a) Eigenerklärung Einhaltung Zuwendungsvoraussetzungen
Die Bewerber, im Falle von Bietergemeinschaften alle beteiligten Bewerber oder im Falle von Eignung leihenden Nachunternehmern haben diese eine Eigenerklärung abzugeben, dass die geltenden fördermittelrechtlichen Bestimmungen während der ganzen Phasen des Projektes eingehalten werden (bereitgestelltes Formular).
b)Bietergemeinschaften:
(i) Bei Bildung von Bietergemeinschaften sind die beteiligten Bewerber in einer von jedem Bewerber unterzeichneten Erklärung (bereitgestelltes Formular) zu benennen;
(ii )Bei Bildung einer Bietergemeinschaft sind von jedem Bewerber die entsprechenden Erklärungen gemäß Abschnitt III) und Ziffer VI.3)a) abzugeben;
(iii)Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch;
(iv) Eine besondere Rechtsform der Bietergemeinschaft wird nicht vorgeschrieben;
(v) Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbewerber und gleichzeitig als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sind unzulässig. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bewerbers.
c) Nachunternehmereinsatz und Eignungsleihe:
(i)Bei Inanspruchnahme von Nachunternehmern zur Eignungsleihe sind die betreffenden Unternehmen zu benennen und von diesen die dem Einsatz entsprechenden Erklärungen gemäß Abschnitt III) und Ziffer VI.3)a) abzugeben;
(ii) Bei Einsatz von Nachunternehmern im Falle der Eignungsleihe sind folgende, bereitgestellte Formulare einzureichen:
— „Erklärung bei Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer",
— „Verpflichtungserklärung Nachunternehmer".
(iii) Wird die Eignungsleihe im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch genommen, so haben die Bewerber bzw. Bietergemeinschaft und das die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit leihende Unternehmen eine Erklärung der gemeinsamen Haftung entsprechend des Umfanges der Eignungsleihe zu erbringen.
d) Kommunikation
Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren erfolgt in elektronischer Form über die Vergabeplattform
www.evergabe.de. Der unter Ziffer I.3) gegebene Hinweis, Auskünfte erteile die unter Ziffer I.1) genannte Kontaktstelle, gilt unter der Maßgabe der Nutzung der in Ziffer I.3) genannten Vergabeplattform. Wir bitten insofern von Nachrichten und Fragen per Post oder E-Mail abzusehen.
e)Nachforderung von Unterlagen
Die Stadt Grimma behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern. Sofern Bewerber trotz entsprechender Nachforderung die geforderten Nachweise nicht vollständig einreichen oder die geforderten Mindeststandards (Mindestanforderungen) nicht erfüllen, werden diese von dem weiteren Verfahren ausgeschlossen. Der Konzessionsgeber ist berechtigt, nicht geeignete Bewerber von dem weiteren Verfahren auszuschließen.
f) Planervertrag
Der Entwurf des Planervertrages als auch der Vereinbarung zur Auftragsvereinbarung nach DSGVO wird nur den Bewerbern, die ihre Eignung zur Teilnahme nachgewiesen haben, zur Verfügung gestellt.