Das Bundesamt für Justiz (BfJ) verfügt derzeit über 1 100 Lizenzen des Produkts Ivanti DesktopNow (ehemals AppSense DesktopNow). Im Rahmen der Ausschreibung sollen Pflegeleistungen für 1 100 bestehende Produktlizenzen beauftragt sowie 200 weitere Lizenzen nebst entsprechender Pflegeleistungen beschafft werden. Zudem sollen optional bis zu 320 Lizenzen (Höchstabnahmemenge) erworben und unter Pflege gestellt werden können. Für den Auftraggeber besteht keine Verpflichtung zur Abnahme der optionalen Leistungen.
Der derzeitige Pflegevertrag läuft am 30.6.2020 aus. Die Pflegeleistungen hinsichtlich der im Bestand befindlichen Lizenzen sollen ab dem 1.7.2020 für die Dauer von 48 Monaten abgeschlossen werden. Die 200 weiteren Lizenzen sollen ab dem 1.3.2020 überlassen werden. Für die optional bis zu 320 zu erwerbenden Lizenzen soll ein Kauf ab dem 1.7.2020 möglich sein. Die Pflegeleistungen der im Vertragszeitraum erworbenen Lizenzen sollen bis zum 30.6.2024 andauern.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-12-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-11-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Pflege für die Software Ivanti DesktopNow nebst Überlassung zusätzlicher Lizenzen
V 11 2019 0000 0144”
Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦
Kurze Beschreibung:
“Das Bundesamt für Justiz (BfJ) verfügt derzeit über 1 100 Lizenzen des Produkts Ivanti DesktopNow (ehemals AppSense DesktopNow). Im Rahmen der Ausschreibung...”
Kurze Beschreibung
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) verfügt derzeit über 1 100 Lizenzen des Produkts Ivanti DesktopNow (ehemals AppSense DesktopNow). Im Rahmen der Ausschreibung sollen Pflegeleistungen für 1 100 bestehende Produktlizenzen beauftragt sowie 200 weitere Lizenzen nebst entsprechender Pflegeleistungen beschafft werden. Zudem sollen optional bis zu 320 Lizenzen (Höchstabnahmemenge) erworben und unter Pflege gestellt werden können. Für den Auftraggeber besteht keine Verpflichtung zur Abnahme der optionalen Leistungen.
Der derzeitige Pflegevertrag läuft am 30.6.2020 aus. Die Pflegeleistungen hinsichtlich der im Bestand befindlichen Lizenzen sollen ab dem 1.7.2020 für die Dauer von 48 Monaten abgeschlossen werden. Die 200 weiteren Lizenzen sollen ab dem 1.3.2020 überlassen werden. Für die optional bis zu 320 zu erwerbenden Lizenzen soll ein Kauf ab dem 1.7.2020 möglich sein. Die Pflegeleistungen der im Vertragszeitraum erworbenen Lizenzen sollen bis zum 30.6.2024 andauern.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 165654.60 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Der bisherige Pflegevertrag läuft zum 30.6.2020 aus. Das BfJ beabsichtigt, die Software weiter zu verwenden.
Zur kontinuierlichen Pflege der Software Ivanti...”
Beschreibung der Beschaffung
Der bisherige Pflegevertrag läuft zum 30.6.2020 aus. Das BfJ beabsichtigt, die Software weiter zu verwenden.
Zur kontinuierlichen Pflege der Software Ivanti DesktopNow werden Pflegeleistungen für die bestehenden 1 100 Lizenzen für die Dauer von 48 Monaten, beginnend ab dem 1.7.2020, benötigt.
Unter die aus zuschreibenden Support- und Pflegeleistungen fallen u. a.:
— User-Helpdesk: der Auftraggeber erhält vom Auftragnehmer Hilfe bei Störungen der Software sowie bei anwendungsbezogenen Fragen,
— Unterstützung bei Softwarestörungen und Softwarefehlern: Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei Störungen und Fehlern,
— Überlassung von neuen Programmständen der Software (Patches, Updates, Upgrades, Releases) und Hotfixes.
Hotfixes, Patches, Updates, Upgrades und Releases sollen dem Auftraggeber durch den Auftragnehmer unverzüglich nach der Veröffentlichung durch den Hersteller bereitgestellt werden.
