Beschreibung der Beschaffung
Die Koelnmesse hat im Jahr 2014 eine technische Gebäudebewertung (Technische Due Diligence)der Südhallen durchführen lassen. Die Ergebnisse und baulichen Mängel sowie die nach Dringlichkeit bewerteten daraus abgeleiteten Sanierungsmaßnahmen sind in Form des Abschlussberichtes zu Halle 3 den Vergabeunterlagen als Anlage beigefügt. Die so er-mittelten Untersuchungsergebnisse sollen Grundlage der geplanten Sanierung und damit auch der zu beauftragenden Planungsleistungen werden. Die im Zuge der Gebäudebewertungen ermittelten Grobkosten teilen sich dabei ungefähr in 1/3 Hochbau und 2/3 Technische Ausrüstung.
Die Rasterdecke in Halle 3 wird analog zu Halle 10 in Gänze ersetzt. In Halle 10 wurde da-für bereits ein System geplant, bemustert und als Rahmenvertrag auch für alle übrigen Hallen beauftragt. Die Herstellkosten für Abbruch und Montage der Rasterdecke in Halle 3 werden mit 1,5 Mio. EUR netto geschätzt. Die hierfür reduzierte Planungsleistung soll bei der Honorarkalkulation berücksichtigt werden. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass in der Halle 3.2 keine massive Betondecke wie in der Halle 10 vorhanden ist. Somit sind konstruktive Details zu erarbeiten, wie die notwendigen Abhängemaßnahmen durchgeführt werden können.
Ergänzend zu diesen Sanierungen sind bauliche Reaktionen im Bereich der Halle 3 auf die bereits parallelgeplanten Neubauten (Terminal und Confex) insbesondere durch neue Ausgänge erforderlich. Im südlichen Bereich soll ein zusätzlicher Ausgang auf den neuen „Boardwalk“ geschaffen werden. Weiterhin wird im nördlichen Bereich ein Zugang zum Terminal geplant werden müssen. Zu diesen Themen aus flankierenden Projekten wird sich das Projektteam der Halle 3 eng mit den Planern und Bauherrenvertretern der Neubauten abstimmen müssen.
Darüber hinaus wird auch in Halle 3 im Bestand mit verschiedenen Bauschadstoffen gerechnet, die fachgerecht saniert werden müssen und deren ordnungsgemäßer Rückbau in die Planung der übrigen Maßnahmenintegriert werden muss. Hierzu wurde schon eine Bestandsaufnahme durchgeführt und die Fundstellen werden vor den eigentlichen Baumaß-nahmen derzeit saniert. Trotzdem muss auch bei den eigentlichen Hallensanierungsmaßnahmen damit gerechnet werden, dass Schadstoffe auftreten (insbesondere KMF) und fachgerecht entsorgt werden müssen.
Zur einheitlichen Gestaltung aller Bestandshallensanierungen wurden ein Gestaltungshandbuch erarbeitet und wesentliche sichtbare Einheiten bemustert und festgelegt. Dieses GHB liegt als Anlagen bei. Dies betrifft insbesondere das innere Erscheinungsbild der Hallen, die WC Anlagen und die Übergänge.
Weiterhin wurde je eine gestalterische und technische Muster- Gastronomieplanung er-arbeitet. Diese Planungen werden dann von dem bisherigen Gastroplaner an die Anforderungen der Halle 3 angepasst. Somit sind die Planungen der Halle mit den Gastroplanungen abzustimmen.
Zu der Halle 3 gehört brandschutztechnisch und somit auch inhaltlich die Passage 2-3. So-mit muss auch diese Passage beplant werden. Hier muss ein innenarchitektonisches Konzept erarbeitet werden. Zudem ist in der Passage ein Restaurant vorhanden, dass modernisiert werden muss. Im Folgenden werden, die dem Vertrag zugrundeliegenden Rahmentermine beschrieben:
Grundlagenermittlung& Vorplanung bis 15.1.2020
Erstellung Entwurfsplanung bis 30.6.2020
Abgabe Genehmigungsplanung / Bauantrag bis 30.7.2020
Anschließend werden die Leistungsphasen 5 – 7 für die Baumaßnahme erstellt:
Erstellung Ausführungsplanung bis 30.11.2020
Vorbereitung der Vergaben bis 15.1.2021
Vergabe der Bauleistungen bis 15.5.2021
Für die gegebenenfalls anfallenden Vorabmaßnahmen muss ein Zeitfenster gemeinsam definiert werden.
Für die tatsächlichen Baumaßnahmen steht ein Zeitfenster vom 24.3.2022- 6.8.2022 zur Verfügung.