Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist die Erbringung von Planungsleistungen hinsichtlich KG 400 Bauwerk – Technische Anlagen für den Auftraggeber.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-07-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-06-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: „Planung TGA BRICK“, ECA-2019-030
ECA-2019-030
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist die Erbringung von Planungsleistungen hinsichtlich KG 400 Bauwerk – Technische Anlagen für den Auftraggeber.”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 10969 Berlin
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Bundesdruckerei GmbH (bdr) plant, denkmalgeschützte Bestandsgebäude (zusammengefasst unter dem Projektnamen BRICK) an ihrem Standort in Berlin Kreuzberg...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Bundesdruckerei GmbH (bdr) plant, denkmalgeschützte Bestandsgebäude (zusammengefasst unter dem Projektnamen BRICK) an ihrem Standort in Berlin Kreuzberg aus dem bestehenden Sicherheitsbereich herauszulösen und als Büro- und Gewerbeflächen zu entwickeln.
Die zu erbringenden Leistungen umfassen insbesondere:
§ 55 der HOAI Leistungsbild Technische Ausrüstung KG 400 Bauwerk- Technische Anlagen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 51
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 6
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Anhand der nachfolgenden Kriterien erfolgt im Rahmen der Eignungsprüfung eine Bewertung der Eignung gemäß dem Dokument „I.11 Bewertungsmatrix – Eignung“:
—...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Anhand der nachfolgenden Kriterien erfolgt im Rahmen der Eignungsprüfung eine Bewertung der Eignung gemäß dem Dokument „I.11 Bewertungsmatrix – Eignung“:
— Gesamtumsatz,
— Referenzen Bauen im Bestand,
— Referenz erfolgreiche Objektüberwachung,
— Referenzen Projektabwicklung mit BIM.
Anhand der nachfolgenden Kriterien erfolgt im Rahmen der Eignungsprüfung eine Bewertung der Eignung. Lediglich Bewerber, welche im Rahmen der Eignungsbewertung mehr als 12 Punkte erreichen, gelten als ausreichend geeignet und werden im weiteren Vergabeverfahren berücksichtigt. Der Auftraggeber beabsichtigt, die Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern, die auf den ersten 6 Rängen liegen und mehr als 12 Punkte erreicht haben. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Stufenweise Beauftragungsoptionen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Angaben gemäß Bewerber-/Bieterselbstauskunft (z. B. zum Sitz des Unternehmen, Steuernummer und Umsatzsteuer-Ident-Nummer, gesetzliche Vertreter,...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Angaben gemäß Bewerber-/Bieterselbstauskunft (z. B. zum Sitz des Unternehmen, Steuernummer und Umsatzsteuer-Ident-Nummer, gesetzliche Vertreter, Gesellschafter und Höhe der Gesellschafteranteile, wirtschaftlich Berechtigte, Konzernstruktur),
— Aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes bzw. Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung (nicht älter als 6 Monate),
— Aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 GewO für das Unternehmen oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes (nicht älter als 6 Monate),
— Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Angaben gemäß Bewerber-/Bieterselbstauskunft, hier – Angaben zum Netto-Gesamtumsatz der vergangenen 3 Jahre;
— Angaben zum Netto-Umsatz hinsichtlich mit zum...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angaben gemäß Bewerber-/Bieterselbstauskunft, hier – Angaben zum Netto-Gesamtumsatz der vergangenen 3 Jahre;
— Angaben zum Netto-Umsatz hinsichtlich mit zum Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen der vergangenen 3 Jahre,
— Angaben zur Anzahl der in den vergangenen 3 Jahren jeweils durchschnittlich im gesamten Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer,
— Angaben zur Anzahl der in den vergangenen 3 Jahren jeweils durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer, welche zum Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Vorlage von Erklärungen zu vergleichbaren Referenzen über früher ausgeführte Leistungen (Bauen im Bestand, erfolgreiche Objektüberwachung, Projektabwicklung mit BIM)”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Vorlage von Erklärungen zu vergleichbaren Referenzen über früher ausgeführte Leistungen (Bauen im Bestand, erfolgreiche Objektüberwachung, Projektabwicklung mit BIM)
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-07-08
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Die Teilnahmeanträge sind ausschließlich elektronisch in Textform über das Online-Portalsubreporteinzureichen. Die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb mit...”
