Planungsleistung nach HOAI Teil 3 Abschnitte 1 und 3 sowie Teil 4 Abschnitte 1 und 2 sowie Besondere Leistungen für die Errichtung der 4. Ausbaustufe der Zentralkläranlage (ZKA) Schönfeld, Ausbaugröße 99 350 EW. Zur weiteren Absicherung einer gewerblich-industriellen Abwasserbehandlung ist eine Modernisierung und Ertüchtigung der ZKA Schönfeld vorgesehen. Neben der Errichtung weiterer baulicher Anlagen (u. a. Erweiterung Betriebsgebäude, Neubau Vorklärbecken, Ertüchtigung Nachklärbecken) sind umfangreiche Modernisierungen im maschinen- und anlagentechnischen Bereich vorgesehen (u. a. Gebläsestation, Schlammentwässerung, EMSR-Technik). Das Vergabeverfahren dient der Beauftragung des für den gesamten Umfang der 4. Ausbaustufe ZKA Schönfeld erforderlichen Planungsaufwandes.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-09-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-08-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-08-01) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Abwasserzweckverband Oberes Zschopau- und Sehmatal
Postanschrift: Talstraße 55
Postort: Thermalbad Wiesenbad
Postleitzahl: 09488
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Abwasserzweckverband Oberes Zschopau- und Sehmatal, Jörg Walther
Telefon: +49 373350020📞
E-Mail: j.walther@azv-ozst.de📧
Fax: +49 3733500240 📠
Region: Deutschland🏙️
URL: http://www.azv-ozst.de🌏 Kommunikation
Dokumente URL: http://azv-ozst.de/4AS_ZKA.zip🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Planung 4. Ausbaustufe Zentralkläranlage Schönfeld
Produkte/Dienstleistungen: Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau📦
Kurze Beschreibung:
“Planungsleistung nach HOAI Teil 3 Abschnitte 1 und 3 sowie Teil 4 Abschnitte 1 und 2 sowie Besondere Leistungen für die Errichtung der 4. Ausbaustufe der...”
Kurze Beschreibung
Planungsleistung nach HOAI Teil 3 Abschnitte 1 und 3 sowie Teil 4 Abschnitte 1 und 2 sowie Besondere Leistungen für die Errichtung der 4. Ausbaustufe der Zentralkläranlage (ZKA) Schönfeld, Ausbaugröße 99 350 EW. Zur weiteren Absicherung einer gewerblich-industriellen Abwasserbehandlung ist eine Modernisierung und Ertüchtigung der ZKA Schönfeld vorgesehen. Neben der Errichtung weiterer baulicher Anlagen (u. a. Erweiterung Betriebsgebäude, Neubau Vorklärbecken, Ertüchtigung Nachklärbecken) sind umfangreiche Modernisierungen im maschinen- und anlagentechnischen Bereich vorgesehen (u. a. Gebläsestation, Schlammentwässerung, EMSR-Technik). Das Vergabeverfahren dient der Beauftragung des für den gesamten Umfang der 4. Ausbaustufe ZKA Schönfeld erforderlichen Planungsaufwandes.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 950 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Erzgebirgskreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 09488 Thermalbad Wiesenbad OT Schönfeld
Beschreibung der Beschaffung:
“Planungsleistung nach HOAI Teil 3 Abschnitte 1 und 3, Teil 4 Abschnitte 1 und 2 sowie Besondere Leistungen (örtl. Bauüberwachung) für die Errichtung der 4....”
Beschreibung der Beschaffung
Planungsleistung nach HOAI Teil 3 Abschnitte 1 und 3, Teil 4 Abschnitte 1 und 2 sowie Besondere Leistungen (örtl. Bauüberwachung) für die Errichtung der 4. Ausbaustufe der ZKA Schönfeld.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 950 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2019-12-16 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Durch ggf. eintretende Verzögerungen bei der Realisierung des Vorhabens kann es zur Verlängerung der Bauzeit und damit des Auftrages kommen.” Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern: Auswahl anhand Eignungskriterien gemäß III.1
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Es ist eine stufenweise Beauftragung der Grundleistungen nach HOAI zunächst für die Leistungsphase 3-4 und nachfolgend einzeln für die Leistungsphasen 5-9....”
Beschreibung der Optionen
Es ist eine stufenweise Beauftragung der Grundleistungen nach HOAI zunächst für die Leistungsphase 3-4 und nachfolgend einzeln für die Leistungsphasen 5-9. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weitergehenden Stufe einer Leistungsphase besteht nicht.
