Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. Bei Teilnahme einer Bewerbergemeinschaft ist eine von allen Mitgliedern der Gemeinschaft unterschriebene Erklärung gemäß beigefügten Musters vorzulegen.
2. Es sind folgende Eigenerklärungen– bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied der Gemeinschaftabzugeben, wobei zwingend die vom Auftraggeber (im weiteren AG genannt) bereitgestellten Formulare zu verwenden sind:
— Erklärung über das Nichtvorliegen der zwingenden Ausschlussgründe (§ 123 GWB) sowie der fakultativen Ausschlussgründe (§ 124 GWB) in der Person des Bewerbers bzw. der für diese verantwortlichen handelnden Personen (siehe Anlage 4 der Vergabeunterlagen)
Der AG behält sich vor, eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (Kopie) oder eine vergleichbare Bescheinigung eines anderen EU-Mitgliedsstaats (nicht älter als 6 Monate gerechnet ab dem unter IV.2.2 genannten Datum) zu verlangen.
3. Benennung der Teile des Auftrags, die der Bewerber im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt (§ 36 VgV). Der AG behält sich vor, von den in die engere Wahl kommenden Teilnehmern die namentliche Nennung der Unterauftragnehmer im Sinne von § 36 VgV (siehe Anlage 6) sowie eine Verpflichtungserklärung zu verlangen. Der AG behält sich ferner vor, von den in die engere Wahl kommenden Bietern eine Erklärung der Unterauftragnehmer zum Nichtbestehen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB - siehe Anlage 4) zu verlangen. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe (§ 124 GWB) kann der AG die Ersetzung des Unterauftragnehmers verlangen. Der AG behält sich ferner vor, Eignungsnachweise im Sinne des nachfolgenden III.1.3 für die vom Unterauftragnehmer im Sinne des § 36 VgV auszuführenden Leistungsanteile zu verlangen.
4. Beabsichtigt ein Bewerber, sich zum Nachweis der Eignung der Kapazitäten Dritter zu bedienen (sog. Eignungsleihe, § 47 VgV), so sind diese im beigefügten Formblatt (Anlge 6) zu benennen. Die Bewerber haben eine im Original unterzeichnete Verpflichtungserklärung des jeweiligen Dritten im Sinne von § 47 VgV gemäß dem Formblatt, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist, vorzulegen. Dritter in diesem Sinne ist jeder, der nicht Bewerber ist, also insbesondere Nachunternehmer, verbundene Unternehmen oder Gesellschafter des Bewerbers.
Bewerber haben die geforderten Erklärungen zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB auch von Dritten im Sinne des § 47 VgV auf dem mit den Vergabeunterlagen bereitgestellten Formular (Anlage 4) abzugeben. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe (§ 124 GWB) kann der AG die Ersetzung des Unterauftragnehmers verlangen. Im Übrigen hat der Bewerber die Eignung des Dritten nach Ziff. III.1.3 in dem Umfang nachzuweisen, in dem er sich zum Nachweis der Eignung auf den Dritten beruft.
Mit dem Angebot haben die Bewerber eine im Original unterzeichnete Verpflichtungserklärung des jeweiligen Dritten im Sinne von § 47 VgV sowie von Nachunternehmern im Sinne von § 36 VgV gemäß dem Formblatt, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist (Anlage 6), vorzulegen. Dieser Verpflichtungserklärung muss entnommen werden können, dass sich der Dritte gegenüber dem AG verpflichtet, dem Bewerber im Fall der Beauftragung seine Kapazitäten im genannten Umfang zur Verfügung zu stellen.
Der AG behält sich vor, vom Bewerber oder von Dritten, denen sich der Bewerber bedient (Unterauftragnehmer im Sinne von § 36 VgV bzw. Dritte im Sinne von § 47 VgV), mit dem Angebot eine Mindestarbeitsentgelt- und Tariftreueerklärung zu verlangen.
5. Juristische Personen und Gesellschaften haben – sofern nach dem Recht des Staates, in dem diese ihren Sitz haben, rechtlich vorgesehen – den Nachweis über ihren satzungsgemäßen Geschäftszweck durch Auszug aus dem einschlägigen Register, andernfalls durch Vorlage geeigneter Unterlagen, nachzuweisen. Ebenso ist der für den AG verbindliche Nachweis über die Vertretungsberechtigung zu führen.