Beschreibung der Beschaffung
In Ergänzung zu Nr. II1.4:
Es sollen geeignete Planer im Wettbewerb gefunden werden. Zu erbringende Leistungsphasen mit Prozentsätzen gemäß § 39 HOAI, Honorarzone III:
A) Grundleistungen gemäß § 39 HOAI, Honorarzone III:
— LPH 1: Grundlagenermittlung 3 %,
— LPH 2: Vorplanung 10 %,
— LPH 3: Entwurfsplanung 16 %,
— LPH 4: Genehmigungsplanung 4 %,
— LPH 5: Ausführungsplanung 25 %,
— LPH 6: Vorbereitung der Vergabe 7 %,
— LPH 7: Mitwirkung bei der Vergabe 3 %,
— LPH 8: Objekt- und Bauüberwachung 30 %,
— LPH 9: Objektbetreuung 2 %.
B) Besondere Leistungen:
— Workshop-Teilnahme Anfang Mai.
Ziel ist es, Anfang Mai 2019 einen Workshop zur Gestaltung des barrierefreien Gartens der Sinne durchzuführen. Hier sind alle relevanten Akteure beteiligt (Landschaftsarchitekt, Behindertenbeauftragte, Experte für Barrierefreiheit, Verbandsgemeinde, Ortsgemeinde, Naturpark Südeifel, angrenzende Gastgeber (Hotel, Restaurant), Naturparkranger, lokale Bürgerinitiative). Auf dieser Basis ist ein konkreter Entwurf auszuarbeiten, wie der barrierefreie Garten der Sinne aussehen kann.
— Optional: Vermessung.
— Optional besondere Leistungen i. S. v. Anlage 11 der HOAI, LPH 2 – Umweltfolgenabschätzung:
—— Fachbeitrag Naturschutz, landschaftspflegerischer Fachbeitrag für den Bau von barrierefreien Wanderwegen, Aussichtspunkten und/oder Mehrgenerationenplätzen,
—— FFH-Erheblichkeitsprüfung gemäß Anhang 2 der FFH-RL,
—— Artenschutzrechtliche Beurteilung gemäß Anhang 4 der FFH-Richtlinie.