Die Zentralkläranlage (ZKA) der Stadt Borgholzhausen soll um eine 4. Reinigungsstufe zur Elimination von Mikroschadstoffen ausgebaut werden. Die vorhandene Ausbaugröße beläuft sich auf 21 800 Einwohnerwerte (EW); die gegenwärtige Belastung mit 13 000 EW unterschreitet diese Kapazität deutlich. Eine Machbarkeitsstudie vom Dezember 2017 (abrufbar mit den Vergabeunterlagen) hat aus 5 untersuchten Verfahrensvarianten für die 4. Reinigungsstufe die Variante 3 mit einer GAK-Filtration im Vollstrom als wirtschaftlich-technische Vorzugsvariante identifiziert. Diese Variante soll mit den zu vergebenden Planungsleistungen am Standort der ZKA planerisch realisiert werden. Auf dem Gelände der Zentralkläranlage Borgholzhausen steht eine ausreichend große Erweiterungsfläche zur Verfügung. Mit der ausgeschriebenen Planungsleistung soll die Verfahrensauswahl nach dem aktuellen Stand der Technik und unter den Gesichtspunkten Betriebs- und Investitionskosten überprüft und ggf. angepasst werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-08-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-06-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-06-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Referenznummer: ZKA-RS4-Pl
Kurze Beschreibung:
Die Zentralkläranlage (ZKA) der Stadt Borgholzhausen soll um eine 4. Reinigungsstufe zur Elimination von Mikroschadstoffen ausgebaut werden. Die vorhandene Ausbaugröße beläuft sich auf 21 800 Einwohnerwerte (EW); die gegenwärtige Belastung mit 13 000 EW unterschreitet diese Kapazität deutlich.
Eine Machbarkeitsstudie vom Dezember 2017 (abrufbar mit den Vergabeunterlagen) hat aus 5 untersuchten Verfahrensvarianten für die 4. Reinigungsstufe die Variante 3 mit einer GAK-Filtration im Vollstrom als wirtschaftlich-technische Vorzugsvariante identifiziert. Diese Variante soll mit den zu vergebenden Planungsleistungen am Standort der ZKA planerisch realisiert werden. Auf dem Gelände der Zentralkläranlage Borgholzhausen steht eine ausreichend große Erweiterungsfläche zur Verfügung. Mit der ausgeschriebenen Planungsleistung soll die Verfahrensauswahl nach dem aktuellen Stand der Technik und unter den Gesichtspunkten Betriebs- und Investitionskosten überprüft und ggf. angepasst werden.
Die Zentralkläranlage (ZKA) der Stadt Borgholzhausen soll um eine 4. Reinigungsstufe zur Elimination von Mikroschadstoffen ausgebaut werden. Die vorhandene Ausbaugröße beläuft sich auf 21 800 Einwohnerwerte (EW); die gegenwärtige Belastung mit 13 000 EW unterschreitet diese Kapazität deutlich.
Eine Machbarkeitsstudie vom Dezember 2017 (abrufbar mit den Vergabeunterlagen) hat aus 5 untersuchten Verfahrensvarianten für die 4. Reinigungsstufe die Variante 3 mit einer GAK-Filtration im Vollstrom als wirtschaftlich-technische Vorzugsvariante identifiziert. Diese Variante soll mit den zu vergebenden Planungsleistungen am Standort der ZKA planerisch realisiert werden. Auf dem Gelände der Zentralkläranlage Borgholzhausen steht eine ausreichend große Erweiterungsfläche zur Verfügung. Mit der ausgeschriebenen Planungsleistung soll die Verfahrensauswahl nach dem aktuellen Stand der Technik und unter den Gesichtspunkten Betriebs- und Investitionskosten überprüft und ggf. angepasst werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Gütersloh
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-06-28 📅
Einreichungsfrist: 2019-08-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-07-02 📅
Datum des Beginns: 2019-09-20 📅
Datum des Endes: 2019-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 125-305903
ABl. S-Ausgabe: 125
Zusätzliche Informationen
Mit dem Zuschlagskriterium Preis (Gewichtung: 40 %) wird der angebotene Preis für die Planungsleistungen aller Leistungsphasen (1 bis 9) bewertet.
