Die Revitalisierung des PFAFF-Areals (rd. 16 ha) in Kaiserslautern sieht den sieht den Rückbau von Gebäuden sowie von Oberflächenversiegelungen und Altlastsanierung vor. Eine bereits durchgeführte historisch-genetische Rekonstruktion (HgR) ergab, dass das gesamte PFAFF-Areal der Flächenkategorie 2 nach den baufachlichen Richtlinien für die Kampfmittelräumung (BFR KMR) zuzuordnen ist. Es muss daher mit dem Vorhandensein von Kampfmitteln im Untergrund gerechnet werden. Daher erfolgt im Vorfeld zukünftiger Bodeneingriffe eine technische Erkundung des Kampfmittelverdachtes. In einer ersten Kampagne (OKaX.2.1) sollen die Geländebereiche der südlichen Auffüllungen untersucht werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-06-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-05-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-05-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Kurze Beschreibung:
Die Revitalisierung des PFAFF-Areals (rd. 16 ha) in Kaiserslautern sieht den sieht den Rückbau von Gebäuden sowie von Oberflächenversiegelungen und Altlastsanierung vor.
Eine bereits durchgeführte historisch-genetische Rekonstruktion (HgR) ergab, dass das gesamte PFAFF-Areal der Flächenkategorie 2 nach den baufachlichen Richtlinien für die Kampfmittelräumung (BFR KMR) zuzuordnen ist. Es muss daher mit dem Vorhandensein von Kampfmitteln im Untergrund gerechnet werden. Daher erfolgt im Vorfeld zukünftiger Bodeneingriffe eine technische Erkundung des Kampfmittelverdachtes. In einer ersten Kampagne (OKaX.2.1) sollen die Geländebereiche der südlichen Auffüllungen untersucht werden.
Die Revitalisierung des PFAFF-Areals (rd. 16 ha) in Kaiserslautern sieht den sieht den Rückbau von Gebäuden sowie von Oberflächenversiegelungen und Altlastsanierung vor.
Eine bereits durchgeführte historisch-genetische Rekonstruktion (HgR) ergab, dass das gesamte PFAFF-Areal der Flächenkategorie 2 nach den baufachlichen Richtlinien für die Kampfmittelräumung (BFR KMR) zuzuordnen ist. Es muss daher mit dem Vorhandensein von Kampfmitteln im Untergrund gerechnet werden. Daher erfolgt im Vorfeld zukünftiger Bodeneingriffe eine technische Erkundung des Kampfmittelverdachtes. In einer ersten Kampagne (OKaX.2.1) sollen die Geländebereiche der südlichen Auffüllungen untersucht werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Zusätzlicher CPV-Code: Gutachterische Tätigkeit📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-05-24 📅
Einreichungsfrist: 2019-06-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-05-28 📅
Datum des Beginns: 2019-09-01 📅
Datum des Endes: 2020-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 102-247597
ABl. S-Ausgabe: 102
Zusätzliche Informationen
Der Auftrag endet mit Ablauf der Frist für Mängelansprüche der bauausführenden Unternehmen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Revitalisierung des PFAFF-Areals (rd. 16 ha) in Kaiserslautern sieht den sieht den Rückbau von Gebäuden sowie von Oberflächenversiegelungen und Altlastsanierung vor.
Eine bereits durchgeführte historisch-genetische Rekonstruktion (HgR) ergab, dass das gesamte PFAFF-Areal der Flächenkategorie 2 nach den baufachlichen Richtlinien für die Kampfmittelräumung (BFR KMR) zuzuordnen ist. Es muss daher mit dem Vorhandensein von Kampfmitteln im Untergrund gerechnet werden. Daher erfolgt im Vorfeld zukünftiger Bodeneingriffe eine technische Erkundung des Kampfmittelverdachtes. In einer ersten Kampagne (OKaX.2.1) sollen die Geländebereiche der südlichen Auffüllungen untersucht werden.
