Planungsleistung nach HOAI Teil 3 Abschnitte 1 und 3 sowie Teil 4 Abschnitte 1 und 2 sowie Besondere Leistungen für die Errichtung der 4. Ausbaustufe der Zentralkläranlage (ZKA) Schönfeld, Ausbaugröße 99 350 EW. Zur weiteren Absicherung einer gewerblich-industriellen Abwasserbehandlung ist eine Modernisierung und Ertüchtigung der ZKA Schönfeld vorgesehen. Neben der Errichtung weiterer baulicher Anlagen (u. a. Erweiterung Betriebsgebäude, Neubau Vorklärbecken, Ertüchtigung Nachklärbecken) sind umfangreiche Modernisierungen im maschinen- und anlagentechnischen Bereich vorgesehen (u. a. Gebläsestation, Schlammentwässerung, EMSR-Technik). Das Vergabeverfahren dient der Beauftragung des für den gesamten Umfang der 4. Ausbaustufe ZKA Schönfeld erforderlichen Planungsaufwandes.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-09-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-08-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-08-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau
Kurze Beschreibung:
Planungsleistung nach HOAI Teil 3 Abschnitte 1 und 3 sowie Teil 4 Abschnitte 1 und 2 sowie Besondere Leistungen für die Errichtung der 4. Ausbaustufe der Zentralkläranlage (ZKA) Schönfeld, Ausbaugröße 99 350 EW. Zur weiteren Absicherung einer gewerblich-industriellen Abwasserbehandlung ist eine Modernisierung und Ertüchtigung der ZKA Schönfeld vorgesehen. Neben der Errichtung weiterer baulicher Anlagen (u. a. Erweiterung Betriebsgebäude, Neubau Vorklärbecken, Ertüchtigung Nachklärbecken) sind umfangreiche Modernisierungen im maschinen- und anlagentechnischen Bereich vorgesehen (u. a. Gebläsestation, Schlammentwässerung, EMSR-Technik). Das Vergabeverfahren dient der Beauftragung des für den gesamten Umfang der 4. Ausbaustufe ZKA Schönfeld erforderlichen Planungsaufwandes.
Planungsleistung nach HOAI Teil 3 Abschnitte 1 und 3 sowie Teil 4 Abschnitte 1 und 2 sowie Besondere Leistungen für die Errichtung der 4. Ausbaustufe der Zentralkläranlage (ZKA) Schönfeld, Ausbaugröße 99 350 EW. Zur weiteren Absicherung einer gewerblich-industriellen Abwasserbehandlung ist eine Modernisierung und Ertüchtigung der ZKA Schönfeld vorgesehen. Neben der Errichtung weiterer baulicher Anlagen (u. a. Erweiterung Betriebsgebäude, Neubau Vorklärbecken, Ertüchtigung Nachklärbecken) sind umfangreiche Modernisierungen im maschinen- und anlagentechnischen Bereich vorgesehen (u. a. Gebläsestation, Schlammentwässerung, EMSR-Technik). Das Vergabeverfahren dient der Beauftragung des für den gesamten Umfang der 4. Ausbaustufe ZKA Schönfeld erforderlichen Planungsaufwandes.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Erzgebirgskreis🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Abwasserzweckverband Oberes Zschopau- und Sehmatal
Postanschrift: Talstraße 55
Postleitzahl: 09488
Postort: Thermalbad Wiesenbad
Kontakt
Internetadresse: http://www.azv-ozst.de🌏
E-Mail: j.walther@azv-ozst.de📧
Telefon: +49 373350020📞
Fax: +49 3733500240 📠
URL der Dokumente: http://azv-ozst.de/4AS_ZKA.zip🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-08-01 📅
Einreichungsfrist: 2019-09-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-08-05 📅
Datum des Beginns: 2019-12-16 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 149-367528
ABl. S-Ausgabe: 149
Zusätzliche Informationen
Kosten für die Erstellung von Angebotsunterlagen werden nicht erstattet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 950 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Planungsleistung nach HOAI Teil 3 Abschnitte 1 und 3, Teil 4 Abschnitte 1 und 2 sowie Besondere Leistungen (örtl. Bauüberwachung) für die Errichtung der 4. Ausbaustufe der ZKA Schönfeld.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 950 000 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Durch ggf. eintretende Verzögerungen bei der Realisierung des Vorhabens kann es zur Verlängerung der Bauzeit und damit des Auftrages kommen.
Beschreibung der Optionen:
Es ist eine stufenweise Beauftragung der Grundleistungen nach HOAI zunächst für die Leistungsphase 3-4 und nachfolgend einzeln für die Leistungsphasen 5-9. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weitergehenden Stufe einer Leistungsphase besteht nicht.
Es ist eine stufenweise Beauftragung der Grundleistungen nach HOAI zunächst für die Leistungsphase 3-4 und nachfolgend einzeln für die Leistungsphasen 5-9. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weitergehenden Stufe einer Leistungsphase besteht nicht.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Für das Vorhaben wird eine Förderung nach der Förderrichtlinie GRW Infra (Sachsen) beantragt.
Zusätzliche Informationen: Kosten für die Erstellung von Angebotsunterlagen werden nicht erstattet.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 09488 Thermalbad Wiesenbad OT Schönfeld
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Eintragung in Berufs- bzw. Handelsregister, Qualifikationsnachweis
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: Architekten und Ingenieure:
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift für das Gebiet der Auftraggeber: Sächsisches Architektengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 7.3.2017 und Sächsisches Ingenieurgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 7.2.2017. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der o. g. Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung der Berufsqualifikation gewährleistet ist. (Kopie ist ausreichend.)
