Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV:
Referenzliste mit vergleichbaren Plaungsleistungen des Bewerbers mit Fertigstellung der Leistungsphase 8 nach dem 31.12.2013 aber vor dem 30.8.2019. Einzelne Bauabschnitte eines Gesamtprojekts gelten als je eine Referenz, auch im Hinblick auf das Fertigstellungsdatum.
Für die nachfolgend genannten „Referenzklassen 1-4“ ist jeweils mindestens ein Referenzprojekt zu benennen. Referenzen sind auch wertbar, wenn nicht alle Leistungsphasen vom Bewerber erbracht wurden, dies führt aber zur Abwertung. Bei den Referenzklassen 1 und 2 muss der für die jeweiligen Leistungen vorgesehene Leistungserbringer aber jedenfalls die Leistungsphasen 5 und 8 erbracht haben.
Referenzklasse 1: Umbauprojekte aus dem Bereich Krankenhausbau (kein Neubau) über Leistungen der Planung Technische Ausrüstung, (§§ 53 ff. HOAI i. V. m. Anlage 15 HOAI), Planungsleistungen für die Anlagengruppe 4 nach § 53 Abs. 2 HOAI.
Referenzen der Referenzklasse 1 können nur gewertet werden, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
— Baukosten des Referenzprojekts der Kostengruppe 440 mindestens 5 Mio. EUR netto,
— Nutzfläche im Sinne der DIN 277 des Referenzprojekts mindestens 1 500 m.
Referenzklasse 2: Umbauprojekte (kein Neubau) aus dem Bereich Krankenhausbau über Leistungen der Planung Technische Ausrüstung, (§§ 53 ff. HOAI i. V. m. Anlage 15 HOAI), Planungsleistungen für die Anlagengruppe 5 nach § 53 Abs. 2 HOAI.
Referenzen der Referenzklasse 2 können nur gewertet werden, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
— Baukosten des Referenzprojekts der Kostengruppen 450 mindestens 5 Mio. EUR netto),
— Nutzfläche im Sinne der DIN 277 des Referenzprojekts mindestens 1 500 m.
In der Referenzklasse 1-2 kann die Erfüllung der Mindestanforderungen auch durch Mehrfachnennung des gleichen Referenzprojekts nachgewiesen werden, wenn bei diesem Referenzprojekt mehrere Anlagengruppen bearbeitet wurden.
Referenzklasse 3: Abgeschlossene Maßnahme (Fertigstellung der Leistungsphase 8 (Objektplanung) nach dem 31.12.2013 aber vor dem 30.8.2019) aus dem Bereich Neubau- und/oder Umbau eines Klinikgebäudes (Humanmedizin), bei der der im Auftragsfall vorgesehene Leistungserbringer (d. h. der Bewerber, das für die Leistungen der Brandschutzplanung vorgesehene Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder der für die Leistungen der Brandschutzplanung benannte Dritte) Leistungen der Brandschutzplanungerbracht hat
— Baukosten des Referenzprojekts der Kostengruppen 200-700 nach DIN 276:2008-12: mindestens 10 000 000 EUR netto,
— Nutzfläche im Sinne der DIN 277 des Referenzprojekts mindestens 1 500 m.
Referenzklasse 4: Tragwerksplanung
Umbauprojekt (kein Neubau) über Leistungen der Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI i. V. m. Anlage 14 HOAI)
Referenzen der Referenzklasse 4 können nur gewertet werden, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
— Baukosten des Referenzprojekts der Kostengruppen 200-700 nach DIN 276:2008-12: mindestens 10 000 000 EUR netto.
Die Referenzleistungen der Referenzklassen 1-4 müssen von dem Unternehmen tatsächlich erbracht worden sein, das im Auftragsfall die Leistung tatsächlich erbringt (d. h. des Bewerbers, des für die Leistungen vorgesehenen Mitglieds der Bewerbergemeinschaft oder des für die Leistungserbringung benannten Dritten).