Das Angebot muss zwingend die Planungsleistungen aller Leistungsphasen (1 bis 9) umfassen. Ein auf die Leistungen der 1. Leistungsstufe beschränktes Preisangebot wird ausgeschlossen; eine Nachforderung der fehlenden Preisangaben kommt nicht in Betracht.
Mit dem Zuschlagskriterium Preis (Gewichtung: 40 %) wird der angebotene Preis für die Planungsleistungen aller Leistungsphasen (1 bis 9) bewertet.
Das Angebot muss zwingend die Planungsleistungen aller Leistungsphasen (1 bis 9) umfassen. Ein auf die Leistungen der 1. Leistungsstufe beschränktes Preisangebot wird ausgeschlossen; eine Nachforderung der fehlenden Preisangaben kommt nicht in Betracht.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Zentralkläranlage (ZKA) der Stadt Borgholzhausen soll um eine 4. Reinigungsstufe zur Elimination von Mikroschadstoffen ausgebaut werden. Die vorhandene Ausbaugröße beläuft sich auf 21 800 Einwohnerwerte (EW); die gegenwärtige Belastung mit 13 000 EW unterschreitet diese Kapazität deutlich.
Die Zentralkläranlage (ZKA) der Stadt Borgholzhausen soll um eine 4. Reinigungsstufe zur Elimination von Mikroschadstoffen ausgebaut werden. Die vorhandene Ausbaugröße beläuft sich auf 21 800 Einwohnerwerte (EW); die gegenwärtige Belastung mit 13 000 EW unterschreitet diese Kapazität deutlich.
Eine Machbarkeitsstudie vom Dezember 2017 (abrufbar mit den Vergabeunterlagen) hat aus 5 untersuchten Verfahrensvarianten für die 4. Reinigungsstufe die Variante 3 mit einer GAK-Filtration im Vollstrom als wirtschaftlich-technische Vorzugsvariante identifiziert. Diese Variante soll mit den zu vergebenden Planungsleistungen am Standort der ZKA planerisch realisiert werden. Auf dem Gelände der Zentralkläranlage Borgholzhausen steht eine ausreichend große Erweiterungsfläche zur Verfügung. Mit der ausgeschriebenen Planungsleistung soll die Verfahrensauswahl nach dem aktuellen Stand der Technik und unter den Gesichtspunkten Betriebs- und Investitionskosten überprüft und ggf. angepasst werden.
Eine Machbarkeitsstudie vom Dezember 2017 (abrufbar mit den Vergabeunterlagen) hat aus 5 untersuchten Verfahrensvarianten für die 4. Reinigungsstufe die Variante 3 mit einer GAK-Filtration im Vollstrom als wirtschaftlich-technische Vorzugsvariante identifiziert. Diese Variante soll mit den zu vergebenden Planungsleistungen am Standort der ZKA planerisch realisiert werden. Auf dem Gelände der Zentralkläranlage Borgholzhausen steht eine ausreichend große Erweiterungsfläche zur Verfügung. Mit der ausgeschriebenen Planungsleistung soll die Verfahrensauswahl nach dem aktuellen Stand der Technik und unter den Gesichtspunkten Betriebs- und Investitionskosten überprüft und ggf. angepasst werden.
Die 4. Reinigungsstufe der ZKA soll neben Mikroschadstoffen zusätzlich den Phosphatgehalt des Kläranlagenablaufs reduzieren. Dabei sind Grenzwerte mit der zuständigen Behörde abzustimmen und ist die Anlage so zu planen, dass diese Grenzwerte eingehalten werden.