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift für das Gebiet der Auftraggeber: Sächsisches Architektengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 7.3.2017 und Sächsisches Ingenieurgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 7.2.2017. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der o. g. Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung der Berufsqualifikation gewährleistet ist. (Kopie ist ausreichend.)
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die einzureichenden Angebote müssen vollständig und unterzeichnet sein, sowie alle geforderten Eignungs- und Qualifikationsnachweise enthalten. Ist eine Erbringung von Teilleistungen des Planungsumfanges durch einen Nachunternehmer vorgesehen, ist der vollständige Nachweis der bestehenden Eignung (Pkt. III.1) auch für den Nachunternehmer vorzulegen.
Die einzureichenden Angebote müssen vollständig und unterzeichnet sein, sowie alle geforderten Eignungs- und Qualifikationsnachweise enthalten. Ist eine Erbringung von Teilleistungen des Planungsumfanges durch einen Nachunternehmer vorgesehen, ist der vollständige Nachweis der bestehenden Eignung (Pkt. III.1) auch für den Nachunternehmer vorzulegen.
Als Projektsprache während des Bauvorhabens gilt ausschließlich Deutsch in Wort und Schrift.
Angebote bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind, werden ausgeschlossen (§57 Abs. 1 Nr. 4 VgV). Als unzulässige Ergänzung gilt auch die Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bieters. Von der Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist bereits dann auszugehen, wenn diese dem an einer Stelle dem Angebot beigefügt sind.
Angebote bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind, werden ausgeschlossen (§57 Abs. 1 Nr. 4 VgV). Als unzulässige Ergänzung gilt auch die Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bieters. Von der Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist bereits dann auszugehen, wenn diese dem an einer Stelle dem Angebot beigefügt sind.
Verpflichtend sind insbesondere die Namen und berufliche Qualifikation der Personen, die für die Ausführung des Auftrages verantwortlich sind anzugeben.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern: Auswahl anhand Eignungskriterien gemäß III.1
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2019-10-02 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-01-31 📅
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Abwasserzweckverband Oberes Zschopau- und Sehmatal, Jörg Walther
Dokumente URL: http://azv-ozst.de/4AS_ZKA.zip🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1.Vergabekammer des Freistaates Sachsen
Postanschrift: Postfach 101364
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419773800📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 3419771199 📠
Internetadresse: www.lds.sachsen.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§161 GWB
1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetztes zu benennen;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetztes zu benennen;
2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt die sonstigen Beteiligten benennen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt die sonstigen Beteiligten benennen.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: 1.Vergabekammer des freistaates sachsen
Quelle: OJS 2019/S 149-367528 (2019-08-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-01-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 19-375476-001
Kurze Beschreibung:
Planungsleistung nach HOAI Teil 3 Abschnitte 1 und 3 sowie Teil 4 Abschnitte 1 und 2 sowie Besondere Leistungen für die Errichtung der 4.Ausbaustufe der Zentralkläranlage (ZKA) Schönfeld, Ausbaugröße 99.350EW. Zur weiteren Absicherung einer gewerblich-industriellen Abwasserbehandlung ist eine Modernisierung und Ertüchtigung der ZKA Schönfeld vorgesehen. Neben der Errichtung weiterer baulicher Anlagen (u. a. Erweiterung Betriebsgebäude, Neubau Vorklärbecken, Ertüchtigung Nachklärbecken) sind umfangreiche Modernisierungen im maschinen- und anlagentechnischen Bereich vorgesehen (u. a. Gebläsestation, Schlammentwässerung, EMSR-Technik). Das Vergabeverfahren dient der Beauftragung des für den gesamten Umfang der 4.Ausbaustufe ZKA Schönfeld erforderlichen Planungsaufwandes.
Planungsleistung nach HOAI Teil 3 Abschnitte 1 und 3 sowie Teil 4 Abschnitte 1 und 2 sowie Besondere Leistungen für die Errichtung der 4.Ausbaustufe der Zentralkläranlage (ZKA) Schönfeld, Ausbaugröße 99.350EW. Zur weiteren Absicherung einer gewerblich-industriellen Abwasserbehandlung ist eine Modernisierung und Ertüchtigung der ZKA Schönfeld vorgesehen. Neben der Errichtung weiterer baulicher Anlagen (u. a. Erweiterung Betriebsgebäude, Neubau Vorklärbecken, Ertüchtigung Nachklärbecken) sind umfangreiche Modernisierungen im maschinen- und anlagentechnischen Bereich vorgesehen (u. a. Gebläsestation, Schlammentwässerung, EMSR-Technik). Das Vergabeverfahren dient der Beauftragung des für den gesamten Umfang der 4.Ausbaustufe ZKA Schönfeld erforderlichen Planungsaufwandes.
Gesamtwert des Auftrags: 984 694 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Planungsleistung nach HOAI Teil 3 Abschnitte 1 und 3, Teil 4 Abschnitte 1 und 2 sowie Besondere Leistungen (örtl. Bauüberwachung) für die Errichtung der 4.Ausbaustufe der ZKA Schönfeld.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-01-06 📅
Name: Ingenieurbüro Lopp Planungsgesellschaft mbH
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99425
Land: Deutschland 🇩🇪 Erzgebirgskreis🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 984 694 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetztes zu benennen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetztes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt die sonstigen Beteiligten benennen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt die sonstigen Beteiligten benennen.