Planungs- und Überwachungsleistungen zur Errichtung einer endgültigen Oberflächenabdichtung (Deponieklasse II) im 2. und 3. Bauabschnitt auf der Deponie Vogelsang, Heilbronn
Die Entsorgungsbetriebe der Stadt Heilbronn beabsichtigen Planungs- und Überwachungsleistungen für den Bau eines endgültigen Oberflächenabdichtungssystems in 2 Bauabschnitten (Gesamtfläche ca. 9,3 ha) zu vergeben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-11-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-10-25.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Planungs- und Überwachungsleistungen zur Errichtung einer endgültigen Oberflächenabdichtung (Deponieklasse II) im 2. und 3. Bauabschnitt auf der Deponie...”
Titel
Planungs- und Überwachungsleistungen zur Errichtung einer endgültigen Oberflächenabdichtung (Deponieklasse II) im 2. und 3. Bauabschnitt auf der Deponie Vogelsang, Heilbronn.
Die Entsorgungsbetriebe der Stadt Heilbronn beabsichtigen Planungs- und Überwachungsleistungen für den Bau eines endgültigen Oberflächenabdichtungssystems in 2 Bauabschnitten (Gesamtfläche ca. 9,3 ha) zu vergeben.
1️⃣
Ort der Leistung: Heilbronn, Stadtkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Entsorgungszentrum Heilbronn, Deponie Vogelsang
Vogelsangklinge 1
74076 Heilbronn”
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Entsorgungsbetriebe der Stadt Heilbronn betreiben seit den 1970er Jahren die Deponie Vogelsang. Bis 2005 wurde Rohmüll direkt eingebaut. Aktuell wird...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Entsorgungsbetriebe der Stadt Heilbronn betreiben seit den 1970er Jahren die Deponie Vogelsang. Bis 2005 wurde Rohmüll direkt eingebaut. Aktuell wird sie als DK-II-Deponie betrieben.
Auf dem Deponiegelände wird zurzeit im ersten Bauabschnitt eine endgültige Oberflächenabdichtung (Deponieklasse II), bestehend aus einer mineralischen Abdichtungskomponente mit HMV-Schlacke und einer Asphaltschicht als zweite Abdichtungskomponente, aufgebracht.
Nun planen die Entsorgungsbetriebe der Stadt Heilbronn im Jahr 2019 Planungsleistungen für die Errichtung einer Oberflächenabdichtung (Deponieklasse II) im 2. und 3. Bauabschnitt zu vergeben.
Auf den Abschnitten befinden sich sowohl Gasbrunnen zur aktiven Gasfassung als auch Einrichtungen zur Sickerwasserfassung. Diese müssen bei der Planung berücksichtigt werden. Entlang der Flächen verläuft zudem eine geschotterte Straße, welche ebenfalls in die Planung einbezogen werden muss. Die Berücksichtigung einer geregelten Oberflächenwasserfassung und -ableitung bei der Planung wird vorausgesetzt.
Die Größe des 2. Bauabschnittes umfasst ca. 4,35 ha. Der 3. Bauabschnitt ist ca. 4,95 ha groß. Die Neigung des Geländes weist hauptsächlich Böschungsneigungen von 1:2,3 mit Bereichen bis zu 1:1,9 am Böschungsfuß und 1:2,7 bis 1:3,5 im Kuppenbereich auf. Die Flächen sind seit mehreren Jahren ungenutzt, wodurch sich eine natürliche Sukzession eingestellt hat.
Folgende Leistungen sind auszuführen: Leistungsbild Ingenieurbauwerk (§§ 43 HOAI, 2013).
Lph 1-9 (stufenweise Beauftragung: Lph 1-4 und Lph 5-9)
Besondere Leistungen: vollständiges Leistungsbild für die örtliche Bauüberwachung gemäß Vertragsentwurf, Kostenkontrolle, sachliche und rechnerische Prüfung von Nachträgen, Führen eines Bautagebuches.
