Vergabe von Planungsleistungen für den Neubau eines selbstständigen Radweges zwischen dem Ortsteil Frankenfelde der Stadt Luckenwalde und den Ortsteilen Berkenbrück, Dobbrikow und Hennickendorf der Gemeinde Nuthe-Urstromtal.
— Objektplanung Verkehrsanlagen: LPH 1 bis 9 gem. § 47 HOA 2013,
— besondere Leistungen: Vermessungsleistungen, Baugrundgutachten, Aufnahme geschützter Bäume, Baumfällanträge, örtliche Bauüberwachung, Prüfen von Nachträgen,
— Objektplanung Ingenieurbauwerke: LPH 1 bis 9 gem. § 43 HOAI 2013.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-04-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-03-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Planungsleistung für Neubau eines selbstständigen Radweges
103002.004/19
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦
Kurze Beschreibung:
“Vergabe von Planungsleistungen für den Neubau eines selbstständigen Radweges zwischen dem Ortsteil Frankenfelde der Stadt Luckenwalde und den Ortsteilen...”
Kurze Beschreibung
Vergabe von Planungsleistungen für den Neubau eines selbstständigen Radweges zwischen dem Ortsteil Frankenfelde der Stadt Luckenwalde und den Ortsteilen Berkenbrück, Dobbrikow und Hennickendorf der Gemeinde Nuthe-Urstromtal.
— Objektplanung Verkehrsanlagen: LPH 1 bis 9 gem. § 47 HOA 2013,
— besondere Leistungen: Vermessungsleistungen, Baugrundgutachten, Aufnahme geschützter Bäume, Baumfällanträge, örtliche Bauüberwachung, Prüfen von Nachträgen,
— Objektplanung Ingenieurbauwerke: LPH 1 bis 9 gem. § 43 HOAI 2013.
Stadt Luckenwalde Markt 10 14943 Luckenwalde Bei der ausgeschriebenen Leistung handelt es sich um ein Gemeinschaftsprojekt der Stadt Luckenwalde und der
Gemeinde Nuthe-Urstromtal. Als Auftraggeber…
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Beschreibung der Beschaffung:
“Vergabe von Planungsleistungen für den Neubau eines selbstständigen Radweges zwischen dem Ortsteil Frankenfelde der Stadt Luckenwalde und den Ortsteilen...”
Beschreibung der Beschaffung
Vergabe von Planungsleistungen für den Neubau eines selbstständigen Radweges zwischen dem Ortsteil Frankenfelde der Stadt Luckenwalde und den Ortsteilen Berkenbrück, Dobbrikow und Hennickendorf der Gemeinde Nuthe-Urstromtal.
— Objektplanung Verkehrsanlagen: LPH 1 bis 9 gem. § 47 HOA 2013,
— besondere Leistungen: Vermessungsleistungen, Baugrundgutachten, Aufnahme geschützter Bäume, Baumfällanträge, örtliche Bauüberwachung, Prüfen von Nachträgen,
— Objektplanung Ingenieurbauwerke: LPH 1 bis 9 gem. § 43 HOAI 2013.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2019-06-21 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit 30 %
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit 70 %
Kriterien gemäß Ausschreibungsunterlagen”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
— Von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietererklärung (im Falle einer Bewerbung als...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
— Von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietererklärung (im Falle einer Bewerbung als Bietergemeinschaft).Das federführende Büro ist mit der Bewerbung zu benennen!,
— Nachweis der Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung gemäß § 44 VgV,
— Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 (1) bis (4) GWB,
— Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 (1) GWB,
— Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Zahlung von Mindestentgelten gemäß den ergänzenden Vertragsbedingungen/ der Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“— Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123,
— Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124,
— Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
— Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123,
— Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124,
— Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-04-08
13:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2019-04-15 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-10-31 📅
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP9YHFD9KB
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung. Es gelten insbesondere die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung. Es gelten insbesondere die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fallverteidigungs-oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen,soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert,dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3)Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2019/S 048-110357 (2019-03-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-01-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Bekanntmachung der Vergabe: Planungsleistung für Neubau eines selbstständigen Radweges
103002.004/19”
Währungscode: EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): 304841.15
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): 419584.61
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Stadt Luckenwalde Markt 10
14943 Luckenwalde
Bei der ausgeschriebenen Leistung handelt es sich um ein Gemeinschaftsprojekt der Stadt Luckenwalde und der...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Stadt Luckenwalde Markt 10
14943 Luckenwalde
Bei der ausgeschriebenen Leistung handelt es sich um ein Gemeinschaftsprojekt der Stadt Luckenwalde und der Gemeinde Nuthe-Urstromtal. Als Auftraggeber...