Zu den bestehenden 1 100 Lizenzen sollen mit Wirkung zum 1.3.2020 200 zusätzliche Lizenzen erworben werden. Die Standardsoftware soll per Download von einer vom Auftragnehmer zu benennenden Adresse zur Verfügung gestellt werden. Die vollständigen Lizenzunterlagen sind dem Auftraggeber vom Auftragagnehmer in geeigneter Form zu übermitteln.
Die Pflegeleistungen hinsichtlich dieser neu zu erwerbenden Lizenzen sind ab dem Zeitpunkt des Erwerbs für die Dauer von 52 Monaten zu erbringen.
Es ist davon auszugehen, dass während der Vertragsdauer über die 200 zusätzlichen Lizenzen hinaus optional weitere Lizenzen des Produkts Ivanti Desktop Now hinzugekauft werden. Die Höchstabnahmemenge beträgt für den Vertragszeitraum 320 Stück. Es besteht für den Auftraggeber hierfür jedoch keine Abnahmeverpflichtung. Die Pflegeleistungen sollen einheitlich von einem Auftragnehmer erbracht werden. Der Auftragnehmer hat daher auch die neu hinzugekauften Lizenzen mit entsprechenden Pflegeleistungen anzubieten.
Hat der Auftraggeber zusätzliche Lizenzen vom Auftragnehmer erworben, übersendet der Auftragnehmer den oder die Lizenzschlüssel an die im Vertrag benannte Kontaktadresse und erweitert die Lizenzpflege entsprechend dem angezeigten Bedarf. Er bestätigt die Erweiterung der Pflegeleistung des Pflegevertrags (Anlage 4a) und die Höhe der angepassten Pflegekosten gegenüber dem Auftraggeber schriftlich. Die Abrechnung der zusätzlichen Pflegeleistungen erfolgt zu den gleichen Konditionen wie für die Bestandlizenzen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 165654.60 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2020-03-01 📅
Datum des Endes: 2024-06-30 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Im Rahmen der Eignung hat die Vergabestelle insbesondere auch zu prüfen, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Im Rahmen der Eignung hat die Vergabestelle insbesondere auch zu prüfen, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren können bzw. müssen (§§ 123, 124 GWB).
Angaben sind durch die Bieter unter Ziffer 3. (Zuverlässigkeit) des Formulars „Anlage 3 zu den Bewerbungsbedingungen (BWB) – Eigenerklärung“ zu tätigen.
Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, können diese im Einzelfall aufgeklärt und die Vorlage von weiteren Nachweisen verlangt werden.
Bei einer Bietergemeinschaft ist für jedes Mitglied eine Eigenerklärung vorzulegen. Im Fall einer Eignungsleihe muss die Eigenerklärung des eignungsleihenden Dritten bereits mit dem Angebot eingereicht werden.
Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Von den Bietern ist zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit insbesondere Ziffer 1. und 2. des Formulars „Anlage 3 zu den...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Von den Bietern ist zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit insbesondere Ziffer 1. und 2. des Formulars „Anlage 3 zu den Bewerbungsbedingungen (BWB) – Eigenerklärung“ auszufüllen.
Folgende Angaben sind hierbei zu tätigen:
— es muss bestätigt werden, dass vor Vertragsschluss für die Zeit der Leistungserbringung und Gewährleistung eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von mindestens 100 000,00 EUR je Schadensereignis als ungekündigte Versicherung besteht. Bei Gebietskörperschaften bzw. zugehörigen Eigenbetrieben lieg ein Selbstversicherungsschutz vor (siehe Ziffer 2 Buchstabe d des Formulars),
— es müssen Angaben zu Umsätzen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre sowie zu Leistungen, die vergleichbar mit der zu vergebenden Leistung sind, gemacht werden (Ziffer 2 Buchstaben a und b des Formulars). Ebenfalls müssen Angaben zu Eigenkapital und Eigenkapitalquote in den letzten 3 Geschäftsjahren getätigt werden (Ziffer 2 Buchstaben c und d),
— es muss bestätigt werden, dass das Unternehmen im letzten Geschäftsjahr einen Umsatz von mehr als 400.000,00 EUR erwirtschaftet hat (Ziffer 2 Buchstabe e des Formulars),
— es müssen Angaben zur durchschnittlichen Mitarbeiteranzahl in den letzten 3 Geschäftsjahren getätigt werden (Ziffer 2 Buchstabe f des Formulars),
— es muss bestätigt werden, dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet wurde bzw. die Eröffnung eins solchen beantragt wurde oder mangels Masse abgelehnt wurde (Ziffer 2 Buchstabe g des Formulars),
— es muss zudem ein Unternehmensportfolio (max. 3 DIN A 4-Seiten) eingereicht werden (Ziffer 2 Buchstabe h des Formulars).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Von den Bietern ist in „Anlage 5 zu den Bewerbungsbedingungen (BWB) – Referenzabfrage“ mindestens eine Referenz vorzulegen, aus der hervorgeht, dass eine...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Von den Bietern ist in „Anlage 5 zu den Bewerbungsbedingungen (BWB) – Referenzabfrage“ mindestens eine Referenz vorzulegen, aus der hervorgeht, dass eine Leistung, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar ist, in der Vergangenheit erbracht wurde.
