Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die folgenden genannten Anforderungen müssen im Falle einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Für die Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit einer Bewerbergemeinschaft wird die Bewerbergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt.
a) Es sind mindestens (2) Referenzen aus den letzten 10 Jahren zu benennen, die ein dem hier ausgeschriebenen Auftrag vergleichbares Bauwerk/ eine vergleichbare Anlage gemäß lit. b) zum Gegenstand hatten und die die unter lit. c) aufgestellten Mindestanforderungen erfüllen.
Es sind dabei Angaben zu folgenden Punkten zu machen:
— Bezeichnung und Inhalt des Referenzprojektes; aus den Angaben muss erkennbar sein, ob es sich um vergleichbare Bauwerke und Anlagen im Sinne nachfolgender lit. b) handelt,
— Beschreibung der ausgeführten Planungsleistungen (insbesondere Angaben zu Planungsbereichen/ Fachbereichen gemäß nachfolgender lit. c) mit Angaben zu den beauftragten und zum Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrags abgeschlossenen Leistungsphasen,
— Angabe zur Honorarzone,
— Angabe zum Inbetriebnahmezeitpunkt,
— Ausführungszeitraum,
— Projektvolumen (Baukosten),
— Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Unterauftragnehmer),
— Kontaktdaten (E-Mail, Telefon) eines Ansprechpartners beim Referenzauftraggeber.
b) Als vergleichbar werden nur solche Referenzen angesehen, die Planungsleistungen für Schleusen- oder sonstige Bauwerke und Anlagen des Wasserbaus im Sinne der Anlage 12 (zu § 43 Absatz 5, § 44 Absatz 5) der HOAI mit vergleichbarem Schwierigkeitsgrad (Einstufung des Bauwerks/ der Anlage mindestens in Honorarzone III der Anlage 12 zur HOAI) zum Gegenstand haben („vergleichbare Bauwerke und Anlagen“);
c) Durch die vorgelegten Referenzen ist insgesamt die Einhaltung folgender Mindestanforderungen nachzuweisen:
aa) Folgende Planungsbereiche / Fachbereiche waren Gegenstand der Planungsleistungen für die „vergleichbaren Bauwerke und Anlagen“:
— Generalplanerleistung (Steuerung und Koordination der Generalplanung),
— Planung in dem Fachbereich konstruktiver Wasserbau,
— Planung in den Fachbereichen Stahlbau, Stahlwasserbau und Korrosionsschutz,
— Planung in den Fachbereichen Maschinenbau, Antriebstechnik und Hydraulik,
— Planung im Fachbereich der E- und Steuerungstechnik.
bb) Durch die vorgelegten Referenzen ist für die „vergleichbaren Bauwerke und Anlagen“ insgesamt die abgeschlossene Ausführung der Leistungsphasen 3 bis 5 hinsichtlich der unter lit. aa) aufgeführten Planungsbereiche/ Fachbereiche nachzuweisen. Der Nachweis der Einhaltung der Mindestanforderungen kann auch durch die Vorlage mehrerer Referenzen erbracht werden, wobei die jeweilige Referenz nur für solche Leistungsphasen berücksichtigt wird, die im Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrags tatsächlich abgeschlossen sind.
d) Angabe der Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren beschäftigten (festangestellten) Mitarbeiter.