Planungsleistungen der Leistungsphase 6 bis 9 für das Projekt „Grünzug Nordost und Bundesgartenschau 2023“

Bundesgartenschau Mannheim gGmbH

Gegenstand des Auftrags sind Planungsleistungen der Leistungsphase 6-9 gem. § 39 HOAI für Freianlagen, § 43 HOAI für Ingenieurbauwerke sowie § 47 HOAI Verkehrsanlagen für das Projekt „Grünzug Nordost und Bundesgartenschau 2023“.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-06-10. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-05-09.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-05-09 Auftragsbekanntmachung
2019-06-03 Ergänzende Angaben
2020-01-28 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-05-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: 2019-003-VV_Planungsleistungen
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrags sind Planungsleistungen der Leistungsphase 6-9 gem. § 39 HOAI für Freianlagen, § 43 HOAI für Ingenieurbauwerke sowie § 47 HOAI Verkehrsanlagen für das Projekt „Grünzug Nordost und Bundesgartenschau 2023“.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Planungsleistungen im Bauwesen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Mannheim, Stadtkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesgartenschau Mannheim gGmbH
Postanschrift: E 3, 1a-2
Postleitzahl: 68159
Postort: Mannheim
Kontakt
Internetadresse: http://www.buga2023.de 🌏
E-Mail: buga2023@mannheim.de 📧
Telefon: +49 621-2933296 📞
Fax: +49 621-293473296 📠
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PY2M5/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PY2M5 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-05-09 📅
Einreichungsfrist: 2019-06-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-05-13 📅
Datum des Beginns: 2019-09-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 091-219591
ABl. S-Ausgabe: 91
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PY2M5

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Bundesgartenschau Mannheim 2023 gGmbH entwickelt für die Stadt Mannheim die Freiflächen der ehemaligen militärisch genutzten Flächen zwischen dem Luisenpark bis hin zu den Vogelstangseen und dem Käferwald. Die Freigabe von über insgesamt 500 ha Militärflächen in Mannheim hat nun die Chance eröffnet, in einem größeren Rahmen bisher nicht verfügbare Teilräume in der Stadt einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung zuzuführen. Im Bereich der Spinelli-Barracks ergibt sich darüber hinaus die besondere Gelegenheit, nicht nur bauliche Stadtentwicklung zu betreiben, sondern das lang verfolgte Ziel wichtiger städtischer Grünzüge umsetzen zu können. Die Nachnutzung der Spinelli-Barracks steht daher maßgeblich unter dem Zeichen der Entwicklung des Grünzugs Nordost und des Frischluftkorridors. Als Motor für die Entwicklung und Grundsteinlegung für die Planungen des Grünzug Nordost findet auf dem Gelände der Spinelli Barracks und dem angrenzenden Luisenpark die Bundesgartenschau Mannheim im Jahr 2023 statt.
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In einem Landschaftsplanungs- und Städtebauwettbewerbs wurden 2014 erste Ideen gesucht, die vorhandenen Grünflächen miteinander zu einem Grünzug zu verbinden. Im Ergebnis des Wettbewerbs wurden die Planungsleistungen bis zur Leistungsphase 5 vergeben.
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Zur weiteren Realisierung des Gesamtprojekts „Grünzug Nordost und BUGA 2023“ beabsichtigt die Bundesgartenschau Mannheim 2023 gGmbH als Auftraggeber die Beauftragung der Leistungsphasen 6 bis 9 für folgende Planungsleistungen:
— Objektplanung Freianlagen § 39 HOAI, Leistungsphase 6-9,
— Objektplanung Ingenieurbauwerke § 43 HOAI, Leistungsphase 6-9,
— Objektplanung Verkehrsanlagen § 47 HOAI, Leistungsphase 6-9.
Darin enthalten sind Tragwerksplanungen, § 51 HOAI, und Technische Ausrüstung, § 55 HOAI.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesgartenschau Mannheim gGmbH Mannheim

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot sind Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bewerber:
— nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
— die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt,
— in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes oder der nach Maßgabe der Rechtsvorschriften seines Landes zuständigen Stelle eingetragen ist,
— bei der Berufsgenossenschaft bzw. dem für ihn zuständigen Versicherungsträger angemeldet ist,
— eine gültige Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen hat.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Es muss eine Bescheinigung über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung mit Mindest-Deckungssummen von 1 000 000,00 EUR für Personenschäden sowie 3 000 000,00 EUR für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden oder Erklärung der Versicherung, dass im Auftragsfalle eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird, vorliegen. Die Versicherung hat eine Nachhaftung von mindestens 5 Jahren vorzusehen,
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— Auflistung Gesamtjahresumsatz netto der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Mindeststandards:
Aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren muss für den Gesamtumsatz ein Mindestumsatz von 500 000 EUR netto im Jahresmittel erreicht sein.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Angaben des Bewerbers über mindestens 4 vergleichbare Referenzprojekte: 2 Referenzprojekte aus dem Bereich Objektplanung Freianlagen sowie 2 Referenzprojekte aus dem Bereich Objektplanung Ingenieurbauwerke,
— Angabe der Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 Jahren (gesamt) und Anzahl der Beschäftigten im Bereich der geforderten Dienstleistung.
Mindeststandards:
— Die Anzahl der qualifizierten Mitarbeiter müssen im Durchschnitt mindestens 2 Landschaftsarchitekten, Ingenieure oder gleichwertig (inkl. Büroinhaber) in den letzten 3 Geschäftsjahren betragen.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: s.o. III.1.1)

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern ergibt sich aus folgendem direkten Link: https://www.dtvp.de/Satellite/public/company/project/CXP4Y9PY2M5/de/documents/misc/190507_Ausschr_6_9_Bewertungsmatrix_Eignung.pdf
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2019-06-20 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-09-30 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Bundesgartenschau gGmbH
Kontakt
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PY2M5/documents 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Lutz | Abel Rechtsanwalts PartG mbB
Postanschrift: Heilbronner Str. 72
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70191
E-Mail: buga2023@lutzabel.com 📧
Land: Stuttgart, Stadtkreis 🏙️
Internetadresse: http://www.lutzabel.com 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721-9268730 📞
Fax: +49 721-9263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Regelungen des GWB:
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§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf§ 101 a Informations- und Wartepflicht 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
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(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
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§ 135 GWB Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftrags-vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag ab-zuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das de
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Quelle: OJS 2019/S 091-219591 (2019-05-09)
Ergänzende Angaben (2019-06-03)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-06-03 📅
Einreichungsfrist: 2019-06-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-06-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 107-261814
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 091-219591
ABl. S-Ausgabe: 107
Quelle: OJS 2019/S 107-261814 (2019-06-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-01-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-01-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-01-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 022-049011
ABl. S-Ausgabe: 22
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PDMGB

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektorganisation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zum Qualitätsmanagement
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Präsenz vor Ort zur Leistungserbringung bzw. Verfügbarkeit während des Leistungszeitraums
Preis (Gewichtung): 30

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-09-29 📅
Name: RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten
Postort: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪
Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Regelungen des GWB:
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf § 101 a Informations- und Wartepflichtzehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
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1) Gegen § 134 verstoßen hat oder
2) Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Quelle: OJS 2020/S 022-049011 (2020-01-28)