Die Bundesstiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung (SFVV) wurde am 30.12.2008 auf Basis des Regierungsbeschlusses vom 19.3.2008 als unselbstständige Stiftung des öffentlichen Rechts Berlin errichtet. Träger ist das Deutsche Historische Museum Berlin (DHM). Als Kulturinstitution hat die Stiftung einen Bildungsauftrag. Mit Ausstellungen, Recherchemöglichkeiten, Veranstaltungs- und Bildungsprogrammen präsentiert und vermittelt sie Ursachen, Ablauf und Folge der Zwangsmigrationen. Die Räumlichkeiten für die Arbeit der Stiftung werden sich im sanierten Deutschlandhaus in Berlin-Kreuzberg befinden. Im Zuge der Erstausstattung für SFVV muss die Möblierung und Kleinausstattung für die von der Stiftung genutzten Räume, mit Ausnahme des Dauerausstellungsbereiches, geplant und umgesetzt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-05-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-04-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-04-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Innenausstattungsdienste
Referenznummer: SFVV_2019_731-02
Kurze Beschreibung:
Die Bundesstiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung (SFVV) wurde am 30.12.2008 auf Basis des Regierungsbeschlusses vom 19.3.2008 als unselbstständige Stiftung des öffentlichen Rechts Berlin errichtet. Träger ist das Deutsche Historische Museum Berlin (DHM). Als Kulturinstitution hat die Stiftung einen Bildungsauftrag. Mit Ausstellungen, Recherchemöglichkeiten, Veranstaltungs- und Bildungsprogrammen präsentiert und vermittelt sie Ursachen, Ablauf und Folge der Zwangsmigrationen.
Die Räumlichkeiten für die Arbeit der Stiftung werden sich im sanierten Deutschlandhaus in Berlin-Kreuzberg befinden.
Im Zuge der Erstausstattung für SFVV muss die Möblierung und Kleinausstattung für die von der Stiftung genutzten Räume, mit Ausnahme des Dauerausstellungsbereiches, geplant und umgesetzt werden.
Die Bundesstiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung (SFVV) wurde am 30.12.2008 auf Basis des Regierungsbeschlusses vom 19.3.2008 als unselbstständige Stiftung des öffentlichen Rechts Berlin errichtet. Träger ist das Deutsche Historische Museum Berlin (DHM). Als Kulturinstitution hat die Stiftung einen Bildungsauftrag. Mit Ausstellungen, Recherchemöglichkeiten, Veranstaltungs- und Bildungsprogrammen präsentiert und vermittelt sie Ursachen, Ablauf und Folge der Zwangsmigrationen.
Die Räumlichkeiten für die Arbeit der Stiftung werden sich im sanierten Deutschlandhaus in Berlin-Kreuzberg befinden.
Im Zuge der Erstausstattung für SFVV muss die Möblierung und Kleinausstattung für die von der Stiftung genutzten Räume, mit Ausnahme des Dauerausstellungsbereiches, geplant und umgesetzt werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Innenausstattungsdienste📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Bundesstiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung (SFVV) wurde am 30.12.2008 auf Basis des Regierungsbeschlusses vom 19.3.2008 als unselbstständige Stiftung des öffentlichen Rechts Berlin errichtet. Träger ist das Deutsche Historische Museum Berlin (DHM). Als Kulturinstitution hat die Stiftung einen Bildungsauftrag. Mit Ausstellungen, Recherchemöglichkeiten, Veranstaltungs- und Bildungsprogrammen präsentiert und vermittelt sie Ursachen, Ablauf und Folge der Zwangsmigrationen.
Die Bundesstiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung (SFVV) wurde am 30.12.2008 auf Basis des Regierungsbeschlusses vom 19.3.2008 als unselbstständige Stiftung des öffentlichen Rechts Berlin errichtet. Träger ist das Deutsche Historische Museum Berlin (DHM). Als Kulturinstitution hat die Stiftung einen Bildungsauftrag. Mit Ausstellungen, Recherchemöglichkeiten, Veranstaltungs- und Bildungsprogrammen präsentiert und vermittelt sie Ursachen, Ablauf und Folge der Zwangsmigrationen.
Die Räumlichkeiten für die Arbeit der Stiftung werden sich im sanierten Deutschlandhaus in Berlin-Kreuzberg befinden.