Mehr anzeigen Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union:
“Für das Vorhaben wird eine Förderung nach der Förderrichtlinie GRW Infra (Sachsen) beantragt.” Beschreibung
Zusätzliche Informationen: Kosten für die Erstellung von Angebotsunterlagen werden nicht erstattet.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Eintragung in Berufs- bzw. Handelsregister, Qualifikationsnachweis
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: Architekten und Ingenieure:
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder...”
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: Architekten und Ingenieure:
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift für das Gebiet der Auftraggeber: Sächsisches Architektengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 7.3.2017 und Sächsisches Ingenieurgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 7.2.2017. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der o. g. Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung der Berufsqualifikation gewährleistet ist. (Kopie ist ausreichend.)
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Die einzureichenden Angebote müssen vollständig und unterzeichnet sein, sowie alle geforderten Eignungs- und Qualifikationsnachweise enthalten. Ist eine...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Die einzureichenden Angebote müssen vollständig und unterzeichnet sein, sowie alle geforderten Eignungs- und Qualifikationsnachweise enthalten. Ist eine Erbringung von Teilleistungen des Planungsumfanges durch einen Nachunternehmer vorgesehen, ist der vollständige Nachweis der bestehenden Eignung (Pkt. III.1) auch für den Nachunternehmer vorzulegen.
Als Projektsprache während des Bauvorhabens gilt ausschließlich Deutsch in Wort und Schrift.
Angebote bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind, werden ausgeschlossen (§57 Abs. 1 Nr. 4 VgV). Als unzulässige Ergänzung gilt auch die Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bieters. Von der Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist bereits dann auszugehen, wenn diese dem an einer Stelle dem Angebot beigefügt sind.
Verpflichtend sind insbesondere die Namen und berufliche Qualifikation der Personen, die für die Ausführung des Auftrages verantwortlich sind anzugeben.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-09-06
10:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2019-10-02 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-01-31 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1.Vergabekammer des Freistaates Sachsen
Postanschrift: Postfach 101364
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419773800📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 3419771199 📠
URL: www.lds.sachsen.de🌏 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: 1.Vergabekammer des freistaates sachsen
Postanschrift: Postfach 101364
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419773800📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 3419771199 📠
URL: www.lds.sachsen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 GWB Einleitung, Antrag:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§161 GWB
1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetztes zu benennen;
2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt die sonstigen Beteiligten benennen.
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Quelle: OJS 2019/S 149-367528 (2019-08-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-01-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Planung 4.Ausbaustufe Zentralkläranlage Schönfeld
19-375476-001
Kurze Beschreibung:
“Planungsleistung nach HOAI Teil 3 Abschnitte 1 und 3 sowie Teil 4 Abschnitte 1 und 2 sowie Besondere Leistungen für die Errichtung der 4.Ausbaustufe der...”
Kurze Beschreibung
Planungsleistung nach HOAI Teil 3 Abschnitte 1 und 3 sowie Teil 4 Abschnitte 1 und 2 sowie Besondere Leistungen für die Errichtung der 4.Ausbaustufe der Zentralkläranlage (ZKA) Schönfeld, Ausbaugröße 99.350EW. Zur weiteren Absicherung einer gewerblich-industriellen Abwasserbehandlung ist eine Modernisierung und Ertüchtigung der ZKA Schönfeld vorgesehen. Neben der Errichtung weiterer baulicher Anlagen (u. a. Erweiterung Betriebsgebäude, Neubau Vorklärbecken, Ertüchtigung Nachklärbecken) sind umfangreiche Modernisierungen im maschinen- und anlagentechnischen Bereich vorgesehen (u. a. Gebläsestation, Schlammentwässerung, EMSR-Technik). Das Vergabeverfahren dient der Beauftragung des für den gesamten Umfang der 4.Ausbaustufe ZKA Schönfeld erforderlichen Planungsaufwandes.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 984 694 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Planungsleistung nach HOAI Teil 3 Abschnitte 1 und 3, Teil 4 Abschnitte 1 und 2 sowie Besondere Leistungen (örtl. Bauüberwachung) für die Errichtung der...”
Beschreibung der Beschaffung
Planungsleistung nach HOAI Teil 3 Abschnitte 1 und 3, Teil 4 Abschnitte 1 und 2 sowie Besondere Leistungen (örtl. Bauüberwachung) für die Errichtung der 4.Ausbaustufe der ZKA Schönfeld.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 149-367528
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Planung 4.Ausbaustufe Zentralkläranlage Schönfeld
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-01-06 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Ingenieurbüro Lopp Planungsgesellschaft mbH
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99425
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Erzgebirgskreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 950 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 984 694 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§161 GWB
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetztes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt die sonstigen Beteiligten benennen.
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Quelle: OJS 2020/S 005-006823 (2020-01-06)