Eine bereits durchgeführte historisch-genetische Rekonstruktion (HgR) ergab, dass das gesamte PFAFF-Areal der Flächenkategorie 2 nach den baufachlichen Richtlinien für die Kampfmittelräumung (BFR KMR) zuzuordnen ist. Es muss daher mit dem Vorhandensein von Kampfmitteln im Untergrund gerechnet werden. Daher erfolgt im Vorfeld zukünftiger Bodeneingriffe eine technische Erkundung des Kampfmittelverdachtes. In einer ersten Kampagne (OKaX.2.1) sollen die Geländebereiche der südlichen Auffüllungen untersucht werden.
Umsetzen des Untersuchungskonzeptes (Technische Erkundung, Phase B) der Kampfmitteluntersuchung und -räumung in einer ersten Untersuchungskampagne (Maßnahme OKaX.2.1):
— Fachgutachterliche Begleitung des Untersuchungsprogramms (Technische Erkundung, Phase B) zur Kampfmitteluntersuchung und -räumung in einer ersten Untersuchungskampagne (Maßnahme OKaX.2.1),
— Auswertung der Untersuchungsergebnisse,
— Gefährdungsabschätzung,
— Aufstellen und Abstimmen eines Kampfmittelräumkonzeptes,
— Räumplanung (Ausführungsplanung mit Kostenanschlag), Mitwirkung bei der Vergabe der Kampfmittelräumung.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 70 000 EUR 💰
Zusätzliche Informationen:
Der Auftrag endet mit Ablauf der Frist für Mängelansprüche der bauausführenden Unternehmen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kaiserslautern, PFAFF-Areal
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Einreichung der Bewerbung hat zwingend unter Verwendung der vorgegebenen Bewerbungsformulare zu erfolgen.
Es ist der aktuelle Nachweis nach § 44 Abs. 1 VgV über die Eintragung des Bewerbers in ein Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 3 Monate) vorzulegen sowie der Nachweis der Befähigung nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV durch Vorlage von Studien- und Ausbildungsnachweisen sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Führungskräfte (Geschäftsführer, Prokurist, Projektleitung) des Unternehmers zu führen.
Es ist der aktuelle Nachweis nach § 44 Abs. 1 VgV über die Eintragung des Bewerbers in ein Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 3 Monate) vorzulegen sowie der Nachweis der Befähigung nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV durch Vorlage von Studien- und Ausbildungsnachweisen sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Führungskräfte (Geschäftsführer, Prokurist, Projektleitung) des Unternehmers zu führen.
Weiterhin sind folgende Nachweise zu erbringen:
— Nachweis nach DGUV 101-004,
— Besitz einer Erlaubnis nach § 7 SprenG und eines Befähigungsscheines nach § 20 SprengG,
— Nachweis zur Befähigung als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator nach Baustellenverordnung (BaustellV).