Die 4. Reinigungsstufe der ZKA soll neben Mikroschadstoffen zusätzlich den Phosphatgehalt des Kläranlagenablaufs reduzieren. Dabei sind Grenzwerte mit der zuständigen Behörde abzustimmen und ist die Anlage so zu planen, dass diese Grenzwerte eingehalten werden.
Die Erweiterung und der Umbau erfolgen im laufenden Betrieb.
Die Vorzugsvariante aus der Machbarkeitsstudie ist gut auf dem Kläranlagengelände und in den vorhandenen Abwasserreinigungsprozess integrierbar. Hierfür ist eine Anhebung des zu behandelnden Abwasservolumenstroms erforderlich. Aufgrund erhöhter Anforderungen im Bereich der Phosphatelimination ist eine Filtration im Vollstrom erforderlich.
Die Vorzugsvariante aus der Machbarkeitsstudie ist gut auf dem Kläranlagengelände und in den vorhandenen Abwasserreinigungsprozess integrierbar. Hierfür ist eine Anhebung des zu behandelnden Abwasservolumenstroms erforderlich. Aufgrund erhöhter Anforderungen im Bereich der Phosphatelimination ist eine Filtration im Vollstrom erforderlich.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Erteilung eines Auftrags für Planungsleistungen, die der Auftragnehmer als Generalplaner für die Leistungsbilder Ingenieurbauwerke (§§ 43 ff. HOAI), Tragwerksplanung (§§ 51 ff. HOAI), Technische Ausrüstung (§§ 55 ff. HOAI) der Anlagengruppen 4, 5 und 6 erbringt.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Erteilung eines Auftrags für Planungsleistungen, die der Auftragnehmer als Generalplaner für die Leistungsbilder Ingenieurbauwerke (§§ 43 ff. HOAI), Tragwerksplanung (§§ 51 ff. HOAI), Technische Ausrüstung (§§ 55 ff. HOAI) der Anlagengruppen 4, 5 und 6 erbringt.
Hierfür werden als 1. Leistungsstufe mit dem Zuschlag die Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 (einschließlich) beauftragt. Zudem erwirbt der Auftraggeber mit dem Zuschlag die Option, die Leistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 als 2. Leistungsstufe ergänzend abzurufen.
Hierfür werden als 1. Leistungsstufe mit dem Zuschlag die Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 (einschließlich) beauftragt. Zudem erwirbt der Auftraggeber mit dem Zuschlag die Option, die Leistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 als 2. Leistungsstufe ergänzend abzurufen.
Für die Maßnahme muss bis zum 31.12.2019 ein Förderantrag gemäß der Richtlinie „Ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung NRW II“ (ResA II) gestellt werden. Dies ist zwingend in der Zeitplanung für die Leistungen der 1. Leistungsstufe zu berücksichtigen.
Für die Maßnahme muss bis zum 31.12.2019 ein Förderantrag gemäß der Richtlinie „Ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung NRW II“ (ResA II) gestellt werden. Dies ist zwingend in der Zeitplanung für die Leistungen der 1. Leistungsstufe zu berücksichtigen.
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber erhält mit dem Zuschlag das Optionsrecht, zu den Bedingungen des Vertrages die Leistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 des Leistungsbildes Ingenieurbauwerke für das Bauvorhaben abzurufen. Der Auftragnehmer hat keinen Rechtsanspruch auf die Erbringung dieser optionalen Leistungen.
Der Auftraggeber erhält mit dem Zuschlag das Optionsrecht, zu den Bedingungen des Vertrages die Leistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 des Leistungsbildes Ingenieurbauwerke für das Bauvorhaben abzurufen. Der Auftragnehmer hat keinen Rechtsanspruch auf die Erbringung dieser optionalen Leistungen.
Der Abruf der Leistungen der 2. Leistungsstufe setzt die antragsgemäße Bewilligung der Förderung voraus und erfolgt in diesem Fall voraussichtlich erst einige Monate nach Abschluss der Leistungen der 1. Leistungsstufe.
