Die Bundesgartenschau Mannheim 2023 gGmbH plant für den Zeitraum der Bundesgartenschau 2023 den Personentransport zwischen den beiden BUGA-Ausstellungsbereichen Luisenpark und Spinelli-Gelände mit Hilfe einer Seilbahn durchzuführen. Die Leistungen werden im Rahmen einer Konzession vergeben. Hierfür soll, unter Berücksichtigung der Vorgaben und Vorplanungen des AG, eine Einseilumlaufbahn genehmigungsfähig geplant, errichtet, während der Zeit der Bundesgartenschau betrieben und danach rückgebaut werden. Die Umsetzung der gesamten Seilbahnanlage hat in Anlehnung die DIN 18040-3 Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum zu erfolgen. Auf ein nach Norm taktiles Leitsystem sowie auf akustischen Hinweis an den Türen der Fahrzeuge kann verzichtet werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-12-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-10-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-10-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Seilbahnsysteme
Referenznummer: 2019-005-VV_Seilbahn
Kurze Beschreibung:
Die Bundesgartenschau Mannheim 2023 gGmbH plant für den Zeitraum der Bundesgartenschau 2023 den Personentransport zwischen den beiden BUGA-Ausstellungsbereichen Luisenpark und Spinelli-Gelände mit Hilfe einer Seilbahn durchzuführen. Die Leistungen werden im Rahmen einer Konzession vergeben.
Hierfür soll, unter Berücksichtigung der Vorgaben und Vorplanungen des AG, eine Einseilumlaufbahn genehmigungsfähig geplant, errichtet, während der Zeit der Bundesgartenschau betrieben und danach rückgebaut werden.
Die Umsetzung der gesamten Seilbahnanlage hat in Anlehnung die DIN 18040-3 Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum zu erfolgen. Auf ein nach Norm taktiles Leitsystem sowie auf akustischen Hinweis an den Türen der Fahrzeuge kann verzichtet werden.
Die Bundesgartenschau Mannheim 2023 gGmbH plant für den Zeitraum der Bundesgartenschau 2023 den Personentransport zwischen den beiden BUGA-Ausstellungsbereichen Luisenpark und Spinelli-Gelände mit Hilfe einer Seilbahn durchzuführen. Die Leistungen werden im Rahmen einer Konzession vergeben.
Hierfür soll, unter Berücksichtigung der Vorgaben und Vorplanungen des AG, eine Einseilumlaufbahn genehmigungsfähig geplant, errichtet, während der Zeit der Bundesgartenschau betrieben und danach rückgebaut werden.
Die Umsetzung der gesamten Seilbahnanlage hat in Anlehnung die DIN 18040-3 Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum zu erfolgen. Auf ein nach Norm taktiles Leitsystem sowie auf akustischen Hinweis an den Türen der Fahrzeuge kann verzichtet werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Seilbahnsysteme📦
Zusätzlicher CPV-Code: Seilbahnsysteme mit Kabinen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Mannheim, Stadtkreis
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-10-28 📅
Einreichungsfrist: 2019-12-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-10-31 📅
Datum des Beginns: 2020-08-01 📅
Datum des Endes: 2024-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 211-514749
ABl. S-Ausgabe: 211
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PDHXM
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Bundesgartenschau Mannheim 2023 gGmbH plant für den Zeitraum der Bundesgartenschau 2023 den Personentransport zwischen den beiden BUGA-Ausstellungsbereichen Luisenpark und Spinelli-Gelände mit Hilfe einer Seilbahn durchzuführen. Die Leistungen werden im Rahmen einer Konzession vergeben.
Die Bundesgartenschau Mannheim 2023 gGmbH plant für den Zeitraum der Bundesgartenschau 2023 den Personentransport zwischen den beiden BUGA-Ausstellungsbereichen Luisenpark und Spinelli-Gelände mit Hilfe einer Seilbahn durchzuführen. Die Leistungen werden im Rahmen einer Konzession vergeben.
Hierfür soll, unter Berücksichtigung der Vorgaben und Vorplanungen des AG, eine Einseilumlaufbahn genehmigungsfähig geplant, errichtet, während der Zeit der Bundesgartenschau betrieben und danach rückgebaut werden.
Die Umsetzung der gesamten Seilbahnanlage hat in Anlehnung die DIN 18040-3 Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum zu erfolgen. Auf ein nach Norm taktiles Leitsystem sowie auf akustischen Hinweis an den Türen der Fahrzeuge kann verzichtet werden.