Konkret sind folgende Angaben zu tätigen:
— Referenzbezeichnung (Nennung der vertraglich vereinbarten Leistung sowie Nennung des Produktes, auf welches sich die Leistung bezieht) (Ziffer 1.1.1 der Anlage 5),
— Angabe, von welchem Unternehmen die Referenz eingebracht wird (Ziffer 1.1.2) der Anlage 5),
— Name und Anschrift des Auftraggebers (Ziffer 1.3.1) der Anlage 5),
— Mailadresse (Funktionspostfach) des Ansprechpartners (Ziffer 1.3.2) der Anlage 5),
— Gesamtzeitraum des Projektes (Ziffer 1.3.3) der Anlage 5),
— Alter der Referenz: Hier muss bestätigt werden, dass mit der Referenzleistung spätestens 2016 begonnen wurde (Ziffer 1.3.4) der Anlage 5),
— Bestätigung, dass der Auftragswert laut Vertrag mindestens 70 000 EUR betrug (Ziffer 1.3.5) der Anlage 5),
— Bestätigung, dass es sich bei der in der Referenz angegebenen Leistung um eine mit dem Vergabegegenstand in etwa vergleichbare Leistung (Pflege von Ivanti Desktop Now-Lizenzen) handelt (Ziffer 2.1) der Anlage 5).
Ebenfalls ist nachzuweisen, dass der Bieter/ein Unternehmen der Bietergemeinschaft mindestens den Ivanti Enhanced-Partnerstatus besitzt bzw. ihn vor Zuschlag erhalten wird (siehe A 3.3 der Anlage 2 zu den Bewerbungsbedingungen (BWB) – Formblatt Ausschlusskriterien).
Die Zusammenarbeit mit anderen im BfJ tätigen Dienstleistern wird mit Einreichung der Anlage 2 zu den Bewerbungsbedingungen uneingeschränkt akzeptiert.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-12-09
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-05-01 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-12-09
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Gemäß § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV sind Bieter bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Quelle: OJS 2019/S 216-530583 (2019-11-07)
Ergänzende Angaben (2019-11-11)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2019/S 216-530583
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.4.3)
Ort des zu ändernden Textes: Einlegung von Rechtsbehelfen
Alten Wert leeren
Neuer Wert
Text:
“Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie...”
Text
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), damit Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2019/S 220-540587 (2019-11-11)
Ergänzende Angaben (2019-12-09)
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2019-12-09 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2020-01-06 📅
Zeit: 10:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2019-12-09 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2020-01-06 📅
Zeit: 10:00
Quelle: OJS 2019/S 240-589868 (2019-12-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-02-05) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der bisherige Pflegevertrag läuft zum 30.6.2020 aus. Das BfJ beabsichtigt, die Software weiter zu verwenden.
Zur kontinuierlichen Pflege der Software Ivanti...”
Beschreibung der Beschaffung
Der bisherige Pflegevertrag läuft zum 30.6.2020 aus. Das BfJ beabsichtigt, die Software weiter zu verwenden.
Zur kontinuierlichen Pflege der Software Ivanti DesktopNow werden Pflegeleistungen für die bestehenden 1 100 Lizenzen für die Dauer von 48 Monaten, beginnend ab dem 1.7.2020, benötigt.
Unter die auszuschreibenden Support- und Pflegeleistungen fallen u. a.
