Beschreibung der Beschaffung
Die Kläranlage liegt in 57584 Wallmenroth. Die möglichen Standorte der zu errichtenden Anlage befinden sich beide auf der Kläranlage. Das Gelände ist im Flächennutzungsplan als Fläche für Versorgung, für Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung sowie für Ablagerung ausgewiesen und mit der Signatur Kläranlage/Abwasser dargestellt. Eine baurechtliche Genehmigung soll nach § 35 Abs. 1 BauGB erfolgen.
Das zu erstellende Gesamtanlagen-Konzept muss es ermöglichen, externe entwässerte Klärschlamme mit einem gemittelten TS-Gehalt von 18-30 %, mittels LKW direkt anzunehmen, um einen kontinuierlichen Trocknungs- und Verbrennungsprozess, bei einer diskontinuierlichen bzw. chargenweise Anlieferung gewährleisten zu können. Es soll ein Klärschlammvorlagebunker mit einem Lagervolumen von ca. 5 Betriebstagen eingeplant werden.
Die Anlage muss mindestens 10 000 Jahrestonnen an entwässertem Klärschlamm verarbeiten. Optional ist eine Erweiterung vorzusehen, dass bis zu 18 200 Jahrestonnen verarbeitet werden können.
Die Anlage ist während des Betriebes weitestgehend wärmeenergieautark zu betreiben.
Anlagentechnisches Ziel des Verbrennungsprozess ist es, eine Klärschlammmasche zu erhalten bzw. zu erzeugen, deren Nährstoffe pflanzenverfügbar sind. Technologisch ist also ein Verfahren zu vermeiden, dass zu einer Verglasung der Asche führt.
Wünschenswert ist es, dass die Anlage, die in dem Klärschlamm bzw. der Klärschlammasche vorhandenen Schwermetalle eliminiert oder extrahiert, damit die Asche als Dünger verwendet werden kann.
Wünschenswert ist ferner, soweit möglich, die Beschreibung eines Verfahrens zur Separierung von Phosphor aus der Asche.
Wünschenswert ist ein Energiekonzept für die ggf. anfallenden überschüssigen Wärmeenergie.
Wünschenswert ist dass die Anlage in der Lage ist, Klärschlamm aus Vererdungsanlagen zu verarbeiten.
Die einzelnen Bauwerke müssen die gesamte notwendige Peripherie, sowie die betriebsbereite Installation aller Anlagenteile, die elektro- und steuertechnische Ausrüstung, sowie sämtliche Fördereinrichtungen beinhalten. Gleichzeitig sind die hierfür notwendigen Hallen und Anpassungen des Geländes zu planen.
Die Gesamtanlage ist nach § 19 BImSchG genehmigen zu lassen. Die Genehmigungsplanung hat daher entsprechend der 4. BimSchV, Ziffer 8.1.1.4 einen Verbrennungsdurchsatz <3 t/h, sowie 8.10.2.2 Trocknungsdurchsatz <50t/d für die vorgeschaltete Klärschlammtrocknung unter Einhaltung aller rechtlichen Anforderungen (u. a. TA-Luft) zu beachten.
Eine genehmigungsfähige Planung soll vorliegen bis 02/2020. Der Betrieb der Anlage soll bis Ende 2021 erfolgen. Der Wartungsvertrag soll auf die Dauer von 12 Jahren abgeschlossen werden.