Die Umsetzung der gesamten Seilbahnanlage hat in Anlehnung die DIN 18040-3 Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum zu erfolgen. Auf ein nach Norm taktiles Leitsystem sowie auf akustischen Hinweis an den Türen der Fahrzeuge kann verzichtet werden.
Gegenstand des Verfahrens ist eine Konzession.
Bei der Ausschreibung handelt es sich um eine funktionale Ausschreibung, d. h. die grundlegenden Anforderungen, Rahmeneckpunkte und Leistungsgrenzen der gewünschten Seilbahnanlage werden beschrieben und dargestellt.
Der Konzessionsnehmer hat die komplette, Seilbahnanlage einschließlich der Erd- und Betonarbeiten für Gebäude und Strecke funktions- und betriebsfertig zu liefern. Der Transport der gesamten Anlagenteile zur Einbaustelle, die Montage, Betonarbeiten und alle Nebenarbeiten einschließlich der Erstellung der erforderlichen Statik für die Infrastruktur und die Bauteile der Seilbahnanlage sowie die Unterlagen zur Erlangung der Genehmigung und die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens sind durch den Konzessionsnehmer zu erbringen. Die Umsetzung der gesamten Seilbahnanlage hat in Anlehnung an die DIN 18040-3 Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum zu erfolgen. Auf ein nach Norm taktiles Leitsystem sowie auf akustischen Hinweis an den Türen der Fahrzeuge kann verzichtet werden.
Der Konzessionsnehmer hat die komplette, Seilbahnanlage einschließlich der Erd- und Betonarbeiten für Gebäude und Strecke funktions- und betriebsfertig zu liefern. Der Transport der gesamten Anlagenteile zur Einbaustelle, die Montage, Betonarbeiten und alle Nebenarbeiten einschließlich der Erstellung der erforderlichen Statik für die Infrastruktur und die Bauteile der Seilbahnanlage sowie die Unterlagen zur Erlangung der Genehmigung und die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens sind durch den Konzessionsnehmer zu erbringen. Die Umsetzung der gesamten Seilbahnanlage hat in Anlehnung an die DIN 18040-3 Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum zu erfolgen. Auf ein nach Norm taktiles Leitsystem sowie auf akustischen Hinweis an den Türen der Fahrzeuge kann verzichtet werden.
Gewünschtes Seilbahnsystem: Einseilumlaufbahn
Stationsgeschwindigkeit: kleiner, gleich 0,25 Meter/Sekunde am Trittbrett gemessen bei Fahrgeschwindigkeit von 6,0 m/s.
Förderkapazität:
Normalbetrieb: ca. 2 300 Personen pro Stunde je Richtung
Spitzenbetrieb: ca. 2 800 Personen pro Stunde je Richtung
Garagierung: Stationsgaragierung (bei nicht ausreichenden Platzverhältnissen ist ein Ausweichen auf Stichgleise möglich)
Fahrzeuge: Sitzplätze für mind. 10 Personen, mittlere Höhe der Kabinen mind. 2,00 Meter
Im Folgenden unterliegt dem Konzessionsnehmer der Betrieb, die Wartung und Instandhaltung sowie die Pflege der Betriebsbereiche der Seilbahnanlage während der Durchführung der Bundesgartenschau 2023 vom 1.4.23 bis zum bis 23.10. 23.
Betriebszeiten:
Vorbetrieb: 1.4.23 bis 19.4.23 von 10:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Hauptbetrieb: voraussichtlich 20.4.23 bis 23.10.23 von 9:00 Uhr bis 22:00 Uhr
Sonderbetrieb: 35 Tage bis 24:00 Uhr
Im Anschluss an die BUGA 2023 ist die Komplette Seilbahnanlage vom Auftragnehmer zu demontieren und abzutransportieren. Die Fundamente der Seilbahnanlage sind teilweise bis komplett abzubrechen, das anfallende Abbruch gut zu entsorgen und die zurückbleibenden Baubereiche aufzufüllen und entsprechend der angrenzenden Umgebung zu rekultivieren.
Im Anschluss an die BUGA 2023 ist die Komplette Seilbahnanlage vom Auftragnehmer zu demontieren und abzutransportieren. Die Fundamente der Seilbahnanlage sind teilweise bis komplett abzubrechen, das anfallende Abbruch gut zu entsorgen und die zurückbleibenden Baubereiche aufzufüllen und entsprechend der angrenzenden Umgebung zu rekultivieren.
Am Ende der Ausschreibung wird eine Konzession zur Planung, Erstellung, Betrieb und Rückbau an den Bieter vergeben, der gemäß den Wertungskriterien das wirtschaftlichste Angebot unterbreitet hat.