Im Zuge der Erstausstattung für SFVV muss die Möblierung und Kleinausstattung für die von der Stiftung genutzten Räume, mit Ausnahme des Dauerausstellungsbereiches, geplant und umgesetzt werden.
Abschluss eines Vertrages für die Fachplanung der Innenräume (außer Dauerausstellung) des zukünftigen Ausstellung-, Informations- und Dokumentationszentrum der Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung in Berlin:
Im Zuge der Erstausstattung für SFVV muss die Möblierung und Kleinausstattung für die von der Stiftung genutzten Räume, mit Ausnahme des Dauerausstellungsbereiches, geplant und umgesetzt werden. Die Planung erfolgt zum überwiegenden Teil unter Verwendung von serienmäßig hergestellten Möbeln und Ausstattungsgegenständen. Ein Informationstresen im Lesesaal, sowie die komplette Einrichtung der Cateringküche sind Bauleistungen und individuell zu planen.
Im Zuge der Erstausstattung für SFVV muss die Möblierung und Kleinausstattung für die von der Stiftung genutzten Räume, mit Ausnahme des Dauerausstellungsbereiches, geplant und umgesetzt werden. Die Planung erfolgt zum überwiegenden Teil unter Verwendung von serienmäßig hergestellten Möbeln und Ausstattungsgegenständen. Ein Informationstresen im Lesesaal, sowie die komplette Einrichtung der Cateringküche sind Bauleistungen und individuell zu planen.
Feste Einbauten in repräsentativen Bereichen, wie Foyer, Garderobe und Lesesaal werden bauseits geliefert. Auf die Gestaltung dieser Einbauten muss bei der Möblierungsplanung Rücksicht genommen werden. Die gesamte Planung ist an den Gestaltungskanon des Hauses anzupassen.
Feste Einbauten in repräsentativen Bereichen, wie Foyer, Garderobe und Lesesaal werden bauseits geliefert. Auf die Gestaltung dieser Einbauten muss bei der Möblierungsplanung Rücksicht genommen werden. Die gesamte Planung ist an den Gestaltungskanon des Hauses anzupassen.
Es sind grundsätzlich qualitativ hochwertige, strapazierfähige und entsprechend langlebige Ausstattungselemente zu wählen. Im Rahmen der Gestaltung der öffentlichen Bereiche sollen repräsentative, klassische, museumstypische Serienmöbel zu wählen. Für die Ausstattung der Büros und sonstiger Arbeitsplätze sollen Möbel aus einer angemessenen, zeitlosen Produktpalette gewählt werden. Bei der Erstausstattung sind ergonomische Erfordernisse, Belange der Barrierefreiheit und Arbeitsstättenverordnung zu berücksichtigen.
Es sind grundsätzlich qualitativ hochwertige, strapazierfähige und entsprechend langlebige Ausstattungselemente zu wählen. Im Rahmen der Gestaltung der öffentlichen Bereiche sollen repräsentative, klassische, museumstypische Serienmöbel zu wählen. Für die Ausstattung der Büros und sonstiger Arbeitsplätze sollen Möbel aus einer angemessenen, zeitlosen Produktpalette gewählt werden. Bei der Erstausstattung sind ergonomische Erfordernisse, Belange der Barrierefreiheit und Arbeitsstättenverordnung zu berücksichtigen.
Dauer: 18 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Deutschlandhaus
Zukünftiges Ausstellungs-, Informations- und Dokumentationszentrum der Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung
Stresemannstraße 90
10963 Berlin
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Bei Teilnahme einer Bewerbergemeinschaft ist eine von allen Mitgliedern der Gemeinschaft unterschriebene Erklärung gemäß beigefügten Musters vorzulegen.
