Für das Laborgebäude SE (Schnelle Experimente) auf dem GSI-Campus sind sämtliche Planungsleistungen durchzuführen, die eine ordnungsgemäße und somit sichere Sanierung gewährleisten bezüglich:
— Rückbau konventioneller Schadstoffe,
— Rückbau veralteter technischer Gebäudeausstattung (TGA).
Geplant ist eine fast vollständige Entkernung des Gebäudeteils der SE-Labore.
Vom Rückbau betroffen sind auch baukonstruktive Gebäudeelemente wie Bodenbeläge, nicht tragende Wände, etc.
Gegebenenfalls müssen Ersatz-Systeme für die Aufrechterhaltung von an das SE-Gebäude angrenzende Einrichtungen geplant bzw. vorausschauend in die Planung integriert werden.
Teile der technischen Infrastruktur sind nicht zurück zu bauen, sondern nur während des Ausbaus zu schützen. Hierunter fallen z. B. durch das SE-Gebäude verlaufende IT-Kabelsysteme, Telefonkabel, Elektrokabel, sowie die im Keller befindlichen Abklinganlagen.
Zusätzlich zu den Planungsleistungen hat der Bieter die erforderlichen Beprobungen einschl. Laboranalysen zur Erstellung eines Schadstoffkatasters durchzuführen und auf seine Kosten zu erbringen.
Die Planungsleistung wird auf Basis eines Stufenvertrages vergeben.
Der Stufenvertrag gliedert sich in 3 Vergabestufen (=Vertragsstufen), wie nachfolgend angegeben.
— Vergabe- (Vertrags-)stufe 1: Beinhaltet die Leistungen gem. Leistungsbild zu Leistungsstufe 1 und 2, Beratung zur Objektentwicklung und Bedarfsplanung, Grundlagenermittlung und Vorplanung, Entwurfs- und Genehmigungsplanung, einschl. Erstellung eines konventionellen Schadstoffkatasters,
— Vergabe- (Vertrags-)stufe 2: Beinhaltet die Leistungen gem. Leistungsbild zu Leistungsstufe 3, Ausführungsvorbereitung,
— Vergabe- (Vertrags-)Stufe 3: Beinhaltet die Leistungen gem. Leistungsbild zu Leistungsstufe 4, Überwachung und Dokumentation.
Der erfolgreiche Bieter dieses Verfahrens erhält nach Zuschlagserteilung eine Beauftragung für die Vertragsstufe 1. Die Vertragsstufen 2 und 3 werden optional mit diesem Verfahren ausgeschrieben.
Weitere ausführliche Beschreibungen und Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 36
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Vertragsverlängerungen sind gem. den Bedingungen des veröffentlichten Planer-Vertrags möglich.” Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Die Beauftragung der Leistungen erfolgt Stufenweise.
Der erfolgreiche Bieter dieses Verfahrens erhält nach Zuschlagserteilung eine Beauftragung für die...”
Beschreibung der Optionen
Die Beauftragung der Leistungen erfolgt Stufenweise.
Der erfolgreiche Bieter dieses Verfahrens erhält nach Zuschlagserteilung eine Beauftragung für die Vertragsstufe 1. Die Vertragsstufen 2 und 3 werden optional mit diesem Verfahren ausgeschrieben.
Die Beauftragung der optional ausgeschriebenen Leistungen erfolgt in Abhängigkeit von zuwendungsrechlichen und baubehördlichen, sowie internen Entscheidungen.
Die optionalen Leistungsstufen sind in den Vergabeunterlagen genau beschrieben und sind in den Honorartabellen zu bepreisen.
Die Bepreisung der optionalen Leistungen wird über das Kriterium Preis vollumfänglich mit gewertet.
Die Bedingungen zur Beauftragung der optional ausgeschriebenen Leistungen sind in dem veröffentlichten Planer-Vertrag beschrieben.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Einzureichende Unterlagen:
— Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung,...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Einzureichende Unterlagen:
— Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung, dass die Kenntnis nach §§ 123, 124 GWB unrichtig ist und die dort genannten Fälle nicht vorliegen - GSI Formblatt,
— Unternehmensdarstellung (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): mit Angabe der auf dem GSI Formblatt abgefragten Daten sind folgende Informationen abzugeben:
(durchschnittliche jährliche Mitarbeiteranzahl aus den letzten 3 Jahren),
— Jahresumsatz Netto-Honorar der letzten 3 Jahre,
— Anzahl und Qualifikation der Mitarbeiter der letzten 3 Jahre,
— durchschnittliche Mitarbeiterzahl Ingenieure/ Architekten der letzten 3 Jahre,
— durchschnittliche Mitarbeiterzahl CAD-Zeichner der letzten 3 Jahre.
