Beschreibung der Beschaffung
Die auszuschreibenden Leistungen sind im Folgenden kurz beschrieben, eine ausführliche Projektbeschreibung steht auf der Internetseite der Ausschreibung zur Verfügung:
Planungsauftrag: Es gilt eine Trasse zwischen den bereits sich in Planung befindlichen Abschnitten Bauabschnitt 1 und B 28 Ortsumfahrung Horb-Hohenberg zu finden.
Die Trasse verbindet die beiden Mittelzentren Freudenstadt und Horb. Die Verbindungsfunktionsstufe ist daher nach den RIN als überregional (II) einzuordnen, woraus sich die Straßenkategorie LS II ergibt. So-mit ist sie nach den RAL der Entwurfsklasse EKL 2 zuzuordnen. Als Regelquerschnitt ergibt sich ein RQ 11,5+.
Überholfahrstreifen befinden sich bisher zwischen Freudenstadt und der BAB 81 ab dem Zuberknoten/Dornstetten (Knoten B 28/L 404 früher B 28/B 28a) bis zur Wirtschaftswegüberführung Hallanger Weg in Fahrtrichtung Horb, auf der Neckartalbrücke in Fahrtrichtung Horb-Hohenberg und nach der Neckartalbrücke in Fahrtrichtung BAB 81. Um die neue Streckengestaltung dem vorhandenen und geplanten Stan-dard (Neckartalbrücke) anzupassen, ist vorgesehen, mindestens von Horb aus kommend in Richtung Freudenstadt einen Überholfahrstreifen anzulegen. Die Möglichkeit der Anlage einer weiteren gesicherten Überholmöglichkeit in die Gegenrichtung ist zu prüfen.
Ab dem Knotenpunkt B 28/K 4703 ist die B 28 in Richtung Horb geprägt durch eine hohe Kurvigkeit und zum Teil starkem Gefälle bzw. starken Steigungen. Sowohl die Trassierung, als auch die Querschnittsgestaltung entsprechen nicht dem heutigen Ausbaustandard.
Ziel der Maßnahme ist eine verbesserte Linienführung und eine Verbreiterung des Straßenquerschnitts und damit verbunden eine deutliche Verbesserung des Verkehrsflusses, der Leistungsfähigkeit und der Verkehrssicherheit.
Für das Gesamtprojekt wurde 1995 bereits ein Planfeststellungsverfahren beantragt. Aufgrund naturschutzfachlicher Belange verfügte die Planfeststellungsbehörde eine Überarbeitung der PF-Unterlagen, was in der Folge zur Erstellung eines RE-Entwurfs aus dem Jahr 2000 führte. Diese Planung wurde jedoch nicht ins Verfahren gebracht und ist aus heutiger Sicht nicht mehr umsetzbar.
Für die Führung der Straße sind mehrere Ingenieurbauwerke notwendig. Davon sind mindestens 2 größere Brückenbauwerke zur Kreuzung der K4706 und der K4779. Die Planung der Ingenieurbauwerke ist nicht Teil der ausgeschriebenen Leistungen. Allerdings sind diese Bauwerke und die Einbindung in den Straßenverlauf mit dem Referat 43 – Ingenieurbauwerke – des RPK abzustimmen.
Nicht Teile der Planungsaufgaben sind:
— Verkehrsuntersuchungen,
— Vermessungsleistungen,
— Leistungen SiGeKo / Sicherheitsaudit,
— Geologische Gutachten und Kampfmitteluntersuchung,
— Umweltplanung, Naturschutzfachliche und landschaftspflegerische Fachbeiträge,
— Öffentlichkeitsbeteiligung.
Es werden die Leistungen der Objektplanung nach HOAI § 45 (Verkehrsanlagen) benötigt.
Aus dem Leistungsbild der Objektplanung nach HOAI § 47 (Verkehrsanlagen) sollen beauftragt werden:
Leistungsphase 1 – Grundlagenermittlung – 2 % – vollständig
Leistungsphase 2 – Vorplanung – 20 % – vollständig
Leistungsphase 3 – Entwurfsplanung – 24,5 %
Leistungsphase 4 – Genehmigungsplanung – 8 % – vollständig
Insgesamt 54,5 % des Leistungsbildes.
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus den Leistungsbildern der HOAI. Eine entsprechende Aufstellung der Teilleistungen mit Darstellung der zu erbringenden Leistungen wird den Bietern im Rahmen der Angebotsaufforderung (im Vertragsentwurf) zur Verfügung gestellt.
Die Leistungen sind mit allen anderen an der Planung beteiligten zu koordinieren.
Zeitplan: Vorplanung bis Ende April 2020 / Linienbestimmung (ca. 3 Monate Zeitbedarf intern) bis 31.7.2020 / Vorentwurf (Entwurfsplanung) bis 31.5.2021 / Interne Genehmigung bis Ende Dezember 2021/Unterlagen für Planfeststellung bis Juni 2022/Einarbeitung Änderungen aus Planfeststellungsverfahren.