Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Planung, Errichtung und Betrieb von WLAN-Hotspots für das Land Hessen
VG-3000-2019-0027”
Produkte/Dienstleistungen: Netzwerkinfrastruktur📦
Kurze Beschreibung:
“Planung, Errichtung und Betrieb von WLAN-Hotspots für das Land Hessen („HessenWLAN“).”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 17 000 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Funknetz📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Lokales Netz📦
Ort der Leistung: Hessen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Dienststellen des Landes Hessen (s. Anlage RV2, Datei „HZD H-WLAN B RV Anl. 2 Staffelplanung“)”
Beschreibung der Beschaffung:
“In der hessischen Landesverwaltung besteht aufgrund der sich ändernden Anforderungen der Dienststellen des Landes Hessen an die Mobilität der...”
Beschreibung der Beschaffung
In der hessischen Landesverwaltung besteht aufgrund der sich ändernden Anforderungen der Dienststellen des Landes Hessen an die Mobilität der IT-Arbeitsplätze ein Bedarf an Hotspot-Lösungen für WLAN-Anbindungen (Wireless Local Area Network). Diese Hotspot-Lösungen sollen zusätzlich, neben den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landes, auch Bürgerinnen und Bürgern sowie Besuchern der Dienststellen zur Verfügung stehen.
Entsprechend ihrem Auftrag bietet die HZD den Dienststellen des Landes (mit Ausnahme der Universitäten, Fachhochschulen, Schulen und der Polizei) die Planung, Errichtung und den Betrieb von WLAN-Hotspots an. Der sich so ergebende Bedarf des Landes Hessen wird durch diesen Rahmenvertrag abgedeckt.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 17 000 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2020-04-01 📅
Datum des Endes: 2024-03-29 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Dem Auftraggeber steht ein einseitiges Leistungsbestimmungserweiterungsrecht bis zu 20 % der Gesamtangebotssumme (netto) aus diesem Vergabeverfahren als...”
Beschreibung der Optionen
Dem Auftraggeber steht ein einseitiges Leistungsbestimmungserweiterungsrecht bis zu 20 % der Gesamtangebotssumme (netto) aus diesem Vergabeverfahren als Mehrbedarf (quantitative Leistungserweiterung) zu. Die Gesamtangebotssumme (netto) ergibt sich aus dem Preisblatt (Anlage RV3).
Sowohl die im Preisblatt benannten Artikel als auch die benannten Mengen bei dem jeweiligen Artikel dienen lediglich dem Erhalt einer vergleichbaren Angebotssumme und damit der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots. In keinem Fall besteht eine Verpflichtung des Auftraggebers zur Abnahme dieser Mengen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Handelsregisterauszug
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter/die Bietergemeinschaft folgende Voraussetzungen im Rahmen der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter/die Bietergemeinschaft folgende Voraussetzungen im Rahmen der Angebotsabgabe zu erfüllen:
— Mindestjahresumsatz des Bieters beträgt jeweils mind. 7 Mio. EUR in den letzten 3 Jahren; Vorlage einer Eigenerklärung zum Mindestjahresumsatz auf einem vorgegebenen Formblatt (s. Datei „HZD H-WLAN A Anl. A10 ANG Erklärung Gesamtjahresumsatz“).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter/die Bietergemeinschaft folgende Voraussetzungen im Rahmen der Angebotsabgabe...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter/die Bietergemeinschaft folgende Voraussetzungen im Rahmen der Angebotsabgabe zu erfüllen:
— Errichtung von mindestens Hotspots in 150 Lokationen pro Jahr in den letzten 3 Jahren für jeweils unterschiedliche Kunden; Vorlage einer Eigenerklärung zu errichteten Hotspots in den letzten 3 Jahren auf einem vorgegebenen Formblatt (s. Datei „HZD H-WLAN A Anl. A11 ANG Erklärung Hotspots“). Die Vergabestelle behält sich vor, die Angaben des obsiegenden Bieters/der obsiegenden Bietergemeinschaft vor einer Zuschlagserteilung durch geeignete Maßnahmen zu verifizieren und den Bieter/die Bietergemeinschaft aufzufordern zu erklären, welche Hotspots an welchen Lokationen für welche Auftraggeber im Einzelnen errichtet wurden,
— Mindestens 3 abgeschlossene Referenzen über die Errichtung von jeweils mindestens 20 Access-Points in einer Lokation inklusive Verkabelung für einen Auftraggeber innerhalb der letzten 3 Jahre; Vorlage einer Eigenerklärung zu Referenzen über die Errichtung von Access-Points innerhalb der letzten 3 Jahre auf einem vorgegebenen Formblatt (s. Datei „HZD H-WLAN A Anl. A12 ANG Referenzen Access-Points“),
— Beschäftigung von jeweils mindestens 10 Mitarbeitern in den letzten 3 Jahren; Vorlage einer Eigenerklärung zur Mindestmitarbeiterzahl in den letzten 3 Jahren auf einem vorgegebenen Formblatt (s. Datei „HZD H-WLAN A Anl. A13 ANG Erklärung Mindestmitarbeiteranzahl“).