Anzahl der Mitarbeiter wird wie folgt bewertet:
Anzahl der Ingenieure/ Architekten mit mind. 3 Jahren Berufserfahrung in Projekten mit konventionellem Rückbau:
— mind. 2 MA = 2 Punkte,
— ab 3 MA = 4 Punkte,
— ab 4 MA = 6 Punkte,
— ab 5 MA = 8 Punkte,
— ab 6 MA und mehr = 10 Punkte.
Anzahl der vorhandenen CAD-Zeichner:
— mind. 2 MA = 2 Punkte,
— ab 3 MA = 4 Punkte,
— ab 4 MA = 6 Punkte,
— ab 5 MA = 8 Punkte,
— ab 6 MA und mehr = 10 Punkte.
— Nachweis Bauvorlageberechtigung (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Für mind. 1 Mitarbeiter ist der Nachweis zur Bauvorlageberechtigung nach den gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Bundeslands (z. B. §49 Hessischer Bauordnung) od. vergleichbare Bestimmungen der EU-Länder vorzulegen; bei ausländischen Bewerbern der EU-Länder ist der Nachweis, bezüglich der Berechtigung in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden, zu erbringen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Einzureichende Unterlagen:
— Bonitätsprüfung (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): Wird von der GSI im Rahmen der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Einzureichende Unterlagen:
— Bonitätsprüfung (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): Wird von der GSI im Rahmen der Eignungsprüfung durchgeführt,
— Nachweis einer Betriebs-/ Berufshaftpflichtversicherung (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe des Versicherungsunternehmens und der Deckungssumme auf dem GSI Formblatt.
Die Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung müssen mindestens betragen:
Für Personenschäden: 3 Mio. EUR
Für sonstige Schäden: 3 Mio. EUR
Ergänzend ist dabei der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Einzureichende Unterlagen:
— Beschreibung von Referenzprojekten (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Mindestkriterium:
Vorlage von...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Einzureichende Unterlagen:
— Beschreibung von Referenzprojekten (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Mindestkriterium:
Vorlage von mindestens 2 Referenzen, die in den letzten 5 Jahren durchgeführt worden sind:
— 1 Referenz für AHO-Leistungen der Leistungsstufe 1-3 oder gleichwertig (AHO in Bezug auf AHO-Heft Nr. 18),
— 1 Referenz: Rückbau von konventionellen Schadstoffen in Bauteilen.
Auswahlkriterium:
Liegen die Mindestvoraussetzungen vor, wird die Referenz „Rückbau von konventionellen Schadstoffen in Bauteilen“ bzgl. folgender Punkte gewertet:
Laborgebäude im Hinblick auf die Projektgröße:
Staffelung nach BGF:
— >100 m² = 2 Punkte,
— >500 m² = 4 Punkte,
— >1 000 m² = 8 Punkte,
— >1 500 m² und mehr = 10 Punkte.
Vergleichbarkeit der Referenz „Rückbau von konventionellen Schadstoffen in Bauteilen“ im Hinblick auf:
— Baustellenlogistik und Infrastruktur: Referenz, welche in beengten räumlichen Verhältnissen umgesetzt wurde,
— Komplexität der Anlagentechnik: Referenz mit vergleichbaren Labor- und Werkstatträumlichkeiten, sowie Anschluss der TGA an eine bestehende komplexe Infrastruktur,
— angewendetes Rückbaukonzept: Referenz, in welcher Rückbaukonzepte mit unterschiedlichen und komplexen Schadstoffbelastungen beschrieben wird.
Für die jeweiligen Aspekte „Baustellenlogistik und Infrastruktur“, „Komplexität der Anlagentechnik“ sowie „angewendetes Rückbaukonzept“ werden jeweils 3 Punkte vergeben, wenn die Referenz die entsprechenden Anforderungen dazu erfüllt.
Ein zusätzlicher Punkt wird vergeben für die Referenz mit besonderem Schwierigkeitsgrad bei der Aufrechterhaltung von Anlagen oder Anlagenteilen während des Rückbaus oder für Rückbaumaßnahmen unter Aufrechterhaltung des laufenden Betriebs von Gebäudeteilen.
— Nachweis bez. Umgang mit konventionellen Schadstoffen (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nachweis der Fachkunde zum Umgang mit Asbest, Mineralwolle und weiteren Schadstoffen:
— nach TRGS 519 (Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten),
— nach TRGS 521 (Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle).
— nach TRGS 524 (Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen, z. B. mit PCB, Teer, Holzschutzmittel, Schimmel, gefahrstoffhaltige Schüttungen und Beschichtungsmitteln)
TRGS = Technische Regeln für Gefahrstoffe
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Für mind. 1 Mitarbeiter ist der Nachweis zur Bauvorlageberechtigung nach den gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Bundeslands (z. B. §49 Hessischer...”
