Planerleistungen Grundschule mit Hort und Sporthalle

Gemeinde Ahrensfelde

Gesamtplanungsleistungen für den Neubau einer Grundschule mit Hortbereich, Mensa und Turnhalle Leistungsphasen gem. HOAI 6-9.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-07-22. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-06-19.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-06-19 Auftragsbekanntmachung
2020-06-24 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-06-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros und Bauabnahme
Referenznummer: VGV 2019-B01
Kurze Beschreibung:
Gesamtplanungsleistungen für den Neubau einer Grundschule mit Hortbereich, Mensa und Turnhalle Leistungsphasen gem. HOAI 6-9.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros und Bauabnahme 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Brandenburg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Ahrensfelde
Postanschrift: Lindenberger Str. 1
Postleitzahl: 16356
Postort: Ahrensfelde
Kontakt
Internetadresse: http://www.ahrensfelde.de 🌏
E-Mail: info@gemeinde-ahrensfelde.de 📧
Telefon: +49 30-9369000 📞
Fax: +49 30-93690069 📠
URL der Dokumente: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YBLDF3T/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YBLDF3T 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-06-19 📅
Einreichungsfrist: 2019-07-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-06-24 📅
Datum des Beginns: 2019-09-17 📅
Datum des Endes: 2022-07-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 119-291754
ABl. S-Ausgabe: 119
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP9YBLDF3T

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 1 210 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Im OT Lindenberg wird auf einem ca. 2 ha großen Grundstück eine Grundschule errichtet werden, in die ein Hortbereich integriert ist und die eine Mensa besitzt. Zudem ist die Errichtung einer Zweifeldturnhalle vorgesehen. Die Außenanlagen gehören ebenfalls zum Projektauftrag.
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Die LP 1-5 gem HOAI sind bereits vergeben worden. Ebenso ein Teil der LP 6 und 7 (für den Rohbau der Gebäude). Hier werden nun die übrigen Teile des Projektes für die LP 6 und 7 sowie die LP 8 und 9 für das gesamte Projekt ausgeschrieben.
Derzeit läuft das Baugenehmigungsverfahren. Mit dessen Abschluss wird im August 2019 gerechnet.
Für den Fall, dass sich die Planer der LP 1-5 am Vergabeverfahren beteiligen, wird die Chancengleichheit (gem. § 7 Abs. 1 VgV) dadurch sichergestellt, dass sämtliche Bauantragsunterlagen als Vergabeunterlagen mit in das Vergabeportal eingestellt werden.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 440 000 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Gemeinde Ahrensfelde Lindenberger Str. 1 16356 Ahrensfelde Die Planung erfolgt für die Gemeinde Ahrensfelde (Anschift). Die Schule wird im Ortsteil Lindenberg errichtet werden.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Auftraggeber behält sich vor Auftragserteilung vor, von dem für den Zuschlag in Betracht kommenden Bieter die Vorlage eines Auszuges aus dem Bundeszentralregisters/Gewerbezentralregisters zu verlangen. Sämtliche geforderten Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache vorzulegen. Sofern Originaldokumente in einer anderen Sprache verfasst sind, ist mit dem Dokument eine beglaubigte Übersetzung vorzulegen. Geforderte Erklärungen und Nachweise dürfen nicht älter als 6 Monate sein.
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Zugelassen ist, wer nach den Architekten- oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt/Architektin oder Ingenieur/Ingenieurin zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt/Architektin oder als Ingenieur/Ingenieurin tätig zu werden. Der Bewerber oder der örtliche Partner muss, da die Leistungsphase 4 der Objektplanung Gebäude der HOAI beauftragt werden soll, nach § 65 BbgBO bauvorlageberechtigt sein. Die verantwortlichen Planer müssen über eine angemessene Berufspraxis – in der Regel mindestens 3 Jahre verfügen. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen entsprechenden Architekten/Architektin oder Beratenden Ingenieur/Ingenieurin benennen.
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Alle Bedingungen gemäß Auftragsunterlagen.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Es wird auf die einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften gemäß §§ 44-46 VgV verwiesen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Maßgebende Mindeststandards und maßgebliche Kriterien und ihre Wichtung für die Bewertung der Teilnahmeanträge im Teilnahmewettbewerb zur Aufforderung der Angebotsabgabe, Stufe 1 sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt (Matrix Vergabekriterien).
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, erfolgt die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los (§ 75 (6) VgV).
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Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2019-07-29 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-10-31 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Nationale Registrierungsnummer: 12060005
Kontakt
Dokumente URL: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YBLDF3T/documents 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 135
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat oder,
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
Und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) Der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3) Der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
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§ 160
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2019/S 119-291754 (2019-06-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-06-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 016 800 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ort der Leistung
NUTS-Region: Barnim 🏙️

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-06-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-06-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 122-299911
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 119-291754
ABl. S-Ausgabe: 122
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP9YBLDWX8

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die LP 1- 5 gem HOAI sind bereits vergeben worden. Ebenso ein Teil der LP 6 und 7 (für den Rohbau der Gebäude). Hier werden nun die übrigen Teile des Projektes für die LP 6 und 7 sowie die LP 8 und 9 für das gesamte Projekt ausgeschrieben.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Gemeinde Ahrensfelde
Lindenberger Str. 1
16356 Ahrensfelde
Die Planung erfolgt für die Gemeinde Ahrensfelde (Anschift). Die Schule wird im Ortsteil Lindenberg errichtet werden.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-12-19 📅
Name: Bietergemeinschaft Grundschule Lindenberg
Postort: Panketal
Land: Deutschland 🇩🇪
Barnim 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1040924.37 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. Der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. Der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
Quelle: OJS 2020/S 122-299911 (2020-06-24)