Der Landkreis Böblingen betreibt seit Anfang 2005 in Leonberg eine Vergärungsstufe als Vorschaltanlage mit einer Gesamtkapazität von bis zu 36 000 Mg/a. Es handelt sich um eine thermophile Feststoff-Vergärungsanlage nach dem DRANCO-Verfahren, d. h. mit stehendem Fermenter des Herstellers Organic Waste Systems (OWS). Die festen Gärrückstände aus dieser Vergärungsstufe in Leonberg werden der Kompostwerk Kirchheim u. T. GmbH, einer gemeinsamen Gesellschaft der Landkreise Böblingen und Esslingen, zur Nachrotte zugeführt. Neben dem Fehlen einer aeroben Behandlungsstufe am Standort in Leonberg besteht eine weitere Besonderheit darin, dass keine stofflich nutzbaren flüssigen Gärrückstände anfallen. Das in der Vergärungsstufe erzeugte Biogas wird in drei Blockheizkraftwerken verstromt.
Im Juni 2019 wurde die bestehende Kooperation der Landkreise Böblingen und Esslingen bei der gemeinsamen Verwertung von Bioabfall erweitert und die Bioabfallverwertung GmbH Leonberg (BVL) gegründet. Die Vergärungsanlage in Leonberg wurde in diese GmbH eingebracht. Die Vergärungsanlage soll um eine zweite Vergärungsstufe erweitert werden, damit in der Vergärungsanlage in Leonberg auch die Bioabfälle des Landkreis Esslingen energetisch genutzt werden können. Die Planungsleistungen für die Erweiterungsstufe der Vergärungsanlage Leonberg wurden im Februar 2019 vergeben. Diese Planungsleistungen für die Erweiterung der Vergärungsanlage Leonberg um eine zweite Vergärungsstufe sind nicht Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens.
In der Nacht auf den 11.9.2019 zerstörte ein Brand fast die gesamte bestehende Vergärungsanlage in Leonberg.
Die Bioabfallwertung GmbH Leonberg plant den Wiederaufbau der Vergärungsanlage („Altanlage“).
Mit der vergabegegenständlichen Planungsleistung werden sämtliche erforderlichen Architekten- und Ingenieurleistungen zur Realisierung des Wiederaufbaus der Vergärungsanlage („Altanlage“) am bestehenden Standort der Vergärungsstufe in Leonberg nach der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieursleistungen (HOAI, Leistungsphasen 1 bis 8 sowie die örtliche Bauüberwachung) vergeben.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zur Herangehensweise
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kompetenz des vorgesehenen Projektteams inkl. Qualifikation und Erfahrung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 35 %
Kostenkriterium (Name): Honorar
Kostenkriterium (Gewichtung): 35 %
Dauer
Datum des Beginns: 2020-02-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
— Stufe 1: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
— Stufe 2: Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
— Stufe 3: Schließlich wird für den Fall, dass mehr als 3 bis 5 grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3) der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Die Referenzen werden hierbei insbesondere im Hinblick auf die verfahrenstechnische Konzeption der Referenzanlage, den Leistungsumfang sowie die Aktualität betrachtet.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1) Vorbemerkung
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird,...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1) Vorbemerkung
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen. Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2) Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente
— Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister,
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB,
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
— Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Eigenerklärung über Umsatzangaben, Gesamtumsatz und Umsatz der ausgeschriebenen Leistung für die Jahre 2016, 2017, 2018,
— Nachweis einer abgeschlossenen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Eigenerklärung über Umsatzangaben, Gesamtumsatz und Umsatz der ausgeschriebenen Leistung für die Jahre 2016, 2017, 2018,
— Nachweis einer abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5,0 Mio. EUR je Schadensfall für Personen- und Sachschäden sowie für Vermögensschäden jeweils pro Einzelfall bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen,
— Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte für die Jahre 2016, 2017, 2018 ersichtlich ist.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Nachweis von Erfahrungen im Bereich der Generalplanungsleistungen (mind. Planungsdisziplinen „Objektplanung Ingenieurbauwerk“ sowie „Fachplanungen der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Nachweis von Erfahrungen im Bereich der Generalplanungsleistungen (mind. Planungsdisziplinen „Objektplanung Ingenieurbauwerk“ sowie „Fachplanungen der Technischen Ausrüstung der Anlagengruppen 1 bis 3, 6 und 8“) von Anlagen zur Behandlung von Bioabfällen aus der kommunalen Sammlung mittels thermophiler Feststoffvergärung in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Beginn der LPH 2 nicht vor dem 1.7.2014)
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Nachweis mindestens einer Referenz im Bereich der Generalplanungsleistungen (mind. Planungsdisziplinen „Objektplanung Ingenieurbauwerk“ sowie „Fachplanungen...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Nachweis mindestens einer Referenz im Bereich der Generalplanungsleistungen (mind. Planungsdisziplinen „Objektplanung Ingenieurbauwerk“ sowie „Fachplanungen der Technischen Ausrüstung der Anlagengruppen 1 bis 3, 6 und 8“) von Anlagen zur Behandlung von Bioabfällen aus der kommunalen Sammlung mittels thermophiler Feststoffvergärung mit Herstellkosten (gemäß Kostenberechnung) in den Kostengruppen 200 bis 500 gemäß DIN 276 von mindestens 15,0 Mio. EUR brutto. Bei dem Referenzprojekt müssen mindestens die Leistungsphasen 2 bis 4 nach HOAI erbracht worden sein (Beginn LPH 2 nicht vor dem 1.7.2014). Zudem muss eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Anlage erteilt worden sein.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Der Auftragnehmer verpflichtet sich mit dem Angebot, die Forderungen des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG) einzuhalten.
