahmen des Rückbaus und der Schadstoffsanierung von Gebäuden sind überdies Ingenieurleistungen im Zusammenhang mit der örtlichen Bauüberwachung, des elektronischen Abfallnachweisverfahrens, der Koordination von Arbeiten in kontaminierten Bereichen (DGUV 101-104), der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination nach BaustellV sowie eine ökologische Fachbauüberwachung zu erbringen. Feldarbeiten und Probenahmen für ergänzende Gebäudeschadstoffuntersuchungen sind durchzuführen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 150 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Ordnungsmaßnahme O 4a.1 – Planungsleistungen für den Rückbau von Gebäuden inkl. Schadstoffsanierung im Bauabschnitt 4a
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Ordnungsmaßnahme O4a.1 – Rückbauleistungen: Planungsleistungen und Leistungen zur Bauüberwachung: für den Rückbau von Gebäuden inkl. Schadstoffsanierung; Planung, Ausschreibung und Bauüberwachung des Rückbaus und der Schadstoffsanierung der Gebäude 20, 33, 80 (ohne Gebäudeteil 810) im Bauabschnitt 4a auf dem PFAFF-Areal. Die Leistungen zum Rückbau und der Schadstoffsanierung der genannten Gebäude dienen der Baureifmachung im Vorfeld nachgeschalteter Bodensanierungsarbeiten.
Ordnungsmaßnahme O4a.1 – Rückbauleistungen: Planungsleistungen und Leistungen zur Bauüberwachung: für den Rückbau von Gebäuden inkl. Schadstoffsanierung; Planung, Ausschreibung und Bauüberwachung des Rückbaus und der Schadstoffsanierung der Gebäude 20, 33, 80 (ohne Gebäudeteil 810) im Bauabschnitt 4a auf dem PFAFF-Areal. Die Leistungen zum Rückbau und der Schadstoffsanierung der genannten Gebäude dienen der Baureifmachung im Vorfeld nachgeschalteter Bodensanierungsarbeiten.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 400 000 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Kaiserslautern
PFAFF-Areal
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Jeweils für LOS 1, LOS 2 und LOS 3 Die Einreichung der Bewerbung hat zwingend unter Verwendung der vorgegebenen Bewerbungsformulare zu erfolgen.
Es ist der aktuelle Nachweis nach § 44 Abs. 1 VgV über die Eintragung des Bewerbers in ein Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 3 Monate) vorzulegen sowie der Nachweis der Befähigung nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV durch Vorlage von Studien- und Ausbildungsnachweisen sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Führungskräfte (Geschäftsführer, Prokurist, Projektleitung) des Unternehmers zu führen.
Es ist der aktuelle Nachweis nach § 44 Abs. 1 VgV über die Eintragung des Bewerbers in ein Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 3 Monate) vorzulegen sowie der Nachweis der Befähigung nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV durch Vorlage von Studien- und Ausbildungsnachweisen sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Führungskräfte (Geschäftsführer, Prokurist, Projektleitung) des Unternehmers zu führen.
Weiterhin sind folgende Nachweise zu erbringen:
— Nachweis nach TRGS 519, Anlage 3,
— Nachweis nach DGUV 101-004,
— Nachweis zur Befähigung als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator nach Baustellenverordnung (BaustellV),
— Nachweis der Registrierung für die Teilnahme am elektronischen Abfall-Nachweisverfahren.