Die Teilnahmeanträge sind ausschließlich elektronisch in Textform über das Online-Portalsubreporteinzureichen. Die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb mit allen notwendigen Informationen und Bedingungen werden kostenfrei ausschließlich über den oben genannten Link zur Verfügung gestellt.
Die interessierten Unternehmen haben die Möglichkeit, sich für fortlaufende Informationen über den Ablauf des Vergabeverfahrens, wie etwa die Beantwortung von Bewerberfragen, auf dem Online-Portal subreport für das hier gegenständliche Vergabeverfahren zu registrieren und erhalten grundsätzlich eine Benachrichtigung über das bei der Registrierung angegebene E-Mail-Postfach. Bitte beachten Sie, dass eine Registrierung jedoch keine vollumfängliche Gewähr für eine durchgängige Benachrichtigung bei neuen Informationen bieten kann. Die Bewerber werden daher gebeten, den Posteingang des Online-Portals subreport in regelmäßigen Abständen eigenständig auf etwaige Änderungen oder neue Informationen zum Vergabeverfahren zu prüfen. Unternehmen, die keine Registrierung vornehmen, haben sich eigenständig auf dem vorgenannten Portal über ggf. veröffentlichte Informationen zum Vergabeverfahren in Kenntnis zu setzen.
Für die Abgabe eines Teilnahmeantrags ist jedoch eine Registrierung zwingend. Diese ist kostenfrei. Hilfebeider Registrierung erhalten Sie unter der Tel.Nr. +49 221 / 985 78 57 oder unter www.subreport.de.
Beabsichtigt ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft, für bestimmte Eignungsanforderungen Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, sind diese Unternehmen im Teilnahmeantrag zu nennen. Außerdem ist eine Verpflichtungserklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (§§ 47 Abs. 1 VgV).
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 22894990 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB.
Dort heißt es:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1)...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB.
Dort heißt es:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
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Quelle: OJS 2019/S 110-268976 (2019-06-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-12-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: „Planung TGA BRICK", ECA-2019-030
ECA-2019-030
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Bundesdruckerei GmbH (bdr) plant, denkmalgeschützte Bestandsgebäude (zusammengefasst unter dem Projektnamen BRICK) an ihrem Standort in Berlin Kreuzberg...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Bundesdruckerei GmbH (bdr) plant, denkmalgeschützte Bestandsgebäude (zusammengefasst unter dem Projektnamen BRICK) an ihrem Standort in Berlin Kreuzberg aus dem bestehenden Sicherheitsbereich herauszulösen und als Büro- und Gewerbeflächen zu entwickeln.
Die zu erbringenden Leistungen umfassen insbesondere:
§55 der HOAI Leistungsbild Technische Ausrüstung KG 400 Bauwerk- Technische Anlagen.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 110-268976
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-10-14 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Team für Technik GmbH
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB.
Dort heißt es: „Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1)...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB.
Dort heißt es: „Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
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Quelle: OJS 2019/S 241-592409 (2019-12-10)
Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung (2021-08-04) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Postanschrift: Kommandantenstraße 18
Postleitzahl: 10969 Berlin
Kontaktperson: FP ECA - Office for EU-Contract awarding
Fax: +49 302598-6074 📠
URL: http://www.bdr.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“„TGA-Planung BRICK“, ECA-2019-030 - Beauftragung Stufe 2 (Lph 6 bis 9)
Vergabevermerk 2021_07”
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist die Erbringung von Planungs-leistungen der Leistungsphasen 6 bis 9 hinsichtlich der Planung der Technischen...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist die Erbringung von Planungs-leistungen der Leistungsphasen 6 bis 9 hinsichtlich der Planung der Technischen Ausrüstung (KG 400).
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die zu erbringenden Leistungen der Leistungsphasen 6 bis 9 umfassen insbe-sondere: § 55 der HOAI Leistungsbild Technische Ausrüstung.
Die Beauftragung der...”
Beschreibung der Beschaffung
Die zu erbringenden Leistungen der Leistungsphasen 6 bis 9 umfassen insbe-sondere: § 55 der HOAI Leistungsbild Technische Ausrüstung.
