Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber (AG) wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (TA) anhand der in der Bekanntmachung benannten Nachweise u. Erklärungen formal u. inhaltlich prüfen u. bewerten. Die Auswahl erfolgt unter den formal zulässigen TA (Nachweis der Erfüllung der gef. Mindeststandards) anhand einer Bewertungsmatrix I (BM I), wobei die Kriterien wie folgt bewertet werden: pro Auswahlkriterium können 0 bis 3 Punkte vergeben werden, die Punktzahl pro Kriterium wird gewichtet. Die Rangfolge richtet sich nach der erreichten Gesamtpunktzahl von 300. Es werden max. die 4 Bewerber mit der höchsten Punktzahl zur Verhandlung eingeladen. Wird die Anzahl durch Bewerber mit gleicher Punktzahl überschritten, entscheidet das Los.
Formale Prüfung:
1) Bestätigung d. Unabhängigkeit von Ausführungs-/Lieferinteressen gem. §73(3) VgV 2016;
2) Angaben zu gewerblichen Schutzrechten gem. § 53 (3) VgV 2016;
3) Angabe Art der Bewerbung;
4) bei Bewerbergemeinschaften: vollständig ausgefüllte Erklärung zur Bewerbergemeinschaft;
5) Organigramm;
6) Angabe NAN gem. §36 VgV 2016, Verpflichtungserklärung der NAN im Original gezeichnet;
7) Angabe Inanspruchnahme Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) gem. §47(1) VgV 2016;
8) bei Eignungsleihe: vollständig ausgefüllte Verpflichtungserklärung d. anderen Unternehmen;
9) Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zur Folge;
10) Handelsregisterauszug;
11) Honorarumsatz;
12) Berufshaftpflichtversicherung;
13) Mindestreferenz A;
14) Mindestreferenz B;
15) Qualifikation PL/stellv. PL;
16) Berufserfahrung PL/stellv. PL.
Auswahlkriterien:
A) und B. Technische und Berufliche Leistungsfähigkeit;
A) Mindestref. A, 26 %;
B) Mindestref. B, 26 %;
C) Referenzen aus zusätzlicher Referenzliste:
C. 1 Zusätz. Ref. Typ A (weitere Mindestref. A), 5 %;
C. 2 Zusätz. Ref. Typ B (weitere Mindestref. B), 5 %;
C. 3 Zusätz. Ref. Typ C, 6 %;
C. 4 Zusätz. Ref. Typ D, 6 %.
D) Qualifikation des Projektteams:
D. 1 Berufserfahrung PL, 6 %
D. 2 Pers. Ref. PL, 7 %
D. 3 Berufserfahrung stellv. PL, 6 %
D. 4 Pers. Ref. stellv. PL, 7 %
Weitere Unterkriterien sowie die Vorgehensweise bei der Bewertung kann der beigefügten Bewertungsmatrix Stufe I entnommen werden.