Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Aufgrund der Zeichenanzahlbegrenzung kann in diesem Formular nicht der Volltext zu den Angaben zur Beschränkung der Zahl der Bewerber angegeben werden. Unter
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Unter den Bewerbern, die die Mindestanforderungen erfüllen und nicht aus formalen Gründen auszuschließen sind (siehe Ziffer III.1), erfolgt die Auswahl nach folgenden Kriterien:
(1) Inhaltlich möglichst vergleichbare Referenzprojekte für die Planung vergleichbarer technischer Anlagen und Erbringung von Beratungsleistungen gemäß der Aufgabenbeschreibung nach Ziffer II.2.4 und III 1.3 (1), (Gewichtung: 70 %)
Die Menge der benannten Referenzen ist nicht ausschlaggebend, sondern vor allem deren Vergleichbarkeit mit den hier zur Vergabe anstehenden Leistungen. Hierbei erfolgt eine summarische inhaltliche Betrachtung der in den Referenzprojekten erbrachten Leistungen, da der Auftraggeber davon ausgeht, dass die Darstellung aller zu erbringenden Leistungen in einer Referenz nicht möglich ist.
Pro Bewerber können maximal 3 Referenzen abgegeben und gewertet werden. Diese sind im MPG-Bewerbungsbogen unter Ziffer 3.4.1 ff einzutragen und nach dortiger Maßgabe mit den entsprechenden Angaben/Nachweisen/Erklärungen/Unterlagen zu ergänzen.
Die Referenzen werden in Summe entsprechend der jeweils erbrachten Leistungen (Planung technischer Gebäudeausrüstung, Beratungsleistung zur Raumakustik) unter Beachtung der nachfolgenden Unterkriterien beurteilt und gewichtet:
a) Tontechnik/Audio- und ELA-Systeme zur zweckorientierten variablen Beschallung in höchster Qualität (Musik, Kino, Theater…) in Verbindung mit der eigens durchgeführten raumakustischen Beurteilung (30 %);
b) Bühnenbeleuchtung mit festen und variablen Haltepunkten mit entsprechender Lichtregie, Saalbeleuchtung (20 %);
c) Video- und Aufzeichnungstechnik (10 %);
d) Veranstaltungstechnische Ausstattung (10 %);
e) Bühnentechnische Anlagen mit hoher Variabilität (20 %);
f) Datentechnische Installationen (10 %).
Für jedes Unterkriterium im summarischen Gesamtbild der angegebenen Referenz können maximal 4 Punkte erreicht werden. Die jeweils erreichten Punkte je Unterkriterium werden mit dem angegebenen Gewichtungsfaktor multipliziert und die hierbei jeweils ermittelten Werte zu einem Gesamtwert aufsummiert. Der Gesamtwert fließt dann multipliziert mit dem Wichtungsfaktor 70 % in die Gesamtwertung ein.
(2) Durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten und Führungskräfte im Fachbereich ELT-Technik, Bühnentechnik und Akustik jeweils in den letzten 3 Jahren und heute bezogen auf das unter Ziffer II.1.4 aufgeführte Gewerk (Gewichtung: 10 %).
Eine durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten und Führungskräfte von 5 Mitarbeitern (MA) führt zur Maximalpunktzahl. Wird diese Obergrenze überschritten, führt dies nicht zu einer besseren Bewertung. Die Bewertung erfolgt nach nachstehendem Schema:
1 MA = 1 Punkt; 2 MA = 2 Punkte; 3-4 MA = 3 Punkte; ab 5 MA = 4 Punkte
(3) Durchschnittliche Nettoumsatzzahlen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren für ELT-Planungsleistungen. Bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied jeweils bezogen auf den eigenen Leistungsanteil (Gewichtung: 10 %).
Ein durchschnittlicher Nettoumsatz bezogen auf die unter Ziffer II.1.4 aufgeführten Gewerke von 450 000 EUR/Geschäftsjahr führt zur Maximalpunktzahl. Wird diese Obergrenze überschritten, führt dies nicht zu einer besseren Bewertung. Die Bewertung erfolgt nach nachstehendem Schema:
200-249 999 TEUR = 1 Punkt; 250-349 999 TEUR = 2 Punkte; 350-449 999 TEUR = 3 Punkte; ab 450 TEUR = 4 Punkte (Mindeststandard vgl. Ziffer III.1.2)
(4) aussagekräftige Darstellung der Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität im Unternehmen (Gewichtung: 10 %)
Hinweis:
Eine Zertifizierung nach ISO 9001 oder vergleichbare anhand der ISO 9001 im…