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Der Auftraggeber sowie die Bieter (Bietergemeinschaften) sowie deren Unterauftragnehmer sind zur Einhaltung der Vorschriften des Hessischen Vergabe- und...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Der Auftraggeber sowie die Bieter (Bietergemeinschaften) sowie deren Unterauftragnehmer sind zur Einhaltung der Vorschriften des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) vom 19.12.2014 (GVBl. S. 354) verpflichtet. Bieter (jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft) sowie deren Unterauftragnehmer (§ 8 HVTG) haben die erforderliche Verpflichtungserklärungen nach § 4 Abs. 1 bis 5 HVTG (Tariftreueerklärung) und § 6 HVTG (Mindestentgelterklärung) abzugeben (Datei „HZD H-WLAN A Anl. A9 ANG Verpflichtungserklaerung Tariftreue“).
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-01-31
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-03-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-01-31
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
“1) Erklärung betr. Ausschluss wegen schwerer Verfehlungen
Der Bieter hat die Eigenerklärung gemäß dem Gemeinsamen Runderlass über den „Ausschluss von...”
1) Erklärung betr. Ausschluss wegen schwerer Verfehlungen
Der Bieter hat die Eigenerklärung gemäß dem Gemeinsamen Runderlass über den „Ausschluss von Bewerbern und Bieter wegen schwerer Verfehlungen, die ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen“ in der Fassung vom 12.12.2017 (StAnz. 1/2018 S. 15 ff) ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen (Datei „HZD H-WLAN A Anl. A6 Erklaerung Ausschluss“).
Zusätzlich weist die Vergabestelle an dieser Stelle bereits darauf hin, dass für den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter sowie die von ihm im Vergabeverfahren gemeldeten Unterauftragnehmer eine Abfrage bei Korruptions- und Vergaberegistern, insbesondere bei der zentralen Melde- und Informationsstelle für Vergabesperren (MIS) bei der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main, vorgenommen wird. Ebenso wird von dem für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung angefordert.
2) Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB
Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB (Datei „HZD H-WLAN A Anl. A7 ANG Eigenerklaerung Ausschlussgruende § 123 GWB“) ausgefüllt mit seinem Angebot vorzulegen.
3) Eigenerklärung zu fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB
Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB (Datei „HZD H-WLAN A Anl. A8 ANG Eigenerklaerung Ausschlussgründe § 124 GWB“) ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen.
Hinweise der Vergabestelle zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB: Sollten ein oder mehrere Gründe bejaht werden, wird der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft/Unterauftragnehmer gebeten, diesen Grund bzw. diese Gründe unter präziser Darstellung des relevanten Sachverhalts sowie die unternommenen Selbstreinigungsmaßnahmen (§ 125 GWB) auf einem gesonderten Blatt zu erläutern. Die Vergabestelle wird dann nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden, ob die Teilnahme des Bieters/Mitglieds der Bietergemeinschaft/Unterauftragnehmers am Vergabeverfahren zulässig ist oder der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft/Unterauftragnehmer vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden muss.