Beschreibung der Optionen: Nähere Regelungen finden sich in den Ausschreibungsunterlagen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot sind Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bewerber:
— dass der Bewerber in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist,
— dass der Bewerber in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist,
— dass der Bewerber nicht zahlungsunfähig ist, dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrensmangels Masse nicht abgelehnt worden ist, er sich nicht im Verfahren der Liquidation befinden oder seine Tätigkeit eingestellt ist, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB,
— dass der Bewerber nicht zahlungsunfähig ist, dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrensmangels Masse nicht abgelehnt worden ist, er sich nicht im Verfahren der Liquidation befinden oder seine Tätigkeit eingestellt ist, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB,
— dass der Bewerber im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, durch die die Integrität in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend
— dass der Bewerber im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, durch die die Integrität in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend
— dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt,
— dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt,
— dass der Bewerber in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes oder der nach Maßgabe der Rechtsvorschriften seines Landeszuständigen Stelle eingetragen ist,
— dass der Bewerber bei der Berufsgenossenschaft bzw. dem für ihn zuständigen Versicherungsträgerangemeldet ist.
Der Bewerber hat einen aktuellen Auszugs aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung. Bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft.
Der Bewerber hat einen aktuellen Auszugs aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung. Bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft.
Eigenerklärung des Bewerbers, dass er von keiner gesellschafts-/konzernrechtlichen oder persönlichen Verflechtungen mit anderen Architektur-/Ingenieurbüros oder mit Bau- oder Lieferfirmen betroffen ist, welche geeignet sind, im Auftragsfall bei einem Auftraggeber die Besorgnis eines gegenwärtigen oder künftigen Interessenkonflikts auszulösen. Der Auftraggeber behält sich vor, eine Offenlegung der Gesellschafts- und Konzernstruktur nachträglich zu fordern.
Eigenerklärung des Bewerbers, dass er von keiner gesellschafts-/konzernrechtlichen oder persönlichen Verflechtungen mit anderen Architektur-/Ingenieurbüros oder mit Bau- oder Lieferfirmen betroffen ist, welche geeignet sind, im Auftragsfall bei einem Auftraggeber die Besorgnis eines gegenwärtigen oder künftigen Interessenkonflikts auszulösen. Der Auftraggeber behält sich vor, eine Offenlegung der Gesellschafts- und Konzernstruktur nachträglich zu fordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Es muss eine Bescheinigung über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung mit Mindest-Deckungssummen von 20 Mio. EUR für Personenschäden sowie 20 Mio. EUR für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden oder Erklärung der Versicherung, dass im Auftragsfalle eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird, vorliegen. Die Versicherung hat eine Nachhaftung von mindestens 5 Jahren vorzusehen,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Es muss eine Bescheinigung über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung mit Mindest-Deckungssummen von 20 Mio. EUR für Personenschäden sowie 20 Mio. EUR für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden oder Erklärung der Versicherung, dass im Auftragsfalle eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird, vorliegen. Die Versicherung hat eine Nachhaftung von mindestens 5 Jahren vorzusehen,
— Auflistung Gesamtjahresumsatz netto der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
— Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers (EUR, netto), der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Mindeststandards:
Mindestumsatz des Seilbahnherstellers: pro Jahr 60 Mio. EUR in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Angaben zu realisierten oder in der Realisierung weit fortgeschrittenen Referenzprojekten des Bewerbers/Bewerbergemeinschaft, bei denen in Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden. Zulässig sind Referenzprojekte, deren Inbetriebnahme nach dem 1.1.2009 erfolgte.
— Angaben zu realisierten oder in der Realisierung weit fortgeschrittenen Referenzprojekten des Bewerbers/Bewerbergemeinschaft, bei denen in Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden. Zulässig sind Referenzprojekte, deren Inbetriebnahme nach dem 1.1.2009 erfolgte.
Die Referenzprojekten müssen als Auftragsgegenstand/Konzessionsgegenstand die Planung und Ausführung von Seilbahnen im europäischen Raum nach CEN und einem Gesamtwert der Seilbahntechnik von mindestens 5 Mio. EUR, jeweils mit Angabe des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Kontaktdaten beinhalten.
Die Referenzprojekten müssen als Auftragsgegenstand/Konzessionsgegenstand die Planung und Ausführung von Seilbahnen im europäischen Raum nach CEN und einem Gesamtwert der Seilbahntechnik von mindestens 5 Mio. EUR, jeweils mit Angabe des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Kontaktdaten beinhalten.