Die Beauftragung der Leistungen sind als Option Bestandteil des im Oktober 2019 mit dem Unternehmen Team für Technik GmbH geschlossenen Vertrages. Dieser wurde im Rahmen eines förmlichen Vergabeverfahrens im Wettbewerb („Planung TGA BRICK“, ECA-2019-030) vergeben.
Im Zuge der Projektbearbeitung in der LP 1 bis 3 haben sich Sachverhalte ergeben, die zum Zeitpunkt der Erstellung der Leistungsbeschreibung für das Projekt nicht bekannt oder erkennbar waren.
Änderungen der anrechenbaren Kosten ergeben sich aufgrund folgender Um-ständen:
Zum Erhalt vorgesehene Wärmeverteilnetze erwiesen sich als sanierungs-bedürftig
(Änderung der anrechenbaren Kosten in Höhe von ca. 395.000 € netto).
Um die notwendige Gebäudetechnik unterzubringen, müssen weitere Kel-lerräume in das Projekt integriert werden.
(Änderung der anrechenbaren Kosten in Höhe von ca. 210.000 € netto).
Verschiedene Grundleitungen haben sich als sanierungsbedürftig herausge-stellt.
(Änderung der anrechenbaren Kosten in Höhe von ca. 120.000 € netto).
Im Rahmen der Entwurfsplanung erstellte Berechnungen machten größere Anlagen im Bereich der Lüftungs- und Kältetechnik notwendig
(Änderung der anrechenbaren Kosten in Höhe von ca. 1.756.000 € netto).
Diese Änderungen sind bei der Projektbearbeitung der Stufe 2 zu berücksichti-gen. Zu einer Änderung der Honorarberechnung für Stufe 2 zugrundeliegenden Tatbestände (insbesondere Leistungsumfang, Honorarzone), welche im Rah-men des förmlichen Vergabeverfahrens bereits festgelegt wurden, führt dies jedoch nicht.
Eventuell werden zusätzliche Änderungen notwendig, die sich im Zuge der Vermietung der in diesem Projekt realisierten Flächen aufgrund von Anforder-ungen der potentiellen Mieter ergeben wird. Je nach Projektfortschritt sind diese Leistungen durch den Auftragnehmer bei der planerischen Bearbeitung der Stufe 2 zu berücksichtigen.
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Zusätzliche Informationen:
“Der unter Ziffer II.1.7) angegebene Auftragswert wird aufgrund § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV in der Vergabebekanntmachung nicht genannt. Der in den Abschnitten...”
Zusätzliche Informationen
Der unter Ziffer II.1.7) angegebene Auftragswert wird aufgrund § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV in der Vergabebekanntmachung nicht genannt. Der in den Abschnitten II.1.7) und V.2.4) angegebene Wert sollte daher missachtet werden.
Verfahren Verhandlungsverfahren ohne vorherige Veröffentlichung
Zusätzliche Lieferungen durch den ursprünglichen Lieferanten, die unter den strengen Bedingungen der Richtlinie bestellt wurden
Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Veröffentlichung (Erläuterung):
“Die beabsichtigte Vergabe der Planungsleistungen erfolgt als Weiterbeauftragung einer im Rahmen eines förmlichen Vergabeverfahrens bereits erfolgten...”
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Veröffentlichung (Erläuterung)
Die beabsichtigte Vergabe der Planungsleistungen erfolgt als Weiterbeauftragung einer im Rahmen eines förmlichen Vergabeverfahrens bereits erfolgten Beauftragung (2019/S 110-268976; Vergabeverfahren „Planung TGA BRICK“, ECA-2019-030).
Mit Zuschlagserteilung wurde der Vertrag im Oktober 2019 geschlossen. Die Beauftragung erfolgte zunächst hinsichtlich der Leistungsphasen 1 bis 5 (Beauftragungsstufe 1). Der geschlossene Vertrag enthielt jedoch auch bereits die Option zur Beauftragung der Stufe 2 (Leistungsphasen 6 bis 9), die Gegen-stand der jetzt beabsichtigten Vergabe ist.
