Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50 TEUR nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen (E/N) folgende weitere E/N erforderlich:
E, ob und in wieweit wir mit dem/den u. g. weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei BIEGEN gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
— EIBS GmbH, Bernhardstraße 92, 01187 Dresden (Los-1 u.3),
— ISU-Plan, Reinersstraße 47, 46145 Oberhausen (Los-2),
— DB AG - Lärmschutz (TUF 2), Weilburger Straße 22, 60326 Frankfurt am Main (Los-3),
— ARGE ARC Angermeier, Eichenstraße 3b, 12435 Berlin (Vermesser Los 1-3).
Der AG behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom AG beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
E, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (
http://www.deutschebahn.com/lieferantenqualifizierung downloads) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (
https://www.bme.de/fileadmin/_horusdam/2065-BME-Code_of_Conduct_deutsch.pdf) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
— E, zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention,
— E, dass er nicht durch die DB AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist.
E, über die Beschäftigung von MA des DB Konzerns (aktive und nicht mehr aktive – wie Pensionäre und Rentner) sowie über die wirtschaftliche oder finanzielle Beteiligung am Unternehmen des Bieters von Personen, die außerdem ein Beschäftigungsverhältnis zu einer Gesellschaft des DB Konzerns unterhalten.
— E, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der DB AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens:
a)versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen;
b)versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c)irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
Form der geforderten E/N
Alle geforderten E/N sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten E/N sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem AG unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der AG behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der AG behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Abgabe eines TA oder Angebots, in Form einer BIEGE, sollten sich die BIEGEN vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen BIEGEN voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu BIEGEN ist zulässig.