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Inhaltliche und fachliche Qualität des Angebotes
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzeptionelles Vorgehen bei der Bearbeitung des Auftrags
Qualitätskriterium (Gewichtung): 35
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Inhaltliche Auseinandersetzung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Kostenkriterium (Name): Höhe des Honorar
Kostenkriterium (Gewichtung): 35
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 048-110357
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 103002.004/19
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Vergabe von Planungsleistung für Neubau eines selbständigen Radweges
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-12-11 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 5
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Redeker Consult Luckenwalde Ing.-gesellschaft mbH
Postanschrift: Theaterstraße 16c
Postort: Luckenwalde
Postleitzahl: 14943
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 337140330-0📞
E-Mail: kontakt@rcl-gmbh.de📧
Fax: +49 337140330-1 📠
Region: Teltow-Fläming🏙️
URL: www.rcl-gmbh.de🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 250 000 💰
Währungscode: EUR 💰
Niedrigstes Angebot: 304841.15
Höchstes Angebot: 419584.61
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP9YHFDGQE
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung. Es gelten insbesondere die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung. Es gelten insbesondere die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fallverteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen,soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert,dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3)Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 009-017181 (2020-01-10)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-02-14) Objekt Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Stadt Luckenwalde Markt 10 14943 Luckenwalde Bei der ausgeschriebenen Leistung handelt es sich um ein Gemeinschaftsprojekt der Stadt Luckenwalde und...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Stadt Luckenwalde Markt 10 14943 Luckenwalde Bei der ausgeschriebenen Leistung handelt es sich um ein Gemeinschaftsprojekt der Stadt Luckenwalde und der
Gemeinde Nuthe-Urstromtal. Als Auftraggeber und als Bauherr wird die Stadt Luckenwalde auch im Namen der Gemeinde Nuthe-Urstromtal fungieren. Haupterfüllungsorte sind somit die Stadt Luckenwalde und die Gemeinde Nuthe-Urstromtal.
Mehr anzeigen
Beschreibung der Beschaffung:
“Vergabe von Planungsleistungen für den Neubau eines selbstständigen Radweges zwischen dem Ortsteil Frankenfelde der Stadt Luckenwalde und den Ortsteilen...”
Beschreibung der Beschaffung
Vergabe von Planungsleistungen für den Neubau eines selbstständigen Radweges zwischen dem Ortsteil Frankenfelde der Stadt Luckenwalde und den Ortsteilen Berkenbrück, Dobbrikow und Hennickendorf der Gemeinde Nuthe-Urstromtal.
- Objektplanung Verkehrsanlagen: LPH 1 bis 9 gem. § 47 HOA 2013
- besondere Leistungen: Vermessungsleistungen, Baugrundgutachten, Aufnahme geschützter Bäume, Baumfällanträge, örtliche Bauüberwachung, Prüfen von Nachträgen
- Objektplanung Ingenieurbauwerke: LPH 1 bis 9 gem. § 43 HOAI 2013
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 009-017181
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-01-09 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 256169.04 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung. Es gelten insbesondere die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung. Es gelten insbesondere die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fallverteidigungs-oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen,soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert,dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3)Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2023/S 035-098682 (2023-02-14)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-02-14) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 256169.04 💰
Quelle: OJS 2023/S 035-098787 (2023-02-14)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-02-14) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 256169.04 💰
Quelle: OJS 2023/S 035-100387 (2023-02-14)