— User-Helpdesk: Der Auftraggeber erhält vom Auftragnehmer Hilfe bei Störungen der Software sowie bei anwendungsbezogenen Fragen,
— Unterstützung bei Softwarestörungen und Softwarefehlern: Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei Störungen und Fehlern,
— Überlassung von neuen Programmständen der Software (Patches, Updates, Up-grades, Releases) und Hotfixes.
Hotfixes, Patches, Updates, Upgrades und Releases sollen dem Auftraggeber durch den Auftragnehmer unverzüglich nach der Veröffentlichung durch den Hersteller bereitgestellt werden.
Zu den bestehenden 1 100 Lizenzen sollen mit Wirkung zum 1.3.2020 200 zusätzliche Lizenzen erworben werden. Die Standardsoftware soll per Download von einer vom Auftragnehmer zu benennenden Adresse zur Verfügung gestellt werden. Die vollständigen Lizenzunterlagen sind dem Auftraggeber vom Auftragagnehmer in geeigneter Form zu übermitteln.
Die Pflegeleistungen hinsichtlich dieser neu zu erwerbenden Lizenzen sind ab dem Zeitpunkt des Erwerbs für die Dauer von 52 Monaten zu erbringen.
Es ist davon auszugehen, dass während der Vertragsdauer über die 200 zusätzlichen Lizenzen hinaus optional weitere Lizenzen des Produkts Ivanti DesktopNow hinzugekauft werden. Die Höchstabnahmemenge beträgt für den Vertragszeitraum 320 Stück. Es besteht für den Auftraggeber hierfür jedoch keine Abnahmeverpflichtung. Die Pflegeleistungen sollen einheitlich von einem Auftragnehmer erbracht werden. Der Auftragnehmer hat daher auch die neu hinzugekauften Lizenzen mit entsprechenden Pflegeleistungen anzubieten.
Hat der Auftraggeber zusätzliche Lizenzen vom Auftragnehmer erworben, übersendet der Auftragnehmer den oder die Lizenzschlüssel an die im Vertrag benannte Kontaktadresse und erweitert die Lizenzpflege entsprechend dem angezeigten Bedarf. Er bestätigt die Erweiterung der Pflegeleistung des Pflegevertrags (Anlage 4a) und die Höhe der angepassten Pflegekosten gegenüber dem Auftraggeber schriftlich. Die Abrechnung der zusätzlichen Pflegeleistungen erfolgt zu den gleichen Konditionen wie für die Bestandlizenzen.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 216-530583
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: V 11 2019 0000 0144
Titel:
“Pflege für die Software Ivanti DesktopNow nebst Überlassung zusätzlicher Lizenzen” Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), damit Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 027-062304 (2020-02-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-04-21) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
URL: https://www.bundesjustizamt.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Pflege für die Software Ivanti DesktopNow nebst Überlassung zusätzlicher Lizenzen
2020 0000 0010”
Kurze Beschreibung:
“Das Bundesamt für Justiz (BfJ) verfügt derzeit über 1 100 Lizenzen des Produkts Ivanti DesktopNow (ehemals AppSense DesktopNow). Im Rahmen der Ausschreibung...”
Kurze Beschreibung
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) verfügt derzeit über 1 100 Lizenzen des Produkts Ivanti DesktopNow (ehemals AppSense DesktopNow). Im Rahmen der Ausschreibung sollen Pflegeleistungen für 1 100 bestehende Produktlizenzen beauftragt sowie 200 weitere Lizenzen nebst entsprechender Pflegeleistungen beschafft werden. Zudem sollen optional bis zu 320 Lizenzen (Höchstabnahmemenge) erworben und unter Pflege gestellt werden können. Für den Auftraggeber besteht keine Verpflichtung zur Abnahme der optionalen Leistungen.
Der derzeitige Pflegevertrag läuft am 30.6.2020 aus. Die Pflegeleistungen hinsichtlich der im Bestand befindlichen Lizenzen sollen ab dem 1.7.2020 für die Dauer von 48 Monaten abgeschlossen werden. Die 200 weiteren Lizenzen sollen ab dem 1.5.2020 überlassen werden. Für die optional bis zu 320 zu erwerbenden Lizenzen soll ein Kauf ab dem 1.7.2020 möglich sein. Die Pflegeleistungen der im Vertragszeitraum erworbenen Lizenzen sollen bis zum 30.6.2024 andauern.
Mehr anzeigen
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦
Beschreibung der Beschaffung:
“Der bisherige Pflegevertrag läuft zum 30.6.2020 aus. Das BfJ beabsichtigt, die Software weiter zu verwenden.