Zudem sollen im Rahmen der Planung folgende Leistungen vergeben werden:
— Erstellen von Unterlagen sowie Mitwirkung für die Beauftragung von Fremdprüferleistungen unter Berücksichtigung der gültigen bundeseinheitlichen Qualitätsstandards (BQS) und der Auflagen der Genehmigungsbehörde,
— Erstellung eines Qualitätsmanagementplanes unter Berücksichtigung der BQS,
— Erbringung von Standsicherheitsnachweisen,
— SiGe-Koordination gemäß Baustellenverordnung.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise für die Leistungsphasen 1-4 und 5-9 für die Grundleistungen nach HOAI.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität, Kompetenzen und Erfahrung des Projektteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Präsenz vor Ort während der Leistungserbringung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kosten-, Qualitäts-, Termin- und Nachtragsmanagement
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Referenzen
Kostenkriterium (Name): Honorarparameter
Kostenkriterium (Gewichtung): 30 %
Dauer
Datum des Beginns: 2020-04-01 📅
Datum des Endes: 2028-12-31 📅
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“— Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren,
— Referenzen zu bearbeiteten Projekten in den letzten 3 Jahren,
— Arbeitskräfte in den letzten 3...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
— Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren,
— Referenzen zu bearbeiteten Projekten in den letzten 3 Jahren,
— Arbeitskräfte in den letzten 3 Jahren, insbesondere Anzahl der Ingenieure/technischen Mitarbeiter im Bereich Deponieplanung.
Die Bewertungsmatrix der Eignungskriterien kann unter folgendem Link direkt eingesehen werden:
https://nextcloud.heilbronn.de/s/qrTLjj4ZdFzCLLZ
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Stufenweise Beauftragung der Planungsleistungen – 1. Stufe: Lph 1-4, 2. Stufe: Lph 5-9, örtliche Bauüberwachung.” Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Die Bewertungsmatrix der Zuschlagskriterien kann unter folgendem Link direkt eingesehen werden:
https://nextcloud.heilbronn.de/s/RsPig4pwQ3bQCqb”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist. Angabe des Zertifizierungscodes oder der Zertifizierungsstelle oder Vorlage einer...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist. Angabe des Zertifizierungscodes oder der Zertifizierungsstelle oder Vorlage einer Kopie des gültigen Zertifikates. Ist noch keine Zertifizierung erfolgt, sind mit dem Teilnahmeantrag (Ziff. 2.2.6. des Teilnahmeantrages VgV 8/1) Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bieter/Bewerber:
— nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bieter/Bewerber in Frage stellt,
— die gewerblichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt, in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes oder der nach Maßgabe der Rechtsvorschriften seines Landes zuständigen Stelle eingetragen ist,
— die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft bzw. dem zuständigen Versicherungsträger erfolgt ist und eine gültige Betriebs- und/oder Berufshaftpflichversicherung abgeschlossen hat.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist, Angabe des Zertifizierungscodes oder der Zertifizierungsstelle oder Vorlage einer...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist, Angabe des Zertifizierungscodes oder der Zertifizierungsstelle oder Vorlage einer Kopie des gültigen Zertifikates. Ist noch keine Zertifizierung erfolgt, sind mit dem Teilnahmeantrag (Ziff. 2.2.6 des Teilnahmeantrages VgV 8/1) Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bieter/ Bewerber:
— weder die Eröffnung eines Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahrens über sein Vermögen beantragt hat, noch dass ein solches Verfahren eröffnet ist oder mangels Masse abgelehnt wurde,
— sich nicht in Liquidation befindet,
— seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist,
— in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 i. V. m. § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 9 bis 11 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist oder gem. § 21 Abs. 1 i. V. m. § 23 des Arbeitnehmerentsendegesetzes mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist. Und nicht nach § 21 des Tarifautonomiestärkungsgesetzes mit einer Geldbuße von über 2 500 EUR belegt worden ist.