Der Umfang der Stufe 2 wurde in zwei möglichen Varianten (Grundausbau und Grundausbau und Gebäudeaufstockung) umfassend beschrieben. Art und Um-fang der zu erbringenden Leistungen in der Stufe 2 wurden in den Vergabeunterlagen klar und eindeutig beschrieben, so dass sie von den Bietern bereits bepreist und im Rahmen der Angebotswertung berücksichtigt werden konnten. Die Formulierung der im Vertrag dargelegten Option entspricht insofern den Anforderungen des § 132 Absatz 2 Nr. 1 GWB.
Der bisherige Stand der Planungen zeigt jedoch auch die Notwendigkeit zur teilweisen Anpassung bzw. zusätzlicher Leistungen zu den im Vertrag definierten Leistungen zur Stufe 2; dies in dem unter Punkt I. beschriebenem Um-fang. Die Ausführungen gemäß Punkt I. zeigen auf, dass die Änderungen vom Auftraggeber nicht vorhersehbar und daher in den ursprünglichen Vergabeunterlagen nicht vorgesehen waren / sind, für die Erbringung der Planungsleistungen jedoch unumgänglich sind. Ein Wechsel des Auftragnehmers für diese zusätzlichen Leistungen kommt nicht in Betracht, da wirtschaftliche und technische Gründe dem entgegenstehen und insofern mit erheblichen Schwierigkeiten für den Auftraggeber verbunden wären, § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB. Der Wechsel eines Auftragnehmers würde zu einem nicht vertretbaren zeitlichen Verzug im Projektablauf führen, aus dem bereits beaufragte andere Auftragnehmer Nachtragsforderungen aus Ansprüchen wegen Bauzeit- bzw. Projektverlängerung ableiten könnten.
Der Umfang dieser Änderungen übersteigt im Übrigen nicht 50% des ursprünglichen Auftrags, § 132 Abs. 2 Satz 2 GWB.
Eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union erfolgt in Erfüllung des Transparenzgrundsatzes.
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: Vergabevermerk 2021_07
Titel: „TGA-Planung BRICK“, ECA-2019-030 - Beauftragung Stufe 2 (Lph 6 bis 9)
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-07-15 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Postanschrift: Charlottenstraße 95
Postleitzahl: 10969
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“Der Auftraggeber bekundet mit dieser Bekanntmachung die Absicht, einen Vertrag über die oben näher
bezeichnete Beschaffung abzuschließen. Der Auftraggeber...”
Der Auftraggeber bekundet mit dieser Bekanntmachung die Absicht, einen Vertrag über die oben näher
bezeichnete Beschaffung abzuschließen. Der Auftraggeber ist der Ansicht, dass die Auftragsvergabe ohne
vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist. Die
Begründung hierzu findet sich unter IV.1.1)
Unter Ziffer V.2.1) wurde das Datum der Entscheidung über den Vertragsschluss eingetragen.
Der Vertragsschluss selbst wird erst nach Ablauf der Wartefrist gemäß § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB, mithin nicht vor
Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung, erfolgen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Telefon: +49 22894990📞
Fax: +49 2289499163 📠
URL: www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der derzeit gültigen Fassung.
In Bezug auf die Einreichung von...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der derzeit gültigen Fassung.
In Bezug auf die Einreichung von Nachprüfungsanträgen gilt gemäß § 160 GWB:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 152-405474 (2021-08-04)
Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung (2021-08-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“„TGA-Planung BRICK“, ECA-2019-030 - Nachtrag Umplanung Entwurfsplanung
Vergabevermerk 2021_03”
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Beauftragung sind Leistungen zur Wiederholung von Leistungsteilen zur Entwurfsplanung.”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Beauftragung sind Leistungen zur Wiederholung von Leistungsteilen zur Entwurfsplanung im Rahmen des bestehenden Vertrages „TGA-Planung...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Beauftragung sind Leistungen zur Wiederholung von Leistungsteilen zur Entwurfsplanung im Rahmen des bestehenden Vertrages „TGA-Planung BRICK“, ECA-2019-030.
Die Kostenberechnung, die dem Auftraggeber zum Abschluss der LPH 3 (Entwurfsplanung) vorgelegt wurde, lag weit über der Kostenschätzung der LPH 2.