Die Bewerbungsunterlagen nennen die erforderlichen Angaben und Nachweise, die zur Bewertung der Eignung herangezogen werden. Die Angaben und Nachweise zu seiner wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber entsprechend den nachfolgend unter den Ziffern III.1.2 und III.1.3 genannten Kriterien zu erbringen. Jedes Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft und jedes Nachunternehmen haben ein eigenes Bewerbungsformular auszufüllen. Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen,
Die Bewerbungsunterlagen nennen die erforderlichen Angaben und Nachweise, die zur Bewertung der Eignung herangezogen werden. Die Angaben und Nachweise zu seiner wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber entsprechend den nachfolgend unter den Ziffern III.1.2 und III.1.3 genannten Kriterien zu erbringen. Jedes Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft und jedes Nachunternehmen haben ein eigenes Bewerbungsformular auszufüllen. Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen,
Werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweis einer gültigen Berufshaftpflicht nach § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV, Deckungssumme mindestens 2 500 000 EUR für Personenschäden sowie 2 500 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden; Eigenerklärungen nach § 123 Abs. 1 und 4 GWB sowie § 124 Abs. 1 und 2 GWB, Nachweis des Gesamtumsatzes des Bewerbers der letzten 3 Jahre (2016, 2017, 2018) nach § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV. Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Nachweis einer gültigen Berufshaftpflicht nach § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV, Deckungssumme mindestens 2 500 000 EUR für Personenschäden sowie 2 500 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden; Eigenerklärungen nach § 123 Abs. 1 und 4 GWB sowie § 124 Abs. 1 und 2 GWB, Nachweis des Gesamtumsatzes des Bewerbers der letzten 3 Jahre (2016, 2017, 2018) nach § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV. Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Vorlage einer Bietergemeinschaftserklärung für den Fall, dass eine solche gebildet wird. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften sind von jedem Mitglied die geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Gleiches gilt für Nachunternehmer. Sofern der Einsatz von Nachunternehmern geplant ist, muss bereits mit der Bewerbung der Nachweis geführt werden, dass die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Hierfür ist eine den Bewerbungsunterlagen beigefügte Verpflichtungserklärung vom Nachunternehmer auszufüllen und zu unterschreiben. Eine Bewerber-/Bietergemeinschaft erklärt sich gesamtschuldnerisch haftend. Die Benennung des bevollmächtigten Vertreters ist erforderlich. Eine Vorlage für die Bietergemeinschaftserklärung ist in den Bewerbungsunterlagen enthalten. Näheres kann den Bewerbungsunterlagen entnommen werden. Für die Mindestanforderung in Bezug auf den Umsatz und die Anzahl der Referenzen wird auf die Teilnahmunterlagen verwiesen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Vorlage einer Bietergemeinschaftserklärung für den Fall, dass eine solche gebildet wird. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften sind von jedem Mitglied die geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Gleiches gilt für Nachunternehmer. Sofern der Einsatz von Nachunternehmern geplant ist, muss bereits mit der Bewerbung der Nachweis geführt werden, dass die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Hierfür ist eine den Bewerbungsunterlagen beigefügte Verpflichtungserklärung vom Nachunternehmer auszufüllen und zu unterschreiben. Eine Bewerber-/Bietergemeinschaft erklärt sich gesamtschuldnerisch haftend. Die Benennung des bevollmächtigten Vertreters ist erforderlich. Eine Vorlage für die Bietergemeinschaftserklärung ist in den Bewerbungsunterlagen enthalten. Näheres kann den Bewerbungsunterlagen entnommen werden. Für die Mindestanforderung in Bezug auf den Umsatz und die Anzahl der Referenzen wird auf die Teilnahmunterlagen verwiesen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Liste der wesentlichen in den letzten 5 Jahren erbrachten (abgeschlossene oder noch laufende) Leistungen des Bewerbers und der Projektleitung mit Angabe des Wertes, des Erbringungszeitpunktes sowie der öffentlichen oder privaten Empfänger (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Als vergleichbar werden Referenzprojekte angesehen:
Liste der wesentlichen in den letzten 5 Jahren erbrachten (abgeschlossene oder noch laufende) Leistungen des Bewerbers und der Projektleitung mit Angabe des Wertes, des Erbringungszeitpunktes sowie der öffentlichen oder privaten Empfänger (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Als vergleichbar werden Referenzprojekte angesehen:
— Mindestens 1 Referenz im Bereich von Ingenieurleistungen (ohne Labor- und gewerbliche Leistungen) für…
… Kampfmitteluntersuchung auf ehemaligen Industriestandorten, welche vor 1945 in Betrieb waren,
… die (Bau-) Überwachung von technischen Untersuchungsmaßnahmen auf Kampfmittel
Sofern nicht jeweils mindestens eine Referenz vorgelegt werden kann, erfolgt der Ausschluss.
Selbstauskunft zum Qualitätsmanagement (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV): QM-System akkreditiert nach ISO 9001 oder eigenes QM-System.