2. Es sind folgende Eigenerklärungen– bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied der Gemeinschaftabzugeben, wobei zwingend die vom Auftraggeber (im weiteren AG genannt) bereitgestellten Formulare zu verwenden sind:
— Erklärung über das Nichtvorliegen der zwingenden Ausschlussgründe (§ 123 GWB) sowie der fakultativen Ausschlussgründe (§ 124 GWB) in der Person des Bewerbers bzw. der für diese verantwortlichen handelnden Personen (siehe Anlage 4 der Vergabeunterlagen)
— Erklärung über das Nichtvorliegen der zwingenden Ausschlussgründe (§ 123 GWB) sowie der fakultativen Ausschlussgründe (§ 124 GWB) in der Person des Bewerbers bzw. der für diese verantwortlichen handelnden Personen (siehe Anlage 4 der Vergabeunterlagen)
Der AG behält sich vor, eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (Kopie) oder eine vergleichbare Bescheinigung eines anderen EU-Mitgliedsstaats (nicht älter als 6 Monate gerechnet ab dem unter IV.2.2 genannten Datum) zu verlangen.
Der AG behält sich vor, eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (Kopie) oder eine vergleichbare Bescheinigung eines anderen EU-Mitgliedsstaats (nicht älter als 6 Monate gerechnet ab dem unter IV.2.2 genannten Datum) zu verlangen.
3. Benennung der Teile des Auftrags, die der Bewerber im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt (§ 36 VgV). Der AG behält sich vor, von den in die engere Wahl kommenden Teilnehmern die namentliche Nennung der Unterauftragnehmer im Sinne von § 36 VgV (siehe Anlage 6) sowie eine Verpflichtungserklärung zu verlangen. Der AG behält sich ferner vor, von den in die engere Wahl kommenden Bietern eine Erklärung der Unterauftragnehmer zum Nichtbestehen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB - siehe Anlage 4) zu verlangen. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe (§ 124 GWB) kann der AG die Ersetzung des Unterauftragnehmers verlangen. Der AG behält sich ferner vor, Eignungsnachweise im Sinne des nachfolgenden III.1.3 für die vom Unterauftragnehmer im Sinne des § 36 VgV auszuführenden Leistungsanteile zu verlangen.
3. Benennung der Teile des Auftrags, die der Bewerber im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt (§ 36 VgV). Der AG behält sich vor, von den in die engere Wahl kommenden Teilnehmern die namentliche Nennung der Unterauftragnehmer im Sinne von § 36 VgV (siehe Anlage 6) sowie eine Verpflichtungserklärung zu verlangen. Der AG behält sich ferner vor, von den in die engere Wahl kommenden Bietern eine Erklärung der Unterauftragnehmer zum Nichtbestehen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB - siehe Anlage 4) zu verlangen. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe (§ 124 GWB) kann der AG die Ersetzung des Unterauftragnehmers verlangen. Der AG behält sich ferner vor, Eignungsnachweise im Sinne des nachfolgenden III.1.3 für die vom Unterauftragnehmer im Sinne des § 36 VgV auszuführenden Leistungsanteile zu verlangen.
4. Beabsichtigt ein Bewerber, sich zum Nachweis der Eignung der Kapazitäten Dritter zu bedienen (sog. Eignungsleihe, § 47 VgV), so sind diese im beigefügten Formblatt (Anlge 6) zu benennen. Die Bewerber haben eine im Original unterzeichnete Verpflichtungserklärung des jeweiligen Dritten im Sinne von § 47 VgV gemäß dem Formblatt, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist, vorzulegen. Dritter in diesem Sinne ist jeder, der nicht Bewerber ist, also insbesondere Nachunternehmer, verbundene Unternehmen oder Gesellschafter des Bewerbers.
4. Beabsichtigt ein Bewerber, sich zum Nachweis der Eignung der Kapazitäten Dritter zu bedienen (sog. Eignungsleihe, § 47 VgV), so sind diese im beigefügten Formblatt (Anlge 6) zu benennen. Die Bewerber haben eine im Original unterzeichnete Verpflichtungserklärung des jeweiligen Dritten im Sinne von § 47 VgV gemäß dem Formblatt, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist, vorzulegen. Dritter in diesem Sinne ist jeder, der nicht Bewerber ist, also insbesondere Nachunternehmer, verbundene Unternehmen oder Gesellschafter des Bewerbers.
Bewerber haben die geforderten Erklärungen zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB auch von Dritten im Sinne des § 47 VgV auf dem mit den Vergabeunterlagen bereitgestellten Formular (Anlage 4) abzugeben. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe (§ 124 GWB) kann der AG die Ersetzung des Unterauftragnehmers verlangen. Im Übrigen hat der Bewerber die Eignung des Dritten nach Ziff. III.1.3 in dem Umfang nachzuweisen, in dem er sich zum Nachweis der Eignung auf den Dritten beruft.