Die Bewerbungsunterlagen nennen die erforderlichen Angaben und Nachweise, die zur Bewertung der Eignung herangezogen werden. Die Angaben und Nachweise zu seiner wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber entsprechend den nachfolgend unter den Ziffern III.1.2 und III.1.3 genannten Kriterien zu erbringen. Jedes Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft und jedes Nachunternehmen haben ein eigenes Bewerbungsformular auszufüllen. Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Die Bewerbungsunterlagen nennen die erforderlichen Angaben und Nachweise, die zur Bewertung der Eignung herangezogen werden. Die Angaben und Nachweise zu seiner wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber entsprechend den nachfolgend unter den Ziffern III.1.2 und III.1.3 genannten Kriterien zu erbringen. Jedes Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft und jedes Nachunternehmen haben ein eigenes Bewerbungsformular auszufüllen. Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Jeweils für LOS 1, LOS 2 und LOS 3 Nachweis einer gültigen Berufshaftpflicht nach § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV, Deckungssumme mindestens 2 500 000 EUR für Personenschäden sowie 2 500 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden; Eigenerklärungen nach § 123 Abs. 1 und 4 GWB sowie § 124 Abs. 1 und 2 GWB, Nachweis des Gesamtumsatzes des Bewerbers der letzten 3 Jahre (2016, 2017, 2018) nach § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV. Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Vorlage einer Bietergemeinschaftserklärung für den Fall, dass eine solche gebildet wird. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften sind von jedem Mitglied die geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Gleiches gilt für Nachunternehmer. Sofern der Einsatz von Nachunternehmern geplant ist, muss bereits mit der Bewerbung der Nachweis geführt werden, dass die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Hierfür ist eine den Bewerbungsunterlagen beigefügte Verpflichtungserklärung vom Nachunternehmer auszufüllen und zu unterschreiben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Jeweils für LOS 1, LOS 2 und LOS 3 Nachweis einer gültigen Berufshaftpflicht nach § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV, Deckungssumme mindestens 2 500 000 EUR für Personenschäden sowie 2 500 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden; Eigenerklärungen nach § 123 Abs. 1 und 4 GWB sowie § 124 Abs. 1 und 2 GWB, Nachweis des Gesamtumsatzes des Bewerbers der letzten 3 Jahre (2016, 2017, 2018) nach § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV. Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Vorlage einer Bietergemeinschaftserklärung für den Fall, dass eine solche gebildet wird. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften sind von jedem Mitglied die geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Gleiches gilt für Nachunternehmer. Sofern der Einsatz von Nachunternehmern geplant ist, muss bereits mit der Bewerbung der Nachweis geführt werden, dass die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Hierfür ist eine den Bewerbungsunterlagen beigefügte Verpflichtungserklärung vom Nachunternehmer auszufüllen und zu unterschreiben.
Eine Bewerber-/Bietergemeinschaft erklärt sich gesamtschuldnerisch haftend. Die Benennung des bevollmächtigten Vertreters ist erforderlich. Eine Vorlage für die Bietergemeinschaftserklärung ist in den Bewerbungsunterlagen enthalten. Näheres kann den Bewerbungsunterlagen entnommen werden. Für die Mindestanforderung in Bezug auf den Umsatz und die Anzahl der Referenzen wird auf die Teilnahmunterlagen verwiesen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eine Bewerber-/Bietergemeinschaft erklärt sich gesamtschuldnerisch haftend. Die Benennung des bevollmächtigten Vertreters ist erforderlich. Eine Vorlage für die Bietergemeinschaftserklärung ist in den Bewerbungsunterlagen enthalten. Näheres kann den Bewerbungsunterlagen entnommen werden. Für die Mindestanforderung in Bezug auf den Umsatz und die Anzahl der Referenzen wird auf die Teilnahmunterlagen verwiesen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Jeweils für LOS 1, LOS 2 und LOS 3 Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten (abgeschlossene oder noch laufende) Leistungen des Bewerbers mit Angabe des Wertes, des Erbringungszeitpunktes sowie der öffentlichen oder privaten Empfänger (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Als vergleichbar werden Referenzprojekte angesehen für:
Jeweils für LOS 1, LOS 2 und LOS 3 Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten (abgeschlossene oder noch laufende) Leistungen des Bewerbers mit Angabe des Wertes, des Erbringungszeitpunktes sowie der öffentlichen oder privaten Empfänger (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Als vergleichbar werden Referenzprojekte angesehen für:
— Mindestens 1 Referenz im Bereich von Ingenieurleistungen (ohne Labor- und gewerbliche Leistungen)…
… für Gebäudeschadstoffuntersuchungen mit Erstellung eines Schadstoffkatasters (mindestens 5 000 m
… zur Planung, Ausschreibung und Mitwirkung bei der Vergabe von Gebäude-Abbruch-/Rückbaumaßnahmen inkl. Gebäudeschadstoffsanierung (mindestens 5 000 m
… zur Überwachung von Gebäude-Abbruch-/Rückbaumaßnahmen inkl. Gebäudeschadstoffsanierung (mindestens 5 000 m
Sofern nicht jeweils mindestens eine Referenz vorgelegt werden kann, erfolgt der Ausschluss.
Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten (abgeschlossene oder noch laufende) Leistungen der Projektleitung des Unternehmens mit Angabe des Wertes, des Erbringungszeitpunktes sowie der öffentlichen oder privaten Empfänger (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Als vergleichbar werden Referenzprojekte angesehen für:
Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten (abgeschlossene oder noch laufende) Leistungen der Projektleitung des Unternehmens mit Angabe des Wertes, des Erbringungszeitpunktes sowie der öffentlichen oder privaten Empfänger (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Als vergleichbar werden Referenzprojekte angesehen für:
— Mindestens 1 Referenz im Bereich von Ingenieurleistungen (ohne Labor- und gewerbliche Leistungen),…
… für Gebäudeschadstoffuntersuchungen mit Erstellung eines Schadstoffkatasters (mindestens 5 000 m
… zur Planung, Ausschreibung und Mitwirkung bei der Vergabe von Gebäude-Abbruch-/Rückbaumaßnahmen inkl. Gebäudeschadstoffsanierung (mindestens 5 000 m
Selbstauskunft zum Qualitätsmanagement (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV): QM-System akkreditiert nach ISO 9001 oder eigenes QM-System.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften sind die geforderten Nachweise von jedem Mitglied zu führen. Gleiches gilt für Nachunternehmer.
Weitere Mindestbedingungen (Ausschlusskriterien) können den Bewerbungsunterlagen entnommen werden.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift: Stiftsstr. 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131162234📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.de📧
Fax: +49 6131162113 📠
Internetadresse: www.mwvlw.rlp.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist auch unzulässig, soweit:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist auch unzulässig, soweit:
— der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nrn. 1 bis 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nrn. 1 bis 3 GWB).
Die Unwirksamkeit eines Vertrages kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Unwirksamkeit eines Vertrages kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
GWB = Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 12. Juli 2018 (BGBl. I S. 1151).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2019/S 132-324618 (2019-07-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-11-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Zur Revitalisierung des ehemaligen Produktionsgeländes der insolventen G.M. Pfaff AG in Kaiserslautern hat die Stadt Kaiserslautern die PFAFF-Areal-Entwicklungsgesellschaft mbH Kaiserslautern (PEG) gegründet. Das im Zuständigkeitsbereich der PEG liegende Objektgebiet hat eine Fläche von rd. 16,5 ha und ist durch Verwaltungs- und Betriebsgebäude sowie durch Produktionshallen dicht bebaut. Das ehem. Industriegelände soll zu einem urbanen Quartier mit den Nutzungen Forschung und Entwicklung, Wohnen, Gesundheit und nachhaltige Energieversorgung entwickelt werden. Die Entwicklung des Projektgebietes sieht u. a. den Rückbau und die Schadstoffsanierung von Gebäuden vor. Synergieeffekte bei der Verwertung von Materialien, z. B. bei der Rückverfüllungen von Gruben und Kellern und Geländemodellierungen sollen genutzt werden. Die Gesamtmaßnahme wird aus Kostengründen und aufgrund von Förderbedingungen nicht in einem Schritt realisiert, sondern in mehreren Bauabschnitten.
Zur Revitalisierung des ehemaligen Produktionsgeländes der insolventen G.M. Pfaff AG in Kaiserslautern hat die Stadt Kaiserslautern die PFAFF-Areal-Entwicklungsgesellschaft mbH Kaiserslautern (PEG) gegründet. Das im Zuständigkeitsbereich der PEG liegende Objektgebiet hat eine Fläche von rd. 16,5 ha und ist durch Verwaltungs- und Betriebsgebäude sowie durch Produktionshallen dicht bebaut. Das ehem. Industriegelände soll zu einem urbanen Quartier mit den Nutzungen Forschung und Entwicklung, Wohnen, Gesundheit und nachhaltige Energieversorgung entwickelt werden. Die Entwicklung des Projektgebietes sieht u. a. den Rückbau und die Schadstoffsanierung von Gebäuden vor. Synergieeffekte bei der Verwertung von Materialien, z. B. bei der Rückverfüllungen von Gruben und Kellern und Geländemodellierungen sollen genutzt werden. Die Gesamtmaßnahme wird aus Kostengründen und aufgrund von Förderbedingungen nicht in einem Schritt realisiert, sondern in mehreren Bauabschnitten.
Gesamtwert des Auftrags: 599760.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kaiserslautern, PFAFF-Areal
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-10-31 📅
Name: Umweltplanung Bullermann Schnebele GmbH
Postanschrift: Havelstr. 7A
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 615197580📞
E-Mail: mail@umweltplanung-gmbh.de📧
Land: Darmstadt
🏙️
Internetadresse: www.umweltplanung-gmbh.de🌏
Gesamtwert des Auftrags: 599760.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist auch unzulässig, soweit:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist auch unzulässig, soweit:
GWB = Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 12.7.2018 (BGBl. I S. 1151).