Ist noch keine Zertifizierung erfolgt, sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Angaben vorzulegen:
— Ziff. 2.2.5.2 Teilnahmeantrag VgV 8/1: Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahren. Die Bewertung des Kriteriums zur Begrenzung der Anzahl der Bewerber ist der Anlage zum Teilnahmewettbewerb zu entnehmen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist, Angabe des Zertifizierungscodes oder der Zertifizierungsstelle oder Vorlage einer...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist, Angabe des Zertifizierungscodes oder der Zertifizierungsstelle oder Vorlage einer Kopie des gültigen Zertifikates. Ist noch keine Zertifizierung erfolgt, sind mit dem Teilnahmeantrag (Ziff. 2.2.5. des Teilnahmeantrages VgV 8/1) Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bieter/ Bewerber:
— Ziff. 2.2.5.2.2: Leistung des Unternehmens in den letzten 3 Jahren. Bitte hierzu Anlage zum Teilnahmeantrag beachten. Die Bewertung des Kriteriums zur Begrenzung der Anzahl der Bewerber ist der Anlage zum Teilnahmewettbewerb zu entnehmen,
— Ziff. 2.2.5.2.3: Tabellarische Aufstellung über die Zahl der beim Unternehmen in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal. Die Bewertung des Kriteriums zur Begrenzung der Anzahl der Bewerber ist der Anlage zum Teilnahmewettbewerb zu entnehmen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“— 1. und 2. Referenzprojekt: Planungsleistungen im Bereich endgültige Oberflächenabdichtung (Deponieklasse II),
— 3. Referenzprojekt: Planungsleistungen im...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
— 1. und 2. Referenzprojekt: Planungsleistungen im Bereich endgültige Oberflächenabdichtung (Deponieklasse II),
— 3. Referenzprojekt: Planungsleistungen im Bereich mineralische Oberflächenabdichtung mit HMV-Schlacke und Asphaltschicht,
— 4. und 5. Referenzprojekt: Erbringung von Standsicherheitsnachweisen bei Deponieprojekten.
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Der Bewerber muss den Nachweis der Berechtigung zum Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ erbringen (gem. § 75 Abs. 2 VgV).” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er dem Auftraggeber hinsichtlich der...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er dem Auftraggeber hinsichtlich der Eignung nachweisen, dass er über die Fähigkeiten und Mittel der anderen Unternehmen verfügen kann. Er hat entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Liste der Unterauftragnehmer, siehe Angebotsunterlagen, muss dann mit der Angebotsabgabe ausgefüllt worden sein).
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-11-26
09:30 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2019-12-06 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
“Die Bieter werden einmalig aufgefordert innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen, gerechnet vom Tag nach Absendung der Aufforderung evtl. fehlende,...”
Die Bieter werden einmalig aufgefordert innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen, gerechnet vom Tag nach Absendung der Aufforderung evtl. fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Geschieht dies innerhalb der gesetzten Frist nicht, wird das Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Die Aufforderung wird über die Vergabeplattform subreportELVIS versandt, die nachgeforderten Unterlagen sind vom Bieter auf der Vergabeplattform subreportELVIS einzustellen. Zur Fristwahrung ist der rechtzeitige upload auf der Vergabeplattform subreportELVIS maßgeblich.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen):
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Abs. 1 geschlossen werden.Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
Satz 2 nicht zitiert, da irrelevant.
Einleitung des Verfahrens vor der Vergabekammer, Antrag (§ 160 GWB):
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung vonVergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Heilbronn – Rechtsamt
Postanschrift: Moltkestr. 35
Postort: Heilbronn
Postleitzahl: 74072
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7131561241📞
E-Mail: vergabemanagement@heilbronn.de📧
Fax: +49 713116561241 📠
URL: https://www.heilbronn.de🌏
Quelle: OJS 2019/S 209-510657 (2019-10-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-05-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Planungs- und Überwachungsleistungen zur Errichtung einer endgültigen Oberflächenabdichtung (Deponieklasse II) im 2. und 3. Bauabschnitt auf der Deponie...”
