Beschreibung der Beschaffung
Die vergebende Stelle hat festgestellt, dass diese vorhandenen Altbau- Bestandsgebäude nicht erhaltungswürdig sind. Sie trägt sich mit dem Gedanken einer Neuerrichtung, was die Errichtung einer normgerechten 3-Feld-Sporthalle erlauben würde.
Ferner könnte auf dem Grundstück Bedarf für eine zukünftige Realisierung einer Mensa bestehen, was die Anordnung der 3-Feld-Sporthalle auf dem Grundstück infrage stellt. Parallel schreibt die vergebende Stelle zunächst die Erstellung einer erneuten teilweisen Architektenplanung für die Realisierung der 3-Feld-Sporthalle aus (§ 34 HOAI, Leistungsphasen 1 und 2), zur Klärung der Frage, ob die bisherige Anordnung der 3-Feld-Sporthalle auf dem Grundstück, auch unter Berücksichtigung einer Erweiterung, im Hinblick auf einen Ersatzneubau der Klassengebäude und einer möglicherweise zu errichtenden Mensa optimal ist oder, ob die Positionierung der Halle im Rahmen der Ausnutzung des Grundstücks, auch unter Berücksichtigung des Pausenhofs zu verändern ist.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist das Los 2 – Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung HLS/Elektro.
Der Auftraggeber orientiert sich wegen der Inhalte und der Reihenfolge der zu erbringenden Leistungen sowie des Anteils der jeweiligen Leistungsphasen am Gesamthonorar an den Regelungen des § 55 i. V. m. Anlage 15 HOAI 2013, Leistungsphasen 1-9. Die Regelungen über Mindest- und Höchstsätze werden nicht in Bezug genommen. Näheres regelt der Vertrag.
Eine bauliche Realisierung der Sporthalle soll bis Ende 2022 erfolgen.
Losweise Ausschreibung:
Die Ausschreibung der Planungs- und Bauüberwachungsleistungen erfolgt in 3 Losen:
— Los 1 Gebäudeplanungsleistungen,
— Los 2 Technische Ausrüstung,
— Los 3 Tragwerksplanungsleistungen.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist das Los 2 – Technische Ausrüstung.
Teilweise Vereinbarung von Regelungen der HOAI 2013
Die Auftraggeberin orientiert sich wegen der Inhalte und der Reihenfolge der zu erbringenden Leistungen sowie des Anteils der jeweiligen Leistungsphasen am Gesamthonorar an den Regelungen des § 55 i. V. m. Anlage 15 HOAI 2013. Die Regelungen über Mindest- und Höchstsätze werden nicht in Bezug genommen. Näheres regelt der Vertrag.
Geschätzte Nettobaukosten in Sinne der DIN 276:
Geschätzte Nettobaukosten im Sinne der DIN 276:
Die anrechenbaren Kosten betragen voraussichtlich:
— KG 410 – Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen: ca. 220 082 EUR,
— KG 420 – Wärmeversorgungsanlagen: ca. 127 194 EUR,
— KG 430 – Lufttechnische Anlagen: ca. 303 430 EUR,
— KG 440 – Starkstromanlagen: ca. 252 359 EUR,
— KG 450 – Fernmeldeanlagen: ca. 70 523 EUR.