Selbstauskunft zum Datenmanagement gemäß BFR KMR 2018 (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV).
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften sind die geforderten Nachweise von jedem Mitglied zu führen. Gleiches gilt für Nachunternehmer. Weitere Mindestbedingungen (Ausschlusskriterien) können den Bewerbungsunterlagen entnommen werden.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Stadtentwicklungsgesellschaft
Kontakt
Kontaktperson: Stadtverwaltung Kaiserslautern, Stabsstelle IV.1 – Zentrale Vergabestelle
Internetadresse: www.Kaiserslautern.de🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E18739693🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift: Stiftsstr. 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131162234📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.de📧
Fax: +49 6131162113 📠
Internetadresse: www.mwvlw.rlp.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist auch unzulässig, soweit:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist auch unzulässig, soweit:
— der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nrn. 1 bis 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nrn. 1 bis 3 GWB).
Die Unwirksamkeit eines Vertrages kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Unwirksamkeit eines Vertrages kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
GWB = Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 12.7.2018 (BGBl. I S. 1151) geändert worden ist.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2019/S 102-247597 (2019-05-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-11-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Revitalisierung des PFAFF-Areals (rd. 16 ha) in Kaiserslautern sieht den Rückbau von Gebäuden sowie von Oberflächenversiegelungen und Altlastsanierung vor.
Eine bereits durchgeführte historisch-genetische Rekonstruktion (HgR) ergab, dass das gesamte PFAFF-Areal der Flächenkategorie 2 nach den baufachlichen Richtlinien für die Kampfmittelräumung (BFR KMR) zuzuordnen ist. Es muss daher mit dem Vorhandensein von Kampfmitteln im Untergrund gerechnet werden. Daher erfolgt im Vorfeld zukünftiger Bodeneingriffe eine technische Erkundung des Kampfmittelverdachtes. In einer ersten Kampagne (OKaX.2.1) sollen die Geländebereiche der südlichen Auffüllungen untersucht werden.
Die Revitalisierung des PFAFF-Areals (rd. 16 ha) in Kaiserslautern sieht den Rückbau von Gebäuden sowie von Oberflächenversiegelungen und Altlastsanierung vor.
Eine bereits durchgeführte historisch-genetische Rekonstruktion (HgR) ergab, dass das gesamte PFAFF-Areal der Flächenkategorie 2 nach den baufachlichen Richtlinien für die Kampfmittelräumung (BFR KMR) zuzuordnen ist. Es muss daher mit dem Vorhandensein von Kampfmitteln im Untergrund gerechnet werden. Daher erfolgt im Vorfeld zukünftiger Bodeneingriffe eine technische Erkundung des Kampfmittelverdachtes. In einer ersten Kampagne (OKaX.2.1) sollen die Geländebereiche der südlichen Auffüllungen untersucht werden.
Gesamtwert des Auftrags: 68797.47 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Revitalisierung des PFAFF-Areals (rd. 16 ha) in Kaiserslautern sieht den Rückbau von Gebäuden sowie von Oberflächenversiegelungen und Altlastsanierung vor.
— Fach gutachterliche Begleitung des Untersuchungsprogramms (Technische Erkundung, Phase B) zur Kampfmitteluntersuchung und -räumung in einer ersten Untersuchungskampagne (Maßnahme OKaX.2.1),
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-09-18 📅
Name: Mull und Partner Ingenieurgesellschaft mbH
Postanschrift: Hans-Böckler-Allee 9
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30173
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 5111235590📞
E-Mail: hannover@mup-group.com📧
Land: Hannover
🏙️
Internetadresse: www..mullundpartner.de 🌏
Gesamtwert des Auftrags: 68797.47 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist auch unzulässig, soweit:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist auch unzulässig, soweit:
GWB = Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. 6.2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 12.7.2018 (BGBl. I S. 1151) geändert worden ist.