Bewerber haben die geforderten Erklärungen zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB auch von Dritten im Sinne des § 47 VgV auf dem mit den Vergabeunterlagen bereitgestellten Formular (Anlage 4) abzugeben. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe (§ 124 GWB) kann der AG die Ersetzung des Unterauftragnehmers verlangen. Im Übrigen hat der Bewerber die Eignung des Dritten nach Ziff. III.1.3 in dem Umfang nachzuweisen, in dem er sich zum Nachweis der Eignung auf den Dritten beruft.
Mit dem Angebot haben die Bewerber eine im Original unterzeichnete Verpflichtungserklärung des jeweiligen Dritten im Sinne von § 47 VgV sowie von Nachunternehmern im Sinne von § 36 VgV gemäß dem Formblatt, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist (Anlage 6), vorzulegen. Dieser Verpflichtungserklärung muss entnommen werden können, dass sich der Dritte gegenüber dem AG verpflichtet, dem Bewerber im Fall der Beauftragung seine Kapazitäten im genannten Umfang zur Verfügung zu stellen.
Mit dem Angebot haben die Bewerber eine im Original unterzeichnete Verpflichtungserklärung des jeweiligen Dritten im Sinne von § 47 VgV sowie von Nachunternehmern im Sinne von § 36 VgV gemäß dem Formblatt, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist (Anlage 6), vorzulegen. Dieser Verpflichtungserklärung muss entnommen werden können, dass sich der Dritte gegenüber dem AG verpflichtet, dem Bewerber im Fall der Beauftragung seine Kapazitäten im genannten Umfang zur Verfügung zu stellen.
Der AG behält sich vor, vom Bewerber oder von Dritten, denen sich der Bewerber bedient (Unterauftragnehmer im Sinne von § 36 VgV bzw. Dritte im Sinne von § 47 VgV), mit dem Angebot eine Mindestarbeitsentgelt- und Tariftreueerklärung zu verlangen.
5. Juristische Personen und Gesellschaften haben – sofern nach dem Recht des Staates, in dem diese ihren Sitz haben, rechtlich vorgesehen – den Nachweis über ihren satzungsgemäßen Geschäftszweck durch Auszug aus dem einschlägigen Register, andernfalls durch Vorlage geeigneter Unterlagen, nachzuweisen. Ebenso ist der für den AG verbindliche Nachweis über die Vertretungsberechtigung zu führen.
5. Juristische Personen und Gesellschaften haben – sofern nach dem Recht des Staates, in dem diese ihren Sitz haben, rechtlich vorgesehen – den Nachweis über ihren satzungsgemäßen Geschäftszweck durch Auszug aus dem einschlägigen Register, andernfalls durch Vorlage geeigneter Unterlagen, nachzuweisen. Ebenso ist der für den AG verbindliche Nachweis über die Vertretungsberechtigung zu führen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Angebot sind folgende Eigenerklärungen – bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft – auf dem mit den Beschaffungsunterlagen bereitgestellten Bieterformular abzugeben:
— Bestehen einer Haftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut mit einer Deckungssumme von mindestens 1 000 000,00 EUR für Personen- und 500 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden, wobei die Versicherungssumme jährlich mindestens zweifach zur Verfügung stehen muss. Ist ein den genannten Anforderungen entsprechender Versicherungsschutz aktuell nicht gegeben, so ist mit dem Angebot die Erklärung abzugehen, dass bei Zuschlagserteilung eine Berufshaftpflichtversicherung mit den genannten Deckungssummen zur Verfügung stehen wird. Im Falle der Teilnahme einer Bietergemeinschaft ist der Nachweis von jedem Mitglied einzeln zu erbringen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Bestehen einer Haftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut mit einer Deckungssumme von mindestens 1 000 000,00 EUR für Personen- und 500 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden, wobei die Versicherungssumme jährlich mindestens zweifach zur Verfügung stehen muss. Ist ein den genannten Anforderungen entsprechender Versicherungsschutz aktuell nicht gegeben, so ist mit dem Angebot die Erklärung abzugehen, dass bei Zuschlagserteilung eine Berufshaftpflichtversicherung mit den genannten Deckungssummen zur Verfügung stehen wird. Im Falle der Teilnahme einer Bietergemeinschaft ist der Nachweis von jedem Mitglied einzeln zu erbringen.