Titel
Planungs- und Überwachungsleistungen zur Errichtung einer endgültigen Oberflächenabdichtung (Deponieklasse II) im 2. und 3. Bauabschnitt auf der Deponie Vogelsang, Heilbronn
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 620 000 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Entsorgungsbetriebe der Stadt Heilbronn betreiben seit den 1970er Jahren die Deponie Vogelsang. Bis 2005 wurde Rohmüll direkt eingebaut. Aktuell wird...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Entsorgungsbetriebe der Stadt Heilbronn betreiben seit den 1970er Jahren die Deponie Vogelsang. Bis 2005 wurde Rohmüll direkt eingebaut. Aktuell wird sie als DK-II-Deponie betrieben.
Auf dem Deponiegelände wird zurzeit im ersten Bauabschnitt eine endgültige Oberflächenabdichtung (Deponieklasse II), bestehend aus einer mineralischen Abdichtungskomponente mit HMV-Schlacke und einer Asphaltschicht als zweite Abdichtungskomponente, aufgebracht.
Nun planen die Entsorgungsbetriebe der Stadt Heilbronn im Jahr 2019 Planungsleistungen für die Errichtung einer Oberflächenabdichtung (Deponieklasse II) im 2. und 3. Bauabschnitt zu vergeben.
Auf den Abschnitten befinden sich sowohl Gasbrunnen zur aktiven Gasfassung als auch Einrichtungen zur Sickerwasserfassung. Diese müssen bei der Planung berücksichtigt werden. Entlang der Flächen verläuft zudem eine geschotterte Straße, welche ebenfalls in die Planung einbezogen werden muss. Die Berücksichtigung einer geregelten Oberflächenwasserfassung und –ableitung bei der Planung wird vorausgesetzt.
Die Größe des 2. Bauabschnittes umfasst ca. 4,35 ha. Der 3. Bauabschnitt ist ca. 4,95 ha groß. Die Neigung des Geländes weist hauptsächlich Böschungsneigungen von 1:2,3 mit Bereichen bis zu 1:1,9 am Böschungsfuß und 1:2,7 bis 1:3,5 im Kuppenbereich auf. Die Flächen sind seit mehreren Jahren ungenutzt, wodurch sich eine natürliche Sukzession eingestellt hat.
Folgende Leistungen sind auszuführen: Leistungsbild Ingenieurbauwerk (§§ 43 HOAI, 2013).
Lph 1-9 (stufenweise Beauftragung: Lph 1-4 und Lph 5-9)
Besondere Leistungen: vollständiges Leistungsbild für die örtliche Bauüberwachung gemäß Vertragsentwurf, Kostenkontrolle, sachliche und rechnerische Prüfung von Nachträgen, Führen eines Bautagebuches.
Zudem sollen im Rahmen der Planung folgende Leistungen vergeben werden:
— Erstellen von Unterlagen sowie Mitwirkung für die Beauftragung von Fremdprüferleistungen unter Berücksichtigung der gültigen bundeseinheitlichen Qualitätsstandards (BQS) und der Auflagen der Genehmigungsbehörde;
— Erstellung eines Qualitätsmanagementplanes unter Berücksichtigung der BQS;
— Erbringung von Standsicherheitsnachweisen;
— SiGe-Koordination gemäß Baustellenverordnung.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise für die Leistungsphasen 1-4 und 5-9 für die Grundleistungen nach HOAI.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 209-510657
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel:
“Planungs- und Überwachungsleistungen zur Errichtung einer endgültigen Oberflächenabdichtung (Deponieklasse II) im 2. und 3. Bauabschnitt auf der Deponie...”
Titel
Planungs- und Überwachungsleistungen zur Errichtung einer endgültigen Oberflächenabdichtung (Deponieklasse II) im 2. und 3. Bauabschnitt auf der Deponie Vogelsang, Heilbronn.
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Datum des Vertragsabschlusses: 2020-05-05 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Bietergemeinschaft Sweco GmbH/Ingenum GmbH
Postanschrift: Hanauer Landstraße 135-137
Postort: Frankfurt
Postleitzahl: 60314
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 620 000 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 135 GWB Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 135 GWB Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 090-214998 (2020-05-05)