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift
Für mind. 1 Mitarbeiter ist der Nachweis zur Bauvorlageberechtigung nach den gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Bundeslands (z. B. §49 Hessischer Bauordnung) od. vergleichbare Bestimmungen der EU-Länder vorzulegen; bei ausländischen Bewerbern der EU-Länder ist der Nachweis, bezüglich der Berechtigung in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden, zu erbringen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Einzureichende Unterlagen:
— Mindestlohngesetz - MiLoG (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Einzureichende Unterlagen:
— Mindestlohngesetz - MiLoG (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG)
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-12-11
17:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2020-01-10 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
“Die Angebotsfrist wird gemäß VgV § 17 Abs. 7 auf maximal 14 Kalendertage verkürzt.
Ab dem Zeitpunkt der Aufforderung zur Angebotsabgabe stehen den...”
Die Angebotsfrist wird gemäß VgV § 17 Abs. 7 auf maximal 14 Kalendertage verkürzt.
Ab dem Zeitpunkt der Aufforderung zur Angebotsabgabe stehen den ausgewählten Bietern 20 Kalendertage zur Abgabe Ihres Angebotes zur Verfügung.
Die Vergabeunterlagen werden elektronisch auf www.dtvp.de bereitgestellt und können dort nach einer kostenlosen Registrierung heruntergeladen werden.
Die Kommunikation während des Verfahrens findet ausschließlich über die Vergabeplattform des DTVP statt.
Zu dieser Ausschreibung sind ausschließlich elektronische Teilnahmeanträge/ Angebote zugelassen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYD7C
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Tel.: 0228 9499-0
Fax: 0228 9499-163
E-Mail:...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Tel.: 0228 9499-0
Fax: 0228 9499-163
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Der Bewerber/ Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Angebots, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB).
Teilt die GSI dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o. g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
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Quelle: OJS 2019/S 218-535239 (2019-11-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-02-28) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Für das Laborgebäude SE (Schnelle Experimente) auf dem GSI-Campus sind sämtliche Planungsleistungen durchzuführen, die eine ordnungsgemäße und somit sichere...”
Beschreibung der Beschaffung
Für das Laborgebäude SE (Schnelle Experimente) auf dem GSI-Campus sind sämtliche Planungsleistungen durchzuführen, die eine ordnungsgemäße und somit sichere Sanierung gewährleisten bezüglich:
— Rückbau konventioneller Schadstoffe;
— Rückbau veralteter technischer Gebäudeausstattung (TGA).
Geplant ist eine fast vollständige Entkernung des Gebäudeteils der SE-Labore.
Vom Rückbau betroffen sind auch baukonstruktive Gebäudeelemente wie Bodenbeläge, nicht tragende Wände, etc.
Gegebenenfalls müssen Ersatz-Systeme für die Aufrechterhaltung von an das SE-Gebäude angrenzende Einrichtungen geplant bzw. vorausschauend in die Planung integriert werden.
Teile der technischen Infrastruktur sind nicht zurück zu bauen, sondern nur während des Ausbaus zu schützen. Hierunter fallen z. B. durch das SE-Gebäude verlaufende IT-Kabelsysteme, Telefonkabel, Elektrokabel, sowie die im Keller befindlichen Abklinganlagen.
Zusätzlich zu den Planungsleistungen hat der Bieter die erforderlichen Beprobungen einschl. Laboranalysen zur Erstellung eines Schadstoffkatasters durchzuführen und auf seine Kosten zu erbringen.
Die Planungsleistung wird auf Basis eines Stufenvertrages vergeben.
Der Stufenvertrag gliedert sich in 3 Vergabestufen (=Vertragsstufen), wie nachfolgend angegeben.
— Vergabe- (Vertrags-)stufe 1:
Beinhaltet die Leistungen gem. Leistungsbild zu Leistungsstufe 1 und 2, Beratung zur Objektentwicklung und Bedarfsplanung, Grundlagenermittlung und Vorplanung, Entwurfs- und Genehmigungsplanung, einschl. Erstellung eines konventionellen Schadstoffkatasters;
— Vergabe- (Vertrags-)stufe 2:
Beinhaltet die Leistungen gem. Leistungsbild zu Leistungsstufe 3, Ausführungsvorbereitung;
— Vergabe- (Vertrags-)Stufe 3:
Beinhaltet die Leistungen gem. Leistungsbild zu Leistungsstufe 4, Überwachung und Dokumentation.
Der erfolgreiche Bieter dieses Verfahrens erhält nach Zuschlagserteilung eine Beauftragung für die Vertragsstufe 1. Die Vertragsstufen 2 und 3 werden optional mit diesem Verfahren ausgeschrieben.
Weitere ausführliche Beschreibungen und Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 218-535239
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Keine Auftragsvergabe (Aufhebung)
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYD1B
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, Tel.: 0228 9499-0, Fax: 0228 9499-163, E-Mail:...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, Tel.: 0228 9499-0, Fax: 0228 9499-163, E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de, Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Angebots, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2-3 GWB).
Teilt die GSI dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
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Quelle: OJS 2020/S 044-104707 (2020-02-28)