Der Auftraggeber behält sich vor, von den in die engere Wahl kommenden Bietern den Nachweis über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung im geforderten Umfang zu verlangen durch Vorlage einer Bestätigung des Haftpflichtversicherers (nicht des Maklers) im Original (nicht älter als 6 Monate gerechnet ab dem unter IV.2.2) genannten Datum) bzw. durch Vorlage der verbindlichen Bestätigung des Haftpflichtversicherers (nicht des Maklers) im Original, dass spätestens bei Auftragserteilung eine Berufshaftpflichtversicherung mit den genannten Deckungssummen zur Verfügung stehen wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Auftraggeber behält sich vor, von den in die engere Wahl kommenden Bietern den Nachweis über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung im geforderten Umfang zu verlangen durch Vorlage einer Bestätigung des Haftpflichtversicherers (nicht des Maklers) im Original (nicht älter als 6 Monate gerechnet ab dem unter IV.2.2) genannten Datum) bzw. durch Vorlage der verbindlichen Bestätigung des Haftpflichtversicherers (nicht des Maklers) im Original, dass spätestens bei Auftragserteilung eine Berufshaftpflichtversicherung mit den genannten Deckungssummen zur Verfügung stehen wird.
Mindeststandards:
Mindestdeckung der Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut von mindestens 1 000 000,00 EUR für Personen- und 500 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden, jeweils 2-fach maximiert im Versicherungsjahr.
Mindestdeckung der Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut von mindestens 1 000 000,00 EUR für Personen- und 500 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden, jeweils 2-fach maximiert im Versicherungsjahr.
Technische und berufliche Fähigkeiten: Siehe Anlage 2 - Referenzblatt
Mindeststandards:
Detailbeschreibung von mindestens 3 Referenzvorhaben.
Mindestkriterien:
— Vergleichbare Projekte, im Bereich der Planung hochwertiger Möblierung von Büroflächen und Veranstaltungsräumen,
— Das Vorhaben muss nach 2010 fertig gestellt worden sein,
— Die anrechenbaren Kosten in den Kostengruppen 600 gem. DIN 276 müssen mindestens 350 000 EUR (netto) betragen.
Das Leistungsbild muss bei mindestens 2 Referenzen den Leistungsphasen 2-8 der HOAI Objektplanung Innenraum, oder vergleichbar, entsprochen haben.
Bei mindestens 2 Referenzen sind Teile der Möblierung individuell für das Projekt geplant und umgesetzt worden.
Mindestens eine der drei Referenzen muss durch öffentliche Fördermittel bezuschusst worden sein.
Zu den jeweiligen Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
a) Auftraggeber (mit Ansprechpartner und aktueller Telefonnummer);
b) Auftragsgegenstand;
c) Auftragsvolumen (KG 600 gem. DIN 276);
d) Art und Umfang des Projektes;
e) die vom Bieter erbrachten Leistungen oder Leistungsanteile;
f) geplanter und tatsächlicher Realisierungszeitraum;
g) die Einhaltung der Termine während des Realisierungszeitraumes mit Fertigstellungstermin.
Für die Darstellung der Referenzen ist zwingend der zur Verfügung gestellten Referenzbogen (Anlage 2 - Referenzblatt) zu verwenden. Die zusätzliche Beschreibung je Referenzprojekt darf 3 DIN-A4-Seiten, einseitig bedruckt, nicht überschreiten und soll mindestens eine bildliche Darstellung, die zur Veranschaulichung des Referenzprojektes geeignet ist (z.B. Fotos, Pläne, Skizzen), beinhalten.
Für die Darstellung der Referenzen ist zwingend der zur Verfügung gestellten Referenzbogen (Anlage 2 - Referenzblatt) zu verwenden. Die zusätzliche Beschreibung je Referenzprojekt darf 3 DIN-A4-Seiten, einseitig bedruckt, nicht überschreiten und soll mindestens eine bildliche Darstellung, die zur Veranschaulichung des Referenzprojektes geeignet ist (z.B. Fotos, Pläne, Skizzen), beinhalten.