Zusätzliche Informationen:
Mit dem Zuschlagskriterium Preis (Gewichtung: 40 %) wird der angebotene Preis für die Planungsleistungen aller Leistungsphasen (1 bis 9) bewertet.
Das Angebot muss zwingend die Planungsleistungen aller Leistungsphasen (1 bis 9) umfassen. Ein auf die Leistungen der 1. Leistungsstufe beschränktes Preisangebot wird ausgeschlossen; eine Nachforderung der fehlenden Preisangaben kommt nicht in Betracht.
Das Angebot muss zwingend die Planungsleistungen aller Leistungsphasen (1 bis 9) umfassen. Ein auf die Leistungen der 1. Leistungsstufe beschränktes Preisangebot wird ausgeschlossen; eine Nachforderung der fehlenden Preisangaben kommt nicht in Betracht.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Stadt Borgholzhausen
Im Recke 10
33829 Borgholzhausen
Der genannte Haupterfüllungsort ist der Standort der 4. Klärstufe der Zentralkläranlage; dies ist der Leistungsort für die Ergebnisse der zu ve…
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Mit dem Teilnahmeantrag: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular 521 EU nach VHB NRW) oder – soweit die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nicht abgegeben werden kann: Eigenerklärung zu Maßnahmen zur Selbstreinigung unter Berücksichtigung der Anforderungen aus § 125 Abs. 1 S. 1 GWB;
1) Mit dem Teilnahmeantrag: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular 521 EU nach VHB NRW) oder – soweit die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nicht abgegeben werden kann: Eigenerklärung zu Maßnahmen zur Selbstreinigung unter Berücksichtigung der Anforderungen aus § 125 Abs. 1 S. 1 GWB;
2) Teilnahmeantrag: Eigenerklärung (formlos, ohne Vordruck) zu einer im Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags bestehenden Mitgliedschaft in einer berufsständischen Kammer (Architekten-/Ingenieurkammern der Länder) bzw. zu einer entsprechenden Mitgliedschaft in einer Organisation eines anderen EU-Mitgliedstaates.
2) Teilnahmeantrag: Eigenerklärung (formlos, ohne Vordruck) zu einer im Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags bestehenden Mitgliedschaft in einer berufsständischen Kammer (Architekten-/Ingenieurkammern der Länder) bzw. zu einer entsprechenden Mitgliedschaft in einer Organisation eines anderen EU-Mitgliedstaates.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
3) Mit dem Teilnahmeantrag: Eigenerklärung über die in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils erwirtschafteten Umsätze aus vergleichbaren Leistungen;
4) Mit dem Teilnahmeantrag: Eigenerklärung zum Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Mio. EUR für Personenschäden und mindestens 1 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden pro Kalenderjahr bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut, mindestens eine Bestätigung eines Haftpflichtversicherers oder Kreditinstituts, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den vorgenannten Deckungssummen bei Leistungsbeginn bestehen wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
4) Mit dem Teilnahmeantrag: Eigenerklärung zum Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Mio. EUR für Personenschäden und mindestens 1 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden pro Kalenderjahr bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut, mindestens eine Bestätigung eines Haftpflichtversicherers oder Kreditinstituts, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den vorgenannten Deckungssummen bei Leistungsbeginn bestehen wird.