— Anzahl der qualifizierten Mitarbeiter in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, unterteilt in Berufsgruppen
Mindeststandards:
— 1 Projekt einer Einseilumlaufbahn mit Fahrzeugen für 10 Personen oder größer im europäischen Raum,
— 1 realisiertes GU-Projekt (Luftseilbahn), welches in den Jahren 2009 bis 2019 im europäischen Raum realisiert wurde,
— 1 Projekt, welches über einen Zeitraum von mindestens einem Jahr im Zeitraum 2009 bis 2019 im europäischen Raum vom Auftragnehmer direkt oder einer seiner Tochtergesellschaften betrieben wurde und in einem zusammenhängenden Zeitraum von 6 Monaten mindestens 1,5 Mio. Fahrgäste befördert wurden
— 1 Projekt, welches über einen Zeitraum von mindestens einem Jahr im Zeitraum 2009 bis 2019 im europäischen Raum vom Auftragnehmer direkt oder einer seiner Tochtergesellschaften betrieben wurde und in einem zusammenhängenden Zeitraum von 6 Monaten mindestens 1,5 Mio. Fahrgäste befördert wurden
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:15
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-01-14 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-10-31 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721-9268730📞
Fax: +49 721-9263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Regelungen des GWB:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Regelungen des GWB:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf § 101 a Informations- und Wartepflichtzehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf § 101 a Informations- und Wartepflichtzehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
§ 135 GWB Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
Und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag ab-zuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Quelle: OJS 2019/S 211-514749 (2019-10-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-10-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: AVV_2019-005-VV_Seilbahn
Kurze Beschreibung:
Die Bundesgartenschau Mannheim 2023 gGmbH plant für den Zeitraum der Bundesgartenschau 2023 den Personentransport zwischen den beiden BUGA-Ausstellungsbereichen Luisenpark und Spinelli-Gelände mit Hilfe einer Seilbahn durchzuführen. Die Leistungen werden im Rahmen einer Konzession vergeben.
Hierfür soll, unter Berücksichtigung der Vorgaben und Vorplanungen des AG, eine Einseilumlaufbahn genehmigungsfähig geplant, errichtet, während der Zeit der Bundesgartenschau betrieben und danach rückgebaut werden. Die Umsetzung der gesamten Seilbahnanlage hat in Anlehnung die DIN 18040-3 Barrierefreies Bauen — Planungsgrundlagen — Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum zu erfolgen. Auf ein nach Norm taktiles Leitsystem sowie auf akustischen Hinweis an den Türen der Fahrzeuge kann verzichtet werden.
Die Bundesgartenschau Mannheim 2023 gGmbH plant für den Zeitraum der Bundesgartenschau 2023 den Personentransport zwischen den beiden BUGA-Ausstellungsbereichen Luisenpark und Spinelli-Gelände mit Hilfe einer Seilbahn durchzuführen. Die Leistungen werden im Rahmen einer Konzession vergeben.
Hierfür soll, unter Berücksichtigung der Vorgaben und Vorplanungen des AG, eine Einseilumlaufbahn genehmigungsfähig geplant, errichtet, während der Zeit der Bundesgartenschau betrieben und danach rückgebaut werden. Die Umsetzung der gesamten Seilbahnanlage hat in Anlehnung die DIN 18040-3 Barrierefreies Bauen — Planungsgrundlagen — Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum zu erfolgen. Auf ein nach Norm taktiles Leitsystem sowie auf akustischen Hinweis an den Türen der Fahrzeuge kann verzichtet werden.
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Hierfür soll, unter Berücksichtigung der Vorgaben und Vorplanungen des AG, eine Einseilumlaufbahn genehmigungsfähig geplant, errichtet, während der Zeit der Bundesgartenschau betrieben und danach rückgebaut werden. Die Umsetzung der gesamten Seilbahnanlage hat in Anlehnung die DIN 18040-3 Barrierefreies Bauen — Planungsgrundlagen — Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum zu erfolgen. Auf ein nach Norm taktiles Leitsystem sowie auf akustischen Hinweis an den Türen der Fahrzeuge kann verzichtet werden.
Hierfür soll, unter Berücksichtigung der Vorgaben und Vorplanungen des AG, eine Einseilumlaufbahn genehmigungsfähig geplant, errichtet, während der Zeit der Bundesgartenschau betrieben und danach rückgebaut werden. Die Umsetzung der gesamten Seilbahnanlage hat in Anlehnung die DIN 18040-3 Barrierefreies Bauen — Planungsgrundlagen — Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum zu erfolgen. Auf ein nach Norm taktiles Leitsystem sowie auf akustischen Hinweis an den Türen der Fahrzeuge kann verzichtet werden.