Abrufberechtigt sind neben allen Dienststellen des Landes Hessen auch die „Föderale IT-Kooperation“ (FITKO) mit Sitz in Frankfurt am Main, die ab 1.1.2020 eine Anstalt des öffentlichen Rechts sein wird.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151/126603📞
Fax: +49 6151/125816 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2)...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 244-600408 (2019-12-16)
Ergänzende Angaben (2020-01-14)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2019/S 244-600408
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2020-01-31 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2020-02-28 📅
Zeit: 10:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.6)
Ort des zu ändernden Textes: Bindefrist des Angebots
Alter Wert
Datum: 2020-03-31 📅
Neuer Wert
Datum: 2020-04-30 📅
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2020-01-31 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2020-02-28 📅
Zeit: 10:00
Quelle: OJS 2020/S 011-022380 (2020-01-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-05-06) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Das Land Hessen vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Postanschrift: Mainzer Strasse 29
Telefon: +49 6113400📞
Fax: +49 6113401150 📠
Region: Wiesbaden, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: http://www.hzd.hessen.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦
Währungscode: EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): 9205651.02
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): 11971231.60
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“In der hessischen Landesverwaltung besteht aufgrund der sich ändernden Anforderungen der Dienststellen des Landes Hessen an die Mobilität der...”
Beschreibung der Beschaffung
In der hessischen Landesverwaltung besteht aufgrund der sich ändernden Anforderungen der Dienststellen des Landes Hessen an die Mobilität der IT-Arbeitsplätze ein Bedarf an Hotspot-Lösungen für WLAN-Anbindungen(Wireless Local Area Network). Diese Hotspot-Lösungen sollen zusätzlich, neben den Mitarbeiterinnen undMitarbeitern des Landes, auch Bürgerinnen und Bürgern sowie Besuchern der Dienststellen zur Verfügungstehen.
Entsprechend ihrem Auftrag bietet die HZD den Dienststellen des Landes (mit Ausnahme der Universitäten,Fachhochschulen, Schulen und der Polizei) die Planung, Errichtung und den Betrieb von WLAN-Hotspots an.Der sich so ergebende Bedarf des Landes Hessen wird durch diesen Rahmenvertrag abgedeckt.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“Dem Auftraggeber steht ein einseitiges Leistungsbestimmungserweiterungsrecht bis zu 20 %der Gesamtangebotssumme (netto) aus diesem Vergabeverfahren als...”
Beschreibung der Optionen
Dem Auftraggeber steht ein einseitiges Leistungsbestimmungserweiterungsrecht bis zu 20 %der Gesamtangebotssumme (netto) aus diesem Vergabeverfahren als Mehrbedarf (quantitativeLeistungserweiterung) zu. Die Gesamtangebotssumme (netto) ergibt sich aus dem Preisblatt (Anlage RV3). Sowohl die im Preisblatt benannten Artikel als auch die benannten Mengen bei dem jeweiligen Artikel dienen lediglich dem Erhalt einer vergleichbaren Angebotssumme und damit der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots. In keinem Fall besteht eine Verpflichtung des Auftraggebers zur Abnahme dieser Mengen.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 244-600408
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: VG-3000-2019-0027
Titel: Planung, Errichtung und Betrieb von WLAN-Hotspots für das Land Hessen
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-04-28 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: abl-social-federation GmbH
Postanschrift: Hugo-Junkers-Str., 9
Postort: Nürnberg
Postleitzahl: 90411
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 91147715733📞
E-Mail: bernhard.hoefling@abl-solutions.com📧
Fax: +49 91147715799 📠
Region: Nürnberg, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
Niedrigstes Angebot: 9205651.02
Höchstes Angebot: 11971231.60
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 090-215176 (2020-05-06)