Ein Referenzschreiben des Auftraggebers ist beizufügen.
Die Referenzen werden allein anhand der Angaben in den Referenzbögen und beigefügten Beschreibungen beurteilt.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Verhandlungen über den Inhalt des den Vergabeunterlagen beigefügten Vertrages sind nicht vorgesehen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2 Monate
Datum der Angebotseröffnung: 2019-05-07 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Zusätzliche Informationen:
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen
— Bewerber müssen zur Erstellung der Angebote zwingend die vom Auftraggeber bereitgestellten Formulare verwenden. Angebote, die diese Vorgaben nicht beachten, werden ausgeschlossen. Zusätzlich geforderte Anlagen sind beizufügen. Vorgegebene Beschränkungen zum Umfang sind einzuhalten. Werden Vorgaben an Seitenzahlen überschritten, werden darüber hinausgehende Seiten nicht berücksichtigt. § 48 Abs. 3 VgV bleibt unberührt,
— Bewerber müssen zur Erstellung der Angebote zwingend die vom Auftraggeber bereitgestellten Formulare verwenden. Angebote, die diese Vorgaben nicht beachten, werden ausgeschlossen. Zusätzlich geforderte Anlagen sind beizufügen. Vorgegebene Beschränkungen zum Umfang sind einzuhalten. Werden Vorgaben an Seitenzahlen überschritten, werden darüber hinausgehende Seiten nicht berücksichtigt. § 48 Abs. 3 VgV bleibt unberührt,
— Inhaltliche Änderungen an den Vergabeunterlagen führen in der Regel zum Ausschluss,
— Fehlen Erklärungen und Nachweise, die mit dem Angebot vorzulegen sind, oder sind diese unvollständig, wird der Auftraggeber die Teilnehmer auffordern, diese innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen nachzureichen bzw. zu vervollständigen,
— Der Vertrag ist auszufüllen, mit Unterschrift zu versehen und den Vergabeunterlagen beizufügen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2019/S 068-159757 (2019-04-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-08-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 122 689 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
— Bewerber müssen zur Erstellung der Angebote zwingend die vom Auftraggeber bereitgestellten Formulare verwenden. Angebote, die diese Vorgaben nicht beachten, werden ausgeschlossen. Zusätzlich geforderte Anlagen sind beizufügen. Vorgegebene Beschränkungen zum Umfang sind einzuhalten. Werden Vorgaben an Seitenzahlen überschritten, werden darüber hinausgehende Seiten nicht berücksichtigt. § 48 Abs. 3 VgV bleibt unberührt,
— Inhaltliche Änderungen an den Vergabeunterlagen führen in der Regel zum Ausschluss,
— Fehlen Erklärungen und Nachweise, die mit dem Angebot vorzulegen sind, oder sind diese unvollständig, wird der Auftraggeber die Teilnehmer auffordern, diese innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen nachzureichen bzw. zu vervollständigen,
— Der Vertrag ist auszufüllen, mit Unterschrift zu versehen und den Vergabeunterlagen beizufügen.
— Bewerber müssen zur Erstellung der Angebote zwingend die vom Auftraggeber bereitgestellten Formulare verwenden. Angebote, die diese Vorgaben nicht beachten, werden ausgeschlossen. Zusätzlich geforderte Anlagen sind beizufügen. Vorgegebene Beschränkungen zum Umfang sind einzuhalten. Werden Vorgaben an Seitenzahlen überschritten, werden darüber hinausgehende Seiten nicht berücksichtigt. § 48 Abs. 3 VgV bleibt unberührt,
— Inhaltliche Änderungen an den Vergabeunterlagen führen in der Regel zum Ausschluss,
— Fehlen Erklärungen und Nachweise, die mit dem Angebot vorzulegen sind, oder sind diese unvollständig, wird der Auftraggeber die Teilnehmer auffordern, diese innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen nachzureichen bzw. zu vervollständigen,
— Der Vertrag ist auszufüllen, mit Unterschrift zu versehen und den Vergabeunterlagen beizufügen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-06-13 📅
Name: Planerausstattungen Innenraum
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪 Berlin
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 122 689 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.