Daher hat der Auftraggeber nach Einsparpotentialen gesucht. Diese werden in der diesem Vermerk als Anlage beigefügten Liste dargestellt (in dieser Liste sind auch Planfortschreibungen und Forderungen der Denkmalbehörde enthalten, die für den Nachtrag irrelevant sind). Einsparungen ergeben sich insbesondere durch Berücksichtigung technisch einfacherer Anlagen als ursprünglich angesetzt. Dadurch reduzieren sich insbesondere die Baukosten der KG 400. Die Planungskosten der nächsten Leistungsphasen reduzieren sich ebenso.
Die aufgezeigten Einsparpotenziale wurden dann in einer Überarbeitung der LPH 3 berücksichtigt.
Diese Umplanung resultierte demzufolge in der Wiederholung einzelner Leistungen der Leistungsphase 3.
Eine getrennte Vergabe dieser einzelnen Planungsüberarbeitungen an einen an-deren als den derzeitigen Auftragnehmer wäre aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht sinnvoll, besonders da das Projekt mit der Bearbeitungsmethode BIM geplant und bearbeitet wird.
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Veröffentlichung (Erläuterung):
“Die beabsichtigte Vergabe der Planungsleistungen erfolgt ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens.
Wie unter Punkt I dargestellt, waren Umplanungen...”
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Veröffentlichung (Erläuterung)
Die beabsichtigte Vergabe der Planungsleistungen erfolgt ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens.
Wie unter Punkt I dargestellt, waren Umplanungen innerhalb der Leis-tungsphase 3 notwendig, um das Planungsziel des Projekts in einem für den Auftraggeber angemessenen Kostenrahmen realisieren zu können. Die Um-setzung der zwingend erforderlichen Umplanung resultierte in einer Wiederho-lung einzelner Teilleistungen der Leistungsphase 3.
Aus fachlicher Sicht kommt lediglich der Bestandsauftragnehmer des Auftraggebers in Betracht. Der Bestandauftragnehmer ist im Rahmen eines Vergabeverfahrens (“Planung TGA BRICK”, ECA-2019-030 – veröffentlicht im EU-Amtsblatt unter 2019/S 110-268976) vom Auftraggeber bereits für Pla-nungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 5 gebunden. Teile der Leistungspha-sen 4 und 5 sind zwischenzeitlich bereits erbracht.
Ein Wechsel des Auftragnehmers für die Wiederholung einzelner Teilleistungen der Leistungsphase 3 kommt aus wirtschaftlichen, aber insbesondere aus tech-nisch-fachlichen Gründen nicht in Betracht. Das Ergebnis der Leistungsphase 3 muss eine einheitlichen Entwurfsplanung inklusive Kostenberechnung sein, die wiederum als Grundlage zur Bearbeitung der folgenden Leistungsphasen dient. Die Bearbeitung von Teilleistungen einzelner Anlagengruppen würde zu nicht hinnehmbaren Brüchen in den Planungsergebnissen führen.
Für die Erbringung der Planungsleistungen kommt aus Sicht des Auftraggebers daher lediglich das Planungsunternehmen Team für Technik in Betracht.
Der Umfang dieser Änderungen übersteigt im Übrigen nicht 50% des ursprün-glichen Auftrags, § 132 Abs. 2 Satz 2 GWB. Der Auftragswert beträgt 8,61 % des ursprünglichen Auftragswerts.
Diese Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union erfolgt in Erfüllung des Transparenzgrundsatzes.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-07-25 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“Der Auftraggeber bekundet mit dieser Bekanntmachung die Absicht, einen Vertrag über die oben näher bezeichnete Beschaffung abzuschließen. Der Auftraggeber...”
Der Auftraggeber bekundet mit dieser Bekanntmachung die Absicht, einen Vertrag über die oben näher bezeichnete Beschaffung abzuschließen. Der Auftraggeber ist der Ansicht, dass die Auftragsvergabe ohne
vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist. Die Begründung hierzu findet sich unter IV.1.1)
Unter Ziffer V.2.1) wurde das Datum der Entscheidung über den Vertragsschluss eingetragen. Der Vertragsschluss selbst wird erst nach Ablauf der Wartefrist gemäß § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB, mithin nicht vor
Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, erfolgen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 152-405477 (2021-08-04)