Der Konzessionsnehmer hat die komplette, Seilbahnanlage einschließlich der Erd- und Betonarbeiten für Gebäude und Strecke funktions- und betriebsfertig zu liefern. Der Transport der gesamten Anlagenteile zur Einbaustelle, die Montage, Betonarbeiten und alle Nebenarbeiten einschließlich der Erstellung der erforderlichen Statik für die Infrastruktur und die Bauteile der Seilbahnanlage sowie die Unterlagen zur Erlangung der Genehmigung und die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens sind durch den Konzessionsnehmer zu erbringen. Die Umsetzung der gesamten Seilbahnanlage hat in Anlehnung an die DIN 18040-3 Barrierefreies Bauen — Planungsgrundlagen — Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum zu erfolgen. Auf ein nach Norm taktiles Leitsystem sowie auf akustischen Hinweis an den Türen der Fahrzeuge kann verzichtet werden.
Der Konzessionsnehmer hat die komplette, Seilbahnanlage einschließlich der Erd- und Betonarbeiten für Gebäude und Strecke funktions- und betriebsfertig zu liefern. Der Transport der gesamten Anlagenteile zur Einbaustelle, die Montage, Betonarbeiten und alle Nebenarbeiten einschließlich der Erstellung der erforderlichen Statik für die Infrastruktur und die Bauteile der Seilbahnanlage sowie die Unterlagen zur Erlangung der Genehmigung und die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens sind durch den Konzessionsnehmer zu erbringen. Die Umsetzung der gesamten Seilbahnanlage hat in Anlehnung an die DIN 18040-3 Barrierefreies Bauen — Planungsgrundlagen — Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum zu erfolgen. Auf ein nach Norm taktiles Leitsystem sowie auf akustischen Hinweis an den Türen der Fahrzeuge kann verzichtet werden.
Im Folgenden unterliegt dem Konzessionsnehmer der Betrieb, die Wartung und Instandhaltung sowie die Pflege der Betriebsbereiche der Seilbahnanlage während der Durchführung der Bundesgartenschau 2023 vom 1.4.2023 bis zum bis 23.10.2023.
Vorbetrieb: 1.4.2023 bis 19.4.2023 von 10.00 Uhr bis 20.00 Uhr
Hauptbetrieb: voraussichtlich 20.4.2023 bis 23.10.2023 von 9.00 Uhr bis 22.00 Uhr
Sonderbetrieb: 35 Tage bis 24.00 Uhr
Im Anschluss an die BUGA 2023 ist die Komplette Seilbahnanlage vom Auftragnehmer zu demontieren und abzutransportieren. Die Fundamente der Seilbahnanlage sind teilweise bis komplett abzubrechen, das anfallende Abbruchgut zu entsorgen und die zurückbleibenden Baubereiche aufzufüllen und entsprechend der angrenzenden Umgebung zu rekultivieren.
Im Anschluss an die BUGA 2023 ist die Komplette Seilbahnanlage vom Auftragnehmer zu demontieren und abzutransportieren. Die Fundamente der Seilbahnanlage sind teilweise bis komplett abzubrechen, das anfallende Abbruchgut zu entsorgen und die zurückbleibenden Baubereiche aufzufüllen und entsprechend der angrenzenden Umgebung zu rekultivieren.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Bundesgartenschau Mannheim gGmbH E3, 1a-2
68159 Mannheim
Luisenpark
Spinelli-Gelände
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Technische Lösungen und Qualität: Ausführung der Stationsbauwerke
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Technische Lösungen und Qualität: Anzahl, Platzbedarf und Platzierung der Stützenbauwerke
Projektabwicklung und Struktur: Auftragsbezogene Darstellung der Projektabwicklung (Planung, Neubau, Betrieb und Rückbau)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektabwicklung und Struktur: Auftragsbezogene Organisation in Bezug auf das Personal
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektabwicklung und Struktur: Auftragsbezogenes Marketingkonzept
Projektabwicklung und Struktur: Auftragsbezogenes Nachhaltigkeitskonzept
Preis (Gewichtung): 45
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-08-22 📅
Name: Doppelmayr Seilbahnen GmbH
Postort: Wolfurt
Land: Österreich 🇦🇹
Rheintal-Bodenseegebiet
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf §101 a Informations- und Wartepflicht 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf §101 a Informations- und Wartepflicht 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.