Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Im Rahmen der Eignungswertung werden die
Auswahlkriterien 1. Referenz und 2. Persönliche
Leistungsfähigkeit Projektleitung bepunktet.
Dazu erfolgt eine Unterteilung in 3 bzw. in 2 Unterkriterien.
Anhand maximal zu erreichender Gesamtpunkte im Rahmen der Auswertung ergibt sich die Platzierung der Bewerber.
2) Das 1. Auswahlkriterium ist anhand von max. 3 Referenzen mit den folgenden Angaben nachzuweisen:
Projektbezeichnung, Ort, Auftragnehmer,
Projektverantwortlicher Ingenieur, Auftraggeber, Art des Auftraggebers sowie dessen Ansprechpartner,
Ausführungszeitraum der erbrachten Leistungen, erbrachte Leistungen des Bewerbers (Leistungsphasen nach HOAI),
Inbetriebnahmetermin, anrechenbare Kosten, netto. Kurze Projektbeschreibung. (max. 1 DIN A4-Seite)
Die erste Referenz davon muss folgende Anforderung erfüllen:
Der Auftraggeber fordert von dem Bewerber als Mindestanforderung ein Referenzobjekt, das folgende Anforderungen erfüllt:
Inbetriebnahme durch den Nutzer nicht vor dem 1.1.2009; mind. Leistungsphase 1-6 der Tragwerksplanung erbracht, anrechenbare Kosten mind. 500 000 EUR, netto.
2 verschiedene Referenzobjekte, die diese Anforderungen gemeinsam erfüllen, sind möglich.
3) Unterkriterien und Bepunktung zu Referenzen wie folgt:
1.1) Inbetriebnahe durch den Nutzer
1. Referenz
1 Punkt: 2009/2010; 2 Punkte: 2011/2012; 3 Punkte ab 2013
1.2) Erbrachte Leistungsphasen 1. Referenz 1 Punkt: 3-6; 2 Punkte: 2-6;
3 Punkte: 1-6
1.3) Anrechenbare Kosten mind. 500 000 EUR:
1 Punkt: 1 Referenz; 2 Punkte: 2 Referenzen; 3 Punkte: 3 Referenzen
4) Für das 2. Auswahlkriterium Persönliche Leistungsfähigkeit Projektleitung (PL) ist die Person vorzustellen, die die Projektleitung übernehmen wird: Ausbildung, Berufserfahrung; Unterkriterien und Bepunktung:
2.1) PL bei eingereichten Referenzen:
1 Punkt: 1 Projekt; 2 Punkte: 2 Projekte; 3 Punkte: 3 Projekte
2.2) Pro Mitarbeit an eingereichten Referenzen:
Bei 1 Referenz 1 Punkt; bei 2 Referenzen 2 Punkte; bei 3 Referenzen 3 Punkte Bewerber, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen für die geforderten Nachweise Gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorlegen.
Unterlagen für die Angebotsphase:
Einreichen einer vollständigen schriftlichen Unterlage auf der Grundlage der beigefügten Wertungsmatrix für die Zuschlagskriterien bezugnehmend auf die Unterpunkte 1.1)-1.4) mit einem Umfang von insgesamt maximal 3 DIN A4-Seiten.
Jede weitere Seite wird nicht gewertet. (Entsprechende Unterlagen sind erst in der Angebotsphase einzureichen).