Beschreibung der Beschaffung
Die Kölner Verkehrs-Betriebe AG betreibt den ÖPNV im Kölner Stadtgebiet mit u. a. über 40 Buslinien und insgesamt ca. 330 Bussen. 228 der Busse sind KVB-eigene Fahrzeuge, deren Abstellung, Instandhaltung (Wartung und Inspektion) und Instandsetzung auf dem Betriebshof Nord, Friedrich-Karl-Straße in Köln Riehl (kurz: Btf Nord) erfolgt. Die übrigen Busse werden durch Drittfirmen betrieben.
Zur Verringerung der Anfahrwege, zur Vermeidung von Rheinüberquerungen, zum Ausgleich des höheren Platzbedarfs durch Umstellung auf alternative Antriebsformen und aufgrund der erwarteten künftigen Steigerung der Busverkehre hat die KVB an der Kaiserstraße 127 in Köln-Porz in ein ca. 63 000 m großes ehemaliges Industriegrundstück erworben, dass zum Busbetriebshof ausgebaut werden soll.
Die Errichtung des Betriebshofes erfolgt in mehreren Ausbaustufen (Ausbaustufe 1 und 2) – entsprechend der Fahrzeugbeschaffung und Mittelbereitstellung. Zunächst soll der Endzustand (Ausbaustufe 1 und 2) des Betriebshofs geplant werden. Sodann ist beabsichtigt, die 1. Ausbaustufe (oder Teile davon) zu realisieren und anschließend in Betrieb zu nehmen.
Die AG wird im Rahmen der 1, Ausbaustufe entscheiden, welche Objekte realisiert werden und welche Leistungen (Leistungsbilder, Leistungsphasen) in Bezug auf das jeweilige Objekt abgerufen werden. Die einzelnen Stufen der Abrufe stellen sich wie folgt dar:
Stufe 1a:
Planung (Lph. 1-2) des gesamten Betriebshofes für den Endzustand (1. und 2. Ausbaustufe); der Abruf erfolgt mit Beauftragung der Ausschreibung Stufe 1b:
Entwurfsplanung (Lph. 3) des gesamten Betriebshofes für den Endzustand (1. und 2.
Ausbaustufe) der Abruf erfolgt nach Freigabe des Vorstandes bzw. Lenkungsausschusses;
Stufe 2:
Genehmigungsplanung (Lph. 4) der 1. Ausbaustufe, der Abruf erfolgt nach Freigabe des Vorstandes bzw. Lenkungsausschusses;
Stufe 3:
Bauvorbereitung (Lph. 5-7) der 1. Ausbaustufe, der Abruf erfolgt nach Freigabe des Vorstandes bzw. Lenkungsausschusses;
Stufe 4:
Bauausführung (Lph. 8) der 1. Ausbaustufe, der Abruf erfolgt nach Freigabe des Vorstandes bzw. Lenkungsausschusses;
Stufe 5:
Objektbetreuung (Lph. 9) der 1. Ausbaustufe, der Abruf erfolgt nach Freigabe des Vorstandes bzw. Lenkungsausschusses Nach bzw. ggfs. schon während der Realisierung der ersten 1. Ausbaustufe, wird die AG entscheiden, ob und inwieweit die 2. Ausbaustufe realisiert werden soll.
Der AN hat demnach im Rahmen der Planung des Bauablaufs des Endzustandes zu berücksichtigen, dass zum Zeitpunkt der Realisierung der 2. Ausbaustufe, die 1. Ausbaustufe bereits in Betrieb genommen ist.
Im Rahmen der 1. Ausbaustufe – bis zum 31.12.2022 - sollen etwa 50 Batterie-Gelenkbusse auf dem Gelände stationiert werden. Die Infrastruktur, welche für deren Versorgung, nächtliche Aufladung und Betrieb erforderlich ist, muss zeitgerecht errichtet werden.
Im Rahmen der 2. Ausbaustufe sollen dann weitere Batterie-Gelenkbusse auf dem Gelände stationiert werden. Die Infrastruktur, welche für deren Versorgung, nächtliche Aufladung und Betrieb erforderlich ist, muss zeitgerecht errichtet werden.
Es wird ausdrücklich drauf hingewiesen, dass das Gesamtprojekt mit öffentlichen Mitteln gefördert wird und Voraussetzung der Förderung die termingerechte Umsetzung des Projektes ist.