Für...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich mit dem Angebot, die Forderungen des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG) einzuhalten.
Für Bewerbergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
(1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft,
(2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft,
(3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt,
(4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,
(5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-11-25
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2019-12-09 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-03-02 📅
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHJDHEK
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2019/S 208-507710 (2019-10-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-02-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Planung_Wiederaufbau-VGA-1_Altanlage
2019_BVL (Angebotsphase)
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Landkreis Böblingen betreibt seit Anfang 2005 in Leonberg eine Vergärungsstufe als Vorschaltanlage mit einer Gesamtkapazität von bis zu 36 000 Mg/a. Es...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Landkreis Böblingen betreibt seit Anfang 2005 in Leonberg eine Vergärungsstufe als Vorschaltanlage mit einer Gesamtkapazität von bis zu 36 000 Mg/a. Es handelt sich um eine thermophile Feststoff-Vergärungsanlage nach dem DRANCO-Verfahren, d. h. mit stehendem Fermenter des Herstellers Organic Waste Systems (OWS). Die festen Gärrückstände aus dieser Vergärungsstufe in Leonberg werden der Kompostwerk Kirchheim u. T. GmbH, einer gemeinsamen Gesellschaft der Landkreise Böblingen und Esslingen, zur Nachrotte zugeführt. Neben dem Fehlen einer aeroben Behandlungsstufe am Standort in Leonberg besteht eine weitere Besonderheit darin, dass keine stofflich nutzbaren flüssigen Gärrückstände anfallen. Das in der Vergärungsstufe erzeugte Biogas wird in drei Blockheizkraftwerken verstromt.
Im Juni 2019 wurde die bestehende Kooperation der Landkreise Böblingen und Esslingen bei der gemeinsamen Verwertung von Bioabfall erweitert und die Bioabfallverwertung GmbH Leonberg (BVL) gegründet. Die Vergärungsanlage in Leonberg wurde in diese GmbH eingebracht. Die Vergärungsanlage soll um eine zweite Vergärungsstufe erweitert werden, damit in der Vergärungsanlage in Leonberg auch die Bioabfälle des Landkreis Esslingen energetisch genutzt werden können. Die Planungsleistungen für die Erweiterungsstufe der Vergärungsanlage Leonberg wurden im Februar 2019 vergeben. Diese Planungsleistungen für die Erweiterung der Vergärungsanlage Leonberg um eine zweite Vergärungsstufe sind nicht Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens.
In der Nacht auf den 11. September 2019 zerstörte ein Brand fast die gesamte bestehende Vergärungsanlage in Leonberg.
Die Bioabfallwertung GmbH Leonberg plant den Wiederaufbau der Vergärungsanlage („Altanlage“).
Mit der vergabegegenständlichen Planungsleistung wurden sämtliche erforderlichen Architekten- und Ingenieurleistungen zur Realisierung des Wiederaufbaus der Vergärungsanlage („Altanlage“) am bestehenden Standort der Vergärungsstufe in Leonberg nach der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieursleistungen (HOAI, Leistungsphasen 1 bis 8 sowie die örtliche Bauüberwachung) vergeben.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 208-507710
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-02-05 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: AWIPLAN-PPD GmbH
Postort: Filderstadt
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Esslingen🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“Hinweis zu den Angaben in Ziffer II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) sowie Ziffer V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.):
Die...”
Hinweis zu den Angaben in Ziffer II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) sowie Ziffer V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.):
Die Angaben in den Ziffern II. 1. 7) sowie V. 2. 4) entsprechen nicht den tatsächlichen Gesamtwert der Beschaffung oder den Wert des Auftrages und wurden in Hinblick auf die Wahrung des Geheimwettbewerbs mit „1.00 EUR“ dargestellt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHJDEF3
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 044-104880 (2020-02-28)