Zur kontinuierlichen Pflege der Software Ivanti...”
Beschreibung der Beschaffung
Der bisherige Pflegevertrag läuft zum 30.6.2020 aus. Das BfJ beabsichtigt, die Software weiter zu verwenden.
Zur kontinuierlichen Pflege der Software Ivanti DesktopNow werden Pflegeleistungen für die bestehenden 1 100 Lizenzen für die Dauer von 48 Monaten, beginnend ab dem 1.7.2020, benötigt.
Unter die auszuschreibenden Support- und Pflegeleistungen fallen u. a.:
— User-Helpdesk: Der Auftraggeber erhält vom Auftragnehmer Hilfe bei Störungen der Software sowie bei anwendungsbezogenen Fragen;
— Unterstützung bei Softwarestörungen und Softwarefehlern: Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei Störungen und Fehlern;
— Überlassung von neuen Programmständen der Software (Patches, Updates, Upgrades, Releases) und Hotfixes.
Hotfixes, Patches, Updates, Upgrades und Releases sollen dem Auftraggeber durch den Auftragnehmer unverzüglich nach der Veröffentlichung durch den Hersteller bereitgestellt werden.
Zu den bestehenden 1 100 Lizenzen sollen mit Wirkung zum 1.5.2020 200 zusätzliche Lizenzen erworben werden. Die Standardsoftware soll per Download von einer vom Auftragnehmer zu benennenden Adresse zur Verfügung gestellt werden. Die vollständigen Lizenzunterlagen sind dem Auftraggeber vom Auftragagnehmer in geeigneter Form zu übermitteln.
Die Pflegeleistungen hinsichtlich dieser neu zu erwerbenden Lizenzen sind ab dem Zeitpunkt des Erwerbs für die Dauer von 50 Monaten zu erbringen.
Es ist davon auszugehen, dass während der Vertragsdauer über die 200 zusätzlichen Lizenzen hinaus optional weitere Lizenzen des Produkts Ivanti DesktopNow hinzugekauft werden. Die Höchstabnahmemenge beträgt für den Vertragszeitraum 320 Stück. Es besteht für den Auftraggeber hierfür jedoch keine Abnahmeverpflichtung. Die Pflegeleistungen sollen einheitlich von einem Auftragnehmer erbracht werden. Der Auftragnehmer hat daher auch die neu hinzugekauften Lizenzen mit entsprechenden Pflegeleistungen anzubieten.
Hat der Auftraggeber zusätzliche Lizenzen vom Auftragnehmer erworben, übersendet der Auftragnehmer den oder die Lizenzschlüssel an die im Vertrag benannte Kontaktadresse und erweitert die Lizenzpflege entsprechend dem angezeigten Bedarf. Er bestätigt die Erweiterung der Pflegeleistung des Pflegevertrags (Anlage 4a) und die Höhe der angepassten Pflegekosten gegenüber dem Auftraggeber schriftlich. Die Abrechnung der zusätzlichen Pflegeleistungen erfolgt zu den gleichen Konditionen wie für die Bestandlizenzen.
Verfahren Art des Verfahrens
Keine Angebote oder keine geeigneten Angebote/Aufforderungen zur Teilnahme an einem offenen Verfahren
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung):
“Unter der Bekanntmachungsnummer im Amtsblatt der Europäischen Union 2019/S 240-589868 wurde ein EU-weites offenes Verfahren durchgeführt. In diesem...”
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung)
Unter der Bekanntmachungsnummer im Amtsblatt der Europäischen Union 2019/S 240-589868 wurde ein EU-weites offenes Verfahren durchgeführt. In diesem Verfahren wurden keine Angebote eingereicht. Die ursprünglichen Bedingungen des Auftrages werden nicht grundlegend geändert.
Die ausschreibende Stelle verfährt daher gemäß § 14 Abs. 4 Ziff. 1 VgV. Die Vergabe des Auftrags soll im EU-weiten Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb erfolgen. Die Wahl des Verhandlungsverfahrens kann ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union gemäß Artikel 32 der Richtlinie 2014/24/EU erfolgen.
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 2020 0000 0010
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-04-17 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Bechtle GmbH & Co. KG
Postort: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 170 768 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), damit Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 081-191595 (2020-04-21)