Zu 3. und 4.: Beruft sich ein Bewerber für die Erfüllung der Anforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines Dritten, hat er mit dem Antrag eine Verpflichtungserklärung des Dritten vorzulegen, aus der hervorgeht, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (§ 47 Abs. 1 VgV). Entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe ist mit dem Antrag ferner eine Erklärung über die gemeinsame Haftung des Bieters und des Dritten für die Auftragsausführung vorzulegen (§ 47 Abs. 3 VgV).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Zu 3. und 4.: Beruft sich ein Bewerber für die Erfüllung der Anforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines Dritten, hat er mit dem Antrag eine Verpflichtungserklärung des Dritten vorzulegen, aus der hervorgeht, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (§ 47 Abs. 1 VgV). Entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe ist mit dem Antrag ferner eine Erklärung über die gemeinsame Haftung des Bieters und des Dritten für die Auftragsausführung vorzulegen (§ 47 Abs. 3 VgV).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
5) Mit dem Teilnahmeantrag: Eigenerklärung, wie viele festangestellte MitarbeiterInnen der Bewerber in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils beschäftigt hat;
6) Mit dem Teilnahmeantrag: Eigenerklärungen in Form von 3 Referenzen über erbrachte vergleichbare Planungsleistungen der letzten 15 Jahre, mit Angabe des Zeitraums, in dem die Leistungen erbracht wurden, des Auftragswerts sowie des Namens des öffentlichen oder privaten Auftraggebers und eines Ansprechpartners dort.
6) Mit dem Teilnahmeantrag: Eigenerklärungen in Form von 3 Referenzen über erbrachte vergleichbare Planungsleistungen der letzten 15 Jahre, mit Angabe des Zeitraums, in dem die Leistungen erbracht wurden, des Auftragswerts sowie des Namens des öffentlichen oder privaten Auftraggebers und eines Ansprechpartners dort.
Zu 5. und 6.: Beruft sich ein Bewerber zur Erfüllung der Anforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines Dritten, hat er mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des Dritten vorzulegen, aus der hervorgeht, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (§ 47 Abs. 1 VgV).
Zu 5. und 6.: Beruft sich ein Bewerber zur Erfüllung der Anforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines Dritten, hat er mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des Dritten vorzulegen, aus der hervorgeht, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (§ 47 Abs. 1 VgV).
Mindeststandards:
Zu 5.: Mindestanforderung an die Zahl der Beschäftigten: mindestens 1 Ingenieur (zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags)
Zu 6.: für die vorzulegenden Referenzen gelten folgende Mindestanforderungen: Als vergleichbare Leistungen werden Planungsleistungen eingeordnet, wenn sie
— in allen Fällen die Planung von Abwasserbehandlungsanlagen belegen,
— mindestens eine Referenz die Planung einer Behandlungsanlage zur Mikroschadstoffelimination belegt und
— der Auftragswert sämtlicher Planungsleistungen, die mit den Referenzen belegt werden, mindestens jeweils 100 000,00 EUR und der Auftragswert der in den jeweiligen Projekten sodann realisierten Bauleistungen mindestens jeweils 500 000,00 EUR betrug.
— der Auftragswert sämtlicher Planungsleistungen, die mit den Referenzen belegt werden, mindestens jeweils 100 000,00 EUR und der Auftragswert der in den jeweiligen Projekten sodann realisierten Bauleistungen mindestens jeweils 500 000,00 EUR betrug.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
7) Nach Aufforderung durch den Auftraggeber (an den Bestbieter): Eigenerklärung zu Tariftreue und Mindestlohn (Formular 523 EU nach VHB NRW).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Zur Teilnahme am Verhandlungsverfahrensabschnitt und zur Abgabe eines Angebotes werden diejenigen 3 Bewerber aufgefordert, die mit ihren Teilnahmeanträgen die bestbewerteten Referenzen abgegeben und die übrigen Eignungsanforderungen erfüllt haben.
Vorzulegen sind 3 Referenzen über erbrachte Planungsleistungen für vergleichbare Leistungen (siehe dazu unter III.1.3) Ziff. 6)).
Die Referenzen werden in einem Punktespektrum von 0 bis 5 Punkten bewertet, entsprechend den bekannten „Schulnoten“ (0 Punkte: entsprechen „ungenügend“ bis 5 Punkte: entsprechen „sehr gut“). Maßgebend für die Bewertung ist, in welchem Maße die mit der Referenz nachgewiesene Planungsleistung in Bezug auf die Aufgabenstellung und die Höhe der Auftragssumme mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar/identisch ist. Die Endpunktzahl wird durch Addition der Einzelpunkte und sodann Division durch 3 ermittelt. Die 3 bis 5 Teilnahmeanträge mit den höchsten Endpunktzahlen werden ausgewählt.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Referenzen werden in einem Punktespektrum von 0 bis 5 Punkten bewertet, entsprechend den bekannten „Schulnoten“ (0 Punkte: entsprechen „ungenügend“ bis 5 Punkte: entsprechen „sehr gut“). Maßgebend für die Bewertung ist, in welchem Maße die mit der Referenz nachgewiesene Planungsleistung in Bezug auf die Aufgabenstellung und die Höhe der Auftragssumme mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar/identisch ist. Die Endpunktzahl wird durch Addition der Einzelpunkte und sodann Division durch 3 ermittelt. Die 3 bis 5 Teilnahmeanträge mit den höchsten Endpunktzahlen werden ausgewählt.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2019-08-06 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2 Monate Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation Projektleiter/in
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Methoden der Kosten- und Terminkontrolle
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der Projektbetreuung
Preis (Gewichtung): 40 %
Hinweise zu geplanten Terminen im weiteren Verfahren:
Die Aufforderung zur Abgabe von (ersten, verbindlichen) Angeboten an die ausgewählten Bieter soll am 6.8.2019 versendet werden.
Die Frist für die Angebotsabgabe endet dann am 2.9.2019, 12.00 Uhr (25 Kalendertage gemäß § 17 Abs. 9 i. V. m. Abs. 6 VgV).
Die Bieter werden gebeten, sich am 6.9.2019 für ein Verhandlungsgespräch verfügbar zu halten.
Die Mitteilung über die beabsichtigte Zuschlagserteilung (mit weiteren Angaben) nach § 134 GWB soll sodann am 9.9.2019 versandt werden, sodass der Zuschlag frühestens am 20.9.2019 erteilt werden kann.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0WYWAJ
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der bezirksregierung Münster – Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2514110📞
E-Mail: poststelle@brms.nrw.de📧
Fax: +49 2514112165 📠
Internetadresse: http://www.brms.nrw.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Abs. 1 GWB nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB [Vertragsschluss nach Ablauf einer Wartefrist] bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB [Vertragsschluss nach Ablauf einer Wartefrist] bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe oder gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Im Übrigen wird auf die in Ziffer VI.4.1 angegebene Stelle verwiesen, von der weitere Auskünfte zur Einlegung von Rechtsbehelfen eingeholt werden können.
Quelle: OJS 2019/S 125-305903 (2019-06-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-11-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 355 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Für die Maßnahme muss bis zum 31.12.2019 ein Förderantrag gemäß der Richtlinie „Ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung NRW II" (ResA II) gestellt werden. Dies ist zwingend in der Zeitplanung für die Leistungen der 1. Leistungsstufe zu berücksichtigen.
Für die Maßnahme muss bis zum 31.12.2019 ein Förderantrag gemäß der Richtlinie „Ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung NRW II" (ResA II) gestellt werden. Dies ist zwingend in der Zeitplanung für die Leistungen der 1. Leistungsstufe zu berücksichtigen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Der genannte Haupterfüllungsort ist der Standort der 4. Klärstufe der Zentralkläranlage; dies ist der Leistungsort für die Ergebnisse der zu ve...
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-10-29 📅
Name: HydroCompact Ingenieure, Inh. Dipl.-Ing. Dominik Klein
Postort: Blomberg
Land: Deutschland 🇩🇪 Lippe
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 355 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Referenz Zusätzliche Informationen
Die Frist für die Angebotsabgabe endet dann am 2.9.2019, 12:00 Uhr (25 Kalendertage gemäß § 17 Abs. 9 i. V. m. Abs. 6 VgV).
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0WD5RE
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.